Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2018042409333904735" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge - DE-Osnabrück
Straßeninstandhaltungsfahrzeuge
Dokument Nr...: 176083-2018 (ID: 2018042409333904735)
Veröffentlicht: 24.04.2018
*
  DE-Osnabrück: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge
   2018/S 79/2018 176083
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Osnabrück / Fachdienst 9  Straßen
   Am Schölerberg 1
   Osnabrück
   49082
   Deutschland
   E-Mail: [1]susanne.heinicke@lkos.de
   NUTS-Code: DE944
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.landkreis-osnabrueck.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYNYCW7
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYNYCW7
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung eines Geräteträgers mit Anbaugeräten für die
   Straßenunterhaltung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018 - 66.62.00
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144400
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung eines Geräteträgers mit mehreren Anbaugeräten für die
   Straßenunterhaltung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94E
   Hauptort der Ausführung:
   Kreisstraßenmeisterei Süd, Auf dem Specken 2, 49143 Bissendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Neben Neufahrzeugen können auch Vorführgeräte angeboten werden. Diese
   Vorführgeräte müssen sich jedoch in einem technisch und optisch
   einwandfreien und der Neuwertigkeit vergleichbaren Zustand befinden.
   Das Baujahr des Geräteträgers darf nicht vor dem Jahr 2017 liegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
   2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs.
   1 Nr. 2 GWB.
   Darüberhinaus haben Bieter durch die Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der
   Bieter seinen Sitz hat, oder auf andere Weise die erlaubte
   Berufsausübung nachzuweisen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Referenzen über gleichwertige Auftrage der letzten 3 Jahre;
   2. Kundendienst/Service-Standort.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 2. Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für
   qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und
   Reparaturen des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Dies kann der
   Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes
   Unternehmen an einem anderen Standort sein, sofern sich sämtliche
   Werkstatt-Standorte im Umkreis von ca. 70 km um den
   Stationierungsstandort des Fahrzeugs befinden oder ein mobiler
   Reparaturservice vorhanden ist.
   Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um
   einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb für den jeweiligen
   Bereich handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des
   Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen
   aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des
   Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der
   Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
   Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der
   Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im
   Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
    Fehlerdiagnosen,
    Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
    Austausch von Ein- und Anbauteilen,
    Umbauten und,
    turnusmäßige Wartungsarbeiten.
   Das Fehlen der Angaben zum Service-Standort führt zum Ausschluss des
   Angebotes.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/05/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 29/05/2018
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Landkreis Osnabrück, Fachdienst 9  Straßen, Raum 4096, Am Schölerberg
   1, 49082 Osnabrück
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYCW7
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26.6.2013, zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.8.2017,
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
   unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4
   GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
   als 15 Kalendertage vergangen sind.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
   Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
   der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem
   Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der
   Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/04/2018
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:susanne.heinicke@lkos.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-osnabrueck.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYNYCW7
   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYNYCW7
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau