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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bielefeld
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 257442-2018 (ID: 2018061509145590628)
Veröffentlicht: 15.06.2018
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  DE-Bielefeld: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2018/S 113/2018 257442
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Universität Bielefeld
   Universitätsstraße 25
   Bielefeld
   33615
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Die Kommunikation im Auswahlverfahren wird
   vollständig über die Vergabeplattform abgewickelt 
   https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYMHYGJE
   E-Mail: [1]universitaetsklinikum@uni-bielefeld.de
   NUTS-Code: DEA41
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.universitaet-bielefeld.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYMHYGJE
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erstes Auswahlverfahren Universitätsklinikum OWL der Universität
   Bielefeld
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das vorliegende Auswahlverfahren betrifft die erste Phase der
   Errichtung des Universitätsklinikums OWL der Universität Bielefeld. Es
   soll ein Kooperationsvertrag mit den Krankenhausträgern geschlossen
   werden, die eine hohe fachliche Breite in der Lehre und bereits eine
   möglichst ausgeprägte Tiefe in der Forschung anbieten können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA4
   Hauptort der Ausführung:
   Regierungsbezirk Detmold
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1) Das Gesamtvorhaben zur Errichtung des Universitätsklinikums OWL der
   Universität Bielefeld
   Das Land Nordrhein-Westfalen wird neben den bisherigen 6 Medizinischen
   Fakultäten an der Universität Bielefeld eine siebte Medizinische
   Fakultät errichten. Die Medizinausbildung am Hochschulstandort
   Bielefeld wird auf der Basis der vollen vorklinischen und klinischen
   Ausbildung auf der Grundlage der Approbationsordnung für Ärzte und
   Ärztinnen auch darauf gerichtet sein, die ärztliche Versorgung in der
   Region OWL zu verbessern. Sie soll sich an den zukünftigen
   Anforderungen des Arztberufes orientieren. Die Medizinische Fakultät am
   Hochschulstandort Bielefeld soll deshalb innovative,
   qualitätsgesicherte und wissenschaftsgeleitete, aber auch praktische
   Ausbildung modellhaft mit kompetitiver Forschung im klinischen und
   nichtklinischen Bereich verschränken. Sie soll langfristig jährlich 200
   bis 300 Studierende neu aufnehmen. Die klinische Forschung sowie die
   klinische Ausbildung der Studierenden wird in bereits existierenden
   Krankenhäusern Ostwestfalens-Lippe erfolgen, mit denen die Universität
   Bielefeld entsprechende Verträge abschließen wird. Universität und
   Krankenhausträger gründen dadurch gemeinsam das Universitätsklinikum
   OWL der Universität Bielefeld.
   Der Errichtungsprozess des Universitätsklinikums erfolgt vor Aufnahme
   des Studienbetriebs im Wintersemester 2021/22 in mehreren
   Entwicklungsphasen: Zunächst werden Kooperationspartner gesucht, die
   das geforderte Fächerspektrum nach der Ärztlichen Approbationsordnung
   (ÄApprO 2002) weitestgehend sicherstellen können. Im Anschluss an diese
   Auswahl wird die Universität Bielefeld mit der Vorbereitung eines oder
   mehrerer weiterer Auswahlverfahren beginnen. Diese zielen darauf ab,
   weitere Kooperationspartner zur Vervollständigung des Fächer- sowie
   Forschungsspektrums sowie natürlich auch für die Ausbildung der der
   Studierenden zu gewinnen. Die nachfolgenden Auswahlrunden richten sich
   nicht nur an größere Häuser, sondern auch an solche mit spezifischer
   Ausrichtung.
   2) Gegenstand des vorliegenden ersten Auswahlverfahrens
   Das vorliegende Auswahlverfahren betrifft somit die erste Phase der
   Errichtung des Universitätsklinikums. Es soll ein Kooperationsvertrag
   mit den Krankenhausträgern geschlossen werden, die eine hohe fachliche
   Breite in der Lehre und bereits eine möglichst ausgeprägte Tiefe in der
   Forschung anbieten können. Der Kooperationsvertrag enthält
   grundsätzliche Regelungen über die Zusammenarbeit der Parteien wie
   insbesondere die organisatorische Verschränkung mit der Universität
   Bielefeld. Darüber hinaus nennt er Pflichten, die jeder
   Kooperationspartner zu erfüllen hat und die nicht von Art und Umfang
   der konkret übernommenen Aufgaben des Kooperationspartners abhängen. Im
   Kooperationsvertrag werden hingegen noch keine konkreten Aufgaben der
   Kooperationspartner in Forschung und Lehre festgelegt. Auf Basis des
   Kooperationsvertrags wird die Universität den Kooperationspartnern
   Einzelverträge anbieten. Erst in den Einzelverträgen wird die konkrete
   Aufgabenverteilung zwischen den Kooperationspartnern geregelt, also z.
