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Ausschreibung: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge - DE-Osnabrück
Straßeninstandhaltungsfahrzeuge
Dokument Nr...: 176083-2018 (ID: 2018042409333904735)
Veröffentlicht: 24.04.2018
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DE-Osnabrück: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge
2018/S 79/2018 176083
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Osnabrück / Fachdienst 9 Straßen
Am Schölerberg 1
Osnabrück
49082
Deutschland
E-Mail: [1]susanne.heinicke@lkos.de
NUTS-Code: DE944
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.landkreis-osnabrueck.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYNYCW7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYNYCW7
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung eines Geräteträgers mit Anbaugeräten für die
Straßenunterhaltung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018 - 66.62.00
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144400
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Geräteträgers mit mehreren Anbaugeräten für die
Straßenunterhaltung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E
Hauptort der Ausführung:
Kreisstraßenmeisterei Süd, Auf dem Specken 2, 49143 Bissendorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Neben Neufahrzeugen können auch Vorführgeräte angeboten werden. Diese
Vorführgeräte müssen sich jedoch in einem technisch und optisch
einwandfreien und der Neuwertigkeit vergleichbaren Zustand befinden.
Das Baujahr des Geräteträgers darf nicht vor dem Jahr 2017 liegen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB.
Darüberhinaus haben Bieter durch die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der
Bieter seinen Sitz hat, oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzen über gleichwertige Auftrage der letzten 3 Jahre;
2. Kundendienst/Service-Standort.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2. Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für
qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und
Reparaturen des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Dies kann der
Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes
Unternehmen an einem anderen Standort sein, sofern sich sämtliche
Werkstatt-Standorte im Umkreis von ca. 70 km um den
Stationierungsstandort des Fahrzeugs befinden oder ein mobiler
Reparaturservice vorhanden ist.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um
einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb für den jeweiligen
Bereich handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des
Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen
aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des
Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der
Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der
Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im
Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
Fehlerdiagnosen,
Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
Austausch von Ein- und Anbauteilen,
Umbauten und,
turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Das Fehlen der Angaben zum Service-Standort führt zum Ausschluss des
Angebotes.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/05/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/05/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Landkreis Osnabrück, Fachdienst 9 Straßen, Raum 4096, Am Schölerberg
1, 49082 Osnabrück
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYCW7
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013, zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.8.2017,
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4
GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem
Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/04/2018
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2. http://www.landkreis-osnabrueck.de/
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4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYNYCW7
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