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Ausschreibung: Schneeräumung - DE-Berlin
Schneeräumung
Glatteisbeseitigung
Dokument Nr...: 85986-2018 (ID: 2018022409330307972)
Veröffentlicht: 24.02.2018
*
  DE-Berlin: Schneeräumung
   2018/S 39/2018 85986
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und
   Dienstleistungen, Gebäude B027  Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
   Berlin
   12521
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Winterdienstleistung im Sicherheitsbereich Flughafen Tegel
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90620000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und
   Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im
   Sicherheitsbereich des Flughafen Tegel.
   Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur
   Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch
   den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die
   Verkehrssicherungspflicht des Flughafens und die Leistungsbeschreibung
   des Auftraggebers.
   Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und
   ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn
   der allg. Arbeitszeiten eigenständig jeweils vom 1.11. bis 15.4. (bzw.
   in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit durchzuführen.
   Die Vergabestelle empfiehlt im Rahmen der Angebotsphase: Der
   Auftragnehmer hat vor der Angebotsabgabe die örtlichen Verhältnisse zu
   prüfen und eventuelle Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der
   Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90620000
   90630000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Tegel (TXL)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und
   Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im
   Einsatzbereich (Flugbetriebsflächen, Straßen, Plätze, Gehwege).
   Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu
   bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
   Die Leistungen sind wetterabhängig, an 7 Tagen der Woche an 24 Stunden
   und auch an Sonn- und Feiertagen eigenständig durchzuführen.
   Der Leistungsumfang umfasst:
    Ca. 82 875 m^2 Straßen
    ca. 35 968 m^2 Plätze
    ca. 4 869 m^2 Gehwege
    ca. 18 969 m^2 Flugbetriebsflächen
   Zudem sind Qualitätskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2018
   Ende: 15/04/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) fünfmal um 1 Monat
   verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor
   dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen
   Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht
   erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
   (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für
   Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der
   BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf
   frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen
   Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
   Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1).
   Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer
   2).
   Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate)
   3).
   Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie  soweit
   anwendbar  § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
   Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
   und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
   Verfügung.
   4).
   Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
   Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
   Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
   die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
   Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
   Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
   Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
   BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
   BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
   vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
   haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
   darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
   Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
   Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
   vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
   5).
   Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
   Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
   der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
   Verfügung.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   1).
   Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur
   vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2015, 2016, 2017). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat
   anzugeben.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1).
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in
   Höhe von 300 000 EUR (netto) / Jahr in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
   Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus
   dem weiteren Verfahren.
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
   zu addieren. Sofern der Bewerber / die BewGe zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1) auf Angaben / Daten von Dritten /
   Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind
   die obigen Angaben / Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten /
   Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem
   ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen
   Unternehmens vorzulegen, wonach dieser / s bereit ist, Leistungen,
   finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen
   bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
   Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber / BewGe müssen zu den nachfolgenden
   Punkten/Nachweisen/Angaben erbringen/machen, die für die Eignung
   erforderlich sind.
   1).
   Fuhrpark und technische Ausstattung.
   Die Bewerber / BewG müssen / werden gebeten den für die Ausführung der
   zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
   Angaben (Typ, Hersteller, maxi. Fahrgeschwindigkeit, Baujahr,
   zugelassenem Gesamtgewicht, Anbaugeräten, Räumbreite, Leistungsumfang
   und Einsatzzweck) zu machen. Der Einsatzzweck muss dabei den
   Anforderungen der zu vergebenden Leistungen gerecht werden.
   Zur benannten technischen Ausrüstung sind nachfolgende
   Mindestanforderungen beizubringen.
   2).
   Projektleitung.
   Die Bewerber / BewG werden gebeten Angaben zur beruflichen
   Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung des für die
   Projektleitung der zu vergebenden Leistungen vorgesehenen namentlich
   benannten Personals zu machen.
   Zum benannten Projektleitung sind nachfolgende Anforderungen
   beizubringen.
   3).
   Personelle Ausstattung.
   Die Bewerber / BewG müssen / werden gebeten Angaben hinsichtlich der
   Anzahl der Beschäftigten (freie und festangestellte Mitarbeiter) in den
   letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2015, 2016, 2017) anzugeben.
   Zum benannten Personal sind nachfolgende Mindestanforderungen
   beizubringen.
   4).
   Referenzen.
   Durch die Bewerber / BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen
   einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden
   Leistungen vergleichbar sind und folgende Angaben beinhalten:
    Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der BewG /
   Nachunternehmer etc.),
    Bezeichnung des Referenzobjektes,
    Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnr,
    Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen,
    Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung,
    Auftragsvolumen.
   Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die
   nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann
   dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines
   Rahmenvertrages betreffen. Es sind maximal 5 Referenzen einzureichen
   bzw. der Bewerber / BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 5
   Referenzen gewertet werden sollen. Erfolgt keine Kennzeichnung der zu
   wertenden Referenzen, können die Referenzen nicht gewertet werden.
   Durch den Bewerber müssen Referenzen zum Nachweis der Erbringung von
   vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
   Für die geforderten Angaben stellt der AG entsprechende Formblätter zur
   Verfügung, welche von den Bewerbern / BewG genutzt werden sollen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1)  mittels Formblatt Fuhrpark.
   TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber / BewG den
   nachfolgenden Fuhrpark / tech. Ausstattung nachweisen kann:
    mind. 2 Maschinen / Fahrzeuge mit Schneepflug und / oder Schneebürste
   und Streuer,
    mind. 1 Fahrzeug (LKW o.vglb.) für u.a. Straßen mit einer Räumbreite
   von mind. 2,50 m,
    mind. 1 (Klein)Fahrzeug für u.a. Gehwege mit einer Räumbreite von
   1,30 m (+20 % /-10 %),
    mind. 3 Fahrzeuge mit einem Leistungsumfang auf Straßen von mind. 20
   000 m^2 pro Stunde,
    mind. 5 Maschinen / Fahrzeuge die für den Einsatzzweck zur
   vergebenden Leistung geeignet sind.
   Zu 2)  mittels Formblatt Personal.
   TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber/BewG die
   nachfolgenden Anforderungen hinsichtlich Projektleitung erfüllen
   können:
    Die, für die zu vergebene Leistung, vorgesehene Projektleitung muss
   ausreichend qualifiziert sein. Ein Nachweis ist durch den Bewerber/BewG
   beizulegen.
   Zu 3)  mittels Formblatt Personal.
   TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber / BewG die
   nachfolgenden Anforderungen hinsichtlich Personal erfüllen können:
    Der / Die Bewerber / BewG durchschnittlich mind. 16 im Rahmen einer
   Winterdienstleistung qualifizierte Mitarbeiter/innen (frei /
   angestellt) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
   (2015, 2016, 2017) beschäftigt hat,
    Der / Die Bewerber / BewG im Falle eines Auftrages mind. 8
   qualifizierte Mitarbeiter / innen (frei / angestellt) bedarfsgerecht /
   witterungsabhängig (auch gleichzeitig) bereitstellen kann, um die
   Flächen in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzten.
   Zu 4)  mittels Formblatt Referenzen.
   TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in der/den eingereichten
   Referenzen die nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden:
   Bei der Ermittlung der geforderten Mindestflächen ist zu
   berücksichtigen, dass die m^2-Flächen der in der Referenz genannten
   Objektes maßgeblich sind und ein Multiplizieren der Flächen bei einer
   mehrfachen Reinigung der in der Referenz benannten m^2-Flächen p.a. zum
   Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen nicht
   vorgenommen werden darf.
    mind. eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre
   (1.10.2013  31.3.2017) erbracht worden sein,
    mind. eine Referenz muss eine Laufzeit  5 Monate innerhalb der
   letzten 5 Kalenderjahre und innerhalb der Wintersaison (1.11.-30.04.)
   aufweisen,
    Leistungsart Schneeberäumung auf einem Betriebsgelände mit einem
   Umfang von mind. 50 000 m^2 pro Wintersaison,
    Leistungsart Streu- und Enteisungsmaßnahmen auf einem Betriebsgelände
   mit einem Umfang von mind. 50 000 m^2 pro Wintersaison.
   Die Nicht-Erfüllung der vorbenannten Mindestanforderungen führt zum
   Ausschluss.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
   Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
   Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
   Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
   Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / BewGe
   eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
   Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten
   Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
   Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
   korrigieren zu lassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a)
   Das einzusetzende Fahrpersonal muss:
    für das jeweils eingesetzte Fahrzeug einen gültigen Führerschein
   besitzen und im Einsatz bei sich führen,
    schichttauglich und für Nachtarbeit einsetzbar sein,
    über gute (mündliche) Deutschkenntnisse verfügen.
   b)
   Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer
   Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro AN.
   Luftseite-von 5 Mio. EUR psch. für Personen und Sachschäden.
   Landseite-von 2 Mio. EUR psch. für Personen und Sachschäden.
   c)
   Sofern der MA des AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält,
   benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die
   Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung
   (PflVG) in Höhe von 100 Mio. EUR.
   d)
   Die entsprechenden Versicherungsscheine sind dem AG vor Beginn des
   Vertragsverhältnisses vorzulegen.
   Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
   vorliegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/03/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
   Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
   führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
   2).
   Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
   Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des
   Aktenzeichens EA-2018-0056 an die E-Mailadresse
   [4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 16.3.2018,
   12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
   sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
   AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
   Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
   das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
   daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
   aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
   Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
   die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
   durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   3).
   Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
   ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
   bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
   bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
   der Mitglieder der BewGe beizufügen.
   4).
   Die TNA und deren Anlagen sind einfach (ein Original) in deutscher
   Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter
   Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0056 auf dem verschlossenen Behältnis
   / Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu
   dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten
   Kontaktstelle  die Übersendung per Telefax oder in elektronischer
   Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der
   Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
   5).
   Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
   auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger
   beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
   Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit
   der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die
   Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
   eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
   6).
   Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   7).
   Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   8).
   Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten.
   9).
   Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
   Besitz des Auftraggebers.
   10).
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331866-1617
   Fax: +49 331866-1652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1).
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem AG gerügt werden.
   2).
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
   Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
   AG gerügt werden.
   3).
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
   Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
   4).
   Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
   Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb
   von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
   5).
   Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
   Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
   Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/02/2018
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   4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
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