   B. die Frage, welche Fachkliniken des jeweiligen Trägers zukünftig die
   klinische Ausbildung und Forschung tragen werden oder welche räumlichen
   und organisatorischen Voraussetzungen von dem Träger geschaffen werden
   müssen. Der Kooperationsvertrag ist insofern ein Rahmenvertrag. Er
   enthält allerdings Regelungen dazu, wie die nachfolgenden
   Einzelverträge geschlossen werden. Die Universität Bielefeld wird sich
   hierzu unmittelbar nach Abschluss des Kooperationsvertrags an die
   Kooperationspartner wenden. Einzelheiten ergeben sich aus den
   Bewerbungsbedingungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 240
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Universität Bielefeld strebt eine langfristige Kooperation an. Die
   Laufzeit steht bei Bekanntmachung des Auswahlverfahrens nicht fest. Bei
   der oben genannten Angabe handelt es sich nur um eine erste Schätzung.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1) Mindestanforderungen
   1.1) An dem Verfahren können sich nur Interessenten beteiligen, die bei
   Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträgen mindestens ein
   Krankenhaus betreiben, dessen Standort sich innerhalb des
   Regierungsbezirks Detmold befindet.
   1.2) Der Interessent darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer anderen
   Universität stehen, welches die Erbringung von Leistungen zum
   Gegenstand hat, die dem von der Universität Bielefeld beabsichtigten
   Kooperationsvertrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistung in diesem
   Sinne ist nur die Ausbildung von Studierenden in der Zeit vor dem
   Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen. Die Ausbildung von
   Ärztinnen und Ärzten im Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen
   ist demgegenüber unschädlich. Der Kooperationsvertrag wird allerdings
   Regelungen enthalten, die mittelfristig eine Beendigung derartiger
   Tätigkeiten verlangen.
   2) Weitere Kriterien zur Bewertung der Eignung
   2.1) Anzahl der Publikationen
   In diesem Kriterium bewertet die Universität Bielefeld die Zahl aller
   verfahrensrelevanten Fachpublikationen, die von Chefärztinnen und
   Chefärzten veröffentlicht wurden, die beim Interessenten beschäftigt
   sind. Verfahrensrelevante Fachpublikationen sind solche, die in den
   letzten 5 Jahren in einem Publikationsorgan veröffentlicht wurden, das
   in PubMed gelistet ist. Mitautorenschaft ist ausreichend.
   2.2) Anzahl der publizierenden Chefärztinnen und Chefärzte
   In diesem Kriterium bewertet die Universität Bielefeld die Zahl aller
   Chefärztinnen und Chefärzte, die verfahrensrelevante Fachpublikationen
   im Sinne von Ziffer 2.1 veröffentlicht haben.
   2.3) Fachliche Breite
   In diesem Kriterium bewertet die Universität Bielefeld, in welchem
   Umfang der Interessent das Fächerspektrum gemäß § 27 Abs. 1 S.4 und S.5
   ÄApprO 2002 abdeckt. Hierbei bleibt das Wahlfach außer Betracht. Ein
   Fach wird in aller Regel als abgedeckt angesehen werden, wenn der
   Interessent über eine organisatorische Einheit verfügt, die ganz oder
   überwiegend von diesem Fach geprägt werden und von entsprechenden
   Fachärztinnen und Fachärzten in Oberärztin/Oberarzt- und
   Chefärztin/Chefarztfunktion geleitet werden. Das könnte insbe-sondere
   eine Fachabteilung oder eine Fachklinik sein.
   Berücksichtigt werden aber auch Tätigkeiten, die zwar nicht in
   derartigen Organisationseinheiten erfolgen, die aber hinsichtlich ihres
   Fachbezugs und ihrer Intensität hiermit auf einem Niveau liegen.
   Einzelheiten zur Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und zur
   Aufstellung des Rankings der Interessenten ergeben sich aus den
   Bewerbungsbedingungen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Anlage Eigenerklärung entsprechend
   §§ 123 und 124 GWB
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In das Formular für den Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung
   integriert, wonach der Interessent bei Ablauf der Frist zur Einreichung
   der Teilnahmeanträge nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer anderen
   Universität steht, welches die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand
   hat, die dem von der Universität Bielefeld beabsichtigten
   Kooperationsvertrag vergleichbar sind.
   Mit dem Teilnahmeantrag sind außerdem vorzulegen:
   Anlage Eigenerklärung Publikationen;
   Anlage Eigenerklärung Fachliche Breite.
