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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Gebäudereinung - DE-Iserlohn
Reinigungsdienste
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 860258-2018 (ID: 2018042309343202180)
Veröffentlicht: 23.04.2018
*
  Gebäudereinung der Jobcenterräume in Iserlohn
Auftragsbekanntmachung über eine öffentliche Ausschreibung nach  27, 28 UVgO
a) Auftraggeber: Jobcenter Märkischer Kreis
Friedrichstraße 59/61
58636 Iserlohn
E-Mail:
Jobcenter-Maerkischer-Kreis.Infrastruktur@jobcenter-ge.de
(bitte nutzen Sie diese E-Mail-Adresse für Fragen)
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
c) Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und per Post
zurückzusenden. Das Angebot ist im Original in einem fensterlosen Umschlag einzukuvertieren und zu verschließen. Der
Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift als Absender zu versehen und mit dem Siegel zu kennzeichnen (siehe Vergabeunterlagen).
d) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistungserbringung:
Dienstleistungsvertrag
Unterhaltsreinigung in den Liegenschaften des Jobcenters Märkischer Kreis
(2 Objekte)
58636 Iserlohn, Friedrichstraße 59/61 - Grundfläche 3.320,10 m
58636 Iserlohn, Brausestraße 13-15 - Grundfläche 1.505,81 m
58636 Iserlohn, Corunnastraße 3 - Grundfläche 177,43 m
Gesamtgrundfläche aller 3 Objekte = 5.003,34 m
e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: keine Lose
f) Zulassung von Nebenangeboten: nein
g) Ausführungsfrist:
Vertragsbeginn: 01.10.2018
Vertragsdauer: 24 Kalendermonate (bis zum 30.09.2020)
h) Die Ausschreibungsunterlagen sind beigefügt
i) Angebotsfrist:
Die Angebote müssen bis zum 14.08.2018, 10.00 Uhr bei der unter Buchstabe a) genannten Adresse vollständig eingegangen sein.
Bei der Angebotseröffnung sind keine Bieter zugelassen.
Bindefrist:
Die Bieter sind bis einschließlich 30.09.2018 an ihr Angebot gebunden.
j) Sicherheitsleistung: - entfällt -
k) Zahlungsbedingungen: - siehe Vergabeunterlagen
l) Folgende Erklärungen und Nachweise müssen dem Angebot beigefügt werden:
1. Preiszusammenstellung/Gesamtpreisblatt (Anlagen 1a -1c der Vergabeunterlagen)
2. Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
3. Datenschutzerklärung (mit Firmenstempel und Datum, Unterschrift) (Anlage 3 der Vergabeunterlagen
4. Eigenerklärung Bevorzugter Bewerber (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
5. Eigenerklärung Insolvenz (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
6. Eigenerklärung Gesetzestreue (Anlage 6 der Vergabeunterlagen)
7. Eigenerklärung Sozialversicherung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen)
8. Angabe der einzusetzenden Mitarbeiterzahl
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU (Berufsgenossenschaft BAU)
10. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
11. Referenzen für vergleichbare Objekte mit folgenden Angaben
a. Ausgeführte Leistung
b. Ort der Leistung
c. Auftraggeber mit Name und Anschrift
d. Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
e. Zeitraum der Leistung und Auftragswert
12. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
13. Firmeninformation
14. Schriftliche Nachweis von wo aus und von wem (Anschrift, Namen, Telefon, Geschäftszeit u.s.w.) die Reinigungsobjekte
betreut werden.
15. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
16. Darstellung der Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel (ggf. mit Datenblättern)
17. Eintragung in die Handwerksrolle oder das Handelsregister
18. Aktuell gültiger Nachweis der Gewerbeanmeldung
19. Einen unterschriebenen Vertragsentwurf (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die Objektbesichtigungen sind freiwillig.
Die Objektbesichtigungen finden am folgenden Termin statt:
13.07.2018, um 10.00 Uhr
Treffpunkt: Friedrichstraße 59/61, 58636 Iserlohn, Büro 510
Ein Angebot kann nur gewertet werden, wenn alle geforderten Unterlagen vom Bieter vollständig ausgefüllt sind.
m) Kosten für Vervielfältigung: entfällt
n) Zuschlagskriterien:
Es gelten folgende Zuschlagskriterien: 80 % Preis
20 % Leistungsstunden
o) Bisher gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten können auf der Homepage www.jobcenter-mk.de in der Rubrik Service
unter dem Punkt Aktuelle Vergabeverfahren eingesehen werden.
Der geringste auskömmliche Angebotspreis wird mit 80 Punkten
und der geringste Leistungswert mit 20 Punkten bewertet.
Die nachfolgenden Angebote werden jeweils in Relation zum besten Angebot bepunktet.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen
über nichtberücksichtigte Angebote ( 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Iserlohn, 17.04.2018 Jobcenter Märkischer Kreis
Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung
folgender Dienststellen
des Jobcenters Märkischer Kreis
58636 Iserlohn, Friedrichstraße 59/61 - Grundfläche 3.320,10 m
58636 Iserlohn, Brausestraße 13-15 - Grundfläche 1.505,81 m
58636 Iserlohn, Corunnastraße 3 - Grundfläche 177,43 m
Gesamtgrundfläche aller Objekte = 5.003,34 m
2 Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung allgemein
Die nachstehende Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach:
 Vorbemerkungen
 Revierplan
 Qualitätsstandards
 Definition der Reinigungsverfahren
 Reinigungsstandards für die Raumreinigung allgemein
 Reinigungshäufigkeiten
 Reinigungszyklen / Zeitfenster
2.1 Vorbemerkung
Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe, Turnus und Verfahren) zu erbringen.
Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicher- heitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und
Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen.
Für alle eingesetzten Produkte und Zubereitungen ist eine Ersatzstoffsuche vorab durchzuführen, um gesundheitliche und
umweltbelastende Risiken zu minimieren.
Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszuschließen, wird die Reinigung
aller Gegenstände über dem Boden in zwei Kategorien eingeteilt. Der Anbieter ist verpflichtet, für diese streng voneinander
zu trennenden Bereiche verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungs- tücher einzusetzen.
Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt:
Kategorie A (rot): WC-Becken, Urinale
Kategorie B (gelb): Waschbecken, Wandfliesen
Dem Reinigungswasser sind ggf. Reinigungs- oder Desinfektionsmittel beizumischen, wobei die vorgeschriebenen Konzentrationen
einzuhalten sind.
Das Wasser ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu ent- nehmen und das Schmutzwasser dort zu entsorgen.
Einzelabsprachen mit dem Auf- traggeber sind möglich.
Treten Renovierungsarbeiten, interne Umzüge oder kleine Instandsetzungen auf, sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten im
Rahmen der Raumreinigung zu leisten. Diese werden nicht gesondert vergütet. Bei größeren Renovierungs- und Bauarbei- ten
können außergewöhnliche Reinigungsarbeiten notwendig werden. Die Durchführung und die gesonderte Berechnung sind vor
Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Rechnungserstellung erfolgt monatlich. Die Rechnungen müssen nach Gebäuden unterteilt sein, so dass für jedes Gebäude
ein Rechnungsbetrag ersichtlich ist.
Der Auftragnehmer (AN) stellt dem Auftraggeber (AG) eine Kostenübersicht über Preise der Reinigung je Raum und Preise der
Reinigung je m und Raumart als Excel-Datei zur Verfügung.
2.2 Revierplan
Der AN verpflichtet sich, bis zum Tag des Vertragsabschlusses, für die Gebäude des AG einen vollständigen Revierplan für
die zu erbringenden Reinigungsleistungen zu erstellen. In dem Revierplan muss explizit festgelegt sein, welche Räume an
welchen Tagen gereinigt werden.
2.3 Qualitätsstandards
Nachfolgend sind Qualitätsanforderungen für das Verhalten der Auftragnehmer in den Einrichtungen aufgeführt:
 Das Betreten der Büroräume, Küchen, usw. und der Aufenthalt erfolgt unter Beachtung der Privatsphäre.
 Der Auftragnehmer geht sorgfältig und sorgsam mit dem Eigentum der Mitarbei- ter und der Einrichtung um.
 Der Auftragnehmer verhält sich den Mitarbeitern gegenüber freundlich und zu- gewandt.
 Den Reinigungskräften ist es untersagt Einsichtnahme in ausliegende
Schriftstücke und sonstige Unterlagen zu nehmen. Es besteht eine Geheimhaltungs- und Verwschwiegenheitspflicht gegenüber
Dritten.
 Den Reinigungskräften werden Schlüssel und ggf. Zugangskarten für die zu reinigenden Räume zur Verfügung gestellt.
 Den Reinigungskräften ist es untersagt die Telefone im Reinigungsobjekt zu nutzen.
 Die Reinigungskräfte sind zur Abgabe von Fundsachen verpflichtet.
 Die Reinigung wird durch Personal durchgeführt, dass über deutsche Sprachkenntnisse verfügt, die dem Level B1 des
Gemeinsamen Europäischen Refernzrahmens für Sprachen (GER) entspricht, so das eine Verständigung mit dem Auftraggeber und
seinen MitarbeiterInnen jederzeit möglich ist.
 Das Reinigungspersonal ist namtlich zu benennen. Ein Mitarbeiterwechsel ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
 Beim Auftragnehmer steht für das Objekt ein für das Reinigungspersonal weisungsberechtigter Objektbetreuer von montags bis
freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung
 Die Maßnahmen erfolgen im Einverständnis mit dem Nutzer der zu reinigenden Flächen.
 Die Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der Nutzer werden in die Maßnahmen einbezogen. Hiervon ausgenommen sind vom Nutzer
zusätzlich gewünschte Reinigungsleistungen.
 Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der geltenden hygienischen Grundsätze durchgeführt und nachbereitet.
 Der Auftragnehmer richtet sich sein Arbeitsfeld und gerät den geltenden Grundsätzen entsprechend her.
 Der Auftragnehmer unterrichtet den Nutzer kurz über die Vorgehensweise.
 Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt nach den geltenden fachlichen Grundsätzen.
 Das verwendete Wasser ist ausreichend sauber.
 Es wird sauberes Reinigungsgerät verwendet.
 Die Maßnahmen werden unter Einhaltung ökonomischer und ökologischer Aspekte durchgeführt.
 Das Gebäude und die Einrichtungen werden durch die Reinigungsmaßnahmen weder beschädigt noch zerstört.
 Eine Gefährdungsanalyse ist zu erstellen und auf Verlangen dem AG vorzule- gen. Die Reinigungskräfte werden durch den AN den
gesetzlichen Vorgaben- entsprechend geschult und unterwiesen.
 Der Auftragnehmer ist verpflichtet arbeitsschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten und die Einhaltung durch seine Mitarbeiter
in regelmäßigen Abständen (mindestens 2x jährlich) zu kontrollieren.
 Bei Rutschgefahr (z.B. nach Nasswischen) sind MitarbeiterInnen und Kundinnen/Kunden mittels Warnschild auf die Rutschgefahr
aufmerksam zu machen.
 Bei Reklamationen seitens des Auftraggebers ist eine Beseitigung der Mängel innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen.
 Notwendige Sonderreinigungen müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen (spätestens übermorgen) nach Auftragserteilung
durchgeführt werden.
 In den zu reinigenden Objekten werden durch den Auftraggeber ausreichend Putzmittelräume zur Verfügung gestellt.
Folgende Ober-Grenzwerte sind bei der Reinigung zu beachten:
Raumgruppe gem. Raumbücher m2/h
A 200
B 250
C 100
D 100
E 300
2.4 Definition der Reinigungsverfahren
Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen ge-geben.
2.4.1 Reinigungsarten
Bauschlussreinigung
Definition: Die Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis ebenfalls sehr geläufigen Begriffen Baufeinreinigung
so- wie Erstreinigung bzw. pflege. Sie findet nach der Fertig- stellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsar- beiten
statt. Die Böden sind mit einem den Oberflächen ab- stimmten Pflegemittel zu behandeln.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von
Schutzfolien und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei.
Grundreinigung (Intensivreinigung)
Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutz- te Pflegefilmen oder andere Rückständen, die das Ausse- hen
der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilme oder andere Rückstände,
weiterhin sind die Oberflächen schlieren- und fleckenfrei, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonder- reinigung festgelegt werden.
Einpflege/Grundpflege
Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer
Bean-spruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt
eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus.
Ziel/Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des
Pflegefil- mes bei der Nutzung.
Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein. Der Zeitpunkt kann
vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.
Unterhaltsreinigung
Vollreinigung
Definition: Vollreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbei- ten nach festgelegten Zeitabständen und Standards.
Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten ver- schieden, jedoch ist die Oberfläche frei von
Verschmutzun- gen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien Zu- stand.
