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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Essen
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 259485-2018 (ID: 2018061609133792798)
Veröffentlicht: 16.06.2018
*
  DE-Essen: Planungsleistungen im Bauwesen
   2018/S 114/2018 259485
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Essen  Amt für Straßen und Verkehr
   Lindenallee 10
   Essen
   45127
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten  FB
   66-1-2
   Telefon: +49 2018866120
   E-Mail: [1]Vergabe@amt66.essen.de
   Fax: +49 2018866006
   NUTS-Code: DEA13
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.essen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD37
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD37
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe Planungsleistungen Berthold-Beitz-Boulevard  3. Bauabschnitt
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18-054-VmT
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71320000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gesucht wird ein Auftragnehmer (Generalplaner), der Leistungen der
   nachstehenden Leistungsbilder erbringt:
    Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
    Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. HOAI,
    Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI,
    Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI,
    sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
   Die Rahmenplanung beinhaltet den Neubau einer vierstreifigen
   Hauptverkehrsstraße, teilweise mit Straßenbahntrasse in Mittellage und
   dazugehörigen Haltestellen, Bau von Ingenieurbauwerken (Abbruch und
   Neubau einer Brücke unter Verkehr in mehreren Bauabschnitten als
   Straßenüberführung über eine DB-Strecke, Unterführungsbauwerk für die
   höhenfreie Führung der Straßenbahn, Stützbauwerk im
   Straßenrandbereich), Bau neuer Knotenpunkte an den Kreuzungspunkten mit
   den bestehenden Straßen, sowie die Ertüchtigung der Zuläufe für den
   Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr.
   Für weitere Informationen sind Ziffer II.2.4) sowie die
   Leistungsbeschreibung zu beachten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA13
   Hauptort der Ausführung:
   45128 Essen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Projekt Berthold-Beitz-Boulevard  3. BA umfasst folgende
   Maßnahmen:
    Weiterbau der 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von der Frohnhauser
   Straße bis zur Hans-Böckler-Straße (B 224):
   Der Berthold-Beitz-Boulevard wird von der Frohnhauser Straße bis zur
   Hans-Böckler-Straße auf einer Länge von ca. 800 m neu gebaut,
   4-streifiger Ausbau für den Kfz-Verkehr und Gleistrasse des ÖPNV auf
   eigenem Bahnkörper in Mittellage.
    Ausbau der Hans-Böckler-Straße, Friedrichstraße (B 224) von der
   Schwanenkampstraße bis zur Kaupenstraße
   Auf dem Straßenzug der B 224 wird die Hans-Böckler-Straße von der
   Schwanenkampstraße bis zur Kruppstraße auf einer Länge von ca. 620 m
   von vier auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Weiterhin soll auf diesem
   Straßenzug der Abschnitt der Friedrichstraße von Kruppstraße bis
   Kaupenstraße auf ca. 180 m um einen dritten Fahrstreifen ergänzt
   werden.
    Umbau der Hachestraße mit Unterführungsbauwerk
   Die Hachestraße ist für die Fortführung der geplanten
   Straßenbahnverbindung Bahnhofstangente über den
   Berthold-Beitz-Boulevard und Hauptbahnhof bis zur Steeler Straße
   vorgesehen. In diesem Bauabschnitt wird der Querschnitt der Hachestraße
   zunächst auf einer Länge von ca. 200 m an den Knotenpunktanschluss der
   Hans-Böckler-Straße angepasst. Für die höhenfreie Führung der
   Straßenbahn ist ein Unterführungsbauwerk mit Unterquerung der B 224
   vorgesehen.
    Zu dem Abschnitt der Hans-Böckler-Straße zwischen Hachestraße und
   Schederhofstraße gehört auch der Abbruch der bestehenden
   Schwanenkampbrücke, die derzeit mit nur 4 Fahrstreifen über die
   bestehenden Eisenbahngleisanlagen führt, und der Neubau der Brücke, die
   zukünftig entsprechend dem neuen Straßenquerschnitt auf sieben
   Fahrstreifen verbreitert wird.
   Die Planungsaufgabe besteht im Wesentlichen aus Leistungen der
   Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff. HOAI, Objektplanung
   Verkehrsanlagen §§ 45 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 HOAI,
   Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53 HOAI sowie weiteren Leistungen
   gemäß Leistungsbeschreibung.
