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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung - DE-Berlin
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Dokument Nr...: 85815-2018 (ID: 2018022409323207939)
Veröffentlicht: 24.02.2018
*
DE-Berlin: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
2018/S 39/2018 85815
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Feuerwehr, Zentraler Service Finanzen Vergabestelle
Voltairestr. 2
Berlin
10179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Berliner Feuerwehr
Telefon: +49 3038710520
E-Mail: [1]Vergabestelle@berliner-feuerwehr.de
Fax: +49 30387995599
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.berliner-feuerwehr.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
VG-Nr. 43-2018_STEMO-Betrieb
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Betrieb eines StrokeEinsatzMobils (STEMO) zur wissenschaftl. Begleitung
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es wird beabsichtigt, einen Vertrag über den Betrieb eines STEMOs zur
wissenschaftlichen Evaluation klinischer Effekte hinsichtlich der
funktionellen Behandlungsergebnisse bei Schlaganfallpatienten im Rahmen
der sogenannten B_PROUD-Studie abzuschließen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Wir beabsichtigen, mit der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH,
Aroser Allee 72-76, 13407 Berlin einen Vertrag über den Betrieb eines
STEMOs zur wissenschaftlichen Evaluation klinischer Effekte
hinsichtlich der funktionellen Behandlungsergebnisse bei
Schlaganfallpatienten im Rahmen der sogenannten B_PROUD-Studie
abzuschließen. Der Vertrag beinhaltet die Erbringung personeller
Leistungen, den teleradiologischen Betrieb des im STEMO eingebauten CT
nebst Laborgeräten / Zubehör sowie die Datenlieferung zur Nutzung bei
der wissenschaftlichen Studie.
Gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein Vergabeverfahren grundsätzlich
nicht durchzuführen für öffentliche Aufträge, wenn diese Aufträge
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen beinhalten. Dies trifft
hier zu. Eine Ausnahme hierzu nach § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Hs. GWB liegt
nicht vor, weil gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2a GWB die Ergebnisse der
Forschung nicht ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen
Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden.
Der Vertrag wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB
genannten Frist geschlossen. Der Wert unter II.1.7) wird zur Wahrung
der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers
nur mit 0,01 EUR benannt, da nach Abschluss der wissenschaftlichen
Evaluation vergleichbare Leistungen ausgeschrieben werden sollen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Aroser Allee 72-76
Berlin
13407
Deutschland
NUTS-Code: DE3
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datum zu V.2.1 um das
Datum der Entscheidung zum beabsichtigten Vertragsschluss handelt. Der
Abschluss des Vertrages erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung (gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:[5]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-
technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegenWettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe beim Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [6]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:[7]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-
technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2018
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1. mailto:Vergabestelle@berliner-feuerwehr.de?subject=TED
2. http://www.berliner-feuerwehr.de/
3. https://www.berlin.de/vergabeplattform
4. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
5. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
6. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
7. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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