Sichtreinigung
Definition: Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung (Stan- dards) festgelegt erfolgt die Sichtreinigung anstelle der
Voll- reinigung zur Beseitigung von sichtbaren Verschmutzungen an frei zugänglichen Flächen.
Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten ver- schieden, jedoch ist die Oberfläche frei von Verschmutzun-
gen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien Zu- stand.
Zwischenreinigung
Definition: Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit
hin- auszuschieben, um die Optik zu verbessern.
Ziel/Ergebnis: Je nach Art der Zwischenreinigung ist das Ergebnis unter- schiedlich.
Sonderreinigung
Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Sichtreinigung hinausgehen.
Ziel/Ergebnis: Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeit unterschiedlich.
Bemerkungen/Hinweise: Werden in der Regel als Einzelauftrag vergeben.
2.4.2 Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung
Nasswischen
Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseiti- gung von sämtlichen Verschmutzungen. Diese Methode
kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung
von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verschmutzungen jeglicher Art sowie sonstigen Rückständen (Gummiabsatzstriche);
außerdem schlieren- und wischspurenfrei. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflege- substanzen
frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreini- gung vom Fußbodenbelag
beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keim- inaktivierung erzielt werden.
Reinigungsergebnis soll schlie- ren- und streifenfrei sein.
Nasswischen einstufig
Definition: Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp,
Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei die- sem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt
man ab- trocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmit- teln auch Wischpflegemittel oder Desinfektionsmittel zuge- geben
werden.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen
Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Verschmutzungsgrad haben oder die
feuchtig- keits-empfindlich sind (Doppelböden in EDV-Räumen etc.).
Saugen
Definition: Trocknes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen
Belä- gen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft)
können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Bemerkungen/Hinweise: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke
Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.
Fleckenentfernung z. B. bei Sonderreinigung
Definition: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind
spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bear- beiten. Behandelnde Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine
Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen).
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen.
Bemerkungen/Hinweise: Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreini- gung und wird zeitlich mit dem entsprechenden
Stunden- satz abgerechnet.
Methoden zur Reinigung Müllbehältern
Inhalt entleeren und entsorgen
Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt, sowie anschließend fachgerecht ent-
sorgt.
Ziel/Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).
Bestücken von Hygieneartikeln
Definition: Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender, etc.) wird neu mit Hygieneartikeln (z. B. Papiertüchern,
Seifenlö- sungen, etc.) versehen.
Ziel/Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem Verbrauch mit Hygieneartikeln befüllt sein.
Bemerkungen/Hinweise: Der Auftraggeber liefert die Hygieneartikel. Die eingesetz- ten Mittel müssen auf die Verbrauchsstruktur
der einzelnen Werke abgestimmt werden. Die Hygieneartikel müssen zu den vorhandenen Spenden und Halterungen passen und
nachstehende Anforderungen erfüllen.
Entstauben/Spinnweben
Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien von der Wand bzw.
Decke; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt.
Ziel/Ergebnis: Die Wände bzw. Decken müssen von Staub und Spinnweben befreit sein.
Nass reinigen
Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reini-
gungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/die Oberfläche muss frei sein von haften- den Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.
Einrichtungsgegenstände
Die Einrichtungsgegenstände und Wandflächen in den Toiletten, sowie die Tischflächen in den Besprechungsräumen sind
entsprechend der Standards zu reinigen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hierzu gehören z. B.:
Urinale, WC-Schüsseln, Waschbecken, Spiegel/- Ablagen
Wandfliesen im Spritzbereich, Wandfliesen/WC-Trennwände Hygieneobjekte z. B. Spender von Hygieneartikeln, Wasserspülkästen,
sowie Tische in den Besprechungsräumen
Hinsicht der Wahl des Mittels ist auf die Reinigung von Silikonfugen zu achten.
Fußböden einschließlich Beläge
z. B.: PVC-Beläge (genoppt und glatt), Linoleum-Beläge, Naturstein, Kunst- stein/Fliesen, Textilien, Holzbeläge, Laminate,
Teppiche und Nadelfilzböden
Sämtliche Fußböden und Fußbodenbeläge werden gemäß ihrer Beschaffenheit und den täglichen Anforderungen welche an sie
gestellt werden sowie den in der Leis- tungsbeschreibung genannten Turnus gereinigt und gepflegt. Die Reinigung, ob ma- nuell
oder maschinell, hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Bodenbeläge ausgeschlossen ist; des Weiteren hat die
Reinigung so zu erfolgen das möglichst keine Grundreinigungsarbeiten erforderlich sind, sollten jedoch aufgrund von man-
gelhafter Reinigung Grundreinigungsarbeiten notwendig sein, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers. Es gelten in jedem Fall
die Reinigungs- und Pflegehinweise der einzelnen Bodenbelagshersteller.
Anforderung/Ziel/Ergebnis: Die Reinigung erfolgt mit einem geeigneten Reini-
gungsmittel. Die Einrichtungsgegenstände, Objekte bzw. Beläge sind streifen- und rückstandfrei.
Allgemeine Anforderungen an die Abfallentsorgung
Für die Sammlung von Datenschutzmüll und für die verbleibenden Abfälle/Wertstoffe müssen getrennte Müllsäcke eingesetzt
werden. Der AN ist verpflichtet die Reinigungswagen so herzurichten, dass der getrennt zu haltende Müll (Datenmüll und
Restmüll) separat leicht erfasst werden können.
Die Sammelstellen im Außen- bzw. Kellerbereich sind sauber und ordentlich zu halten. Es sind grundsätzlich Mehrweggebinde
für die verwendeten Produkte zu beschaffen.
Reinigungsstandards für Raumreinigung allgemein
Raumart: Büro
Vollreinigung
 Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich): saugen
 Hartbelagböden (PVC und sonstige Hartbelagböden): Nasswischen
 Holzfußböden: nebelfeucht wischen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
 Spinnweben entfernen
 Wasch- bzw. Ausgussbecken, sofern vorhanden, inkl. Spiegel, Ablage, Spender von Hygieneartikeln, Armaturen und Fliesenschild
vollflächig nass reinigen und nachtrocknen
 Bestückung mit Hygieneartikeln
Sichtreinigung
 Böden: Entfernung lose aufliegender Verschmutzungen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter den getrennt gesammelten Inhalt in die Behältnisse an den entsprechenden
Sammelstellen entsorgen und mit ent- sprechenden Beuteln bestücken.
Raumart: Küche / Teeküche / Aufenthaltsraum
Vollreinigung
 Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich): saugen
 Hartbelagböden (PVC und sonstige Hartbelagböden): Nasswischen
 Holzfußböden: nebelfeucht wischen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
 Spinnweben entfernen
Sichtreinigung
 Hartbelagböden: Entfernung sichtbarer Flecken und lose aufliegender Ver- schmutzungen
 Textil- und Holzfußböden: Entfernung lose aufliegender Verschmutzungen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
Raumart: WC-Räume / Toiletten
Vollreinigung
 Boden (PVC, Fliesen und sonstige Hartbelagböden) Nasswischen
 Verschmutzungen an Wandfliesen, Trennwände, WC-Trennwände, etc. durch nass reinigen entfernen
 Papierkörbe entleeren, den gesammelten Inhalt in die Behältnisse an den entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit
entsprechenden Beuteln bestücken.
 Wasch- bzw. Ausgussbecken inkl. Spiegel, Ablage, Spender von Hygienearti- keln, Armaturen und Fliesenschild vollflächig nass
reinigen
 Bestückung mit Hygieneartikeln
 WC-Becken inkl. WC-Sitz und Abdeckung vollflächig von oben und unten desin- fizierend nass reinigen und nachtrocknen
 Wasserbetriebene Urinalbecken vollflächig desinfizierend nass reinigen und nachtrocknen
 Schamwände und Fliesenschild hinter der Urinalen vollflächig desinfizierend nass reinigen
 WC-Bürsten und Halterung nass reinigen, desinfizieren und bei Bedarf austau- schen
 Fußbodenabläufe auffüllen
 Spinnweben entfernen
Raumart: Archive / Abstellräume / Aktenräume
Vollreinigung
 Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich): saugen
 Hartbelagböden (PVC und sonstige Hartbelagböden): Nasswischen
 Holzfußböden: nebelfeucht wischen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
 Wasch- bzw. Ausgussbecken inkl. Spiegel, Ablage, Spender von Hygienearti- keln, Armaturen und Fliesenschild, falls vorhanden,
vollflächig nass reinigen
 Bestückung mit Hygieneartikeln
 Spinnweben entfernen
Sichtreinigung
 Böden: Entfernung sichtbarer Flecken und lose aufliegender Verschmutzungen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
Raumart: Flure / Treppenhäuser / Eingangsbereiche/Wartebereiche
Vollreinigung
 Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich): saugen
 Hartbelagböden (PVC und sonstige Hartbelagböden): Nasswischen
 Holzfußböden: nebelfeucht wischen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
 Spinnweben entfernen
 Eingelassene Schmutzfangmatten hochnehmen und darunter saugen
Sichtreinigung
 Hartbelagböden: Entfernung sichtbarer Flecken und lose aufliegender Ver- schmutzungen
 Textil- und Holzfußböden: Entfernung lose aufliegender Verschmutzungen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
Raumart: Aufzüge
Vollreinigung
 Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich): saugen
 Hartbelagböden (PVC und sonstige Hartbelagböden): Nasswischen
 am ersten Montag im Monat Türen von innen und außen inkl. Rahmen sowie Wände und Spiegel bis zu Deckenhöhe vollflächig
feucht reinigen und nachtrocknen
 Handläufe feucht reinigen
 Spinnweben entfernen
Sichtreinigung
 Böden: Entfernung lose aufliegender Verschmutzungen
 Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen, Wänden, Spiegel sowie an Rahmen, Griffen, Lichtschaltern und Beschlägen
entfernen
Raumart: Kantine / Cafeteria in Iserlohn
Vollreinigung
 Hartbelagböden (PVC und sonstige Hartbelagböden): Nasswischen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
 Spinnweben entfernen
Sichtreinigung
 Hartbelagböden: Entfernung sichtbarer Flecken und lose aufliegender Ver- schmutzungen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
Raumart: Keller- / Boden- / Lagerräume / Kellerflure / Kellertreppen
Vollreinigung
 Boden: kehren
 Boden (PVC und sonstige Hartbelagböden): Nasswischen
 Spinnweben entfernen
Sichtreinigung
 Böden: Entfernung lose aufliegender Verschmutzungen
Raumart: Seminar- und Besprechungsräume
Vollreinigung
 Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich): saugen,
 Hartbelagböden (PVC und sonstige Hartbelagböden): zweistufig nass wischen,
 Holzfußböden: nebelfeucht wischen,
 Horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars (inkl. Tische und Stühle bis 1,80 m, soweit freigeräumt, feucht reinigen und
nachtrocknen
 Bei den Ablagen unter den Tischen sind die lose aufliegenden Verschmutzun- gen zu entfernen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken.
 Spinnweben entfernen
Sichtreinigung
 Böden: Entfernung sichtbarer Flecken und lose aufliegender Verschmutzungen
 Tische soweit freigeräumt, nasswischen
 Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, den getrennt gesammel- ten Inhalt in die Behältnisse an den
entsprechenden Sammelstellen entsorgen und mit entsprechenden Beuteln bestücken. Alle Behälter innen und außen feucht
reinigen und nachtrocknen
 Kreidetafel feucht reinigen (nur mit klarem Wasser, ohne Zusätze)
2.5 Reinigungszyklen / Zeitfenster
Die Leistungen unterliegen zeitkritischen Bedingungen, die nachfolgend durch Zyklen und Zeitfenster festgelegt sind.
Mögliche Reinigungszeiten in den Dienststellen des Jobcenters:
Iserlohn, Friedrichstraße 59/61 und Brausestraße 13-15
Montags  Mittwochs ab 16.00 Uhr
Donnerstags ab 18.00 Uhr
Freitags ab 13.00 Uhr
Iserlohn, Corunnastraße 3
Montags  Donnerstags ab 16.00 Uhr
Freitags ab 13.00 Uhr
2.6 Sonstige Informationen zu den Reinigungszyklen
Feiertagsreinigung
Fällt ein Feiertag auf einen Werktag, muss die Reinigungsleistung am vorherigen oder nachfolgenden Werktag verrichtet werden,
es sei denn, es erfolgt eine individu- elle Regelung in den einzelnen Liegenschaften (schriftlich).
Eine detaillierte Auflistung der Reinigungszyklen liegt als Anlage bei.
