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Ausschreibung: Tablettcomputer - DE-Berlin
Tablettcomputer
Dokument Nr...: 173556-2018 (ID: 2018042109082299672)
Veröffentlicht: 21.04.2018
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DE-Berlin: Tablettcomputer
2018/S 78/2018 173556
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
Berlin
10117
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe@bpa.bund.de
Fax: +49 30-182722119
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bundesregierung.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Surface-Tablets
Referenznummer der Bekanntmachung: Az. 22203/3#3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Tablets des
Typs Microsoft Surface ausgestattet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von Geräten
des Typs Microsoft Surface und kompatiblem Zubehör.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem
Vertrag zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von Geräten
des Typs Microsoft Surface Pro und kompatiblem Zubehör.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem
Vertrag zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 21
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder
terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung,
Geldwäsche;unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug,
Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel,
Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123
Abs.1GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den
vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich),
die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung
mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler
Beschäftigung(§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass das Unternehmen:
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen
geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat,
nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat,
keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen
war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,
nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln,
nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte,
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung des ÖAG erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Der Bewerber erklärt, dass er
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird,
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ÖAG
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte.
Für Bewerber die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des
Landes in dem sie niedergelassen sind.
Sollte ein Bewerber nicht in der Lage sein, die vorgenannte
Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür in seinem Angebot
darzulegen.
Mit der Abgabe des Angebots gilt die vorgenannte Eigenerklärung durch
den Bieter als abgegeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/05/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/05/2018
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert
eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den
Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise
nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das
entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen
Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch
kurzfristig nach dem letzten Stichtag (22.5.2018) eingegangene Fragen
zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist
für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden
kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch
den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später
als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten
Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt
unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2018
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2. http://www.bundesregierung.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=195171
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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