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Ausschreibung: Straßentransport/-beförderung - DE-Nürnberg
Straßentransport/-beförderung
Schienentransport/-beförderung
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 177711-2018 (ID: 2018042409281104285)
Veröffentlicht: 24.04.2018
*
  DE-Nürnberg: Straßentransport/-beförderung
   2018/S 79/2018 177711
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste/Beschaffungsmanagement
   Äußere Cramer-Klett-Str. 3
   Zu Händen von: Fr. Schweighardt
   90489 Nürnberg
   Deutschland
   Telefon: +49 911 / 231-3317
   E-Mail: [1]silke.schweighardt@stadt.nuernberg.de
   Fax: +49 11 / 231-2414
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_dir
   ektvergabe.html
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5
   Abs. 2 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Straßenbahnen, U-Bahnen
   und Bussen im Stadtgebiet Nürnberg und auf abgehenden Linien als
   Gesamtleistung. Die Direktvergabe der gebietsüberschreitenden Verkehre
   erfolgt durch die Stadt Nürnberg auf Grundlage von Zweckvereinbarungen
   nach dem KommZG mit den benachbarten Aufgabenträgern. Aufgrund der
   Übertragung hat die Stadt Nürnberg ihrerseits die Zuständigkeit für
   Linien aus dem Nahverkehrsplan abgegeben, die deshalb nicht Gegenstand
   des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (vgl. im
   Einzelnen die Linienlisten unter II.1.3).
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-03: U-Bahnverkehr
   Dienstleistungskategorie Nr T-04: Straßenbahnverkehr
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Verkehre
   werden im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nürnberg und auf abgehenden
   Linien erbracht.
   NUTS-Code DE254,DE253,DE252,DE255,DE258,DE259,DE25B
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags:
   Die Stadt Nürnberg als zuständige Behörde beabsichtigt, mit Wirkung zum
   3.12.2019 eine Direktvergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit
   U-Bahnen, Straßenbahnen und mit Bussen im Zuständigkeitsgebiet der
   Stadt Nürnberg und auf abgehenden Linien als Gesamtleistung
   vorzunehmen. Gegenstand dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrages
   ist die Beförderung mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie der
   Unterhalt und der Betrieb der Schieneninfrastruktur für die U-Bahn und
   der Bau, der Unterhalt und der Betrieb der Schieneninfrastruktur für
   die Straßenbahn.
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den internen Betreiber zu
   umfangreichen Investitionen in die Schieneninfrastruktur und in das
   Rollmaterial verpflichten. Laufzeit des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages ist 22,5 Jahre.
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Verkehrsleistungen auf den
   folgenden Linien umfassen:
   Alle Linien der U-Bahn:
   U 1 Langwasser Süd  Fürth HardhöheU 2
   Röthenbach  FlughafenU 3
   Gustav-Adolf-Straße  Nordwestring
   Alle Linien der Straßenbahn:
   Tram 4 Gibitzenhof  am Wegfeld
   Tram 5 Worzeldorfer Straße  Tiergarten
   Tram 6 Doku-Zentrum  Westfriedhof
   Tram 7 Tristanstraße  Hauptbahnhof
   Tram 8 Doku-Zentrum  Erlenstegen
   Folgende Buslinien:
   Bus 20 am Wegfeld  Erlangen Arcaden
   Bus 21 Ziegelstein  Buchenbühl
   Bus 30 Nordostbahnhof  Erlangen Arcaden / Hugenottenplatz
   Bus 31 Herrnhütte  Großgründlach
   Bus 32 Herrnhütte  Sieboldstraße Schleife
   Bus 34 Plärrer  Friedrich-Ebert-Platz
   Bus 35 Röthenbach  Nordostbahnhof