3 Anlagen:
3.1 Raumbücher
3.2 Übersicht der Reinigungszyklen
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Vertrag (ENTWURF)
zwischen
dem Jobcenter Märkischer Kreis Friedrichstraße 59/61,
58636 Iserlohn
- im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt -
und
Firma
Straße
Ort
- im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt -
- gemeinschaftlich im Folgenden Parteien genannt -
über
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen für die Liegenschaft
Iserlohn, Firdiedrichstraße 59/61 (und Iserlohn, Brausestraße 13-15) (und Iserlohn, Corunnastraße 3)
Seite 2 von 18
Inhaltsverzeichnis
 1 Gegenstand des Vertrages
.................................................................................................... 3
 2 Vertragsbestandteile
.............................................................................................................. 3
 3 Vertragsdauer und Kündigung ...............................................................................................
4
 4 Flächenänderungen, Ergänzungen und Erweiterungen .......................................................... 5
 5 Vertragserfüllung
................................................................................................................... 5
 6 Allgemeine Pflichten des AN und des AG............................................................................... 8
 7 Sachmittel/Reinigungsverfahren ............................................................................................ 8
 8 Reinigungspersonal
............................................................................................................... 9
 9 Beauftragung von Subunternehmern ................................................................................... 10
 10 Qualitätsmess- und Beschwerdemanagement (QMS), Vertragssanktionen ......................... 10
 11 Vergütung und Zahlung
...................................................................................................... 12
 12 Preisgleitklausel
................................................................................................................. 12
 13 Geheimhaltung, Sicherheit, Datenschutz ............................................................................ 13
 14 Informations- und Prüfrecht des AG .................................................................................... 14
 15 Haftung
...............................................................................................................................
14
 16 Versicherung
...................................................................................................................... 15
 17 Rückabwicklung und Übergabe bei Vertragsbeendigung ..................................................... 15
 18 Rücktritt und Antikorruptionsklausel .....................................................................................
16
 19 Schriftform, Salvatorische Klausel .......................................................................................
17
 20 Gerichtsstand und Erfüllungsort ..........................................................................................
18
Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: ........................................................................ 18
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 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung für folgende vom Jobcenter Märkischer Kreis
betreuten Liegenschaften unter Anwendung des vom AG eingesetzten Qualitätsmess- und Beschwerdemanagementsystems  QMS  (siehe
10): Friedrichstraße 59/61, 58636 Iserlohn/Brausestraße 13-15/Corunnastraße 3, 58636 Iserlohn
(Bei Vertragsabschluss wird für jede Liegenschaft ein eigener Vertrag geschlossen)
 2 Vertragsbestandteile
(1) Als Bestandteile des Reinigungsvertrages gelten in folgender Reihenfolge:
a) Die Bestimmungen dieses Vertrages,
Die Vergabeunterlagen des offenen Verfahrens Nr. 01/2018 einschließlich der Anlagen , die Leistungsbeschreibung (LB) und das
Leistungsverzeichnis (LV) einschließlich etwaiger Anlagen oder Dienstanweisungen, konkretisiert durch den Fragenkatalog,
b) das Angebot des Auftragnehmers vom XX.YY.2018 auf der Grundlage der LB und des LV,
c) die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk in der jeweils geltenden Fassung,
d) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
e) die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der jeweils aktuellen Fassung,
f) die Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
g) die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen vom AN übersandt
werden und diesen nicht gesondert widersprochen wird.
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 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag (XX.YY.2018). Leistungen aus dem Vertrag sind ab dem 01.10.2018 zu erbringen. Das
Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des 30.09.2020 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich zu kündigen. Als wichtiger Grund für
den AG gelten auch:
a) die Feststellung nach Unterzeichnung, dass vom AN Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden,
b) ein Verstoß des AN gegen gesetzliche Bestimmungen oder andere zwingend einzuhaltende Normen, wie insbesondere
allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Regelungen des AEntG. Zur Prüfung der Einschlägigkeit dieses Tatbestandes
wird dem AG auf Verlangen ein vertragliches Einsichtsrecht in die hierfür erforderlichen Unterlagen gewährt,
c) ein Verstoß des AN gegen eine gesetzliche oder eine vertragliche Datenschutzbestimmung ( 13 des Vertrages),
d) die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AN oder dessen Ablehnung mangels Masse,
e) die Nichtanwendung der Arbeitsschutzbestimmungen und/oder der Bestimmungen des Ausländerrechts,
f) unrichtige Angaben im QMS, z.B. bei der Qualitätsprüfung oder bei der Abarbeitung der Mängelanzeigen, die Nichteinhaltung
der vom AN angebotenen Mindeststunden in den jeweiligen Liegenschaften,
g) die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Die Kündigung aus wichtigem Grund setzt Verschulden voraus.
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(3) Der AG ist berechtigt, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende ganz oder
teilweise schriftlich zu kündigen, ohne dass der AN Schadensersatzansprüche gegenüber dem AG geltend machen kann, wenn
organisatorische Änderungen im Bereich des AG dazu führen, dass der AG die vertraglich geschuldeten Leistungen für einzelne
oder alle von diesem Vertrag betroffenen Liegenschaften nicht mehr benötigt.
(4) Der AN hat bei fristloser Kündigung nach  3 Abs. 2 dieses Vertrages durch den AG keine Ansprüche gegenüber dem AG. Die
Vergütung wird jedoch entsprechend  8 Nr. 3 VOL/B gezahlt.
(5) Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt.
 4 Flächenänderungen, Ergänzungen und Erweiterungen
(1) Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus den Raumbüchern. Die für die Vertragsausführung erforderlichen
Raumbuchdaten sind dem AN durch den AG bekannt zu geben.
(2) Der AG hat das Recht, durch vorherige (mindestens 14 Kalendertage) schriftliche Erklärung gegenüber dem AN die Anzahl der
Liegenschaften und der zu reinigenden Flächen zu vermehren, zu verringern oder zu verändern.
 5 Vertragserfüllung
(1) Der AN ist verpflichtet, die aus diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fach-, frist- und vertragsgerecht gemäß den
Vorgaben der Leistungsbeschreibung (LB) auszuführen. Die laufende Unterhaltsreinigung hat so zu erfolgen, dass keine Grund-
und Sonderreinigung erfolgen muss, die das Entfernen des Schmutzaufbaus zum Inhalt hat. Objektspezifische Besonderheiten
ergeben sich aus der LB in Verbindung mit den Raumbüchern und der Objektbesichtigung.
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(2) Der vom AN kalkulierte Umfang an benötigten Stunden wird als Mindeststundenzahl an zu erbringenden produktiven Stunden in
der Gesamtzahl aller Liegenschaften abverlangt. Der AN stellt dem AG hierfür zu Beginn der Vertragserfüllung eine Excel-Liste
über die in den einzelnen Liegenschaften explizit zu erbringenden Produktivstunden, aufgeschlüsselt nach Monat, Woche und
Tag, deren Summe der für den AG kalkulierten Mindeststundenanzahl entsprechen muss, unaufgefordert zur Verfügung. Änderungen
in der Verteilung teilt der AN dem AG unverzüglich schriftlich mit.
(3) Der AN ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer tägliche Arbeitszeitnachweise zu führen und bei Verlangen dem AG
vorzulegen.
(4) Der AG ist berechtigt, die Teilnahme der in der jeweiligen Liegenschaft eingesetzten Arbeitnehmer des AN an das
elektronische Zeiterfassungssystem des AG zu verlangen.
(5) Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte nach Maßgabe des  8 des Vertrages. Für die Koordination der von ihm zu
erbringenden Leistungen ist der AN selbst verantwortlich. Bei Fragen, die mit der Ausführung der Leistungen zusammenhängen,
hat er sich an den AG zu wenden. Die Arbeitsausführung wird durch den AN und sein Aufsichtspersonal überwacht bzw.
beaufsichtigt. Der AG hat das Recht, die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen jederzeit zu überprüfen.
(6) Die Leistungen des AN gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich nach
Bekanntwerden eines Mangels schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau
beschrieben werden. Die Nichtreinigung steht der Nichtleistung gleich und begründet somit keine Vergütungspflicht.
(7) Die angezeigten Mängel sind durch den AN unverzüglich, d.h. im Falle der von Montag bis Freitag reinigungstäglich zu
erbringenden Leistungen noch am gleichen Tage zu beseitigen. In allen anderen Fällen sind die Mängel spätestens am 3.
Werktag nach deren Anzeige zu beseitigen. Soweit nicht vertraglich besonders geregelt, richten sich die
Mängelbeseitigungsansprüche und deren Verjährung nach dem BGB.
(8) Der Objektleiter muss sowohl während der üblichen Reinigungszeit als auch während der üblichen Geschäftszeiten des AG
telefonisch erreichbar sein und bei Bedarf dem AG für ein persönliches Gespräch vor Ort zur Verfügung stehen. Der
Objektleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter des AN die Ausführung der Leistungen im Einklang mit der LB
vornehmen. Bei detaillierten Abwicklungsfragen hat der Objektleiter Anweisungen
des AG entgegen zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass diese befolgt werden.
(9) Der AN ist verpflichtet, sich  unverzüglich nach Zuschlagserteilung  mit dem AG in Verbindung zu setzen. Der AN erhält
Detailinformationen für die ordnungsgemäße
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Leistungserbringung (z.B. sicherheitsrelevante Bereiche, die nur unter Aufsicht bzw. nach Durchführung einer
Sicherheitsüberprüfung der dort eingesetzten Reinigungskräfte gereinigt werden dürfen); außerdem Hinweise zur Sicherung
der Liegenschaft nach Abschluss der Reinigungsarbeiten (z.B.: Schließregelung).
(10) Der AN erstellt daraufhin seinen individuellen Revier- und Reinigungsplan, der sich aus den Reinigungsintervallen ergibt.
Diesen stimmt er mit dem AG ab, benennt den Objektleiter (Telefonnummer und Email-Adressen) und stellt sie spätestens mit
Vertragsbeginn dem AG zur Verfügung. Es ist hierbei darauf zu achten, dass die Unterhaltsreinigung nach den zeitlichen
Vorgaben der LB bzw. den konkret mit dem AG abgestimmten Zeiten durchzuführen ist und der dienstliche bzw. betriebliche Ablauf
durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden darf. Fallen nach dem Intervallplan Reinigungstätigkeiten auf Feiertage, so
sind diese vor- oder nachzuarbeiten.
(11) Änderungen des Revier- und Reinigungsplanes bzw. ein Reinigungsplan für turnusfremde Reinigungsarbeiten werden mit dem
AG jeweils abgestimmt und unverzüglich schriftlich übermittelt.
(12) Der AG gewährt dem AN innerhalb der für die Ausführung der Leistungen festgelegten Zeiten ein Zutrittsrecht zu den
Liegenschaften und Räumen, an denen er Reinigungsleistungen zu erbringen hat.
(13) Der AN erhält für die auszuführenden Arbeiten erforderliche Schlüssel und Codekarten o.ä. und ist hierfür
verantwortlich. Im Rahmen der Objektbesichtigung hat sich der AN über den jeweiligen Teil der Objekte zu informieren, der vor
Beginn der Reinigung zunächst aufzu- schließen und nach Beendigung der Reinigung wieder zu verschließen ist.
(14) Für die Einhaltung der Bestimmungen zur Unfallverhütung sowie der berufsgenossen- schaftlichen Vorschriften bei der
Durchführung der Arbeiten ist ausschließlich der AN verantwortlich (insbesondere sind alle MitarbeiterInnen und
Kundinnen/Kunden bei Rutschgefahr [z.B. nach dem Nasswischen] mittels Hinweisschild zu warnen). Dies gilt auch für die
Vorschriften zur Verhütung von Bränden und geltende feuerpolizeiliche Vorschriften.
(15) Reinigungsmehrarbeiten aufgrund stärkerer Verschmutzungen, die z.B. infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und
Renovierungsarbeiten oder im Winter erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und werden nicht gesondert
vergütet.
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 6 Allgemeine Pflichten des AN und des AG
(1) Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der AN die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und
Behandlungsmittel sowie einheitliche Arbeitskleidung.
(2) Der AN versichert, dass die zu verwendenden Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhaltung der zu reinigenden
Liegenschaften zu gewährleisten, die Maschinen mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sind oder einem gleichwertigen Standard
entsprechen und dass die eingesetzten Reinigungsmittel zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen einschlägige Umwelt-
und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen.
(3) Der AN ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle Gegenstände, die sein Personal während der Reinigungsarbeiten findet,
sofort dem AG ausgehändigt werden. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
(4) Der AN oder die von ihm bestellte Aufsichtsperson hat alle von ihm oder seinem Personal während der Reinigungsarbeiten in
dem Gebäude festgestellten Schäden unverzüglich dem AG zu melden.
(5) Der AG stellt dem AN zur Verfügung:
 eine geeignete Abstellfläche für Reinigungsgeräte und Reinigungsmaterialien,
 auf Abruf: Befüllmaterial für die in der jeweiligen Liegenschaft vorhandenen Handtuchspender, Seifenspender sowie das
WC-Papier für die WC-Papierhalter,
 die für die Ausführung der Leistungen erforderliche elektrische Energie, Gas, Wasser und Heizwärme  diesbezüglich hat der
AN für einen sparsamen Verbrauch zu sorgen.
