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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Troisdorf
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 257484-2018 (ID: 2018061509152390671)
Veröffentlicht: 15.06.2018
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DE-Troisdorf: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 113/2018 257484
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
Troisdorf
53831
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bwfuhrprk.de
NUTS-Code: DEA2C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bwfuhrpark.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYK1P
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYK1P
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: BwFuhrparkService GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Managed
Service VDI-, Client- und weitere Services
Referenznummer der Bekanntmachung: 18/VDI/01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Managed
Service VDI-, Client- und weitere Services für die BwFuhrparkService
GmbH
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Gesamte Bundesrepublik Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit dieser Ausschreibung bezweckt die BwFuhrparkService GmbH den
Abschluss eines Rahmenvertrages für den Betrieb einer Virtual Desktop
Infrastructure als Managed Service.
Auf Basis des Rahmenvertrags werden Dienstleistungen für Betrieb und
Support (Incidents, Problems, Service Requests, Monitoring, Service
Reviews) sowie Dienstleistungen für die Weiterentwicklung der Umgebung
(Change-Umsetzungen, Design und Implementierung von Anforderungen)
abgerufen.
Die geforderte Unterstützung bezieht sich auf folgende Hauptaufgaben:
Bereitstellung und Betrieb einer Virtual Desktop Infrastructure als
Standard IT-Arbeitsplatz. Dieser ist als Managed Service (dedicated)
im Datacenter des Auftragnehmers mit entsprechender Datenanbindung an
das von der BwFuhrparkService GmbH genutzte Rechenzentrum zu erbringen,
Support zur Aufrechterhaltung des gesamten VDI-Betriebs inklusive
Support, Entstörung, Wartungen, Weiterentwicklung sowie die Konzeption,
Realisierung, Test und Produktivsetzung von Updates und Upgrades,
Bereitstellung von Fat-Clients inklusive Hardware, Betriebssystem,
Patchmanagement und Softwareverteilung,
Bereitstellung und Aktualisierung der benötigten Applikationen zur
Nutzung in der VDI-Umgebung und lokal auf den Fat-Clients,
Die Unterstützung erfolgt auf Basis der definierten Serviceprozesse
Incident-, Problem-, Change-Management, Requirements Engineering,
Service Validation & Testing, Eventmanagement und Request Fulfilment
unter Einhaltung der Richtlinien der BwFuhrparkService GmbH,
Für die Ressourcenplanung und -bereitstellung ist der Auftragnehmer
verantwortlich. Hierfür können die Budget-, Umsetzungs- und
Projektplanung der BwFuhrparkService GmbH als Grundlage dienen,
Deutschlandweite Rollout-Unterstützung für die Bereitstellung von
Notebooks in den Niederlassungen der BwFuhrparkService GmbH,
Bereitstellung eines 2-Faktor-Authentifizierung-Service inklusive
Token-Ausgabe.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist
zunächst bis zum 30.9.2022 befristet.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er
nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt
wird.
Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal
einmal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 30.9.2023 endet.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
(z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten
anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines
konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog.
Eignungsleihe), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die
für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der
Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot
beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für
Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft
zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die
Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende
bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende
Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen.
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle
vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer
III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck).
Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des
bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine
vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom
Bieter nachzuweisen.).
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz und den Jahresumsatz im
Bereich Managed Desktop- und Clientservices in den vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017),
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder
Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall
einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu
schließen, mit ausreichender Deckung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche für die
Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 jeweils einen Mindestjahresumsatz
von 1 200 000 EUR brutto, bezogen auf den ausschreibungsrelevanten
Bereich, nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung des
Umsatzes in der dafür vorgesehenen Tabelle unter Ziffer 2.4 des
Angebotsformulars.
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche das Bestehen
einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden
Deckungssummen nachweisen können oder die Erklärung einer
Versicherungsgesellschaft vorlegen können, dass diese
Versicherungsgesellschaft im Auftragsfall einen entsprechenden
Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abschließt.
Personen- und Sachschäden je Schadensereignis: 1 000 000 EUR.
Vermögensschäden je Schadensereignis: 100 000 EUR.
Die vorstehend genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr
mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Der Nachweis ist als Anlage B, wie unter Ziffer 2.5 des
Angebotsformulars beschrieben, vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems, z. B. durch
Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff.. Ausreichend ist
auch eine detaillierte Erläuterung des bestehenden Systems im Rahmen
einer Eigenerklärung,
Nachweis, dass das Unternehmen und die Infrastruktur DIN EN ISO/IEC
27001:2013 zertifiziert ist. Als Nachweis ist dem Angebot eine Kopie
des gültigen DIN EN ISO/IEC 27001:2013 Zertifikates als Anlage C
beizufügen,
Nachweis, das dass Unternehmen im Bereich IT-Servicemanagement nach
den Prinzipien von ITILv3 operiert und über ein DIN EN ISO/IEC
20000-1:2011 Zertifikat verfügt. Als Nachweis ist eine Kopie des
gültigen DIN EN ISO/IEC 20000-1:2011 Zertifikates dem Angebot als
Anlage D beizufügen,
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Managed VDI
Services aus den letzten 3 Jahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Geschäftssprache ist Deutsch. Daher werden fließende Kenntnisse
der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von
seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erwartet,
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, die nachweisen können,
dass das Unternehmen und dessen Infrastruktur dem BSI Grundschutz
entsprechen und DIN EN ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert ist. Der
Nachweis erfolgt, wie unter Ziffer 2.7 des Angebotsformulars
beschrieben, anhand einer Kopie eines gültigen ISO/IEC 27001:2013
Zertifikates, welches als Anlage C dem Angebot beizufügen ist,
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche im Bereich
IT-Servicemanagement nach den Prinzipien von ITILv3 operieren und daher
über eine ISO/IEC 20000-1:2011 Zertifizierung verfügen. Als Nachweis
ist, wie unter Ziffer 2.8 des Angebotsformulars beschrieben, eine Kopie
des gültigen ISO/IEC 20000-1:2011 Zertifikates als Anlage D beizufügen,
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche mindestens eine
Referenz aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich
VDI Desktop- und Clientservices nachweisen können. Der Nachweis muss
folgende Angaben enthalten:
1) Bezeichnung des Auftrags;
2) kurze Beschreibung des Leistungsumfangs;
3) Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;
4) Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist unter Verwendung des Vordrucks, wie unter Ziffer 2.9
des Angebotsformulars aufgeführt, als Anlage E zu erbringen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/07/2018
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf
§ 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem
Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar.
Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5
Kalendertage verlängert.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle
vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches
Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters
behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich
gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die
Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme
als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers
oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog.
Eignungsleihe), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die
für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der
Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser
Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil
der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich
ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung
beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende
bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende
Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung
nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim
Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und
bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur,
sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUYK1P.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der
BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die
Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch
dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2018
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References
1. mailto:vergabestelle@bwfuhrprk.de?subject=TED
2. http://www.bwfuhrpark.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYK1P
4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHUYK1P
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