   Bus 36 Plärrer  Doku-Zentrum
   Bus 37 Heilig-Geist-Spital  Fürth Hbf
   Bus 38 Virnsberger Straße  Stadtgrenze
   Bus 39 Maximilianstraße  Fürth Hauptbahnhof
   Bus 40 Heinemannbrücke  Behringersdorf
   Bus 43 Hauptbahnhof  Heinemannbrücke
   Bus 44 Hauptbahnhof  Zerzabelshof Ost
   Bus 45 Frankenstraße  Ziegelstein Süd
   Bus 46 Heilig-Geist-Spital  Martha-Maria-Krankenhaus
   Bus 47 Heilig-Geist-Spital  Forchheimer Straße
   Bus 49 Nordostbahnhof  Martha-Maria-Krankenhaus
   Bus 50 Langwasser Mitte  Feucht am Reichswald
   Bus 51 Frankenstraße  Wendelstein Gymnasium
   Bus 651 Frankenstraße  Schwand
   Bus 52 Langwasser Mitte  Katzwang Süd
   Bus 54 Langwasser Süd  Brunn Schleife
   Bus 55 Meistersingerhalle  Langwasser Mitte
   Bus 56 Langwasser Mitte  Klinikum Süd  Fischbach Flachsröste
   Bus 57 Langwasser Mitte  Fischbach Bahnhof
   Bus 58 Frankenstraße  Wacholderweg
   Bus 59 Langwasser Süd  Birnthon
   Bus 60 Röthenbach  Bremer Straße Wende
   Bus 61 Röthenbach  Schwabach Bahnhof / Busbahnhof Süd
   Bus 62 Röthenbach  Kornburg
   Bus 65 Röthenbach  Nordostbahnhof
   Bus 66 Röthenbach  Pillenreuth
   Bus 67 Frankenstraße  Fürth Hauptbahnhof
   Bus 68 Gustav-Adolf-Straße  Langwasser Mitte
   Bus 69 Gustav-Adolf-Straße  Röthenbach
   Bus 70 Gustav-Adolf-Straße  Zirndorf Kneippallee
   Bus 71 Gustav-Adolf-Straße  Oberasbach Leipziger Platz
   Bus 72 Gustav-Adolf-Straße  Zirndorf Realschule
   Bus 73 Gustav-Adolf-Straße  Stadtgrenze
   Bus 82 Koppenhof  Reichelsdorf Bahnhof
   Bus 90 Rothenburger Straße  Regelsbacher Straße
   Bus 91 Röthenbach  Kornburg
   Bus 92 Meistersingerhalle  Katzwang Süd
   Bus 93 Meistersingerhalle  Kornburg
   Bus 94 Sportanlage FCN  Heilig-Geist-Spital
   Bus 95 Mögeldorf  Nordostbahnhof
   Bus 96 Meistersingerhalle  Birnthon
   Bus 97 Frankenstraße  Regelsbacher Straße
   Bus 98 Langwasser Mitte  Stein Schloß
   Bus 99 Höfles  Buch Süd
   Nachtverkehr (Bus):
   N1 Nürnberg Hauptbahnhof  Buchenbühl
   N2 Nürnberg Hauptbahnhof  Hersbruck
   N3 Nürnberg Hauptbahnhof  Heinemannbrücke
   N4 Nürnberg Hauptbahnhof  Brunn
   N5 Nürnberg Hauptbahnhof  Worzeldorf
   N6 Nürnberg Hauptbahnhof  Kornburg
   N7 Nürnberg Hauptbahnhof  Großhabersdorf
   N8 Nürnberg Hauptbahnhof  Bronnamberg
   N9 Nürnberg Hauptbahnhof  Burgfarrnbach
   N10 Nürnberg Hauptbahnhof  Erlangen Hugenottenplatz
   N11 Nürnberg Hauptbahnhof  Stadtgrenze
   N12 Nürnberg Hauptbahnhof  Flughafen
   N13 Nürnberg Hauptbahnhof  Simmelsdorf-Hüttenbach Bahnhof
   N15 Nürnberg Hauptbahnhof  Ezelsdorf
   N55 Nürnberg Langwasser Süd  Hagenhausen
   N59 Rufbus: Nürnberg Langwasser Süd  Ochenbruck
   N61 Nürnberg Koppenhof  Schwabach Schillerplatz
   Die Verkehrsleistung, die Gegenstand des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages sein wird, hat nach derzeitigen Stand rund 5,8
   Mio. Nutz-km pro Jahr für den U-Bahnverkehr, rund 3,1 Mio. Nutz-km pro
   Jahr für den Straßenbahnverkehr und rund 12,8 Mio. Nutz-km pro Jahr für
   den Busverkehr.
   Die Stadt Nürnberg beabsichtigt, das Angebot im ÖPNV in den kommenden
   Jahren kontinuierlich Weiter zu verbessern und das Fahrplanangebot
   bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag wird deshalb, und um auf sich ändernde
   Rahmenbedingungen reagieren zu können, Regelungen beinhalten, wonach
   das Verkehrsangebot in Abhängigkeit vom Nahverkehrsplan (insbesondere
   Hinsichtlich Richtwerten, Qualitätskriterien, Angebotsstandards), von
   sich verändernden Verkehrsbedürfnissen, von Kundenanforderungen (z. B.