   Zu den Eignungskriterien siehe oben II.2.9) und die ausführlichen
   Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) An dem Verfahren können sich nur Interessenten beteiligen, die bei
   Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge mindestens ein
   Krankenhaus betreiben, dessen Standort sich innerhalb des
   Regierungsbezirks Detmold befindet;
   2) Der Interessent darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer anderen
   Universität stehen, welches die Erbringung von Leistungen zum
   Gegenstand hat, die dem von der Universität Bielefeld beabsichtigten
   Kooperationsvertrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in
   diesem Sinne ist nur die Ausbildung von Studierenden in der Zeit vor
   dem Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen. Die Ausbildung von
   Ärztinnen und Ärzten im Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen
   ist demgegenüber unschädlich. Der Kooperationsvertrag wird allerdings
   Regelungen enthalten, die mittelfristig eine Beendigung derartiger
   Tätigkeiten verlangen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Die geplante Kooperation zur
   Errichtung und dem Betrieb des Universitätsklinikums erfordert eine
   langfristige Zusammenarbeit.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/07/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 15/08/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Verfahrensregime
   Die Universität Bielefeld führt das Auswahlverfahren unter
   Berücksichtigung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung
   gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 GG. Die Regelungen des europäischen
   Vergaberechts und auch des europäischen Primärrechts finden keine
   Anwendung. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt freiwillig und hat
   insbesondere den Zweck, den Bekanntheitsgrad des Verfahrens und die
   Transparenz zu erhöhen.
   Soweit in dieser Bekanntmachung oder auf der Vergabeplattform
   [5]www.evergabe.nrw.de Begrifflichkeiten aus dem Vergaberecht verwendet
   werden, hat dies ausschließlich technische Gründe, so z.B. weil die
   zugrundeliegenden Formulare diese Terminologie verwenden und in diesen
   Punkten nicht abänderbar sind. Dies führt nicht zur Anwendung des
   Vergaberechts oder des europäischen Primärrechts und hierdurch soll
   auch ansonsten keine Bindungswirkung ausgelöst werden. Insbesondere
   gilt dies für die Angabe Verhandlungsverfahrens als Verfahrensart in
   dieser Bekanntmachung.
   2) Kommunikation über die Vergabeplattform
   Die Bereitstellung der Bewerbungsbedingungen und die Kommunikation mit
   den Interessenten wird vollständig über die zu Beginn dieser
   Bekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt, solange nicht im
   weiteren Verfahrensverlauf gegenüber allen Interessenten etwas Anderes
   geregelt wird. Kontaktaufnahmen außerhalb der Vergabeplattform wird die
   Universität Bielefeld mit einem Verweis auf die Nachrichtenfunktion der
   Vergabeplattform beantworten. Insbesondere werden keine telefonischen
   Auskünfte erteilt, dessen ungeachtet wären derartige Auskünfte auch
   unverbindlich.
   Die Bekanntmachungs-ID der Vergabeplattform lautet: CXPNYMHYGJE. Die ID
   kann dazu verwendet werden, die Bekanntmachung auf der Vergabeplattform
   zu recherchieren.
   3) Informationsveranstaltung
   Am 20.6.2018 um 17.00 führt die Universität Bielefeld im Plenarsaal des
   Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF) eine
   Informationsveranstaltung zum Verfahren durch.
   Das ZiF liegt außerhalb des Hauptgebäudes. Informationen zum
   Veranstaltungsort und zur Anfahrt sind unter
   [6]https://www.uni-bielefeld.de/(de)/ZiF/Allgemeines/impressum.html
   abrufbar.
   Alle Interessenten sind herzlich eingeladen, hieran teilzunehmen. Die
   Informationsveranstaltung soll dazu dienen, das Verfahren näher zu
   erläutern. Soweit in der Informationsveranstaltung Angaben gemacht
   werden, die in den Bewerbungsbedingungen nicht enthalten sind, wird die
   Universität Bielefeld diese Angaben kurzfristig im Nachgang allen
   registrierten Interessenten über die Vergabeplattform zur Verfügung
   stellen.
   4) Unzulässige Formen der Beteiligung
   Die Beteiligung als Interessentengemeinschaft (Bietergemeinschaft)
   ist unzulässig. Interessentengemeinschaften in diesem Sinne sind
   Zusammenschlüsse von Interessenten, deren Zweck allein oder zumindest
   maßgeblich darin besteht, sich gemeinschaftlich an dem Verfahren zu
   beteiligen.
   Der Einsatz von Nachunternehmern für die Erbringung von Leistungen der
   Forschung und Lehre ist ausgeschlossen. Es ist keine Eignungsleihe
   möglich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   k.A.
   k.A.
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/06/2018
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   1. mailto:universitaetsklinikum@uni-bielefeld.de?subject=TED
   2. http://www.universitaet-bielefeld.de/
   3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYMHYGJE
   4. https://www.evergabe.nrw.de/
   5. http://www.evergabe.nrw.de/
   6. https://www.uni-bielefeld.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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