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Ausschreibung: Straßentransport/-beförderung - DE-Nürnberg
Straßentransport/-beförderung
Schienentransport/-beförderung
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 177711-2018 (ID: 2018042409281104285)
Veröffentlicht: 24.04.2018
*
DE-Nürnberg: Straßentransport/-beförderung
2018/S 79/2018 177711
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste/Beschaffungsmanagement
Äußere Cramer-Klett-Str. 3
Zu Händen von: Fr. Schweighardt
90489 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 911 / 231-3317
E-Mail: [1]silke.schweighardt@stadt.nuernberg.de
Fax: +49 11 / 231-2414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_dir
ektvergabe.html
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5
Abs. 2 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Straßenbahnen, U-Bahnen
und Bussen im Stadtgebiet Nürnberg und auf abgehenden Linien als
Gesamtleistung. Die Direktvergabe der gebietsüberschreitenden Verkehre
erfolgt durch die Stadt Nürnberg auf Grundlage von Zweckvereinbarungen
nach dem KommZG mit den benachbarten Aufgabenträgern. Aufgrund der
Übertragung hat die Stadt Nürnberg ihrerseits die Zuständigkeit für
Linien aus dem Nahverkehrsplan abgegeben, die deshalb nicht Gegenstand
des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (vgl. im
Einzelnen die Linienlisten unter II.1.3).
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-03: U-Bahnverkehr
Dienstleistungskategorie Nr T-04: Straßenbahnverkehr
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Verkehre
werden im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nürnberg und auf abgehenden
Linien erbracht.
NUTS-Code DE254,DE253,DE252,DE255,DE258,DE259,DE25B
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags:
Die Stadt Nürnberg als zuständige Behörde beabsichtigt, mit Wirkung zum
3.12.2019 eine Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit
U-Bahnen, Straßenbahnen und mit Bussen im Zuständigkeitsgebiet der
Stadt Nürnberg und auf abgehenden Linien als Gesamtleistung
vorzunehmen. Gegenstand dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrages
ist die Beförderung mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie der
Unterhalt und der Betrieb der Schieneninfrastruktur für die U-Bahn und
der Bau, der Unterhalt und der Betrieb der Schieneninfrastruktur für
die Straßenbahn.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den internen Betreiber zu
umfangreichen Investitionen in die Schieneninfrastruktur und in das
Rollmaterial verpflichten. Laufzeit des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages ist 22,5 Jahre.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Verkehrsleistungen auf den
folgenden Linien umfassen:
Alle Linien der U-Bahn:
U 1 Langwasser Süd Fürth HardhöheU 2
Röthenbach FlughafenU 3
Gustav-Adolf-Straße Nordwestring
Alle Linien der Straßenbahn:
Tram 4 Gibitzenhof am Wegfeld
Tram 5 Worzeldorfer Straße Tiergarten
Tram 6 Doku-Zentrum Westfriedhof
Tram 7 Tristanstraße Hauptbahnhof
Tram 8 Doku-Zentrum Erlenstegen
Folgende Buslinien:
Bus 20 am Wegfeld Erlangen Arcaden
Bus 21 Ziegelstein Buchenbühl
Bus 30 Nordostbahnhof Erlangen Arcaden / Hugenottenplatz
Bus 31 Herrnhütte Großgründlach
Bus 32 Herrnhütte Sieboldstraße Schleife
Bus 34 Plärrer Friedrich-Ebert-Platz
Bus 35 Röthenbach Nordostbahnhof
