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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Plön
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 175535-2018 (ID: 2018042109394501686)
Veröffentlicht: 21.04.2018
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DE-Plön: Bewachungsdienste
2018/S 78/2018 175535
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Plön
Stadtheide 10/11
Kontaktstelle(n): FM 2.3
Zu Händen von: Clemens Elias
24306 Plön
Deutschland
Telefon: +49 4522-7444-2033
E-Mail: [1]bwdlzploenbeschaffung@bundeswehr.org
Fax: +49 4522-7444-2075
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[4]http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvertrag über die zivil-gewerbliche Bewachung der Rettberg-Kaserne
Eutin
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Rettberg-Kaserne in 23701 Eutin
NUTS-Code DEF08
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die zivil-gewerbliche Bewachung
der Liegenschaft Rettberg-Kaserne in 23701 Eutin.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79713000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die Leistung beinhaltet zwei Wachaufgaben.
1 Wachaufgabe (4 Wachpersonen) in 1 x 12 Stunden Diensten von Montag
bis Donnerstag von 06.00 bis 18.00, Freitag 06.00 12.00
(Aufsichtführende WP/Torposten/Eingreifkraft/Streife)
1 Wachaufgabe (4 Wachpersonen) in 1 x 12 Stunden Diensten von Montag
bis Donnerstag von 18.00 bis 06.00, Freitag ab 12.00 Uhr sowie an
dienstfreien Tagen / 24 Std am Tag / 7 Tage pro Woche im 12 Stunden
Schichtdienst (Aufsichtführende WP/Torposten/Eingreifkraft/Streife)
Alle Wachpersonen müssen mit einer persönlich zugewiesener Waffe P8
oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell ausgestattet
sein.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.5.2019. Abschluss 30.4.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen
der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sachkundenachweis
gemäß § 34 Gewerbeordnung bzw. § 25 VSVgV, Auszug aus dem Berufs- und
Handelsregister (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist),
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate zum
Ende der Teilnahmefrist), Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes
beizubringen, Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
gemäß §§ 23 und 24 VSVgV i.V.m. §§ 123,124 147 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung) Formular BAAINBw-B-V 034- das Formular ist aus
dem Internet unter [5]www.baain.de", Rubrik Vergabe/Unterlagen
zur Angebotsabgabe zu beziehen,
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Versicherungsnachweis
Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) in Höhe von mindestens den in § 13 (2)
lit. a) bis d) des Bewachungsvertrages festgelegten Deckungssummen a)
für Personenschäden mit 1 500 000 , b) für Sachschäden mit 350 000 ,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen mit 20 000 , d) für
Vermögensschäden mit 15 000 bzw. Eigenerklärung, dass eine
entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung
abgeschlossen wird. (bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die
Deckungszusage des Versicherers erforderlich), Die
Versicherungsbescheinigung muss den Zusatz enthalten, dass der
Versicherer die beabsichtigte Beendigung des Versicherungsverhältnisses
dem Auftraggeber (Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Plön) spätestens
einen Monat vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses mitteilen
wird und dass er frühestens einen Monat nach dieser Mitteilung aus
seinen Verpflichtungen entlassen wird.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird (z.B.
Beantragung von Waffentrageerlaubnis), Eigenverpflichtungserklärung
über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltunsgrades
VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) (Merkblatt BAAINBw-B
096a/04.2015) Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt
wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der
vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich
geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in
deutscher Sprache verständigen kann, für das ein Führungszeugnis
vorliegt, das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie-
und Handelskammer erhalten hat, das eine entsprechende
Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und das über eine fundierte Waffen-
und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die
vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten
Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und als
aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die
im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben
hinreichend ausgebildet und geschult sind. Referenzen, der wesentlichen
in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
unter Angabe von Art und Umfang der Leistung, Name der Auskunftsperson,
Wert der Leistung (freiwillige Angabe) Zeit der Leistungserbringung,
Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt
wurde. Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen über die
Bewachung von militärischen Liegenschaften, von ziviler kritischer
Infrastruktur (z.B. Technische Basisstrukturen zur Energieversorgung
wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen wie
Parlament, Regierung) oder vergleichbarer Sicherheitsdienstleistung
vorzulegen. Infrastrukturen gelten dann als kritisch", wenn sie für
die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung
sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen
im Gesamtsystem zur Folge hat." (Auszug Nationale Strategie zum Schutz
Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) Es können auch Referenzen
von Bundespolizei eingereicht werden. Die Polizei fällt unter den
Begriff Kritische Infrastrukturen" gemäß KRITIS-Strategie (Nationale
Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen)(Auszug Nationale
Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) Bei
Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen
Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in
militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der
Kasernenkommandant. Bescheinigungen, die von
Bundeswehr-Dienstleistungszentren ausgestellt wurden, werden ebenfalls
anerkannt. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen
ausgestellte Bescheinigung oder falls eine solche Bescheinigung nicht
erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. Bei der Einreichung
von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Bieterkreis wird aufgrund der eingereichten Referenzen auf
höchstens 7 Bieter begrenzt. Die Reihung der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nach folgender
Bewertungsmatrix militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur
jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachaufgaben = 5 Punkte, militärische
Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis
10 Wachaufgaben = 4 Punkte, militärische Liegenschaft oder kritische
Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachaufgaben = 3 Punkte,
Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte, militärische
Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils ohne Waffe = 1 Punkt.
Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7.
Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der
punktgleichen Bieter erweitert. (siehe auch Aufforderung zur Bewerbung,
Formular BAAINBw-B-V 041).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
6001451469-BwDLZ Plön
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.5.2018 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
13.6.2018
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf [6]www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
([7]www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
[8]https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
[11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.4.2018
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References
1. mailto:bwdlzploenbeschaffung@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.evergabe-online.de/
3. http://www.evergabe-online.de/
4. http://www.evergabe-online.de/
5. http://www.baain.de"/
6. http://www.evergabe-online.de/
7. http://www.lv-cockpit.de/
8. https://www.evergabe-online.info/
9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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