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Ausschreibung: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Ludwigshafen
Rechnungslegung und -prüfung
Rechnungsstellung
Gebührenerhebung
Unterstützung von Krankenhäusern
Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 174276-2018 (ID: 2018042109200700367)
Veröffentlicht: 21.04.2018
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DE-Ludwigshafen: Rechnungslegung und -prüfung
2018/S 78/2018 174276
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstraße 79
Ludwigshafen
67063
Deutschland
E-Mail: [1]stabsstelle_vergabe@klilu.de
NUTS-Code: DEB34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klilu.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP6YYMYRJ4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP6YYMYRJ4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Privatärztliche Abrechnung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-004-EM
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer schreibt die Abrechnung der wahlärztlichen
stationären und privatärztlichen ambulanten Leistungen, bei denen das
Liquidationsrecht beim Klinikum Ludwigshafen liegt, aus.
Die Privatabrechnung umfasst alle im Klinikum vertretenen
Behandlungsformen, wie stationär, vor- und nachstationär,
teilstationär, ambulant, Konsile, Gutachten etc.
Weiterer Ausschreibungsgegenstand ist das Forderungsmanagement für die
abgerechneten Leistungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79999200
79941000
85112000
75122000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34
Hauptort der Ausführung:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstraße 79
67063 Ludwigshafen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer schreibt die Abrechnung der wahlärztlichen
stationären und privatärztlichen ambulanten Leistungen, bei denen das
Liquidationsrecht beim Klinikum Ludwigshafen liegt, aus.
Die Privatabrechnung umfasst alle im Klinikum vertretenen
Behandlungsformen, wie stationär, vor- und nachstationär,
teilstationär, ambulant, Konsile, Gutachten etc.
Weiterer Ausschreibungsgegenstand ist das Forderungsmanagement für die
abgerechneten Leistungen.
Der Auftrag wird für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option einer
zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben.
Der Auftraggeber ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit 15
Kliniken, 5 med. Instituten,12 Kompetenzzentren, 939 Betten und 10
tagesklinischen Plätzen.
Im Klinikum Ludwigshafen werden jährlich ca. 41 000 stationäre, ca.1
450 onkologische tagesklinische Quartalsfälle mit 4 400 Besuchen und
ca. 50 000 ambulante Fälle behandelt.
In folgenden Fachbereichen liegt das Liquidationsrecht beim
Auftraggeber:
Augenklinik,
Viszeral- und Thoraxchirurgie,
Gefäßchirurgie,
Frauenklinik,
HNO-Klinik,
Hautklinik,
Klinik für Anästhesiologie und Op. Intensivmedizin,
Klinik für Herzchirurgie,
Klinik für Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie,
Kardiologie,
Gastroenterologie,
Neurologie,
Urologie,
Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin,
Institut für Physikalische und Rehabilitative Medizin,
Institut für Pathologie,
Zentralinstitut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie.
In den Kliniken und Instituten, in denen das Klinikum Ludwigshafen das
Liquidationsrecht besitzt, wurden 2016.
ca. 25 000 Rechnungen über insgesamt ca. 10,5 Mio. EUR
(Rechnungsausgang) für wahlärztliche Leistungen,
ca. 21 000 Rechnungen über insgesamt 4,5 Mio. EUR für ambulante
privatärztliche Leistungen und,
ca. 700 Rechnungen über insgesamt 122 000 EUR für externe Konsile
erstellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
2 Mal um jeweils 12 Monate
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/05/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/05/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYRJ4
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung Geschäftsstelle
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder
eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers
als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass
sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von
den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen
wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2
GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu
versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse).
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung
und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und
im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis
Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher
Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals
[5]https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von
Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des
Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in
schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2018
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3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP6YYMYRJ4
4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP6YYMYRJ4
5. https://rlp.vergabekommunal.de/
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