Bus 36 Plärrer Doku-Zentrum
Bus 37 Heilig-Geist-Spital Fürth Hbf
Bus 38 Virnsberger Straße Stadtgrenze
Bus 39 Maximilianstraße Fürth Hauptbahnhof
Bus 40 Heinemannbrücke Behringersdorf
Bus 43 Hauptbahnhof Heinemannbrücke
Bus 44 Hauptbahnhof Zerzabelshof Ost
Bus 45 Frankenstraße Ziegelstein Süd
Bus 46 Heilig-Geist-Spital Martha-Maria-Krankenhaus
Bus 47 Heilig-Geist-Spital Forchheimer Straße
Bus 49 Nordostbahnhof Martha-Maria-Krankenhaus
Bus 50 Langwasser Mitte Feucht am Reichswald
Bus 51 Frankenstraße Wendelstein Gymnasium
Bus 651 Frankenstraße Schwand
Bus 52 Langwasser Mitte Katzwang Süd
Bus 54 Langwasser Süd Brunn Schleife
Bus 55 Meistersingerhalle Langwasser Mitte
Bus 56 Langwasser Mitte Klinikum Süd Fischbach Flachsröste
Bus 57 Langwasser Mitte Fischbach Bahnhof
Bus 58 Frankenstraße Wacholderweg
Bus 59 Langwasser Süd Birnthon
Bus 60 Röthenbach Bremer Straße Wende
Bus 61 Röthenbach Schwabach Bahnhof / Busbahnhof Süd
Bus 62 Röthenbach Kornburg
Bus 65 Röthenbach Nordostbahnhof
Bus 66 Röthenbach Pillenreuth
Bus 67 Frankenstraße Fürth Hauptbahnhof
Bus 68 Gustav-Adolf-Straße Langwasser Mitte
Bus 69 Gustav-Adolf-Straße Röthenbach
Bus 70 Gustav-Adolf-Straße Zirndorf Kneippallee
Bus 71 Gustav-Adolf-Straße Oberasbach Leipziger Platz
Bus 72 Gustav-Adolf-Straße Zirndorf Realschule
Bus 73 Gustav-Adolf-Straße Stadtgrenze
Bus 82 Koppenhof Reichelsdorf Bahnhof
Bus 90 Rothenburger Straße Regelsbacher Straße
Bus 91 Röthenbach Kornburg
Bus 92 Meistersingerhalle Katzwang Süd
Bus 93 Meistersingerhalle Kornburg
Bus 94 Sportanlage FCN Heilig-Geist-Spital
Bus 95 Mögeldorf Nordostbahnhof
Bus 96 Meistersingerhalle Birnthon
Bus 97 Frankenstraße Regelsbacher Straße
Bus 98 Langwasser Mitte Stein Schloß
Bus 99 Höfles Buch Süd
Nachtverkehr (Bus):
N1 Nürnberg Hauptbahnhof Buchenbühl
N2 Nürnberg Hauptbahnhof Hersbruck
N3 Nürnberg Hauptbahnhof Heinemannbrücke
N4 Nürnberg Hauptbahnhof Brunn
N5 Nürnberg Hauptbahnhof Worzeldorf
N6 Nürnberg Hauptbahnhof Kornburg
N7 Nürnberg Hauptbahnhof Großhabersdorf
N8 Nürnberg Hauptbahnhof Bronnamberg
N9 Nürnberg Hauptbahnhof Burgfarrnbach
N10 Nürnberg Hauptbahnhof Erlangen Hugenottenplatz
N11 Nürnberg Hauptbahnhof Stadtgrenze
N12 Nürnberg Hauptbahnhof Flughafen
N13 Nürnberg Hauptbahnhof Simmelsdorf-Hüttenbach Bahnhof
N15 Nürnberg Hauptbahnhof Ezelsdorf
N55 Nürnberg Langwasser Süd Hagenhausen
N59 Rufbus: Nürnberg Langwasser Süd Ochenbruck
N61 Nürnberg Koppenhof Schwabach Schillerplatz
Die Verkehrsleistung, die Gegenstand des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages sein wird, hat nach derzeitigen Stand rund 5,8
Mio. Nutz-km pro Jahr für den U-Bahnverkehr, rund 3,1 Mio. Nutz-km pro
Jahr für den Straßenbahnverkehr und rund 12,8 Mio. Nutz-km pro Jahr für
den Busverkehr.
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt, das Angebot im ÖPNV in den kommenden
Jahren kontinuierlich Weiter zu verbessern und das Fahrplanangebot
bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Der öffentliche
Dienstleistungsauftrag wird deshalb, und um auf sich ändernde
Rahmenbedingungen reagieren zu können, Regelungen beinhalten, wonach
das Verkehrsangebot in Abhängigkeit vom Nahverkehrsplan (insbesondere
Hinsichtlich Richtwerten, Qualitätskriterien, Angebotsstandards), von
sich verändernden Verkehrsbedürfnissen, von Kundenanforderungen (z. B.
