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Ausschreibung: Tablettcomputer - DE-Berlin
Tablettcomputer
Dokument Nr...: 173556-2018 (ID: 2018042109082299672)
Veröffentlicht: 21.04.2018
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  DE-Berlin: Tablettcomputer
   2018/S 78/2018 173556
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
   Dorotheenstraße 84
   Berlin
   10117
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabe@bpa.bund.de
   Fax: +49 30-182722119
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bundesregierung.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Surface-Tablets
   Referenznummer der Bekanntmachung: Az. 22203/3#3
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30213200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Tablets des
   Typs Microsoft Surface ausgestattet.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von Geräten
   des Typs Microsoft Surface und kompatiblem Zubehör.
   Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem
   Vertrag zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von Geräten
   des Typs Microsoft Surface Pro und kompatiblem Zubehör.
   Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem
   Vertrag zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Tagen: 21
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung des Bieters, dass:
    keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder
   terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung,
   Geldwäsche;unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug,
   Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel,
   Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123
   Abs.1GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen
   keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den
   vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten gleich),
    die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
   zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
    keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
   oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler
   Beschäftigung(§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches
   Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
   Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass das Unternehmen:
    bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen
   geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat,
    nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
   mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
   Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
   hat,
    keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
    nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen
   war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
    nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
   öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat,
    nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
   schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
   oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
   übermitteln,
    nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
   Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche
   Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
   Vergabeverfahren erlangen könnte,
    fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
   hat, die die Vergabeentscheidung des ÖAG erheblich beeinflussen
   könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   Der Bewerber erklärt, dass er
    im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere
   Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
   infrage gestellt wird,
    kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ÖAG
   tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte.
   Für Bewerber die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
   haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des
   Landes in dem sie niedergelassen sind.
   Sollte ein Bewerber nicht in der Lage sein, die vorgenannte
   Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür in seinem Angebot
   darzulegen.
   Mit der Abgabe des Angebots gilt die vorgenannte Eigenerklärung durch
   den Bieter als abgegeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/05/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/06/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/05/2018
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des
   Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert
   eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den
   Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise
   nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das
   entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
   Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen
   Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch
   kurzfristig nach dem letzten Stichtag (22.5.2018) eingegangene Fragen
   zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist
   für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
    Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
   eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden
   kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch
   den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später
   als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
    Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
     der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten
   Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt
   unberührt,
     Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
     Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
     mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/04/2018
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   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
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