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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial - DE-Bonn
Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 175533-2018 (ID: 2018042109381701605)
Veröffentlicht: 21.04.2018
*
  DE-Bonn: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
   2018/S 78/2018 175533
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
   Josef-Wirmer-Straße 2-8
   Zu Händen von: Frau Julia Richter
   53123 Bonn
   Deutschland
   Telefon: +49 228-4463-2237
   E-Mail: [1]vergabe@hilgmbh.de
   Fax: +49 228-4463-326
   Internet-Adresse(n):
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [2]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [3]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   BG_795__EU/18 Werksinstandsetzung von diversen Stoßdämpfern
   verschiedener Systeme
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk
   des Auftragnehmers
   NUTS-Code DE
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt:
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Der Auftrag umfasst die Instandsetzung von diversen Stoßdämpfern
   verschiedener Systeme in der Instandhaltungsstufe 4. Die Bieter müssen
   im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den
   jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete
   Schätzbedarfe sind. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit
   erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos
   enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern und dem
   Fachlos als Ganzem abweichen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die
   aus den Vergangenheitswerten abgeleiteten Schätzbedarfe nicht auftreten
   oder die tatsächlich anfallenden Bedarfe diese Schätzbedarfe  bspw.
   durch Strukturänderungen der Bundeswehr oder höheres Schadaufkommen 
   übersteigen. Die genannten Schätzbedarfe stellen dementsprechend in der
   Vertragsabwicklung keine Obergrenze dar. Eine Verpflichtung des AG,
   Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
   Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am
   31.12.2020. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der
   Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die
   Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Des
   Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der
   Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2021 vor.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000, 50000000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   System Versorgungs Nr. Versorgungsartikelbezeichnung Menge PZH 2000
   2510123446192 Stoszdaempfer, TELE 1984 Leopard 1 FAM U. USTG FZ
   2510121539075 Stoszdaempfer, TELE 1440 SPZ Marder 1 Fahrgestell
   2510121514828 Stoszdaempfer, TELE 1556 Transportpanzer 1 Fuchs
   2510121597603 Stoszdaempfer, TELE 1304 SPZ Marder 1 Fahrgestell
   2510123561448 Stoszdaempfer, TELE 200.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: Mengenlos 1
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000, 50000000
   3)Menge oder Umfang
   Gesamtmenge 4 345 Stück
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Hinweise zum Mengenlosverfahren: Sollten in diesem Verfahren Mengenlose
   definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere
   Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenes Angebot abzugeben.
   Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den
   vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben werden,
   nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind
   (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VII-Verg 31/12).
   Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der
   Lose erfolgen. Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt
   verfahren: Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf
   ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose
   grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung). Ab dem zweiten Los
   erhält der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien
   bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag,
   sofern die nachfolgend beschriebene Ausnahme nicht zum tragen kommt.
   Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu
   erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Von dem
   Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot,
   das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausgeschlossen werden
   müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist
   als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot
   muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen
   Zuschlag für ein Los bekommen hat. Hinsichtlich der Angebote von
   verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf
   dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1
   bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der
   bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen
   Leistungen erbringen würde, gilt folgendes: Auch hier wird nach dem
   Grundsatz der Loslimitierung verfahren. Ein solches Angebot wird nur
   dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das
   nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es
   sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für
   ein Los bekommen hat. Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß
   gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben
   worden sein.
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Mengenlos 2
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000, 50000000
   3)Menge oder Umfang
   Gesamtmenge 2 139 Stück
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Hinweise zum Mengenlosverfahren: Sollten in diesem Verfahren Mengenlose
   definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere
   Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenes Angebot abzugeben.
   Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den
   vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben werden,
   nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind
   (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VII-Verg 31/12).
   Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der
   Lose erfolgen. Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt
   verfahren: Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf
   ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose
   grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung). Ab dem zweiten Los
   erhält der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien
   bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag,
   sofern die nachfolgend beschriebene Ausnahme nicht zum tragen kommt.
   Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu
   erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Von dem
   Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot,
   das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausgeschlossen werden
   müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist
   als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot
   muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen
   Zuschlag für ein Los bekommen hat. Hinsichtlich der Angebote von
   verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf
   dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1
   bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der
   bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen
   Leistungen erbringen würde, gilt folgendes: Auch hier wird nach dem
   Grundsatz der Loslimitierung verfahren. Ein solches Angebot wird nur
   dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das
   nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es
   sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für
   ein Los bekommen hat. Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß
   gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben
   worden sein.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in
   Höhe von 10 % des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft
   wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der
   Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger
   Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
   2. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer
   Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie
   eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro
   Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der
   Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Zahlungsziel: 30 Kalendertage
   nach Rechnungsstellung und alternativ innerhalb von 14 Kalendertagen
   mit 0,9 % Skonto.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran
   beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen
   Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann
   durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter
   ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV
   entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der
   Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei
   Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem
   Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
   1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den
   Dienstgebrauch entspricht (dies ist aus der technischen Dokumentation
   der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des
   Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden;
   2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der
   Firma im Bundeswehrsystem) besteht;
   3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik
   (ZEBEL-Lager) besteht;
   4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur
   Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift
   beherrscht.