   Angebotsqualität), von strukturellen Rahmenbedingungen oder von
   Ordnungspolitischen Vorgaben (z.B. Rechtsänderungen) anzupassen ist.
   Änderungen können sich hinsichtlich des Inhalts sowie des Umfangs des
   Verkehrsangebots, der definierten Qualität und der sonstigen
   Bedienungsstandards ergeben und sich sowohl auf den Bestand und den
   Verlauf der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und
   Tarifangebots für diese Linien auswirken. Neben der Verlängerung
   bestehender oder der Einführung neuer U-Bahn-, Straßenbahn- und
   Buslinien sind diesbezüglich auch Taktverdichtungen auf vorhandenen
   U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien möglich. In Abstimmung mit der
   Stadt Nürnberg ist auch eine Reduzierung der Busverkehrsleistungen,
   welche vollumfänglich oder teilweise durch den Straßenbahn- oder
   U-Bahnverkehr ersetzt werden, möglich die Einzelheiten zum Gegenstand
   und zum Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können in dem
   ergänzenden Dokument Vorinformation für den beabsichtigten
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über
   Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument
   mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation, das auf der
   Internetseite der Stadt Nürnberg
   ([4]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
   rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60100000, 60200000, 60112000, 60130000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Vergabe an
   Unterauftragnehmer ist zulässig unter Beachtung des Gebotes der
   überwiegenden Selbsterbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste
   durch den internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. e VO 1370/2007.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Die zu vergebende Verkehrsleistung beträgt (derzeit) ca. 5,8 Mio.
   Nutz-km U-Bahn, ca. 3,1 Mio. Nutz-km Straßenbahn und ca. 12,8 Nutz-km
   Bus pro Jahr. Die Einzelheiten zum Umfang des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags können in dem ergänzenden Dokument, das auf der
   Internetseite der Stadt Nürnberg
   ([5]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
   rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 21700000
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 3.12.2019
   Laufzeit in Monaten: 270 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem internen Betreiber wird ein ausschließliches Recht i.S.d. Art. 2
   Buchst. f) VO 1370/2007 zum Schutz der Verkehrsleistungen, die
   Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, gewährt. Das
   ausschließliche Recht schützt die Verkehre, die Gegenstand des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, während der gesamten Dauer
   des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Vom ausschließlichen Recht
   sind die Verkehre mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen erfasst. Das
   ausschließliche Recht bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der
   Stadt Nürnberg. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden
   Verkehren, soweit das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht
   nur unerheblich durch die Konkurrenzverkehre beeinträchtigt wird (§ 8a
   Abs. 8 Satz 4 PBefG).
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).:
   Die Einzelheiten zu einzuhaltenden sozialen Standards können in dem
   ergänzenden Dokument Vorinformation für den beabsichtigten
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über
   Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument
   mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation, das auf der
   Internetseite der Stadt Nürnberg
   ([6]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
   rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Die wesentlichen Anforderungen an die zu vergebenden
   öffentlichen Verkehre sind Gegenstand dieser Vorinformation und des
   ergänzenden Dokuments Vorinformation für den beabsichtigten
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über
   Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument
   mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation.
   (§ 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 PBefG, § 13 Abs. 2a Sätze 2 und 3 PBefG),
   das abgerufen werden kann unter
   [7]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_dir
   ektvergabe.html. Die Anforderungen stehen im Einklang mit den
   politischen Zielen des Nahverkehrsplans. Die vorgenannten Dokumente
   enthalten wesentliche Anforderungen gem. § 13 Abs. 2, Abs. 3 PBefG.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen,
   sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG zu versagen. Die
   Dauerhaftigkeit des Verkehrs.
   Zählt zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen gem. § 13 Abs. 2
   Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der
   Auskömmlichkeit der beantragten Verkehre, sind daher die
   Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt, solange diese Zweifel nicht
   ausgeräumt sind.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Die Einzelheiten können in dem ergänzenden Dokument
   Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über Verkehrsleistungen im
   U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument mit zusätzlichen Angaben
   im Rahmen der Vorinformation, das auf der Internetseite der Stadt
   Nürnberg
   ([8]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_di
   rektvergabe.html) abrufbar ist, eingesehen werden.
   Information und Fahrkarten:
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Hinweis auf die Vergabe als Gesamtleistung, Frist für
   eigenwirtschaftliche Anträge nach § 12 Abs. 6 PBefG und Anforderungen
   für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards.