Angebotsqualität), von strukturellen Rahmenbedingungen oder von
Ordnungspolitischen Vorgaben (z.B. Rechtsänderungen) anzupassen ist.
Änderungen können sich hinsichtlich des Inhalts sowie des Umfangs des
Verkehrsangebots, der definierten Qualität und der sonstigen
Bedienungsstandards ergeben und sich sowohl auf den Bestand und den
Verlauf der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und
Tarifangebots für diese Linien auswirken. Neben der Verlängerung
bestehender oder der Einführung neuer U-Bahn-, Straßenbahn- und
Buslinien sind diesbezüglich auch Taktverdichtungen auf vorhandenen
U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien möglich. In Abstimmung mit der
Stadt Nürnberg ist auch eine Reduzierung der Busverkehrsleistungen,
welche vollumfänglich oder teilweise durch den Straßenbahn- oder
U-Bahnverkehr ersetzt werden, möglich die Einzelheiten zum Gegenstand
und zum Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können in dem
ergänzenden Dokument Vorinformation für den beabsichtigten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über
Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument
mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation, das auf der
Internetseite der Stadt Nürnberg
([4]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60100000, 60200000, 60112000, 60130000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Vergabe an
Unterauftragnehmer ist zulässig unter Beachtung des Gebotes der
überwiegenden Selbsterbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste
durch den internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. e VO 1370/2007.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Die zu vergebende Verkehrsleistung beträgt (derzeit) ca. 5,8 Mio.
Nutz-km U-Bahn, ca. 3,1 Mio. Nutz-km Straßenbahn und ca. 12,8 Nutz-km
Bus pro Jahr. Die Einzelheiten zum Umfang des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags können in dem ergänzenden Dokument, das auf der
Internetseite der Stadt Nürnberg
([5]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 21700000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 3.12.2019
Laufzeit in Monaten: 270 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem internen Betreiber wird ein ausschließliches Recht i.S.d. Art. 2
Buchst. f) VO 1370/2007 zum Schutz der Verkehrsleistungen, die
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, gewährt. Das
ausschließliche Recht schützt die Verkehre, die Gegenstand des
öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, während der gesamten Dauer
des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Vom ausschließlichen Recht
sind die Verkehre mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen erfasst. Das
ausschließliche Recht bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der
Stadt Nürnberg. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden
Verkehren, soweit das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht
nur unerheblich durch die Konkurrenzverkehre beeinträchtigt wird (§ 8a
Abs. 8 Satz 4 PBefG).
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).:
Die Einzelheiten zu einzuhaltenden sozialen Standards können in dem
ergänzenden Dokument Vorinformation für den beabsichtigten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über
Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument
mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation, das auf der
Internetseite der Stadt Nürnberg
([6]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Die wesentlichen Anforderungen an die zu vergebenden
öffentlichen Verkehre sind Gegenstand dieser Vorinformation und des
ergänzenden Dokuments Vorinformation für den beabsichtigten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über
Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument
mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation.
(§ 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 PBefG, § 13 Abs. 2a Sätze 2 und 3 PBefG),
das abgerufen werden kann unter
[7]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_dir
ektvergabe.html. Die Anforderungen stehen im Einklang mit den
politischen Zielen des Nahverkehrsplans. Die vorgenannten Dokumente
enthalten wesentliche Anforderungen gem. § 13 Abs. 2, Abs. 3 PBefG.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen,
sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG zu versagen. Die
Dauerhaftigkeit des Verkehrs.
Zählt zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen gem. § 13 Abs. 2
Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der
Auskömmlichkeit der beantragten Verkehre, sind daher die
Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt, solange diese Zweifel nicht
ausgeräumt sind.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Die Einzelheiten können in dem ergänzenden Dokument
Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über Verkehrsleistungen im
U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument mit zusätzlichen Angaben
im Rahmen der Vorinformation, das auf der Internetseite der Stadt
Nürnberg
([8]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
Information und Fahrkarten:
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Hinweis auf die Vergabe als Gesamtleistung, Frist für
eigenwirtschaftliche Anträge nach § 12 Abs. 6 PBefG und Anforderungen
für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards.
