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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bielefeld
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 257442-2018 (ID: 2018061509145590628)
Veröffentlicht: 15.06.2018
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DE-Bielefeld: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2018/S 113/2018 257442
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
Bielefeld
33615
Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Kommunikation im Auswahlverfahren wird
vollständig über die Vergabeplattform abgewickelt
https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYMHYGJE
E-Mail: [1]universitaetsklinikum@uni-bielefeld.de
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.universitaet-bielefeld.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYMHYGJE
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.nrw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erstes Auswahlverfahren Universitätsklinikum OWL der Universität
Bielefeld
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das vorliegende Auswahlverfahren betrifft die erste Phase der
Errichtung des Universitätsklinikums OWL der Universität Bielefeld. Es
soll ein Kooperationsvertrag mit den Krankenhausträgern geschlossen
werden, die eine hohe fachliche Breite in der Lehre und bereits eine
möglichst ausgeprägte Tiefe in der Forschung anbieten können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA4
Hauptort der Ausführung:
Regierungsbezirk Detmold
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Das Gesamtvorhaben zur Errichtung des Universitätsklinikums OWL der
Universität Bielefeld
Das Land Nordrhein-Westfalen wird neben den bisherigen 6 Medizinischen
Fakultäten an der Universität Bielefeld eine siebte Medizinische
Fakultät errichten. Die Medizinausbildung am Hochschulstandort
Bielefeld wird auf der Basis der vollen vorklinischen und klinischen
Ausbildung auf der Grundlage der Approbationsordnung für Ärzte und
Ärztinnen auch darauf gerichtet sein, die ärztliche Versorgung in der
Region OWL zu verbessern. Sie soll sich an den zukünftigen
Anforderungen des Arztberufes orientieren. Die Medizinische Fakultät am
Hochschulstandort Bielefeld soll deshalb innovative,
qualitätsgesicherte und wissenschaftsgeleitete, aber auch praktische
Ausbildung modellhaft mit kompetitiver Forschung im klinischen und
nichtklinischen Bereich verschränken. Sie soll langfristig jährlich 200
bis 300 Studierende neu aufnehmen. Die klinische Forschung sowie die
klinische Ausbildung der Studierenden wird in bereits existierenden
Krankenhäusern Ostwestfalens-Lippe erfolgen, mit denen die Universität
Bielefeld entsprechende Verträge abschließen wird. Universität und
Krankenhausträger gründen dadurch gemeinsam das Universitätsklinikum
OWL der Universität Bielefeld.
Der Errichtungsprozess des Universitätsklinikums erfolgt vor Aufnahme
des Studienbetriebs im Wintersemester 2021/22 in mehreren
Entwicklungsphasen: Zunächst werden Kooperationspartner gesucht, die
das geforderte Fächerspektrum nach der Ärztlichen Approbationsordnung
(ÄApprO 2002) weitestgehend sicherstellen können. Im Anschluss an diese
Auswahl wird die Universität Bielefeld mit der Vorbereitung eines oder
mehrerer weiterer Auswahlverfahren beginnen. Diese zielen darauf ab,
weitere Kooperationspartner zur Vervollständigung des Fächer- sowie
Forschungsspektrums sowie natürlich auch für die Ausbildung der der
Studierenden zu gewinnen. Die nachfolgenden Auswahlrunden richten sich
nicht nur an größere Häuser, sondern auch an solche mit spezifischer
Ausrichtung.
2) Gegenstand des vorliegenden ersten Auswahlverfahrens
Das vorliegende Auswahlverfahren betrifft somit die erste Phase der
Errichtung des Universitätsklinikums. Es soll ein Kooperationsvertrag
mit den Krankenhausträgern geschlossen werden, die eine hohe fachliche
Breite in der Lehre und bereits eine möglichst ausgeprägte Tiefe in der
Forschung anbieten können. Der Kooperationsvertrag enthält
grundsätzliche Regelungen über die Zusammenarbeit der Parteien wie
insbesondere die organisatorische Verschränkung mit der Universität
Bielefeld. Darüber hinaus nennt er Pflichten, die jeder
Kooperationspartner zu erfüllen hat und die nicht von Art und Umfang
der konkret übernommenen Aufgaben des Kooperationspartners abhängen. Im
Kooperationsvertrag werden hingegen noch keine konkreten Aufgaben der
Kooperationspartner in Forschung und Lehre festgelegt. Auf Basis des
Kooperationsvertrags wird die Universität den Kooperationspartnern
Einzelverträge anbieten. Erst in den Einzelverträgen wird die konkrete
Aufgabenverteilung zwischen den Kooperationspartnern geregelt, also z.