   A. Die Verkehrsleistung wird als Gesamtleistung vergeben (§ 8a Abs. 2
   Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
   B. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche
   Verkehre nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG sind spätestens 3 Monate nach
   der Vorinformation zu stellen (Ausschlussfrist). Die
   eigenwirtschaftlichen Anträge müssen die in der Vorinformation, dem
   ergänzenden Dokument und dem Nahverkehrsplan angegebenen Anforderungen
   erfüllen. Außerdem können sich die eigenwirtschaftlichen Anträge nur
   auf die Gesamtleistungen und nicht auf Teilleistungen beziehen.
   Anderenfalls ist die Genehmigung nach § 13 Abs. 2a PBefG zu versagen.
   C. Die Verkehre, die Gegenstand des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags sind, haben die Anforderungen für Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards einzuhalten (§ 8a Abs. 2 Satz 3
   PBefG). Diese Anforderungen sind in einem ergänzendem Dokument
   (Vorabinformation für den beabsichtigten öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über Verkehrsleistungen im
   U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument mit zusätzlichen Angaben
   im Rahmen der Vorabinformation) zusammengefasst (§ 8a Abs. 2 Satz 5
   PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen gemäß
   § 13 Abs. 2a PBefG. Das ergänzende Dokument ist öffentlich zugänglich
   unter folgender Internet-Adresse:
   [9]https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_dir
   ektvergabe.html. Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, auch den
   Betrieb der Straßenbahn- und U-Bahninfrastruktur zu übernehmen (§ 9
   Abs. 1 Nr. 1 PBefG). Im Falle einer eigenwirtschaftlichen
   Antragstellung muss der eigenwirtschaftliche Betreiber für die Nutzung
   der Infrastruktur für U-Bahn, Straßenbahn und Bus mit dem jeweiligen
   Eigentümer und/oder Betreiber der Infrastruktur eine
   Nutzungsvereinbarung abschließen und hat jeweils für die
   Infrastrukturnutzung ein Entgelt zu entrichten. Informationen zu
   Nutzungsvereinbarungen und zu Nutzungsentgelten können bei den
   zuständigen Stellen erhalten werden. Für die Infrastruktur ergeben sich
   die folgenden Zuständigkeiten:
   U-Bahn: Die für den Betrieb der U-Bahn erforderliche Infrastruktur ist,
   bis auf die Werkstatt zur Fahrzeuginstandhaltung (Eigentum der VAG
   Verkehrs-Aktiengesellschaft, Nürnberg), im Eigentum der Stadt Nürnberg
   und ein Teil der Linie U1 ist im Eigentum der infra fürth verkehr gmbh
   (Streckenast nach dem Bahnhof Stadtgrenze bis Hardhöhe in Fürth, 6
   Bahnhöfe). Nutzungsvereinbarungen sind also mit der Stadt Nürnberg, der
   VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft und der infra fürth gmbh zu schließen.
   Für die Nutzung der U-Bahninfrastruktur ist darüber hinaus in Nürnberg
   eine Pacht zu bezahlen.
   Straßenbahn: Die für den Betrieb der Straßenbahn erforderliche
   Infrastruktur ist im Eigentum der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
   Nürnberg. Mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist folglich
   eine Nutzungsvereinbarung über die Infrastrukturnutzung abzuschließen.
   Für die Bereitstellung und Nutzung der Verkehrsinfrastruktur in
   Nürnberg ist eine entsprechende Konzessionsabgabe zu bezahlen.
   Bus: Die für den Betrieb der Buslinien außerhalb des Gemeingebrauchs
   erforderliche Infrastruktur ist im Eigentum der VAG
   Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg. Folglich ist eine
   Nutzungsvereinbarung mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
   abzuschließen.
   Nähere Auskünfte zur Infrastrukturüberlassung geben die angegebenen
   Stellen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
   Promenade 27
   91522 Ansbach
   Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981 / 53-1277
   Fax: +49 981 / 53-1837
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber dem öffentlichen
   Auftraggeber (Stadt Nürnberg) zu rügen (vgl. § 8a Abs. 7 PBefG i.V.m. §
   160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge durch den öffentlichen
   Auftraggeber nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken,
   Vergabekammer Nordbayern eingereicht werden (§ 8a Abs. 7 PBefG i.V.m. §
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
   Promenade 27
   91522 Ansbach
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981 / 53-1277
   Fax: +49 981 / 53-1837
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20.4.2018
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   1. mailto:silke.schweighardt@stadt.nuernberg.de?subject=TED
   2. http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de/
   3. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
   4. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
   5. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
   6. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
   7. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
   8. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
   9. https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/vorinformation_direktvergabe.html
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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