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Ausschreibung: Erdgas - DE-Bamberg
Erdgas
Dokument Nr...: 173570-2018 (ID: 2018042109083499684)
Veröffentlicht: 21.04.2018
*
  DE-Bamberg: Erdgas
   2018/S 78/2018 173570
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Sozialstiftung Bamberg  Energiemanagement GmbH
   DE232702703
   Buger Straße 80
   Bamberg
   96049
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Josef Seuberth
   E-Mail: [1]bieterfragen@vea.de
   NUTS-Code: DE241
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.sozialstiftung-bamberg.de
   I.1)Name und Adressen
   Seniorenwohnheim Antonistift
   Sankt-Getreu-Straße 1
   Bamberg
   96049
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Josef Seuberth
   E-Mail: [3]bieterfragen@vea.de
   NUTS-Code: DE241
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]http://www.sozialstiftung-bamberg.de
   I.1)Name und Adressen
   Klinikum am Michelsberg
   Sankt-Getreu-Straße 18
   Bamberg
   96049
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Josef Seuberth
   E-Mail: [5]bieterfragen@vea.de
   NUTS-Code: DE241
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.sozialstiftung-bamberg.de
   I.1)Name und Adressen
   Klinikum am Bruderwald
   Buger Straße 80
   Bamberg
   96049
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Josef Seuberth
   E-Mail: [7]bieterfragen@vea.de
   NUTS-Code: DE241
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.sozialstiftung-bamberg.de
   I.1)Name und Adressen
   Seniorenwohnheim Bürgerspital
   Michelsberg 10 D
   Bamberg
   96049
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Josef Seuberth
   E-Mail: [9]bieterfragen@vea.de
   NUTS-Code: DE241
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.sozialstiftung-bamberg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [11]http://www.vea-online.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   VEA Beratungs-GmbH
   DE115677610
   Zeißstraße 72
   Hannover
   30519
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Arno von Aspern
   E-Mail: [12]bieterfragen@vea.de
   Fax: +49 5119848-288
   NUTS-Code: DE92
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [13]http://www.vea-online.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [14]http://www.vea-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Sozialstiftung Bamberg
   im Zeitraum 2021-2022.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09123000 - FG04 - FG14
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss von Erdgaslieferverträgen für die Liegenschaften der
   Sozialstiftung Bamberg im Zeitraum 2021-2022.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE241
   Hauptort der Ausführung:
   96049 Bamberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 880 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 01/01/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärungen des Bieters.
   Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter die nachfolgende
   Eigenerklärung abgegeben. Hierfür ist dieses Formblatt auszufüllen
   verbindlich zu unterzeichnen und als Teil des Angebots innerhalb der
   Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden.
   1. Eigenerklärung zur Eignung
   Ich erkläre, keine Kenntnis davon zu haben, dass eine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist
   wegen:
   a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),
   § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristische Vereinigungen),
   § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte
   richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag
   verwaltet werden,
   d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
   Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in
   deren Auftrag verwaltet werden,
   e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit
   Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur
   Bekämpfung internationaler Bestechung Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des
   Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
   Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
   f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
   Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
   Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
   wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst
   verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
   Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt.
   h) dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares
   Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das
   Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen
   gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist.
   i) dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter
   vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
   Wir erklären ergänzend, dass.
   a) über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
   dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
   b) sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befinden,
   c) wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die unsere
   Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
   d) wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
   der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   haben,
   e) wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen
   in Bezug auf unsere Eignung abgegeben haben.
   2. Erklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen
   Weiterhin wird folgendes erklärt:
   a) Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur
   Eignung des Bieters äußern, so wird der Bieter un
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/05/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/05/2018
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Bamberg
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   Ansbach
   91511
   Deutschland
   Telefon: +49 98153-1277
   E-Mail: [15]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 98153-1837
   Internet-Adresse:[16]https://vergabekammer.nordbayern@eg-mfr.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
   Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/04/2018
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