(6) Dem AN obliegt im Rahmen seiner Leistungspflicht die Verkehrssicherungspflicht in den von ihm zu reinigenden Liegenschaften.
 7 Sachmittel/Reinigungsverfahren
(1) Stellt der AG Pflegeanleitungen z.B. für bestimmte Bodenarten, Ausstattungs- oder Einrichtungsgegenstände bereit, so sind
diese zu beachten. Der AG kann die Anwendung von bestimmten Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten und
Maschinen in besonders begründeten Fällen verlangen oder untersagen.
(2) Der AN hat dem AG eine stets aktuelle Liste der in die jeweilige Liegenschaft verwendeten Behandlungsmittel (Reinigungs-,
Pflege- und Desinfektionsmittel) sowie aktuelle
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Produkt- und Sicherheitsdatenblätter zu übergeben. Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe können ergänzend herangezogen
werden.
(3) Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind, sofern der AG dies ausdrücklich verlangt, Zigarettenabfälle aus
Aschenbechern nur in spezielle Metallbehälter zu entleeren. Der Inhalt dieser Metallbehälter darf im Hinblick auf den
Brandschutz nicht in den allgemeinen Abfall entleert werden, sondern muss in separaten Behältnissen entsorgt werden.
(4) Durch die Reinigungsarbeiten dürfen keine gesundheitlichen Gefahren für die Benutzer der zu reinigenden Flächen und
Räume entstehen; dies gilt z.B. für die bei der Verwendung bestimmter Reinigungsmittel entstehende Raumluftbelastung; für
die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Soweit erforderlich, hat der AN die gebotenen
Sicherungsmaßnahmen zu treffen und entsprechende Hinweise an den Gefahrenquellen anzubringen.
(5) Auf Verlangen des AG sind ihm oder von ihm bezeichneten Stellen Proben der vom AN verwendeten Materialien unentgeltlich zu
überlassen.
 8 Reinigungspersonal
(1) Der AN verpflichtet sich,
a) nur zuverlässiges und fachkundiges Personal einzusetzen, das eine qualitativ ordnungsgemäße Vertragserfüllung
gewährleistet und der deutschen Sprache zur problemlosen Kommunikation gemäß Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER) mächtig ist.
b) sicherzustellen, dass durch Schulungen des Reinigungspersonals die Reinigung unter optimalen Bedingungen abläuft,
c) kein Personal ohne erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beschäftigen.
d) kein Personal zu beschäftigen, welches im laufenden Arbeitslosengeld-II-Bezug steht.
(2) Dem AG steht ein Überprüfungsrecht hinsichtlich der Forderungen zu Buchst. a) bis d) zu.
(3) Der AN hat auf Verlangen für die eingesetzten Arbeitskräfte auf seine Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen.
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(4) Der AN stellt dem AG von Vertragsbeginn an unaufgefordert eine namentliche Aufstellung der eingesetzten Reinigungskräfte
je Einsatzort zur Verfügung. Jede Veränderung bei dieser Aufstellung hat der AN dem AG ohne Aufforderung schriftlich
mitzuteilen und entsprechend Datenschutzerklärungen nachzureichen.
(5) Der AG behält sich das Recht vor, in begründeten Einzelfällen Personal abzulehnen. In diesem Fall ist der AN
verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich für Ersatzpersonal zu sorgen, so dass die Erbringung der vertraglich geschuldeten
Reinigungsleistung stets gewährleistet ist.
(6) Werden die dienstlichen Interessen des AG erheblich durch das Reinigungspersonal beeinträchtigt, so ist der AG berechtigt,
die betreffende Person sofort des Hauses zu verweisen.
(7) Der AG behält sich das Recht vor, Taschenkontrollen beim Reinigungspersonal vorzunehmen, wenn dieses die Liegenschaften
des AG verlässt.
 9 Beauftragung von Subunternehmern
Eine Beauftragung von Subunternehmern (Unterauftragnehmern) durch den AN ist nicht zulässig.
 10 Qualitätsmess- und Beschwerdemanagement (QMS), Vertragssanktionen
Der AG wird durch regelmäßige Begehungen der Reinigungsobjekte Qualitätskontrollen durchführen. Die Auswahl der
Raumeinheiten erfolgt mittels Zufallsauswahl.
Die Kontrollen finden vorzugsweise im Beisein von Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
(1) Die Qualitätskontrolle ist grundsätzlich durch den AG vorzunehmen.
Diese Kontrollen werden vom AG gemeinsam mit dem AN durchgeführt (Kundenkontrolle). Der AN erhält vor der Qualitätsmessung
keine Auskunft über die zur Prüfung anstehenden Räume. Der Zeitpunkt der Qualitätsmessung wird vom AG festgelegt und
mindetsens 10 Kalendertage vorher dem AN bekannt gegeben. Das Protokoll der gemeinsamen Kontrolle wird unmittelbar
anschließend von jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin des AG und des AN unterschrieben. Unstimmigkeiten über das
Ergebnis sind dabei sofort zu klären und können im Nachhinein nicht mehr geltend gemacht werden.
(2) Entspricht die Qualität der Reinigungsleistung nicht der Leistungsbeschreibung, sind durch den AN unverzüglich geeignete
Maßnahmen zur Qualitätssteigerung zu ergreifen. Die festgestellten Mängel sind in jedem Fall unverzüglich zu beseitigen.
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(3) Fällt die Qualität der Reinigungsleistung schuldhaft in einer Liegenschaft auf unter 85 % im Monat, begründet dies
unbeschadet der Mängelbeseitigungsansprüche gem.  5 Abs. 6 folgende Vertragsstrafen:
 in einer ersten Stufe in Höhe von 10 %, auf den auf die jeweilige Liegenschaft entfallenden monatlichen Vergütungsanspruch,
 bei jeder weiteren Wiederholung innerhalb eines rollierenden Betrachtungs- zeitraumes von jeweils den letzten 12 vergangenen
Monaten erhöht sich die vorherige Vertragsstrafe jeweils um 10 % vom monatlichen Vergütungsanspruch der jeweiligen
Liegenschaft;
insgesamt jedoch in Höhe von höchstens 5 % des Netto-Auftragswertes dieses Vertrages.
(4) Erreicht die Höhe der (fiktiven)Vertragsstrafe monatlich insgesamt 50 % des monatlichen Vergütungsanspruchs, ist der AG
berechtigt, den Vertrag für die betreffende/n Liegenschaft(en) außerordentlich schriftlich zu kündigen.
(5) Wenn in einer Liegenschaft in drei aufeinanderfolgenden Monaten schuldhaft eine Reinigungsqualität von jeweils unter 85 %
erreicht wird, ist der AG berechtigt, zur Wiederherstellung eines vertragsmäßigen Zustands einen Dritten mit der Ersatz-
vornahme zu beauftragen. Für diese Ersatzvornahme vereinbaren die Parteien bereits jetzt eine vom AN zu zahlende pauschale
Entschädigung in Höhe des 2,5fachen eines Tagessatzes für die betroffene Liegenschaft. Diesen Betrag kann der AG von den
Rechnungen des AN in Abzug bringen. Sollten die tatsächlichen Kosten der Ersatz- vornahme niedriger sein, als der einbehaltene
Betrag, wird dem AN der zu viel einbehaltene Betrag zurückerstattet. Sofern die tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme den
einbehaltenen Betrag jedoch übersteigen sollten, sind vom AN diese Mehrkosten zu erstatten. Diese Mehrkosten können vom AG
von der monatlichen Rechnung des AN ebenfalls einbehalten werden.
(6) Fällt beim AN eine Reinigungskraft aus und stellt der AN trotz Aufforderung durch den AG schuldhaft nicht am
darauffolgenden Tag eine Vertretungsreinigungskraft sicher, ist der AG zur Wiederherstellung eines vertragsmäßigen Zustands
zur Ersatzvornahme in dem vertraglich vorgesehenen Umfang berechtigt, wobei die dadurch entstandenen Mehr- kosten zu Lasten des
AN abgerechnet werden.
(7) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben hiervon unberührt.
(8) Verjährungsfristen richten sich ausschließlich nach dem BGB.
(9) Der AN verpflichtet sich, eigene Qualitätskontrollen durchzuführen, Dokumentationen vorzunehmen und die daraus
erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
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 11 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung des AN ergibt sich aus dem Angebot, den tatsächlich gereinigten Flächen und den sich daraus errechneten
Arbeitsstunden.
(2) Der AN hat für jeden Einsatzort eine gesonderte Rechnung zu stellen. Die Rechnung erfolgt an die vom AG zu benennende
Adresse.
(3) Die Rechnungen für laufende Leistungen und für sonstige Leistungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen rein netto. Die
Zahlungsfrist beginnt mit Rechnungseingang beim AG, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechneten
Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Auf Wunsch des AG hat der AN zur Rechnungsstellung einen vom AG zur Verfügung
gestellten Berechnungsnachweis (z.B. Excel-Tabelle) zu nutzen.
(4) Die Zahlung erfolgt dezentral durch den AG im Überweisungsverkehr auf ein vom AN schriftlich zu benennendes Konto.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Absendetag des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des AG.
(5) Abweichend vom Absatz 3 dieses Paragraphen wird die erste Rechnung nach Beginn der Leistungserbringung erst zur Vergütung
fällig, wenn die Voraussetzungen nach  5 Abs. 2 und 10,  7 Abs. 2,  8 Abs. 3 und 4 und  13 Abs. 3 und 5 erfüllt sind.
(6) Abweichend von Absatz 3 dieses Paragraphen wird die letzte Rechnung vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. bei vorzeitiger
Beendigung erst zur Vergütung fällig, wenn feststeht, dass sich die durch diesen Vertrag betroffenen Liegenschaften in einem
vertragsgemäß gereinigten Zustand gem.  5 des Vertrages befinden.
 12 Preisgleitklausel
(1) Zahlt der AN den mit der Vertragsausführung betrauten Beschäftigten Lohnerhöhungen aufgrund eines im AEntG oder in einem
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag und/oder Lohnerhöhungen aufgrund der Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohnes, können diese auf Antrag des AN unter den nachfolgenden Bedingungen übernommen werden. Lohnerhöhungen werden
mit einem branchenüblichen lohngebundenen Kostenanteil von 80 % auf den Stundenverrechnungssatz übernommen.
(2) Der AG zahlt diese Preisanpassung frühestens ab dem ersten Tag des folgenden Monats nach schriftlichem Antrag gem. Absatz
1, wenn das Schreiben bis zum 15. des laufenden
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Monats in prüffähiger Form (Vorlage aller zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen) vorliegt und die Preisanpassung
anerkannt wurde. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Vorliegens des Schreibens ist der Eingangsstempel des AG.
(3) Alle übrigen Kostenanteile, die sich nicht auf Lohnänderungen beziehen, bleiben bis zum Ende der Vertragslaufzeit
unverändert.
 13 Geheimhaltung, Sicherheit, Datenschutz
(1) Der AN verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften über den Schutz
personenbezogener Daten (Bundesdatenschutzgesetz) sowie die Vorschriften zum Sozialdatenschutz ( 67 ff. des Zehnten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB X)) einzuhalten. Sofern dem AN vom AG Daten, insbesondere personenbezogene Daten, zur Verfügung gestellt
werden oder sonst wie zur Kenntnis gelangen, darf der AN diese Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen
Verpflichtungen verarbeiten und nutzen. Jede andere Verwendung dieser Daten (z.B. gewerbliche Nutzung, Übermittlung an Dritte)
ist unzulässig. Der AN sichert zu, die ihm vom AG zur Verfügung gestellten Daten von seinem sonstigen Datenbestand getrennt
zu halten.
(2) Die Parteien verpflichten sich, alle zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei,
die als vertraulich gekennzeichnet werden oder die ein verständiger Dritter als schützenswert und deshalb als vertraulich zu
behandeln ansehen würde, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, vertraulich zu behandeln,
insbesondere Vorkehrungen zu treffen, dass solche Kenntnisse anderen Personen außer den mit der Ausführung Beauftragten nicht
bekannt werden. Die
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung ist auch bei Ausscheiden einzelner Mitarbeiter sicherzustellen.
