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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial - DE-Bonn
Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 175533-2018 (ID: 2018042109381701605)
Veröffentlicht: 21.04.2018
*
DE-Bonn: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
2018/S 78/2018 175533
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Josef-Wirmer-Straße 2-8
Zu Händen von: Frau Julia Richter
53123 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228-4463-2237
E-Mail: [1]vergabe@hilgmbh.de
Fax: +49 228-4463-326
Internet-Adresse(n):
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[2]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[3]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
BG_795__EU/18 Werksinstandsetzung von diversen Stoßdämpfern
verschiedener Systeme
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk
des Auftragnehmers
NUTS-Code DE
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Der Auftrag umfasst die Instandsetzung von diversen Stoßdämpfern
verschiedener Systeme in der Instandhaltungsstufe 4. Die Bieter müssen
im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den
jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete
Schätzbedarfe sind. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit
erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos
enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern und dem
Fachlos als Ganzem abweichen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die
aus den Vergangenheitswerten abgeleiteten Schätzbedarfe nicht auftreten
oder die tatsächlich anfallenden Bedarfe diese Schätzbedarfe bspw.
durch Strukturänderungen der Bundeswehr oder höheres Schadaufkommen
übersteigen. Die genannten Schätzbedarfe stellen dementsprechend in der
Vertragsabwicklung keine Obergrenze dar. Eine Verpflichtung des AG,
Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am
31.12.2020. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der
Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die
Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Des
Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der
Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2021 vor.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50600000, 50000000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
System Versorgungs Nr. Versorgungsartikelbezeichnung Menge PZH 2000
2510123446192 Stoszdaempfer, TELE 1984 Leopard 1 FAM U. USTG FZ
2510121539075 Stoszdaempfer, TELE 1440 SPZ Marder 1 Fahrgestell
2510121514828 Stoszdaempfer, TELE 1556 Transportpanzer 1 Fuchs
2510121597603 Stoszdaempfer, TELE 1304 SPZ Marder 1 Fahrgestell
2510123561448 Stoszdaempfer, TELE 200.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Mengenlos 1
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50600000, 50000000
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 4 345 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweise zum Mengenlosverfahren: Sollten in diesem Verfahren Mengenlose
definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere
Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenes Angebot abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben werden,
nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind
(vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VII-Verg 31/12).
Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der
Lose erfolgen. Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt
verfahren: Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf
ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose
grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung). Ab dem zweiten Los
erhält der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag,
sofern die nachfolgend beschriebene Ausnahme nicht zum tragen kommt.
Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu
erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Von dem
Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot,
das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist
als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot
muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen
Zuschlag für ein Los bekommen hat. Hinsichtlich der Angebote von
verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf
dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1
bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der
bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen
Leistungen erbringen würde, gilt folgendes: Auch hier wird nach dem
Grundsatz der Loslimitierung verfahren. Ein solches Angebot wird nur
dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das
nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es
sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für
ein Los bekommen hat. Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß
gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben
worden sein.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Mengenlos 2
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50600000, 50000000
3)Menge oder Umfang
Gesamtmenge 2 139 Stück
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Hinweise zum Mengenlosverfahren: Sollten in diesem Verfahren Mengenlose
definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere
Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenes Angebot abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben werden,
nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind
(vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VII-Verg 31/12).
Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der
Lose erfolgen. Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt
verfahren: Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf
ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose
grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung). Ab dem zweiten Los
erhält der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien
bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag,
sofern die nachfolgend beschriebene Ausnahme nicht zum tragen kommt.
Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu
erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Von dem
Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot,
das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist
als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot
muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen
Zuschlag für ein Los bekommen hat. Hinsichtlich der Angebote von
verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf
dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1
bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der
bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen
Leistungen erbringen würde, gilt folgendes: Auch hier wird nach dem
Grundsatz der Loslimitierung verfahren. Ein solches Angebot wird nur
dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das
nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es
sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für
ein Los bekommen hat. Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß
gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben
worden sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 10 % des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft
wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der
Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger
Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
2. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie
eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro
Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der
Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Zahlungsziel: 30 Kalendertage
nach Rechnungsstellung und alternativ innerhalb von 14 Kalendertagen
mit 0,9 % Skonto.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran
beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen
Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann
durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter
ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV
entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der
Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei
Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem
Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den
Dienstgebrauch entspricht (dies ist aus der technischen Dokumentation
der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des
Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden;
2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der
Firma im Bundeswehrsystem) besteht;
3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik
(ZEBEL-Lager) besteht;
4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur
Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrscht.