B. die Frage, welche Fachkliniken des jeweiligen Trägers zukünftig die
klinische Ausbildung und Forschung tragen werden oder welche räumlichen
und organisatorischen Voraussetzungen von dem Träger geschaffen werden
müssen. Der Kooperationsvertrag ist insofern ein Rahmenvertrag. Er
enthält allerdings Regelungen dazu, wie die nachfolgenden
Einzelverträge geschlossen werden. Die Universität Bielefeld wird sich
hierzu unmittelbar nach Abschluss des Kooperationsvertrags an die
Kooperationspartner wenden. Einzelheiten ergeben sich aus den
Bewerbungsbedingungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 240
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Universität Bielefeld strebt eine langfristige Kooperation an. Die
Laufzeit steht bei Bekanntmachung des Auswahlverfahrens nicht fest. Bei
der oben genannten Angabe handelt es sich nur um eine erste Schätzung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) Mindestanforderungen
1.1) An dem Verfahren können sich nur Interessenten beteiligen, die bei
Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträgen mindestens ein
Krankenhaus betreiben, dessen Standort sich innerhalb des
Regierungsbezirks Detmold befindet.
1.2) Der Interessent darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der
Teilnahmeanträge nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer anderen
Universität stehen, welches die Erbringung von Leistungen zum
Gegenstand hat, die dem von der Universität Bielefeld beabsichtigten
Kooperationsvertrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistung in diesem
Sinne ist nur die Ausbildung von Studierenden in der Zeit vor dem
Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen. Die Ausbildung von
Ärztinnen und Ärzten im Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen
ist demgegenüber unschädlich. Der Kooperationsvertrag wird allerdings
Regelungen enthalten, die mittelfristig eine Beendigung derartiger
Tätigkeiten verlangen.
2) Weitere Kriterien zur Bewertung der Eignung
2.1) Anzahl der Publikationen
In diesem Kriterium bewertet die Universität Bielefeld die Zahl aller
verfahrensrelevanten Fachpublikationen, die von Chefärztinnen und
Chefärzten veröffentlicht wurden, die beim Interessenten beschäftigt
sind. Verfahrensrelevante Fachpublikationen sind solche, die in den
letzten 5 Jahren in einem Publikationsorgan veröffentlicht wurden, das
in PubMed gelistet ist. Mitautorenschaft ist ausreichend.
2.2) Anzahl der publizierenden Chefärztinnen und Chefärzte
In diesem Kriterium bewertet die Universität Bielefeld die Zahl aller
Chefärztinnen und Chefärzte, die verfahrensrelevante Fachpublikationen
im Sinne von Ziffer 2.1 veröffentlicht haben.
2.3) Fachliche Breite
In diesem Kriterium bewertet die Universität Bielefeld, in welchem
Umfang der Interessent das Fächerspektrum gemäß § 27 Abs. 1 S.4 und S.5
ÄApprO 2002 abdeckt. Hierbei bleibt das Wahlfach außer Betracht. Ein
Fach wird in aller Regel als abgedeckt angesehen werden, wenn der
Interessent über eine organisatorische Einheit verfügt, die ganz oder
überwiegend von diesem Fach geprägt werden und von entsprechenden
Fachärztinnen und Fachärzten in Oberärztin/Oberarzt- und
Chefärztin/Chefarztfunktion geleitet werden. Das könnte insbe-sondere
eine Fachabteilung oder eine Fachklinik sein.
Berücksichtigt werden aber auch Tätigkeiten, die zwar nicht in
derartigen Organisationseinheiten erfolgen, die aber hinsichtlich ihres
Fachbezugs und ihrer Intensität hiermit auf einem Niveau liegen.
Einzelheiten zur Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und zur
Aufstellung des Rankings der Interessenten ergeben sich aus den
Bewerbungsbedingungen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Anlage Eigenerklärung entsprechend
§§ 123 und 124 GWB
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
In das Formular für den Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung
integriert, wonach der Interessent bei Ablauf der Frist zur Einreichung
der Teilnahmeanträge nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer anderen
Universität steht, welches die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand
hat, die dem von der Universität Bielefeld beabsichtigten
Kooperationsvertrag vergleichbar sind.
Mit dem Teilnahmeantrag sind außerdem vorzulegen:
Anlage Eigenerklärung Publikationen;
Anlage Eigenerklärung Fachliche Breite.