(3) Für den Umgang mit personenbezogenen Daten und/oder mit Sozialdaten darf der Auftragnehmer nur solche Mitarbeiter
einsetzen, die er zuvor gemäß  5 des Bundesdatenschutzgesetzes unterrichtet und schriftlich auf das Datengeheimnis
verpflichtet hat. Hierzu ist der beigefügte Erklärungsvordruck zu verwenden. Der AN ist verpflichtet, diese Erklärungen von
dem Reinigungspersonal unterzeichnen zu lassen und Ablichtungen anschließend dem AG zu übergeben sowie die Einhaltung dieser
Verpflichtungen durch dessen Personal zu kontrollieren. Zudem erklärt sich der Auftragnehmer damit einverstanden, dass der
Kreis der o.g. Mitarbeiter durch den Auftraggeber nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
verpflichtet wird (Verpflichtungsgesetz).
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(4) Es ist dem AN und den von ihm eingesetzten Mitarbeitern untersagt, ohne ausdrückliche Gestattung Kommunikationsmittel und
andere technische Geräte des AG (z.B. Telefone, Kopiergeräte, PC) zu benutzen. Ferner ist es untersagt, in ausliegende
Schriftstücke, Briefe oder Akten des AG Einblick zu nehmen. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer des AN.
(5) Der AG sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften durch den AN zu überwachen. Zu diesem Zweck räumt der AN dem AG sowie dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz mit der Unterzeichnung dieses Vertrages das Recht ein, Auskünfte einzuholen, während der Betriebs- oder
Geschäftszeiten seine Grundstücke oder Geschäftsräume zu betreten und dort Besichtigungen und Prüfungen vorzunehmen sowie
die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme einzusehen.
 14 Informations- und Prüfrecht des AG
Der AG hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den AN sowie die Beachtung derjenigen gesetzlichen
Bestimmungen, die zur vertraglichen Erfüllung durch den AN anwendbar sind, zu prüfen und entsprechende Informationen beim AN
einzuholen. Der AN erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen Auskünfte, gewährt, soweit erforderlich, Einsicht in
alle den Auftrag betreffenden Unterlagen einschließlich gespeicherter Daten, fertigt
auf Wunsch des AG Fotokopien der erforderlichen Unterlagen an und gestattet den Zutritt zu seinen Grundstücken und
Betriebsräumen während der üblichen Geschäftszeiten. Die vorstehenden Rechte bestehen nicht, soweit dadurch Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse offenbart werden müssten oder einer Offenbarung rechtliche Gründe entgegen stehen. Sie stehen neben den
auftragsspezifischen Fachbereichen des AG (Sachgebiet Infrastruktur) auch der Internen Revision des AG und dem
Bundesrechnungshof zu.
 15 Haftung
(1) Die Haftung für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des
BGB. Der AN stellt den AG von Ansprüchen Dritter, die bei Ausführung der Arbeiten oder aufgrund von Nicht- oder
Schlechterfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, frei.
(2) Unbeschadet der Regelungen in  10 über die Vertragsstrafe haftet der AN nach folgenden Maßgaben begrenzt wie folgt:
a) 1,5 Mio.  für Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden pro Schadensfall,
b) 500.000,--  für Obhut- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall,
Seite 15 von 18
c) 100.000,--  für den Verlust von Schlüsseln, Codekarten o.ä. für Schließanlagen pro Schadensfall.
(3) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen bzw. -freistellungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln
des AN, bei Personenschäden, bei Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Datenschutzbestimmungen oder soweit das
Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
(4) Der AN verzichtet auf alle Ansprüche, die er gegenüber dem AG deshalb geltend machen könnte, weil der AG hinsichtlich
der zu reinigenden Liegenschaft bzw. des Grundstücks seine Verkehrssicherungspflicht leicht fahrlässig verletzt hat. Er
stellt den AG von allen Ansprüchen des Personals frei, die dieses aus dem gleichen Rechtsgrund geltend macht.
(5) Der AG haftet nicht für Entwendungen und Beschädigungen von mitgebrachten Sachen des AN und dessen eingesetzten Personals.
 16 Versicherung
Der AN ist unbeschadet seiner Einstandspflicht gem.  15 verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Abdeckung aller
Schadensersatz- und/oder Regressansprüche wegen der dort unter  15 Abs. 2 Buchst. a) bis c) aufgeführten Schäden eine
Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit Deckungssummen im Umfang der dort genannten Haftungssummen
und für Personenschäden pro Schadensfall mindestens in Höhe von 3 Mio.  abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages
aufrecht zu erhalten.
Der AN verpflichtet sich, Änderungen mit Auswirkung auf den Versicherungsschutz unverzüglich dem AG schriftlich mitzuteilen.
 17 Rückabwicklung und Übergabe bei Vertragsbeendigung
(1) Der AN ist verpflichtet, die von diesem Vertrag umfassten Liegenschaften bei Vertragsbeendigung in einem vertragsgemäß
gereinigten und mängelfreien Zustand auf Weisung des AG an den künftigen AN zu übergeben. Der AN ist des Weiteren
verpflichtet, alle ihm mit dem Auftrag übergebenen Unterlagen und elektronischen Daten unversehrt, vollständig und
unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten bzw. zu löschen und innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen und vom AG überlassene Materialien
und Geräte zurückzugeben. Überlassene Schlüssel und Codekarten o.ä. sind sofort zurückzugeben.
Seite 16 von 18
(2) Zur Vorbereitung der Übergabe gem. Abs. 1 Satz 1 findet zwischen dem AN, dem künftigen
AN und dem AG spätestens zwei Wochen vor der Übergabe eine Begehung des
Vertragsgegenstandes statt und es wird darüber ein Übergabeprotokoll erstellt. In diesem
wird der Zustand der begangenen Räumlichkeiten einschließlich evtl. Mängel festgehalten
und ggf. die Nachbesserungsfrist und die durchzuführenden Nachbesserungsarbeiten
dokumentiert. Im Übrigen gelten die Regelungen in der LB (Punkt 6).
(3) Kommt eine Einigung über den Zustand der Räumlichkeiten einschließlich eventuell
vorhandener Mängel und durchzuführender Mängelbeseitigungs- und
Nachbesserungsarbeiten gem. Abs. 2 zwischen den Beteiligten nicht zustande, so hat der
AG das Recht, durch Sachverständigengutachten den Zustand der Räumlichkeiten, die ggf.
durchzuführenden Nachbesserungs- und Mängelbeseitigungsarbeiten und die Art der
Durchführung und Beseitigung sowie die dafür entstehenden Kosten für den AN verbindlich
feststellen zu lassen.
(4) Einigen sich der AN und der künftige Auftragnehmer auf einen Sachverständigen, so soll
dieser das Sachverständigengutachten erstellen. Kommt eine Einigung hierüber nicht
zustande, bestimmt der AG den Sachverständigen.
(5) Die Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen und die Erstellung des Gutachtens,
sowie die weiteren damit verbundenen Kosten, sind von dem AN und künftigem
Auftragnehmer jeweils zu gleichen Teilen zu tragen.
(6) Die in dem Gutachten von dem Sachverständigen getroffenen Feststellungen bezüglich des
Zustands der Räumlichkeiten, den ggf. durchzuführenden Nachbesserungs- und
Mängelbeseitigungsarbeiten etc. gem.  17 Abs. 3, sind für den AN verbindlich.
 18 Rücktritt und Antikorruptionsklausel
(1) Ausschlussgründe im Sinne der  31, 33 UVgO berechtigen den AG zum Rücktritt vom
Vertrag. Diese sind:
a) Die Unzuverlässigkeit von Unternehmen wegen einer nachweislichen schweren
Verfehlung (z.B. Vorteilsgewährung  333 StGB, Bestechung  334 StGB) oder
ähnlichen Handlungen außerhalb korrekter geschäftlicher Gepflogenheiten,
b) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
c) vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und
Leistungsfähigkeit.
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(2) Ein Ausschlussgrund nach Absatz 1 ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von  298 StGB beruhen, die
Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die
Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung
einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die
Festlegung von Preisempfehlungen.
(3) Der AN hat dem AG alle Schäden zu ersetzen, die dem AG unmittelbar oder mittelbar durch
den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Sofern der AG keinen höheren Schaden nachweist,
hat der AN an den AG eine Schadensersatzpauschale in Höhe von fünf Prozent des Netto-
Auftragswertes dieses Vertrages zu bezahlen. Dem AN bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der AN diesen Nachweis, so braucht er
nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu bezahlen.
(4) Liegt ein Ausschlussgrund nach  18 Abs. 1 Buchstabe a) dieses Vertrags vor, weil der AN
nachweislich eine schwere Verfehlung (Vorteilsgewährung  333 StGB oder Bestechung
334 StGB) oder eine vergleichbare nachweisbare Verfehlung außerhalb redlicher
geschäftlicher Gepflogenheit begangen hat, hat der AN dem AG für jede Verfehlung eine
Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob der AG sein Recht auf Rücktritt vom
Vertrag ausübt oder nicht. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache
des Wertes der angebotenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile,
insgesamt jedoch höchstens fünf Prozent des Netto-Auftragswertes dieses Vertrages.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt.
 19 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschl. dieser Klausel, bedürfen der
Schriftform. Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich
gekennzeichnet sein, Schriftwechsel genügt nicht. Das Schriftformerfordernis kann
seinerseits nur schriftlich abbedungen werden.
(2) Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig sein oder ungültig werden, betrifft dies nur diese
Bestimmung, nicht den Vertrag als Ganzes. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem
Sinn und Zweck entsprechend ergänzend auszulegen.
Seite 18 von 18
 20 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig,
Iserlohn. Erfüllungsort ist der Standort der betroffenen Liegenschaft.
Iserlohn, den , den
Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer:
Jobcenter Märkischer Kreis Firma
In Vertretung
Unterschrift Unterschrift
Raumbuch Iserlohn
Brausestraße 13 - 15, 58636 Iserlohn Stand: 01.03.2018
Raum-Nr. Nutzung m2
Raumgruppe
Bodenbelag
EG Flur 19,12 B Teppich
B001 Büro 15,38 A Teppich Summe m A = 1043,13
B002 Büro 15,20 A Teppich Summe m B= 353,08
B003 Büro 15,40 A Teppich Summe m C= 32,80
B004 Büro 10,93 A Teppich Summe m D= 76,80
Aktenarchiv Büro A Teppich 1505,81
WC WC 16,88 D Fliesen
B005 Aktenlager (6,75 m) KEINE REINIGUNG! F Teppich
B018 Teeküche 11,50 C PVC
B020 Büro 14,70 A Teppich
B021 Büro 31,00 A Teppich
B022 Büro 10,11 A Teppich
B023 (zzgl. Nasswischen der
Tischfläche
[5x 160 cm x 80 cm +
80 cm x 80 cm = 7,04 m])
Besprechungsraum 32,50 A Teppich
B024 Büro 10,11 A Teppich
B025 Büro 40,80 A Teppich
B026 Büro 31,60 A Teppich
B029 Büro 20,12 A Teppich
B027 Büro 22,34 A Teppich
B028 Büro 18,59 A Teppich
B030 Büro 18,39 A Teppich
Flur EG 1 Flur 36,20 B Teppich
Flur EG 2 Flur 16,44 B Teppich
Flur EG 3 Flur 39,58 B Teppich
Flur vor B032 Flur 4,51 B Fliesen
WCs WC 12,54 D Fliesen
B031 (zzgl. Nasswischen der
Tischfläche
[16x 140 cm x 70 cm = 15,68 m])
Besprechungsraum 72,11 A Teppich
B032 (zzgl. Nasswischen der
Tischfläche
[7x 140 cm x 70 cm +
80 cm x 80 cm = 7,50 m])
Besprechungsraum 50,00 A Teppich
B100 Büro 15,09 A Teppich
B101 Teekücke 11,10 C Teppich
B102 Büro 12,47 A Teppich
B103 Büro 13,37 A Teppich
B104 Büro 22,84 A Teppich
B105 Büro 12,97 A Teppich
B106 Besprechungsraum 16,40 A Teppich
B107 Büro 12,60 A Teppich
WC (Flur) / 1.OG WC 17,94 D Fliesen
Flur / 1.OG Flur 18,59 B Teppich
B300 Büro 17,73 A Teppich
B301 Teeküche 10,20 C Teppich
B302 Büro 13,50 A Teppich
B303 Büro 13,90 A Teppich
B304 Büro 17,74 A Teppich
B305 Büro 17,88 A Teppich
B306 Lager (4m) KEINE REINIGUNG! F Teppich
B307 Büro 21,90 A Teppich
B311 Büro 13,45 A Teppich
B312 Büro 14,12 A Teppich
B313 Büro 12,90 A Teppich
B314 Büro 13,00 A Teppich
B315 Kopierraum 7,72 A Teppich
B316 Büro 22,28 A Teppich
B317 Büro 12,97 A Teppich
B318 Büro 22,48 A Teppich
B319 Büro 18,82 A Teppich
B320 Büro 22,58 A Teppich
B321 Büro 15,26 A Teppich
B322 Kopierraum 6,72 A Teppich
B323 Büro 23,03 A Teppich
B324 Büro 25,00 A Teppich
B325 Büro 17,00 A Teppich
B326 Büro 20,00 A Teppich
B327 Büro 28,00 A Teppich
Flur 1 Flur 29,63 B Teppich
Flur 2 Flur 48,36 B Teppich
3. OG 1. OG EG
Flur B-Team / 3.OG Flur 22,40 B Teppich
Flur Widerspruch / 3.OG Flur 99,97 B Teppich
WC Haupttreppenhaus WC 16,66 D Fliesen
Flur (vor Aufzug) Flur 7,46 B Teppich
Flur vor B329 Flur 4,40 B Teppich
B328 Büro 42,48 A Teppich
B329 (zzgl. Nasswischen der
Tischfläche
[14x 140 cm x 70 cm = 13,72 m])
Besprechungsraum 67,65 A Teppich
WC B329 WC 12,78 D Fliesen
Flur (Küche B329) Flur 6,42 B Teppich
Gesamttischfläche = 43,94 m 1.505,81
Stand: 01.03.2018
Raum-Nr. Nutzung m2
Raumgruppe
Bodenbelag
Flur links 53,54 B Teppich/Nadelfilz Summe m A = 15,44
Damen-WC links 15,45 D Fliesen Summe m B = 113,87
Herren-WC links 16,86 D Fliesen Summe m D = 48,12
1 (links) Aktenverwaltung 15,44 A Teppich/Nadelfilz SUMME 177,43
Flur rechts 60,33 B Teppich/Nadelfilz
WC (D+H) rechts 15,81 D Fliesen
177,43
Raumbuch Iserlohn Corunna
Corunnastraß 3, 58636 Iserlohn
EG
Reinigung aller Räume im 14-Tage-Rhythmus!