Vorzulegende Nachweise:
Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft
beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen
Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag
bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
Dritterklärung.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärungen
des Bewerbers, dass:
1. keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23, 24 VSVgV gegen ihn vorliegen;
2. gesetzliche Mindestlöhne (MiLoG) gezahlt und die geltenden für
allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen (auch
bei Nachunternehmer) beachtet werden, bei Verstöße gegen das MiLoG
werden sämtliche Kosten übernommen;
3. eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete
Betriebsstätte in Deutschland besteht, Nachweise des Bewerbers;
4. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
vergleichbaren Nachweises;
5. Vorlage der Vollmacht eines Bevollmächtigten (nur bei
Bietergemeinschaften).
Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges
oder eines vergleichbaren Nachweises. Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
Dritterklärung.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers, dass:
1. keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23, 24 VSVgV gegen ihn vorliegen;
2. gesetzliche Mindestlöhne (MiLoG) gezahlt und die geltenden für
allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen (auch
bei Nachunternehmer) beachtet werden, bei Verstöße gegen das MiLoG
werden sämtliche Kosten übernommen;
3. eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete
Betriebsstätte in Deutschland besteht;
Nachweise des Unterauftragsnehmers:
4. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
vergleichbaren Nachweises.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung des
Bewerbers, dass:
für den Fall, dass nach Selbstkostenerstattungspreisen (VO PR 30/53)
abgerechnet wird, die in der Preisermittlung von Selbstkosten
angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften
entsprechen und dass die Preisermittlung nach den Leitsätzen für die
Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) erfolgt ist.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung, dass für den Fall der
Abrechnung nach Selbstkosten die in der Preisermittlung von
Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen
Vorschriften (VO PR 30/53) entsprechen und das die Preisermittlung nach
den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)
erfolgt ist.
Diese Forderungen gelten für jeden Unterauftragnehmer bis zur Ebene des
tatsächlichen Leistungserbringers.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber zur
Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
werden:
1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
wird (ggf. Versorgungsnummern benennen),
1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder,
eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder,
ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des
Bewerbers und dem BAAINBw. (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation.
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
Baugruppe ersichtlich sein.
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass wir eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation
der Instandhaltungssstufe 4 besitzen und diese auch rechtmäßig für die
Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach-
und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet
ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
diese Dokumente einsehen darf.
3. dass uns die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4
benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
Verfügung stehen.
4. dass wir alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur
Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben
sind, besitzen.
Dies können u. a. sein:
Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben,
Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie,
ggf. weitere.
5. dass wir die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für
Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2130 einhalten und
anwenden werden.
6. dass wir gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die
Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen
Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile
verbauen.
Nachweise des Bewerbers.
7. Kopie der Zertifizierung gem. III.2.3 Ziff. 1 B (falls Vorhanden);
8. Kopie eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001: 2008 oder 9001:
2015.
Vorzulegende Nachweise:
Zertifizierung Probeinstandsetzung; Nachweis dass für die in diesem
Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung
erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich
durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder,
eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder,
ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des
Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder
eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der
Instandsetzungsqualifikation.
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
Baugruppe ersichtlich sein.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
Dritterklärung DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015.; Mit dem
Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den.
Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der zwei nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
werden:
1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
wird (ggf. Versorgungsnummern benennen),
1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder,
eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder,
ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerberdem UAN des
Bewerbers und dem BAAINBw. (ehemals BWB) oder,
eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der
Instandsetzungsqualifikation.
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
Baugruppe ersichtlich sein.
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass wir eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation
der Instandhaltungssstufe 4 besitzen, die zur sach- und fachgerechten
Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
diese Dokumente einsehen darf.
3. dass uns die zur Instandsetzung in der Materialerhaltungsstufe 4
benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
Verfügung stehen.
4. dass wir alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,
Die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen
vorgeschrieben sind, besitzen.
Dies können u. a. sein:
Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben,
Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie,
ggf. weitere.
5. dass wir die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für
Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2130 einhalten und
anwenden werden.
6. dass wir gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
auch der Bund verpflichtend.
Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen
Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes
ausschließlich derartige Originalersatzteile verbauen.
Nachweise des Bewerbers.
7. Kopie der Zertifizierung gem. III.2.3 Ziff. 1 B (falls Vorhanden);
8. Kopie eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001: 2008 oder
9001:2015.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
BG_795__EU/18
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.5.2018 - 17:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
24.5.2018
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Unter [4]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach
einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den
Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten
Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf
hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote
den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten:
[5]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen:
[6]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
Vorzulegende Nachweise:
Anlage 2 Teilnahmeantrag allgemein BG_795_EU/18; Mit dem
Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung;
Anlage 3 Eignungskriterien UAN BG_795_EU/18; Mit dem Teilnahmeantrag;
Mittels Eigenerklärung;
Anlage 2a_Teilnahmeantrag_techn_BG_795_EU/18; Mit dem Teilnahmeantrag;
Mittels Eigenerklärung.
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYYA1
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.4.2018
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References
1. mailto:vergabe@hilgmbh.de?subject=TED
2. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
3. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
4. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
5. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
6. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
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