Zu den Eignungskriterien siehe oben II.2.9) und die ausführlichen
Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) An dem Verfahren können sich nur Interessenten beteiligen, die bei
Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge mindestens ein
Krankenhaus betreiben, dessen Standort sich innerhalb des
Regierungsbezirks Detmold befindet;
2) Der Interessent darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der
Teilnahmeanträge nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer anderen
Universität stehen, welches die Erbringung von Leistungen zum
Gegenstand hat, die dem von der Universität Bielefeld beabsichtigten
Kooperationsvertrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in
diesem Sinne ist nur die Ausbildung von Studierenden in der Zeit vor
dem Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen. Die Ausbildung von
Ärztinnen und Ärzten im Praktischen Jahr (PJ) für andere Hochschulen
ist demgegenüber unschädlich. Der Kooperationsvertrag wird allerdings
Regelungen enthalten, die mittelfristig eine Beendigung derartiger
Tätigkeiten verlangen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Die geplante Kooperation zur
Errichtung und dem Betrieb des Universitätsklinikums erfordert eine
langfristige Zusammenarbeit.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/07/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/08/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Verfahrensregime
Die Universität Bielefeld führt das Auswahlverfahren unter
Berücksichtigung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung
gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 GG. Die Regelungen des europäischen
Vergaberechts und auch des europäischen Primärrechts finden keine
Anwendung. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt freiwillig und hat
insbesondere den Zweck, den Bekanntheitsgrad des Verfahrens und die
Transparenz zu erhöhen.
Soweit in dieser Bekanntmachung oder auf der Vergabeplattform
[5]www.evergabe.nrw.de Begrifflichkeiten aus dem Vergaberecht verwendet
werden, hat dies ausschließlich technische Gründe, so z.B. weil die
zugrundeliegenden Formulare diese Terminologie verwenden und in diesen
Punkten nicht abänderbar sind. Dies führt nicht zur Anwendung des
Vergaberechts oder des europäischen Primärrechts und hierdurch soll
auch ansonsten keine Bindungswirkung ausgelöst werden. Insbesondere
gilt dies für die Angabe Verhandlungsverfahrens als Verfahrensart in
dieser Bekanntmachung.
2) Kommunikation über die Vergabeplattform
Die Bereitstellung der Bewerbungsbedingungen und die Kommunikation mit
den Interessenten wird vollständig über die zu Beginn dieser
Bekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt, solange nicht im
weiteren Verfahrensverlauf gegenüber allen Interessenten etwas Anderes
geregelt wird. Kontaktaufnahmen außerhalb der Vergabeplattform wird die
Universität Bielefeld mit einem Verweis auf die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform beantworten. Insbesondere werden keine telefonischen
Auskünfte erteilt, dessen ungeachtet wären derartige Auskünfte auch
unverbindlich.
Die Bekanntmachungs-ID der Vergabeplattform lautet: CXPNYMHYGJE. Die ID
kann dazu verwendet werden, die Bekanntmachung auf der Vergabeplattform
zu recherchieren.
3) Informationsveranstaltung
Am 20.6.2018 um 17.00 führt die Universität Bielefeld im Plenarsaal des
Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF) eine
Informationsveranstaltung zum Verfahren durch.
Das ZiF liegt außerhalb des Hauptgebäudes. Informationen zum
Veranstaltungsort und zur Anfahrt sind unter
[6]https://www.uni-bielefeld.de/(de)/ZiF/Allgemeines/impressum.html
abrufbar.
Alle Interessenten sind herzlich eingeladen, hieran teilzunehmen. Die
Informationsveranstaltung soll dazu dienen, das Verfahren näher zu
erläutern. Soweit in der Informationsveranstaltung Angaben gemacht
werden, die in den Bewerbungsbedingungen nicht enthalten sind, wird die
Universität Bielefeld diese Angaben kurzfristig im Nachgang allen
registrierten Interessenten über die Vergabeplattform zur Verfügung
stellen.
4) Unzulässige Formen der Beteiligung
Die Beteiligung als Interessentengemeinschaft (Bietergemeinschaft)
ist unzulässig. Interessentengemeinschaften in diesem Sinne sind
Zusammenschlüsse von Interessenten, deren Zweck allein oder zumindest
maßgeblich darin besteht, sich gemeinschaftlich an dem Verfahren zu
beteiligen.
Der Einsatz von Nachunternehmern für die Erbringung von Leistungen der
Forschung und Lehre ist ausgeschlossen. Es ist keine Eignungsleihe
möglich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
k.A.
k.A.
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2018
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References
1. mailto:universitaetsklinikum@uni-bielefeld.de?subject=TED
2. http://www.universitaet-bielefeld.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYMHYGJE
4. https://www.evergabe.nrw.de/
5. http://www.evergabe.nrw.de/
6. https://www.uni-bielefeld.de/
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