Besonderheit!!!
Raumbuch Iserlohn
Friedrichstraße 59 / 61, 58636 Iserlohn
Stand 01.03.2018
Raum-Nr.
Nutzung
m2
Raum-gruppe
Bodenbelag
UG 1
U77
Büro/Lager Jobcenter
21,69
A
Estrich gestrichen
Summe m A =
2041,76
004
Speiseraum
54,04
A
Linoleum/PVC
Summe m B =
1041,69
006
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
Summe m C =
52,21
007
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
Summe m D =
184,44
008
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
009
Büro
15,34
A
Teppich
Summe
3320,10
010
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
011
Büro
15.90
A
Teppich
012
Teeküche
9,94
C
Linoleum/PVC
013
Büro
22,20
A
Teppich
Eingangshalle JC
Halle/Foyer
99,18
B
Fliesen/Steinzeug
Empfang Jobcenter
Empfang/Information
22,61
B
Teppich
Beh.-WC HAT-EG
WC
5,50
D
Fliesen
Treppe 1. Erw.-00
Treppenhaus
15,53
B
Fliesen/Steinzeug
Treppe Haupt-00
Treppenhaus
21,34
B
Fliesen/Steinzeug
Flur 1, 1. Erw.-EG
Flur
5,78
B
Fliesen/Steinzeug
Flur 3 1. Erw.-EG
Flur
59,56
B
Fliesen/Steinzeug
WC D Bes. 1. Erw.-EG
WC
5,49
D
Fliesen
WC D Vorr. Bes. 1. Erw.-EG
Vorraum
2,05
D
Fliesen
WC H Bes. 1. Erw..-EG
WC
4,82
D
Fliesen
WC H Vorr. Bes. 1. Erw.-EG
Vorraum
1,60
D
Fliesen
Windfang Eingang Jobcenter
Vorraum
10,95
B
Teppich
WC D HT-EG
WC
8,15
D
Fliesen
WC D Vorr. HT-EG
Vorraum
3,80
D
Fliesen
100
Büro
15,78
A
Nadelfilz
101
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
102
Teeküche
5,15
C
Linoleum/PVC
103
Büro
15,54
A
Linoleum/PVC
104
Kassenautom.
11,27
C
Linoleum/PVC
105
Büro
16,04
A
Linoleum/PVC
106
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
107
Büro
15,78
A
Linoleum/PVC
108
Büro
15,38
A
Linoleum/PVC
109
Büro
15,79
A
Linoleum/PVC
110
Büro
15,38
A
Linoleum/PVC
111 (zzgl. Nasswischen der Tischfläche [140 cm x 420 cm = 5,88 m])
Besprechungsraum
31,40
A
Linoleum/PVC
112
Büro
15,39
A
Linoleum/PVC
113
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
114
NWR/Technik (9,83 m)
KEINE REINIGUNG!
H
Linoleum/PVC
115
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
116
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
117
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
118
Büro
15,53
A
Linoleum/PVC
119
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
120
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
121
Büro
9,94
A
Linoleum/PVC
122
Besprechungsraum
23,53
A
Teppich
Flur 1, 1.Erw.-1.OG
Flur
78,40
B
Fliesen
Treppe 1. Erw.- 1. OG
Treppenhaus
14,90
B
Fliesen
Flur 2, 1.Erw.-1.OG
Flur
46,30
B
Fliesen
Treppe HT-1. OG
Treppenhaus
21,11
B
Fliesen
WC D 1. Erw.-1. OG
WC
7,49
D
Fliesen
WC D HT-1. OG
WC
7,34
D
Fliesen
WC H 1. Erw.-1. OG
WC
8,04
D
Fliesen
WC H HT-1. OG
WC
11,37
D
Fliesen
WC Vorr. HT-1. OG
Vorraum
3,13
D
Fliesen
300
Büro
15,78
A
Nadelfilz
301
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
302
Teeküche
5,13
C
Linoleum/PVC
303
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
304
Büro
15,80
A
Nadelfilz
305
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
306
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
307
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
308
Büro
15,39
A
Linoleum/PVC
309
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
310
Büro
15,20
A
Linoleum/PVC
311
Büro
14,70
A
Linoleum/PVC
311A
Büro
10,00
A
Linoleum/PVC
311 Flur
Flur
3,40
B
Linoleum/PVC
312
Büro
15,38
A
Linoleum/PVC
313
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
314
NWR/Technik (9,83 m)
KEINE REINIGUNG!
H
Linoleum/PVC
315
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
316
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
317
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
EG
1. OG
318
Büro
15,53
A
Linoleum/PVC
319
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
320
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
321
Büro
9,94
A
Linoleum/PVC
322
Büro
23,53
A
Linoleum/PVC
369
Büro
16,51
A
Linoleum/PVC
370
Büro
16,42
A
Linoleum/PVC
371
Büro
16,11
A
Linoleum/PVC
372
Büro
16,19
A
Linoleum/PVC
373
Büro
16,03
A
Linoleum/PVC
374
Büro
15,12
A
Linoleum/PVC
375
Büro
14,62
A
Linoleum/PVC
376
Büro
16,11
A
Linoleum/PVC
377
Büro
14,76
A
Linoleum/PVC
378
Büro
16,09
A
Linoleum/PVC
379
Büro
15,05
A
Linoleum/PVC
380
Büro
15,86
A
Linoleum/PVC
381
Büro
18,89
A
Linoleum/PVC
382
Büro
17,38
A
Linoleum/PVC
383
Büro
18,91
A
Linoleum/PVC
384
Büro
18,39
A
Linoleum/PVC
385
Büro
18,71
A
Linoleum/PVC
386
Büro
18,53
A
Linoleum/PVC
387
Büro
18,48
A
Linoleum/PVC
388
Büro
18,48
A
Linoleum/PVC
389
Büro
18,74
A
Linoleum/PVC
390
Büro
18,53
A
Linoleum/PVC
391
Büro
18,71
A
Linoleum/PVC
392
Büro
18,43
A
Linoleum/PVC
393
Büro
17,67
A
Linoleum/PVC
394
Büro
16,47
A
Linoleum/PVC
395
Büro
17,73
A
Linoleum/PVC
396
Büro
15,65
A
Linoleum/PVC
397
Büro
17,86
A
Linoleum/PVC
398
Büro
16,18
A
Linoleum/PVC
Flur 1, HF-3. OG
Flur
57,38
B
Fliesen
Flur NF-3. OG
Flur
51,61
B
Fliesen
Flur 1, 1.Erw.-3.OG
Treppenhaus
73,00
B
Fliesen
Flur 2, HF-3. OG
Flur
6,87
B
Fliesen
Flur 2, 1.Erw.-3.OG
Treppenhaus
46,02
B
Fliesen
Flur 3, HF-3. OG
Flur
13,33
B
Fliesen
Treppe 1. Erw.-3. OG
Treppenhaus
13,01
B
Fliesen
Treppe HF-3. OG
Treppenhaus
45,70
B
Fliesen
Treppe HT-3. OG
Treppenhaus
21,24
B
Fliesen
Treppe NF-3. OG
Treppenhaus
24,39
B
Fliesen
WC D HF- 3. OG
WC
4,27
D
Fliesen
WC D HT-3. OG
WC
7,34
D
Fliesen
WC D NF-3.OG
WC
4,37
D
Fliesen
WC D Vorr. NF-3.OG
Vorraum
2,91
D
Fliesen
WC D, 1. Erw.-3.OG
WC
7,20
D
Fliesen
WC H HF-3. OG
WC
9,17
D
Fliesen
WC H, 1. Erw.-3. OG
WC
7,75
D
Fliesen
WC Vorr. HF-3. OG
Vorraum
1,84
D
Fliesen
WC Vorr. HT-3. OG
Vorraum
3,29
D
Fliesen
WC-H HT-3. OG
WC
9,95
D
Fliesen
400
Büro
14,60
A
Linoleum/PVC
401
Büro
14,93
A
Linoleum/PVC
402
Teeküche
5,16
C
Linoleum/PVC
403
Büro
14,94
A
Linoleum/PVC
404
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
405
Büro
14,98
A
Linoleum/PVC
406
Büro
14,97
A
Linoleum/PVC
407
Büro
15,78
A
Linoleum/PVC
408
Büro
14,48
A
Linoleum/PVC
409
Büro
15,79
A
Linoleum/PVC
410
Poststelle
15,38
A
Linoleum/PVC
411
Poststelle
31,16
A
Linoleum/PVC
412
Büro
15,39
A
Linoleum/PVC
413
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
414
NWR/Technik (9,72 m)
KEINE REINIGUNG!
H
Linoleum/PVC
415
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
416
Büro
15,80
A
Teppich
417
Büro
15,80
A
Linoleum/PVC
418
Büro
15,36
A
Linoleum/PVC
419
Büro
15,80
A
Teppich
420
Büro
15,80
A
Teppich
421
Küche
9,94
C
Linoleum/PVC
422
Büro
23,59
A
Teppich
Flur 1, 1. Erw.-4. OG
Flur
72,76
B
Fliesen
Flur 2, 1. Erw.-4. OG
Flur
46,00
B
Fliesen
Treppe HT-4. OG
Treppenhaus
21,54
B
Fliesen
Treppe, 1. Erw.-4. OG
Treppenhaus
12,72
B
Fliesen
WC D HT-4. OG
WC
7,54
D
Fliesen
WC D Vorr. HT-4. OG
Vorraum
2,72
D
Fliesen
WC D, 1. Erw.-4. OG
WC
7,11
D
Fliesen
WC H HT-4. OG
WC
7,71
D
Fliesen
WC H Vorr. HT-4. OG
Vorraum
2,81
D
Fliesen
3. OG
4. OG
WC H, 1. Erw.-4. OG
WC
7,68
D
Fliesen
500 (zzgl. Nasswischen der Tischfläche [140 cm x 210 cm = 2,94 m])
Besprechungsraum
15,84
A
Teppich
501
Büro
16,25
A
Teppich
502
Teeküche
5,62
C
Linoleum/PVC
503
Büro
16,25
A
Teppich
504
Büro
16,69
A
Linoleum/PVC
505
Büro
16,25
A
Linoleum/PVC
506
Büro
16,69
A
Nadelfilz
507
Büro
16,25
A
Linoleum/PVC
508
Büro
16,23
A
Teppich/Nadelfilz
509
Büro
16,54
A
Linoleum/PVC
510
Büro
15,84
A
Nadelfilz
511
Büro
34,84
A
Nadelfilz
512
Büro
16,98
A
Nadelfilz
513
Büro
16,69
A
Teppich
515
Büro
16,25
A
Teppich
517
Büro
16,25
A
Teppich
519 (zzgl. Nasswischen der Tischfläche [140 x 350 cm = 4,90 m])
Besprechungsraum
26,50
A
Teppich
520
Büro
KEINE REINIGUNG!
