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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Friedrichshafen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Dokument Nr...: 171990-2018 (ID: 2018042009411399133)
Veröffentlicht: 20.04.2018
*
DE-Friedrichshafen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 77/2018 171990
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstrasse 1-3
Friedrichshafen
88045
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaft Bodenseekreis
E-Mail: [1]abfallwirtschaftsamt@bodenseekreis.de
Fax: +49 75412047491
NUTS-Code: DE147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.bodenseekreis.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYNDC
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Transport von Bioabfall und Betrieb von drei
Grüngutkompostierungsanlagen inkl. Verwertung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018_LK Bodenseekreis
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme und Transport von Bioabfall von den Entsorgungszentren
Friedrichshafen-Weiherberg, Tettnang-Sputenwinkel und
Überlingen-Füllenwaid zur Verwertungsanlage in Amtzell (inklusive
Containergestellung),
Betrieb der landkreiseigenen Grüngutkompostierungsanlagen (inklusive
Verwertung) auf den Entsorgungszentren Friedrichshafen-Weiherberg,
Tettnang-Sputenwinkel sowie Überlingen-Füllenwaid,
Verladung von Bioabfällen auf dem Entsorgungszentrum
Friedrichshafen-Weiherberg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Transport von Bioabfall
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
90512000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Transport von Bioabfall von den Entsorgungszentren
Friedrichshafen-Weiherberg, Tettnang-Sputenwinkel und
Überlingen-Füllenwaid zur Verwertungsanlage in Amtzell (inkl.
Containergestellung).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2018
Ende: 29/02/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb der landkreiseigenen Grüngutkompostierungsanlage (inklusive
Verwertung) und Verladung von Bioabfällen auf dem Entsorgungszentrum
Friedrichshafen-Weiherberg
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
90512000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147
Hauptort der Ausführung:
Entsorgungszentrum Friedrichshafen-Weiherberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Betrieb der landkreiseigenen Grüngutkompostierungsanlage (inklusive
Verwertung) und Verladung von Bioabfällen auf dem Entsorgungszentrum
Friedrichshafen-Weiherberg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2019
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, wenn er nicht
durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn keine der
Vertragsparteien eine Kündigung ausspricht. Für die Teilleistung der
Verladung von Bioabfällen besteht eine einseitige
Sonderkündigungsmöglichkeit zum 29.2.2024 zugunsten des Auftraggebers.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb der landkreiseigenen Grüngutkompostierungsanlage (inklusive
Verwertung) auf dem Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
90512000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147
Hauptort der Ausführung:
Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Betrieb der landkreiseigenen Grüngutkompostierungsanlage (inklusive
Verwertung) auf dem Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2019
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn er nicht durch
den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um weitere
zwei Jahre, wenn keine der Vertragsparteien eine Kündigung ausspricht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb der landkreiseigenen Grüngutkompostierungsanlage (inklusive
Verwertung) auf dem Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
90512000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147
Hauptort der Ausführung:
Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Betrieb der landkreiseigenen Grüngutkompostierungsanlage (inklusive
Verwertung) auf dem Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2019
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn er nicht durch
den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um weitere
zwei Jahre, wenn keine der Vertragsparteien eine Kündigung ausspricht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
124 GWB,
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- und Handelsregister,
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach
entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die
Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von
der GmbH (Komplementär)).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen nachzureichen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein
Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) für das Unternehmen,
den Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Gewerbeanmeldung sowie
die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handwerkskammer.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu
erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer
bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist
beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb
einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel
des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur
Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung
des Unterauftragnehmers vorlegt.
Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
Ausfertigung zur Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB für die vorgesehenen
Unterauftragnehmer nachzureichen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen
Lage/Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 01.10.2017 liegen.
Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem
jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin
der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die
Bieter verpflichtet, die genannten Dokumente in aktueller Fassung
nachzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die
geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise
beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der
Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf
Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter
der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht
nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung ausgeschlossen.
Die Einheitliche Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den
vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Umsatzangaben (zusätzlich von anderen Unternehmen
möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur
Verfügung stehen), Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen
Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2015,
2016, 2017,
Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen
insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses
Vergabeverfahren ist,
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs- und einer abgeschlossenen
Umwelthaftpflichtversicherung,
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2015, 2016, 2017 einzureichen,
falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in
dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu
erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer
bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise während
der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer
gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er bspw. eine
entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund die geforderten Nachweise nicht
beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die
Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der
Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen,
wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung
ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich,
wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen)
aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit einer Mindestlaufzeit
von 6 Monaten mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher
Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, -ort und Auftragswert
netto pro Jahr:
Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme sowie den
Transport von Siedlungsabfällen.
Lose 2 4: Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb einer
Grüngutkompostierungsanlage inkl. der Herstellung von gütegesichertem
Kompost mit einer jährlichen Inputmenge der Grüngutkompostierungsanlage
von mindestens 1.000 Mg.
Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die folgenden Tätigkeiten und
Abfallarten:
Los 1: Befördern von Abfällen,
Lose 2 4: Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen.
Eigenerklärung zum Vorliegen der Mitgliedschaft bei der
Bundesgütegemeinschaft Kompost (Lose 2 4).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen nachzureichen:
von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder
bestätigte Erklärungen bzw. Verpflichtungserklärung(en) anderer
Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese
erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur
Verfügung stellen,
die Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigungen bzw.
Genehmigungsanträge,
die Bestätitgung der Mitgliedschaft bei der Bundesgütegemeinschaft
Kompost bzw. die Genehmigungsanträge.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
ergeben sich aus den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 75/442/EW
vom 15.7.1975 über Abfälle (ABI. EG Nr. L194, S. 47) in der durch die
Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18.3.1991 (ABI. EG Nr. L
78, S. 32) geänderten Fassung, die durch die §§ 56,57 KrWG und der
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) umgesetzt wurde.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die
Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der
Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den
jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer
erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen
Leistungsbereich dann nicht erforderlich. Bei Bietergemeinschaften und
Unterbeauftragung werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bieter muss in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen
Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter
hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise
eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Die
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb muss zum Termin der
Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die
Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung
nachzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise
nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die
Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht
fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
von der Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Abschluss einer Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und
Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in
jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden 1,5 Mio.
EUR Vermögensschäden 0,5 Mio. EUR,
Umwelthaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. EUR
Vermögensschäden 0,5 Mio. EUR,
Umweltschadensversicherung Versicherte Kosten 2,0 Mio. EUR.
Die Versicherungen sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen
des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf
Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate
Entsorgungsfachbetrieb (EfB) und Mitgliedschaft bei der
Bundesgütegemeinschaft Kompost müssen während der Auftragsdurchführung
vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 062-137368
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/05/2018
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYNDC
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/04/2018
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1. mailto:abfallwirtschaftsamt@bodenseekreis.de?subject=TED
2. https://www.bodenseekreis.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYNDC
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:137368-2018:TEXT:DE:HTML
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