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Ausschreibung: Bergbaufördermaschinen, Winden für den Untertagebergbau und Spille - DE-Peine
Bergbaufördermaschinen, Winden für den Untertagebergbau und Spille
Dokument Nr...: 170749-2018 (ID: 2018042009021896779)
Veröffentlicht: 20.04.2018
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DE-Peine: Bergbaufördermaschinen, Winden für den Untertagebergbau und Spille
2018/S 77/2018 170749
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Eschenstr. 55
Peine
31224
Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Henß
Telefon: +49 5171/431460
E-Mail: [1]vergabestelle.peine@bge.de
Fax: +49 5171431502
NUTS-Code: DE91A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bge.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E31127114
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung Schachtförderanlage Konrad 2 E+M-Teil
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42412000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und
funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad
2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer
mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer
Koepe-Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der
Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt
und für Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine
konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die
Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf
Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse,
Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie 3 Schachtstühle
für die vorgesehenen Anschläge.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist betriebsbereite und funktionsfähige
Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen
aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer mittleren
Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe-Anlage
errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit
radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und für
Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert.
Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die
Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf
Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse,
Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle
für die vorgesehenen Anschläge.
Für den Lieferumfang ist für den mechanischen und den elektrischen Teil
die Planung so zu erstellen, dass die Errichtung nach der Prüfung durch
die Sachverständigen durch die Genehmigungsbehörden genehmigt werden
kann. Planung, Fertigung und Errichtung sind fortlaufend zu
dokumentieren.
Die Planung, Fertigung, Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt im
Verbund mit anderen Auftragnehmern, mit Sachverständigen, den
Genehmigungsbehörden und dem Auftraggeber. Die Bestimmungen des
Bergrechts (BVOS und TAS) sind ebenso wie der
Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Enlager Konrad und dessen
Nebenbestimmungen in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten.
Die HSFA stellt das Kernstück des Einlagerungssystems für den späteren
Endlagerbetrieb dar. Planung, Genehmigung und Errichtung der SFA
erfolgen deshalb im Verbund insbesondere mit den Auftragnehmern für die
Planung und Errichtung des Förderturms sowie der Montagen im Schacht.
Um insgesamt eine anforderungsgerechte Schachtanlage Konrad 2 vertikal
zu errichten, ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen AN erforderlich,
die der AG koordiniert. Insbesondere wird hier auf den Förderturm
hingewiesen, in dem die Hauptkomponenten der HSFA und der MSFA
installiert werden. Der Förderturm und weitere Komponenten werden
separat ausgeschrieben. HSFA und MSFA sind die führenden Systeme.
Eckdaten der Anlage:
HSFA,
Nutzlast 25t (vorwiegend hängend),
Geschwindigkeit 12 m/sec,
Anzahl Seile (Koepe-Anlage) 8 Seile MSFA,
Nutzlast 1t (Seilfahrt),
Geschwindigkeit 4 m/sec,
Anzahl Seile (Trommel-Anlage) 1 Seil Schacht,
lichte Weite Schacht 6,8 m,
Teufe Schacht ca. 1 000 m,
Anzahl Sohlen 3,
Bremse energieabsorbierende Abbremseinrichtungen in der freien Höhe
und Teufe Förderturm,
Höhe Förderturm ca. 42 m,
Schachtschleuse Unterdruck 8 000 Pa.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 70
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der
wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit.
Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird
ermittelt,
Welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen
geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Ergibt
die Bewertung, dass mehr als 5 Bewerber geeignet sind, erfolgt anhand
einer vergleichenden Bewertung der vorgelegten Unternehmens- und
Referenzangaben ermittelt, welche zu den 5 bestgeeigneten Bewerbern zu
zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen
erfüllenden Bewerber gehen die jahresdurchschittlichen Umsätze der
letzten drei Geschäftsjahre, die Anzahl der jahresdurchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre und die ausgeführten
Referenzprojekte ein.
Der durchschnittliche Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage elektrischer und
mechanischen Komponenten von Schachtförderanlagen (ohne Ersatzteil und
Reparaturen) geht nach folgendem Punktesystem zu 10 % in die Bewertung
des Teilnahmeantrages ein.
Umsatz < 3 Mio. 0 Punkte (Ausschluss des Teilnahmeantrages); Umsatz
3 Mio. 4 Mio. = 1 Punkt; Umsatz > 4 7 Mio. = 2 Punkte; Umsatz >
7 Mio. = 3 Punkte. Bei Bewerbergemeinschaften wird der
zusammengefasste Umsatz der Mitglieder bewertet.
Die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der
Schachtförderanlagentechnik (nur Eigenpersonal) wird nach folgendem
Punktesystem bewertet:
Anzahl Facharbeiter/Meister 15 = 0 Punkte, > 15 20 = 1 Punkt, > 20
30 = 2 Punkte, > 30 = 3 Punkte Anzahl
Inbetriebnahme-/Servicetechniker 3 = 0 Punkte, > 3 6 = 1 Punkt, > 7
10 = 2 Punkte, > 10 = 3 Punkte Anzahl Planungsingenieure/-techniker
3 = 0 Punkte, > 36 = 1 Punkt, > 7 10 = 2 Punkte, > 10 = 3 Punkte.