H
Teppich
522
Büro
43,65
A
Teppich
599 (zzgl. Leerung und Säuberung der Aschenbecher)
Raucherraum
14,01
A
Linoleum/PVC
Flur1, 1. Erw.-5. OG
Flur
75,20
B
Fliesen
Flur2, 1.Erw 5.OG
Flur
31,09
B
Fliesen
Treppe HT-5. OG
Treppenhaus
20,83
B
Fliesen
Treppe, 1. Erw.-5. OG
Treppenhaus
9,94
B
Fliesen
WC D HT-5. OG
WC
7,09
D
Fliesen
WC D Vorr. HT-5. OG
Vorraum
3,83
D
Fliesen
WC H HT-5. OG
WC
7,86
D
Fliesen
WC H Vorr., HT-5. OG
Vorraum
3,22
D
Fliesen
Gesamttischfläche = 13,72 m
3.320,10
A* = Mit Leerung & Säuberung der Aschenbecher
5. OG
Raumart
Bezeichnung
A
Räume mit Publikumsverkehr und/oder täglicher Nutzung: Büro, Archiv, Aufenthalts-, Pausen- und Sozialraum, Besprechungsraum,
Sitzungssaal, Schulungs-, Unterrichts- und Gruppenraum, Kopierraum, Poststelle
B
Allgemeinbereiche mit Publikumsverkehr: Empfang, Information, Kundenzentrum, Pförtnerbereiche, Eingangshalle, Flur,
Wartebereiche, Halle, Foyer, Vorraum/Windfang, Berufsinformationszentrum, Internet-Center, Treppen, Treppenhäuser
C
Küchenräume, Speiseräume und Teeküchen
D
WC
E
Räume ohne Publikumsverkehr und verminderter Nutzung: Aktenhaltung, Registratur, Büro, Rechenzentrum, Aufenthalts-, Pausen-
und Sozialraum, Besprechungsraum, Sitzungssaal, Schulungs-, Unterrichts- und Gruppenraum,EU-Raum, Kopierraum, Service-Center
F
Allgemeinflächen ohne Publikumsverkehr: Flure, Treppenhaus, Lasten- und Aktenaufzug
G
Räume mit seltener Nutzung: 1. Hilfe-Raum, Aufenthalts- Pausen- und Sozialraum, Besprechungsraum, Sitzungssaal, Schulungs-
Unterrichts- und Gruppenraum
H
Betriebstechnische Anlagen, RtE, Netzwerkraum, Warenannahme, Wäscherei, Waschküche, Werkstatt
I
Allgemeine Flächen mit seltener Nutzung (insbesondere Kellerbereich): Aktenhaltung, Registratur, Abstellraum, Balkon,
Terrasse, Entsorgung, Lager, Flur, Treppenhaus
Zuordnung der Räume zu den einzelnen Raumgruppen
Mögliche Reinigungszeiten in den Dienststellen des Jobcenters:
Iserlohn, Friedrichstraße 59/61 und Brausestraße 13-15
Montags  Mittwochs ab 16.00 Uhr
Donnerstags ab 18.00 Uhr
Freitags ab 13.00 Uhr
Iserlohn, Corunnastraße 3
Montags  Donnerstags ab 16.00 Uhr
Freitags ab 13.00 Uhr
A
B
C
D
E
F
G
H
I
nichttextile Beläge
Nasswischen mit vorherigerGrobschutzent-fernung
2
2
2
5
2
2
2
2
2
textile Beläge
Saugen
2
2
2
5
2
2
2
2
2
Restmüll, Abfallbehälter, Papierkörbe undAschenbecher entleeren und ggf. mit Müllbeutelbestücken
5
5
5
5
5
5
5
5
5
Tischflächen nasswischen
5
Handläufe feucht reinigen
1VJ
Treppengeländer bzw. Füllungen nass reinigen undnachtrocknen
1VJ
Handtuchspender nass reinigen und bestücken
5
Seifenspender reinigen und bestücken
5
Waschbecken und ggf. Armaturen nass reinigenund nachtrocknen
5
WC-Papierspender nass reinigen und bestücken
5
Fliesen-, Dusch- und Trennwände: Spritzbereichenass reinigen und nachtrocknen
5
Raumgruppe
Fußbodenreinigunginkl. Sockelleiste
Obenreinigung (Reinigung von Ausstattung, Einrichtung, Decken und Wänden)
Nur in den im Raumbuch aufgeführten Besprechungsräumen!
A
B
C
D
E
F
G
H
I
Raumgruppe
Fliesen-, Dusch- und Trennwände:Vollflächig nass reinigen und nachtrocknen
1M
Sanitäre Einrichtungsgegenstände wie WC-Becken,Urinal, Waschbecken, Armaturen, WC-Bürste/-Halter nass reinigen und
nachtrocknen
5
Spiegel mit Ablage und Leuchte nass reinigen undnachtrocknen
5
Spinnweben entfernen
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Aufzugskabinen: Boden nass reinigenund nachtrocknen
2
Aufzugskabinen: Bedienfeld, Beschilderungund Wandflächen mit Anbauteilen, Decken und Beleuchtung, Sowie Türen nassreinigen
und nachtrocknen
1VJ
Erläuterungen:
Zahl = Anzahl der Reinigungen pro Woche
Zahl + "W" = Anzahl der Reinigungen pro Woche
Zahl + "M" = Anzahl der Reinigungen pro Monat
Zahl + "VJ" = Anzahl der Reinigungen pro Vierteljahr
Obenreinigung (Reinigung von Ausstattung, Einrichtung, Decken und Wänden) Obenreinigung (Reinigung von Ausstattung, Für die
Liegenschaft Iserlohn Corunnastraße 3 gilt für alle Raumgruppen ein 14tägiger Reinigungsrhytmus
Anlage 1A
Preiszusammenstellung
für die Liegenschaft Iserlohn, Friedrichstraße 59/61
1. Unterhaltsreinigung
1.1 Gesamtpreis gemäß Preisblatt ohne Objektleiter ....................................... sofern nicht im
Stundenverrechnungssatz kalkuliert: .......................................
1.2 Objektleiter inkl. aller Lohn- und sonstigen Zusatzkosten auf der Basis von .................... Std. pro Woche
.......................................
1.3 Jahreskosten Unterhaltsreinigung netto .......................................
1.4 Gesetzliche Mehrwertsteuer .......................................
1.5 Jahreskosten Unterhaltsreinigung brutto .......................................
2. Preise für Regieleistungen 1 (Stundenverrechnungssätze):  / Std.
2.1 Unterhaltsreinigung an Werktagen ..................................
2.2 Unterhaltsreinigung an Sonn- und Feiertagen ..................................
2.3 Grundreinigungsarbeiten ..................................
2.4 Bauschlussreinigung ..................................
3. Teppich-Grundreinigung  / qm und Reinigung
Shampoonieren und Extrahieren ..................................
1) Angaben für Leistungen ohne Zuschläge
Gesamtpreisblatt Iserlohn, Friedrichstraße 59/61 (, netto)
Reinigungsgruppe bzw. Raumart
Grundfläche in m
Jahresreinigungs-fläche m
Leistung m / h
Jahresstunden
Stundenverrech-nungssatz
Jahreskosten
Monatskosten
Preis pro m und Monat
Summe
Anlage 1B
Preiszusammenstellung
für die Liegenschaft Iserlohn, Brausestraße 13-15
1. Unterhaltsreinigung
1.1 Gesamtpreis gemäß Preisblatt ohne Objektleiter ....................................... sofern nicht im
Stundenverrechnungssatz kalkuliert: .......................................
1.2 Objektleiter inkl. aller Lohn- und sonstigen Zusatzkosten auf der Basis von .................... Std. pro Woche
.......................................
1.3 Jahreskosten Unterhaltsreinigung netto .......................................
1.4 Gesetzliche Mehrwertsteuer .......................................
1.5 Jahreskosten Unterhaltsreinigung brutto .......................................
2. Preise für Regieleistungen 1 (Stundenverrechnungssätze):  / Std.
2.1 Unterhaltsreinigung an Werktagen ..................................
2.2 Unterhaltsreinigung an Sonn- und Feiertagen ..................................
2.3 Grundreinigungsarbeiten ..................................
2.4 Bauschlussreinigung ..................................
3. Teppich-Grundreinigung  / qm und Reinigung
Shampoonieren und Extrahieren ..................................
1) Angaben für Leistungen ohne Zuschläge
Gesamtpreisblatt Iserlohn, Brausestraße 13-15 (, netto)
Reinigungsgruppe bzw. Raumart
Grundfläche in m
Jahresreinigungs-fläche m
Leistung m / h
Jahresstunden
Stundenverrech-nungssatz
Jahreskosten
Monatskosten
Preis pro m und Monat
Summe
Anlage 1C
Preiszusammenstellung
für die Liegenschaft Iserlohn, Corunnastraße 3
1. Unterhaltsreinigung
1.1 Gesamtpreis gemäß Preisblatt ohne Objektleiter ....................................... sofern nicht im
Stundenverrechnungssatz kalkuliert: .......................................
1.2 Objektleiter inkl. aller Lohn- und sonstigen Zusatzkosten auf der Basis von .................... Std. pro Woche
.......................................
1.3 Jahreskosten Unterhaltsreinigung netto .......................................
1.4 Gesetzliche Mehrwertsteuer .......................................
1.5 Jahreskosten Unterhaltsreinigung brutto .......................................
2. Preise für Regieleistungen 1 (Stundenverrechnungssätze):  / Std.
2.1 Unterhaltsreinigung an Werktagen ..................................
2.2 Unterhaltsreinigung an Sonn- und Feiertagen ..................................
2.3 Grundreinigungsarbeiten ..................................
2.4 Bauschlussreinigung ..................................
3. Teppich-Grundreinigung  / qm und Reinigung
Shampoonieren und Extrahieren ..................................
1) Angaben für Leistungen ohne Zuschläge
Gesamtpreisblatt Iserlohn, Corunnastraße 3 (, netto)
Reinigungsgruppe bzw. Raumart
Grundfläche in m
Jahresreinigungs-fläche m
Leistung m / h
Jahresstunden
Stundenverrech-nungssatz
Jahreskosten
Monatskosten
Preis pro m und Monat
Summe
Anlage 2
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen 01/2018 für Unterhalts-und Sichtreinigung
Blankoformular zur Abfrage des Stundenverrechnungssatzes für Unterhaltsreinigung an Werktagen
Berechnung des Stundenverrechnungssatzes für die Unterhaltsreinigung an Werktagen
Voll Sozialverspflicht. Personal
Minijobber
%
%
1.00
Produktiver Stundenlohn
100,00
100,00
2.00
Lohngebundene Kosten
2.10
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11
Krankenversicherung
2.12
Rentenversicherung
2.13
Arbeitslosenversicherung
2.14
Pflegeversicherung
2.15
U2 Mutterschaftsaufwendungen
2.16
U3 Insolvenzgeldumlage
2.17
Gesetzliche Unfallversicherung
Zwischensumme der Positionen unter 2.10
2.20
Soziallöhne
2.21
Gesetzliche Feiertage
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
2.22
Urlaubsentgelt
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
2.23
Arbeitsfreistellung
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
2.24
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sozialversicherung auf Pos. 2.24
2.25
Zusätzliches Urlaubsgeld
Sozialversicherung auf Pos. 2.25
Zwischensumme Soziallöhne inkl. SV-Beiträge auf Soziallöhne
Summe Sozialversicherungsbeiträge + Soziallöhne
2.30
Zusätzliche lohngebundene Kosten
2.31
Haftpflichtversicherung
2.32
Sonstige Personalkosten
Summe lohngebundene Kosten ( 2.10 - 2.30)
Übertrag
%
%
Übertrag
3.00
Sonstige auftragsbezogene Kosten
3.10
Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten (soweit nicht gesondert berechnet; dann separat im
Gesamt-Preisblatt ausweisen)
3.20
Fahrtkostenzuschuss
3.30
Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, Afa, etc.
3.40
Sondereinzelkosten
Zwischensumme auftragsbezogene Kosten ( 3.10  3.40)
4.00
Unternehmensbezogene Kosten
4.10
Gehälter
4.11
Gehälter Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.12
Gehälter Kaufmännische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.20
Fuhrparkkosten
4.30
Fertigungshilfskosten
4.31
Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten
4.32
Sonstige Betriebskosten
4.40
Schwerbehindertenabgabe
4.50
Sonstige Verwaltungskosten
4.60
Betriebsratskosten
4.70
Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.)