   Vorzulegende Nachweise:
   Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft
   beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen
   Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag
   bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
   Dritterklärung.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
   sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärungen
   des Bewerbers, dass:
   1. keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23, 24 VSVgV gegen ihn vorliegen;
   2. gesetzliche Mindestlöhne (MiLoG) gezahlt und die geltenden für
   allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen (auch
   bei Nachunternehmer) beachtet werden, bei Verstöße gegen das MiLoG
   werden sämtliche Kosten übernommen;
   3. eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete
   Betriebsstätte in Deutschland besteht, Nachweise des Bewerbers;
   4. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
   vergleichbaren Nachweises;
   5. Vorlage der Vollmacht eines Bevollmächtigten (nur bei
   Bietergemeinschaften).
   Vorzulegende Nachweise:
   Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges
   oder eines vergleichbaren Nachweises. Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
   Dritterklärung.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
   sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
   Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers, dass:
   1. keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23, 24 VSVgV gegen ihn vorliegen;
   2. gesetzliche Mindestlöhne (MiLoG) gezahlt und die geltenden für
   allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen (auch
   bei Nachunternehmer) beachtet werden, bei Verstöße gegen das MiLoG
   werden sämtliche Kosten übernommen;
   3. eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete
   Betriebsstätte in Deutschland besteht;
   Nachweise des Unterauftragsnehmers:
   4. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
   vergleichbaren Nachweises.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
   sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung des
   Bewerbers, dass:
    für den Fall, dass nach Selbstkostenerstattungspreisen (VO PR 30/53)
   abgerechnet wird, die in der Preisermittlung von Selbstkosten
   angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften
   entsprechen und dass die Preisermittlung nach den Leitsätzen für die
   Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) erfolgt ist.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung, dass für den Fall der
   Abrechnung nach Selbstkosten die in der Preisermittlung von
   Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen
   Vorschriften (VO PR 30/53) entsprechen und das die Preisermittlung nach
   den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)
   erfolgt ist.
   Diese Forderungen gelten für jeden Unterauftragnehmer bis zur Ebene des
   tatsächlichen Leistungserbringers.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
   Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber zur
   Eignungsprüfung vorgelegt werden:
   Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
   werden:
   1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
   wird (ggf. Versorgungsnummern benennen),
   1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
   für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
    eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder,
    eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder,
    ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw. (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
   GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation.
   In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
   Baugruppe ersichtlich sein.
   Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
   2. dass wir eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation
   der Instandhaltungssstufe 4 besitzen und diese auch rechtmäßig für die
   Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach-
   und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet
   ist.
   Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
   uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
   die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
   Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
   diese Dokumente einsehen darf.
   3. dass uns die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4
   benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
   Verfügung stehen.
   4. dass wir alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur
   Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben
   sind, besitzen.
   Dies können u. a. sein:
    Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben,
    Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie,
    ggf. weitere.
   5. dass wir die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für
   Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2130 einhalten und
   anwenden werden.
   6. dass wir gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
   katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
   auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die
   Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen
   Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile
   verbauen.
   Nachweise des Bewerbers.
   7. Kopie der Zertifizierung gem. III.2.3 Ziff. 1 B  (falls Vorhanden);
   8. Kopie eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001: 2008 oder 9001:
   2015.
   Vorzulegende Nachweise:
   Zertifizierung Probeinstandsetzung; Nachweis dass für die in diesem
   Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung
   erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich
   durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
    eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder,
    eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder,
    ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder
    eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der
   Instandsetzungsqualifikation.
   In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
   Baugruppe ersichtlich sein.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
   Dritterklärung DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der
   Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015.; Mit dem
   Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
   Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den.
   Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
   Mindestens eine der zwei nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
   werden:
   1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
   wird (ggf. Versorgungsnummern benennen),
   1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
   für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
    eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder,
    eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder,
    ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerberdem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw. (ehemals BWB) oder,
    eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der
   Instandsetzungsqualifikation.
   In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
   Baugruppe ersichtlich sein.
   Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
   2. dass wir eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation
   der Instandhaltungssstufe 4 besitzen, die zur sach- und fachgerechten
   Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
   Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
   uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
   die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
   Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
   diese Dokumente einsehen darf.
   3. dass uns die zur Instandsetzung in der Materialerhaltungsstufe 4
   benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
   Verfügung stehen.
   4. dass wir alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,
   Die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen
   vorgeschrieben sind, besitzen.
   Dies können u. a. sein:
    Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben,
    Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie,
    ggf. weitere.
   5. dass wir die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für
   Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2130 einhalten und
   anwenden werden.
   6. dass wir gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
   katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
   auch der Bund verpflichtend.
   Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen
   Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes
   ausschließlich derartige Originalersatzteile verbauen.
   Nachweise des Bewerbers.
   7. Kopie der Zertifizierung gem. III.2.3 Ziff. 1 B  (falls Vorhanden);
   8. Kopie eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001: 2008 oder
   9001:2015.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   BG_795__EU/18
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   23.5.2018 - 17:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   24.5.2018
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Unter [4]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
   Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach
   einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
   Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den
   Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten
   Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf
   hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote
   den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
   Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten:
   [5]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
   Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen:
   [6]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
   Vorzulegende Nachweise:
   Anlage 2 Teilnahmeantrag allgemein BG_795_EU/18; Mit dem
   Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung;
   Anlage 3 Eignungskriterien UAN BG_795_EU/18; Mit dem Teilnahmeantrag;
   Mittels Eigenerklärung;
   Anlage 2a_Teilnahmeantrag_techn_BG_795_EU/18; Mit dem Teilnahmeantrag;
   Mittels Eigenerklärung.
   Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYYA1
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19.4.2018
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   1. mailto:vergabe@hilgmbh.de?subject=TED
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   3. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
   4. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
   5. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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