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Ausschreibung: Schneeräumung - DE-Berlin
Schneeräumung
Glatteisbeseitigung
Dokument Nr...: 85986-2018 (ID: 2018022409330307972)
Veröffentlicht: 24.02.2018
*
DE-Berlin: Schneeräumung
2018/S 39/2018 85986
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und
Dienstleistungen, Gebäude B027 Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Winterdienstleistung im Sicherheitsbereich Flughafen Tegel
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90620000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und
Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im
Sicherheitsbereich des Flughafen Tegel.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur
Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch
den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die
Verkehrssicherungspflicht des Flughafens und die Leistungsbeschreibung
des Auftraggebers.
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und
ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn
der allg. Arbeitszeiten eigenständig jeweils vom 1.11. bis 15.4. (bzw.
in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit durchzuführen.
Die Vergabestelle empfiehlt im Rahmen der Angebotsphase: Der
Auftragnehmer hat vor der Angebotsabgabe die örtlichen Verhältnisse zu
prüfen und eventuelle Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der
Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000
90630000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin Tegel (TXL)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und
Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im
Einsatzbereich (Flugbetriebsflächen, Straßen, Plätze, Gehwege).
Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu
bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
Die Leistungen sind wetterabhängig, an 7 Tagen der Woche an 24 Stunden
und auch an Sonn- und Feiertagen eigenständig durchzuführen.
Der Leistungsumfang umfasst:
Ca. 82 875 m^2 Straßen
ca. 35 968 m^2 Plätze
ca. 4 869 m^2 Gehwege
ca. 18 969 m^2 Flugbetriebsflächen
Zudem sind Qualitätskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2018
Ende: 15/04/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) fünfmal um 1 Monat
verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor
dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen
Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht
erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
(insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für
Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der
BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen
Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen
Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1).
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer
2).
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate)
3).
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie soweit
anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
Verfügung.
4).
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5).
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten
Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1).
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur
vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2015, 2016, 2017). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat
anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1).
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in
Höhe von 300 000 EUR (netto) / Jahr in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus
dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
zu addieren. Sofern der Bewerber / die BewGe zur Erfüllung der
Mindestanforderungen unter 1) auf Angaben / Daten von Dritten /
Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind
die obigen Angaben / Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten /
Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem
ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen
Unternehmens vorzulegen, wonach dieser / s bereit ist, Leistungen,
finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen
bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber / BewGe müssen zu den nachfolgenden
Punkten/Nachweisen/Angaben erbringen/machen, die für die Eignung
erforderlich sind.
1).
Fuhrpark und technische Ausstattung.
Die Bewerber / BewG müssen / werden gebeten den für die Ausführung der
zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Angaben (Typ, Hersteller, maxi. Fahrgeschwindigkeit, Baujahr,
zugelassenem Gesamtgewicht, Anbaugeräten, Räumbreite, Leistungsumfang
und Einsatzzweck) zu machen. Der Einsatzzweck muss dabei den
Anforderungen der zu vergebenden Leistungen gerecht werden.
Zur benannten technischen Ausrüstung sind nachfolgende
Mindestanforderungen beizubringen.
2).
Projektleitung.
Die Bewerber / BewG werden gebeten Angaben zur beruflichen
Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung des für die
Projektleitung der zu vergebenden Leistungen vorgesehenen namentlich
benannten Personals zu machen.
Zum benannten Projektleitung sind nachfolgende Anforderungen
beizubringen.
3).
Personelle Ausstattung.
Die Bewerber / BewG müssen / werden gebeten Angaben hinsichtlich der
Anzahl der Beschäftigten (freie und festangestellte Mitarbeiter) in den
letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2015, 2016, 2017) anzugeben.
Zum benannten Personal sind nachfolgende Mindestanforderungen
beizubringen.
4).
Referenzen.
Durch die Bewerber / BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen
einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind und folgende Angaben beinhalten:
Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der BewG /
Nachunternehmer etc.),
Bezeichnung des Referenzobjektes,
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnr,
Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen,
Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung,
Auftragsvolumen.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die
nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann
dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines
Rahmenvertrages betreffen. Es sind maximal 5 Referenzen einzureichen
bzw. der Bewerber / BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 5
Referenzen gewertet werden sollen. Erfolgt keine Kennzeichnung der zu
wertenden Referenzen, können die Referenzen nicht gewertet werden.
Durch den Bewerber müssen Referenzen zum Nachweis der Erbringung von
vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
Für die geforderten Angaben stellt der AG entsprechende Formblätter zur
Verfügung, welche von den Bewerbern / BewG genutzt werden sollen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) mittels Formblatt Fuhrpark.