4.80
Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten ( 4.10 - 4.80)
5.00
Selbstkosten ( 1.00 bis 4.80)
6.00
Gewerbesteuer
7.00
Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten
Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in  Summe ( 5.00 - 7.00) Kalkulationszuschlag auf die Produktivlöhne
(Stundenverrechnungssatz - Ziffer 1.00) Lohnkostenanteil am Preis in %
Lohnkostenanteil = {[Lohn + lohngebundene Kosten (inkl. Ziffer 3.10, 4.11, 4.12, 4.31)] x 100} / Stundenverrechnungssatz
Anlage 3
Jobcenter Märkischer Kreis, Friedrichstraße 59-61, 58636 Iserlohn
Ort Datum
Vor dem Unterzeichner erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach	5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Name, Vorname
Die/Der Erschienene wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach  5 BDSG verpflichtet. Sie/Er wurde darauf hingewiesen,
dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen und dass diese
Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen. Sie/Er wurde weiter darüber belehrt, dass Verstöße gegen das
Datengeheimnis nach  44 BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden
können. Eine Verletzung des Datengeheimnisses wird in den meisten Fällen gleichzeitig einen Verstoß gegen die
arbeitsvertragliche Schweigepflicht darstellen, auch kann in ihr zugleich eine Verletzung spezieller Geheimhaltungspflichten
liegen.
Sie/Er erklärt, nunmehr hinreichend über die auferlegten Pflichten nach  5 BDSG und die Folgen ihrer Verletzung unterrichtet
zu sein. Sie/Er unterzeichnet dieses Protokoll nach Verlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den
Empfang einer Abschrift der Niederschrift.
(gelesen, genehmigt, unterschrieben)
Unterschrift des Verpflichteten
(bestätigt)
Unterschrift des Verpflichtenden
Anlage 3A
Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz
 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten
oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der
Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer
Tätigkeit fort.
 43 Bußgeldvorschriften
(1)
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
2.
unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält,
3.
unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten
Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,
4.
die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,
5.
entgegen  16 Abs. 4 Satz 1,  28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit  29 Abs. 4,  39 Abs. 1 Satz 1 oder  40 Abs. 1, die
übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt,
5a.
entgegen  28 Absatz 3b den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht,
5b.
entgegen  28 Absatz 4 Satz 1 Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet oder nutzt,
6.
entgegen  30 Absatz 1 Satz 2,  30a Absatz 3 Satz 3 oder  40 Absatz 2 Satz 3 ein dort genanntes Merkmal mit einer Einzelangabe
zusammenführt oder
7.
entgegen  42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des
Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil,
den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht
aus, so können sie überschritten werden.
 44 Strafvorschriften
(1) Wer eine in  43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu
bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde.
Anlage 4 zur Ausschreibung Nr.: Preisermittlung: 01/2018
Erklärung Bevorzugte Bewerber
Ort, Datum
Firmenstempel
Ich bin/ Wir sind: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
kein bevorzugter Bewerber lt. nachstehender Auflistung
- bevorzugter Bewerber laut beigefügtem Nachweis:
eine anerkannte Werkstätte für Behinderte
vgl. Bundesanzeiger Nr. 109 S. 11773 vom 16.06.2001
Blindenwerkstätte
vgl. Bundesanzeiger Nr. 109 S. 11773 vom 16.06.2001
Kleiner/ mittlerer Betrieb (kein gesonderter Nachweis erforderlich)
im Sinne der Richtlinien der Bundesregierung zur Beteiligung kleiner und mittlerer
Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
nach VOL vom 01.06.1976
vgl. Bundesanzeiger Nr. 111 vom 16.06.1976
Bevorzugte Bewerber i. S. dieser Richtlinien sind:
1. Handwerks- und Industrieunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5,0 Mio.  oder bis zu 65 Beschäftigten.
2. Einzelhandelsunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 2,5 Mio.  und Großhandelsuntern. mit einem Jahresumsatz bis zu 7,5
Mio.
3. Sonstige Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz bis zu 500.000 .
4. Ausübende freier Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu 500.000 , soweit nicht der Anwendung der UVgO und VOB und die
Besonderheiten dieser Berufe entgegenstehen.
(Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind unter den selben
Bedingungen wie solche von einzelnen Bietern zugelassen. Die einzelnen Mitglieder sind zu benennen.)
Ich bin mir / Wir sind uns darüber bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen / unseren
Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge hat.
(Firmenstempel und Unterschrift)
BA III VOLA-30 - Erklärung Bevorzugte Bewerber Stand: 02/03
Eigenerklärung_Insolvenz_Liquidation_Stand 03-2018 Seite 1 von 1
Anlage 5
Eigenerklärung Insolvenz bzw. Liquidation
zum Ausschreibungsverfahren 01/2018
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
 über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfah-ren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist  31, 33 UVgO),
 die sich in Liquidation befinden ( 31,33 UVgO).
Erklärung des Bieters
Über mein Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. wurde die
Eröffnung beantragt bzw. wurde dieser Antrag mangels Masse abgelehnt. Ja *) Nein
Ich befinde mich in Liquidation. Ja *) Nein
*) Falls Ja angekreuzt wurde, geben Sie bitte mittels einer selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck an, warum Sie
dennoch am Wettbewerb teilnehmen wollen und ein Ausschlussgrund nach oben stehender Vorschrift aus Ihrer Sicht in Ihrem Fall
nicht vorliegt. Bezeichnen Sie bitte Ihre Ausführungen als Anlage zur Eigenerklärung Insolvenz bzw. Liquidation und reichen
Sie diese Anlage zusammen mit Ihrem Angebot ein.
Bei unzutreffenden Eigenerklärungen besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb nach  42 UVgO.
Unterschrift des Bieters:
Ort
Datum
Unterschrift und möglichst Firmenstempel
Unterschreiben Sie bitte diesen Vordruck stets zusätzlich zu Ihrer Unterschrift im Vordruck Leistungsbe-schreibung und Angebot.
VOL-26_Eigenerklärung_Zuverlässigkeit_Gesetzestreue_Stand 05-2011 Seite 1 von 2
Anlage 6
Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Gesetzestreue
zum Ausschreibungsverfahren 01/2018
Erklärung des Bieters
Nach Kenntnisnahme der nachstehenden Ausführungen (s. Anlage) erkläre ich, dass
- ich meinen gesetzlichen Verpflichtungen - insbesondere auch aus den Pflichten aus allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträgen  nachgekommen bin und nachkomme.
- Strafen oder Bußen für die nachstehend erwähnten Tatbestände - oder für vergleich-bare Tatbestände nach den am
Firmensitz geltenden Rechtsvorschriften - nicht ge-gen mich verhängt worden sind.
- der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den am
Firmensitz geltenden Rechtsvor-schriften von meiner Seite ordnungsgemäß nachgekommen worden ist.
Ich kann die vorstehende Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben.
Falls Sie hier angekreuzt haben, geben Sie bitte mittels einer selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vor-druck an, warum Sie
dennoch am Wettbewerb teilnehmen wollen und ein Ausschlussgrund wegen fehlender Zuverlässigkeit und Gesetzestreue in Ihrem
Fall aus Ihrer Sicht nicht bzw. nicht mehr vorliegt.
Bezeichnen Sie bitte Ihre Ausführungen als Anlage zur Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Gesetzestreue und reichen Sie diese
Anlage zusammen mit Ihrem Angebot ein.
Bei unzutreffenden Eigenerklärungen besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb nach  42 UVgO
Unterschrift des Bieters:
Ort
Datum
Unterschrift und möglichst Firmenstempel
Unterschreiben Sie bitte diesen Vordruck stets zusätzlich zu Ihrer Unterschrift im Vordruck Leistungsbe-schreibung und Angebot.
VOL-26_Eigenerklärung_Zuverlässigkeit_Gesetzestreue_Stand 05-2011 Seite 2 von 2
Anlage
Erläuterungen zur Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Gesetzestreue
Aufträge dürfen u.a. nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.
Nur das Unternehmen, das die deutschen Gesetze einhält, ist zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge zuzulassen. Dabei geht es
um alle Regeln, an die sich alle Unternehmen im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit halten müssen. Das gilt insbesondere
auch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
- die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt ( 31, 33
UVgO),
- die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht
ordnungsgemäß erfüllt haben ( 31, 33 UVgO).
Bieter, die die geforderte Eigenerklärung nicht abgeben können, müssen nicht zwangsläufig wegen fehlender Zuverlässigkeit
und Gesetzestreue ausgeschlossen werden. Der Vergabestelle sind daher neben allen belastenden auch möglichst alle relevanten
entlastenden Tatbestände mitzuteilen (z.B.: Art des Verstoßes, Zeitraum/Datum des Verstoßes, Datum und Aktenzeichen der
Ver-urteilung, betroffene Person, ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung usw.).
Bietern wird vor einem möglichen Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit und Gesetzestreue grundsätzlich rechtliches
Gehör gewährt, indem ihnen unter Nennung der maßgeblichen Tatsachen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Schwere Verfehlung i.S.v.  31, 33 UVgO
Unter den Begriff schwere Verfehlung fallen vor allem auf den Geschäftsverkehr bezogene Ordnungswidrigkeiten und Verstöße
gegen strafrechtliche Bestimmungen sowie schwerwiegende Rechtsverstöße gegen den Wettbewerb schützende Grundprinzipien.
Dabei ist bei juristischen Personen auf die für das Unternehmen verantwortlich handelnden Personen (z.B. Mitglieder der
Ge-schäftsleitung, Geschäftsführer usw.) abzustellen.
Zu den schweren Verfehlungen i.S. dieser Vorschrift gehören beispielsweise und insbesondere:
- vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr began-gen
worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung.
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder
Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an
andere Bewerber.
- Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der
Ge-meinsamen Regelung zum Ausschluss von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von
Arbeitskräften vom 22. März 1994 wegen illegaler Beschäftigung nach  404 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches -
Drittes Buch,  15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. nach  8 des Gesetzes zur Be-kämpfung
der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500  erfolgte.
- Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), wenn das Unternehmen mit einer Geldbuße nach  23 AEntG von
wenigstens 2.500  belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
Steuern, Abgaben und Beiträge
Unter Steuern sind die im Rahmen der Steuergesetze an den Staat zu erbringenden Geldleistungen zu verstehen.
Als Abgaben werden Beiträge und Gebühren definiert, die von einer öffentlichen Körperschaft kraft ihrer Finanzhoheit
erhoben werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung umfassen die Beträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und
Pflege-versicherung.
1
Anlage 7 zur Ausschreibung Nr.: Preisermittlung: 01/2018
Eigenerklärung "Zuverlässigkeit/ Sozialversicherung"
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
vom 23. Juli 2004
und
Gemeinsame Regelung
für den Ausschluss von Unternehmen
von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Beschäftigung von Arbeitskräften wegen
 Unzuverlässigkeit ( 31, 33 UVgO)
 nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ( 31 UVgO)
 temporäre Auftragssperre
Gemäß  8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Bundesgesetz-blatt Teil I,
Jahrgang 2004, Seiten 1842 ff.) in Verbindung mit der oben genannten Gemeinsamen Regelung zum Aus-schluss von Unternehmen von
der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften der Bun-desministerien BMBau, BMWi, BMI,
BMVg, BMV und BMPT sollen Bewerber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag
eines öffentlichen Auftraggebers bis zu einer Dauer von zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
Ziffer II.1. dieser Gemeinsamen Regelung entsprechend haben die Vergabestellen vom Bewerber um einen öffentli-chen Auftrag
nach der UVgO eine Eigenerklärung zu verlangen .
Hinweise:
Bei unzutreffenden Eigenerklärungen besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb nach  42 UVgO.
Bei nicht rechtzeitiger Vorlage dieser Erklärung kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden
Mir/uns ist bekannt, dass gemäß der Gemeinsamen Regelung vermutet wird, dass die erforderliche Zuver-lässigkeit i.S. von  31
UVgO nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung ( 404 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches - Drittes Buch,
15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes,  8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung) zu einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Ich/ wir versichere/ versichern, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich/ uns nicht verhängt
worden ist/ sind.
Anmerkung der Vergabestelle:
BA III VOLA-31 Erklärung Zuverlässigkeit/ Sozialversicherung Stand 10/04
2
Ich/wir versichere/versichern darüber hinaus, dass ich/wir
a) den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
 Steuer- Nr.: ___________________________________________
 Finanzamt: ____________________________________________
 Krankenkasse: _________________________________________
(Mehrheit der Beschäftigten)
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind und
b) keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen habe/ haben:
 vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen
worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Er-pressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung.
 Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder
Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteili-gung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an
andere Bewerber.
(Erlass v. 9.9.97 B I 2 - O 1082-102/21 BM f. Raumordnung, Bauwesen, Städtebau,
veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt - GMBL - Nr. 34 v. 19.11.1997 Seite 563)
Datum, Firmenstempel, Unterschrift(en)
Nicht öffnen!
Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung
Nr. 01/2018
Jobcenter Märkischer Kreis
Friedrichstr. 59-61
58636 Iserlohn
BA III VOL/A-20 Aufkleber Ausschreibungen Stand: 025/03
VOL/A 20
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Jobcenter-Maerkischer-Kreis/2018/04/2363460.html
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