A. Die Verkehrsleistung wird als Gesamtleistung vergeben (§ 8a Abs. 2
Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
B. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche
Verkehre nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG sind spätestens 3 Monate nach
der Vorinformation zu stellen (Ausschlussfrist). Die
eigenwirtschaftlichen Anträge müssen die in der Vorinformation, dem
ergänzenden Dokument und dem Nahverkehrsplan angegebenen Anforderungen
erfüllen. Außerdem können sich die eigenwirtschaftlichen Anträge nur
auf die Gesamtleistungen und nicht auf Teilleistungen beziehen.
Anderenfalls ist die Genehmigung nach § 13 Abs. 2a PBefG zu versagen.
C. Die Verkehre, die Gegenstand des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags sind, haben die Anforderungen für Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards einzuhalten (§ 8a Abs. 2 Satz 3
PBefG). Diese Anforderungen sind in einem ergänzendem Dokument
(Vorabinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über Verkehrsleistungen im
U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument mit zusätzlichen Angaben
im Rahmen der Vorabinformation) zusammengefasst (§ 8a Abs. 2 Satz 5
PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen gemäß
§ 13 Abs. 2a PBefG. Das ergänzende Dokument ist öffentlich zugänglich
unter folgender Internet-Adresse:
[9]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_dir
ektvergabe.html. Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, auch den
Betrieb der Straßenbahn- und U-Bahninfrastruktur zu übernehmen (§ 9
Abs. 1 Nr. 1 PBefG). Im Falle einer eigenwirtschaftlichen
Antragstellung muss der eigenwirtschaftliche Betreiber für die Nutzung
der Infrastruktur für U-Bahn, Straßenbahn und Bus mit dem jeweiligen
Eigentümer und/oder Betreiber der Infrastruktur eine
Nutzungsvereinbarung abschließen und hat jeweils für die
Infrastrukturnutzung ein Entgelt zu entrichten. Informationen zu
Nutzungsvereinbarungen und zu Nutzungsentgelten können bei den
zuständigen Stellen erhalten werden. Für die Infrastruktur ergeben sich
die folgenden Zuständigkeiten:
U-Bahn: Die für den Betrieb der U-Bahn erforderliche Infrastruktur ist,
bis auf die Werkstatt zur Fahrzeuginstandhaltung (Eigentum der VAG
Verkehrs-Aktiengesellschaft, Nürnberg), im Eigentum der Stadt Nürnberg
und ein Teil der Linie U1 ist im Eigentum der infra fürth verkehr gmbh
(Streckenast nach dem Bahnhof Stadtgrenze bis Hardhöhe in Fürth, 6
Bahnhöfe). Nutzungsvereinbarungen sind also mit der Stadt Nürnberg, der
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und der infra fürth gmbh zu schließen.
Für die Nutzung der U-Bahninfrastruktur ist darüber hinaus in Nürnberg
eine Pacht zu bezahlen.
Straßenbahn: Die für den Betrieb der Straßenbahn erforderliche
Infrastruktur ist im Eigentum der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Nürnberg. Mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist folglich
eine Nutzungsvereinbarung über die Infrastrukturnutzung abzuschließen.
Für die Bereitstellung und Nutzung der Verkehrsinfrastruktur in
Nürnberg ist eine entsprechende Konzessionsabgabe zu bezahlen.
Bus: Die für den Betrieb der Buslinien außerhalb des Gemeingebrauchs
erforderliche Infrastruktur ist im Eigentum der VAG
Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg. Folglich ist eine
Nutzungsvereinbarung mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
abzuschließen.
Nähere Auskünfte zur Infrastrukturüberlassung geben die angegebenen
Stellen.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber dem öffentlichen
Auftraggeber (Stadt Nürnberg) zu rügen (vgl. § 8a Abs. 7 PBefG i.V.m. §
160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken,
Vergabekammer Nordbayern eingereicht werden (§ 8a Abs. 7 PBefG i.V.m. §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.4.2018
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References
1. mailto:silke.schweighardt@stadt.nuernberg.de?subject=TED
2. http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de/
3. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
4. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
5. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
6. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
7. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
8. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
9. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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