Der arithmetische Mittelwert der erzielten Punktwerte der drei
Berufsgruppen geht zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die zusammengefasste Anzahl der
Mitarbeiter bewertet.
Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Referenzprojekte
gehen zu 70 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Sie werden
hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose
bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem
Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem
Punktsystem bewertet:
0 Punkte: Referenzprojekt ist nicht vergleichbar, enthält kein
vergleichbares Leistungsmerkmal;
1 Punkt: nur eingeschränkt vergleichbares Referenzprojekt (z. B.
geringerer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt);
2 Punkte: annähernd vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer
Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt); 3 Punkte:
vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang,
Merkmale überwiegend erfüllt); 4 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt
mit höheren Anforderungen (z. B. höherer Leistungsumfang, Merkmale
überwiegend erfüllt).
Die Bewertung der Referenzprojekte geht zu 70 % in die Bewertung des
Teilnahmeantrages ein und ergibt sich aus der durchschnittlichen
Punktzahl der 3 bestbewerteten Referenzprojekte.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Für die mit der Angebotserstellung verbundene Ausarbeitung von
Entwürfen, Plänen, Zeichnungen etc. wird eine angemessene Entschädigung
in Höhe von 36 000 festgesetzt. Diese Entschädigung steht jedem
Bieter zu, der ein verbindliches Angebot einreicht, das nicht gemäß §§
16 EU, 16 b EU oder gemäß § 16 d EU Abs. 1 Nr. VOB/A ausgeschlossen
werden muss oder ausgeschlossen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer
Berufsgenossenschaft,
Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
Darstellung der Unternehmensstruktur,
Eigenerklärung über ds Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer
angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6
Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie
zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter
Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre unter Ausweisung der
anteiligen Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,
Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über
das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Versicherungsschutz für Personenschäden über 5 Mio. EUR und
Sachschäden über mind. 5 Mio. EUR.
Der Bewerber muss in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 Jahren mit der
Lieferung und Montage elektrischer und mechanischer Komponenten von
Schachtförderanlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von
mindestens 3 Mio. (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben über die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2017
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der
Schachtförderanlagentechnik, aufgegliedert in Facharbeiter/Meister,
Inbetriebnahme-/Servicetechniker und Planungsingenieure/-techniker.
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und
Nachweise über vergleichbare Projekte, die er durchgeführt hat, zu
erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in
den letzten 10 Jahren abgeschlossen, d. h. zumindest in Teilen
abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und
Bild sind als Anlage auf jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten vorzulegen;
es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber,
Auftragssumme anzugeben und soweit vorhanden Referenzschreiben
beizufügen.
Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und
Umfang mit dem Auftragsgegenstand, der in der Bekanntmachung des
vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei
werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die
Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben,
bewertet.
Planung, Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von
kompletten Schachtförderanlagen mit Mehrseil-Koepemaschinen für
Nutzlasten 20 t, Fördergeschwindigkeiten 12 m/s und Fahrwege 400
m mit Hand- und Automatiksteuerung,
Planung, Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von
kompletten Schachtförderanlagen mit Trommelmaschinen in Turmaufstellung
für Fahrwege 400 m und Geschwindigkeiten 4 m/s mit Hand- und
Automatiksteuerung,
Planung, Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von
Schachtbeschickungseinrichtungen mit Hand- und Automatiksteuerung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig)
verfügen.
Die Zertifizierung muss sämtliche Leistungsbereiche des
Vergabegegenstandes umfassen.
Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, das
Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers/jedes Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages zu
auditieren, um die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des
Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen an die DIN EN ISO 9001 zu
beurteilen.
Die Bewertung der von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgelegten
bestbewerteten 3 Referenzprojekte muss eine durchschnittliche Punktzahl
von mindestens 1,5 Punkten ergeben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten 10 Jahren die
Planung, Fertigung, Lieferung und Montage mindestens einer zumindest
annähernd vergleichbaren Mehrseil-Koepemaschine (Nutzlasten 20
Fördergeschwindigkeiten 12 m/s und Fahrwege 400 m mit Hand- und
Automatiksteuerung) durchgeführt haben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren
Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen
Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i.V.m. § 2 Ziff. 3
AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/05/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/07/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weiter Informationen sind der Unterlage Ablauf des
Verhandlungsverfahrens zu entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
§ 135 GWB Unwirksamkeit,
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der
nachfolgend zitierte § 160 GWBzubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz
1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen
für die Erhebung vonvergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber
und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit
einesNachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/04/2018
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References
1. mailto:vergabestelle.peine@bge.de?subject=TED
2. http://www.bge.de/
3. https://www.subreport.de/E31127114
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