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber / BewG den
nachfolgenden Fuhrpark / tech. Ausstattung nachweisen kann:
mind. 2 Maschinen / Fahrzeuge mit Schneepflug und / oder Schneebürste
und Streuer,
mind. 1 Fahrzeug (LKW o.vglb.) für u.a. Straßen mit einer Räumbreite
von mind. 2,50 m,
mind. 1 (Klein)Fahrzeug für u.a. Gehwege mit einer Räumbreite von
1,30 m (+20 % /-10 %),
mind. 3 Fahrzeuge mit einem Leistungsumfang auf Straßen von mind. 20
000 m^2 pro Stunde,
mind. 5 Maschinen / Fahrzeuge die für den Einsatzzweck zur
vergebenden Leistung geeignet sind.
Zu 2) mittels Formblatt Personal.
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber/BewG die
nachfolgenden Anforderungen hinsichtlich Projektleitung erfüllen
können:
Die, für die zu vergebene Leistung, vorgesehene Projektleitung muss
ausreichend qualifiziert sein. Ein Nachweis ist durch den Bewerber/BewG
beizulegen.
Zu 3) mittels Formblatt Personal.
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber / BewG die
nachfolgenden Anforderungen hinsichtlich Personal erfüllen können:
Der / Die Bewerber / BewG durchschnittlich mind. 16 im Rahmen einer
Winterdienstleistung qualifizierte Mitarbeiter/innen (frei /
angestellt) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
(2015, 2016, 2017) beschäftigt hat,
Der / Die Bewerber / BewG im Falle eines Auftrages mind. 8
qualifizierte Mitarbeiter / innen (frei / angestellt) bedarfsgerecht /
witterungsabhängig (auch gleichzeitig) bereitstellen kann, um die
Flächen in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzten.
Zu 4) mittels Formblatt Referenzen.
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in der/den eingereichten
Referenzen die nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden:
Bei der Ermittlung der geforderten Mindestflächen ist zu
berücksichtigen, dass die m^2-Flächen der in der Referenz genannten
Objektes maßgeblich sind und ein Multiplizieren der Flächen bei einer
mehrfachen Reinigung der in der Referenz benannten m^2-Flächen p.a. zum
Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen nicht
vorgenommen werden darf.
mind. eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre
(1.10.2013 31.3.2017) erbracht worden sein,
mind. eine Referenz muss eine Laufzeit 5 Monate innerhalb der
letzten 5 Kalenderjahre und innerhalb der Wintersaison (1.11.-30.04.)
aufweisen,
Leistungsart Schneeberäumung auf einem Betriebsgelände mit einem
Umfang von mind. 50 000 m^2 pro Wintersaison,
Leistungsart Streu- und Enteisungsmaßnahmen auf einem Betriebsgelände
mit einem Umfang von mind. 50 000 m^2 pro Wintersaison.
Die Nicht-Erfüllung der vorbenannten Mindestanforderungen führt zum
Ausschluss.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / BewGe
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten
Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
korrigieren zu lassen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a)
Das einzusetzende Fahrpersonal muss:
für das jeweils eingesetzte Fahrzeug einen gültigen Führerschein
besitzen und im Einsatz bei sich führen,
schichttauglich und für Nachtarbeit einsetzbar sein,
über gute (mündliche) Deutschkenntnisse verfügen.
b)
Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer
Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro AN.
Luftseite-von 5 Mio. EUR psch. für Personen und Sachschäden.
Landseite-von 2 Mio. EUR psch. für Personen und Sachschäden.
c)
Sofern der MA des AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält,
benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die
Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung
(PflVG) in Höhe von 100 Mio. EUR.
d)
Die entsprechenden Versicherungsscheine sind dem AG vor Beginn des
Vertragsverhältnisses vorzulegen.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2).
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des
Aktenzeichens EA-2018-0056 an die E-Mailadresse
[4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 16.3.2018,
12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
3).
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4).
Die TNA und deren Anlagen sind einfach (ein Original) in deutscher
Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter
Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0056 auf dem verschlossenen Behältnis
/ Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu
dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten
Kontaktstelle die Übersendung per Telefax oder in elektronischer
Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der
Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5).
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger
beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit
der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die
Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6).
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
7).
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die BWG der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8).
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten.
9).
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
10).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert
wiedergegeben wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331866-1617
Fax: +49 331866-1652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem AG gerügt werden.
2).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
AG gerügt werden.
3).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4).
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5).
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2018
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References
1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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