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Ausschreibung: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung - DE-Frankfurt am Main
Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Dokument Nr...: 175161-2018 (ID: 2018042109332001288)
Veröffentlicht: 21.04.2018
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DE-Frankfurt am Main: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
2018/S 78/2018 175161
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Netz AG
Hahnstraße 49
Frankfurt am Main
60528
Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, GS.EI-SW-L
Telefon: +49 69/26530566
E-Mail: [1]patricia.debus@deutschebahn.com
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bf Ff-Süd, Anpassungen des SpDrS60 Stw Sf an das ESTW-A FMUL,
Projektwertanpassung
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29401
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bf Ff-Süd, Anpassungen des SpDrS60 Stw Sf an das ESTW-A FMUL,
Projektwertanpassung
Los-Nr.: ohne
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34632000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Bf Ff-Süd, Anpassungen des SpDrS60 Stw Sf an das ESTW-A FMUL.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 25/10/2017
Ende: 30/10/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 17FEI29401
Bezeichnung des Auftrags:
Bf Ff-Süd, Anpassungen des SpDrS60 Stw Sf an das ESTW-A FMUL,
Projektwertanpassung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
14/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Siemens AG
Braunschweig
Deutschland
NUTS-Code: DE91
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
§ 38 SektVO 2016 Abs. (6).
Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen,
wenn deren Veröffentlichungen:
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens
schaden oder;
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2, S 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die
geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis bzw.
soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind,
bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§ 160 Abs.
3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
34632000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bf Ff-Süd, Anpassungen des SpDrS60 Stw Sf an das ESTW-A FMUL,
Projektwertanpassung.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/04/2018
Ende: 30/10/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Siemens AG
Ackerstraße 22
Braunschweig
38126
Deutschland
NUTS-Code: DE91
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Bf Ff-Süd, Anpassungen des SpDrS60 Stw Sf an das ESTW-A FMUL,
Projektwertanpassung.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Leistungen sind für den Projekterfolg zwingen, ein AN Wechsel war
nicht möglich. (Ausschließlichkeitsrechte gem. SektVO § 13, Abs.2. 3c).
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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