   Das parallel laufende Projekt Bahnhofstangente umfasst entlang der
   Straßen Berthold-Beitz-Boulevard (Neubau 3. Bauabschnitt), Hachestraße,
   Am Hauptbahnhof und Hollestraße eine ca. 2,4 km lange oberirdische
   Straßenbahnstrecke zwischen der Frohnhauser Straße im Westen und der
   Steeler Straße im Osten mit fünf Haltestellen: Westendhof,
   Hans-Böckler-Straße, Hindenburgstraße, Hauptbahnhof (Straßenbahn) und
   Hollestraße (Verknüpfungspunkt Straßenbahn und Bus). Für den hier zur
   Vergabe anstehenden westlichen Abschnitt der Bahnhofstangente von der
   Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße (B 224) werden die
   Planungen von der Stadt Essen geleitet, sowohl bezüglich der
   Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen des Individualverkehrs (IV)
   als auch für die ÖPNV-Anlagen.
   Der östliche Abschnitt des Projektes Bahnhofstangente von der
   Hans-Böckler-Straße (B 224) bis zur Hollestraße wird federführend von
   der Ruhrbahn verantwortet. Dieses parallel geführte Projekt ist zu
   berücksichtigen und die Verknüpfung beider Projekte im Bereich der
   Hans-Böckler-Straße ist in der Planung herzustellen.
   Für das Projekt Berthold-Beitz-Boulevard  3. Bauabschnitt wird ein
   Auftragnehmer (Generalplaner) gesucht, der die folgenden Leistungen
   abgestuft nach folgenden Leistungsphasen (Lph.) und näherer Maßgabe des
   Leistungsverzeichnisses erbringt:
    Lph. 1-3 mit Unterlagenerstellung für einen Förderantrag als
   Grundlage für einen Planungsbeschluss beim Auftraggeber
   (Ingenieurbauwerke; Straßen- und Schienenverkehrsanlagen;
   Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung),
    Lph. 4-5 mit Unterlagenerstellung für den Baubeschluss im Rat der
   Stadt Essen (Ingenieurbauwerke; Straßenverkehrsanlagen [ohne Lph. 4];
   Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung) und für ein
   Planfeststellungsverfahren der Ruhrbahn (Schienenverkehrsanlagen),
    Lph. 6-9 (Ingenieurbauwerke; Straßenverkehrsanlagen;
   Schienenverkehrsanlagen [nur Lph. 6]; Tragwerksplanung [nur Lph. 6],
   Technische Ausrüstung).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung,
   voraussichtlich zum 1.1.2019. Das Ende des Leistungszeitraums
   orientiert sich an der Bauzeit. Die Fertigstellung der Bauleistungen
   ist für den 31.12.2025 geplant. Der hiermit zu vergebende Vertrag endet
   jedoch erst nach erfolgter Vorlage, Prüfung und Anerkennung der
   Schlussrechnung.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge
   anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich
   prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als fünf Bewerber
   grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen
   erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes
   vorgesehenen Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am
   besten erfüllen.
   Unter den geeigneten Bewerbern wählt die Auftraggeberin anhand
   folgender Kriterien aus:
   1) Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2015-2017) (Eigenerklärungsformular 6);
   2) Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den vergaberelevanten
   Planungsbereichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2015-2017) (Eigenerklärungsformular 7);
   3) Honorarzone und Investitionsvolumen der Referenzaufträge
   (Eigenerklärungsformulare 9, 10, 11 und 13).
   Die vorgenannten Kriterien werden anhand einer Bewertungsmatrix, die
   den Bewerbungsbedingungen beiliegt und damit Bestandteil der
   Vergabeunterlage ist, bewertet.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
   Fehlende Nachweise und Erklärungen können  müssen aber nicht  von der
   Auftraggeberin nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in
   Kopie ist ausreichend. Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor der
   Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die
   bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß
   abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten
   Erklärungen und Nachweise sind vom bewerber und bei
   Bewerbergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern
   vorzulegen. Bedient sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im
   Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
   berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog.
   Eignungsleihe), so sind die unter Ziff III.1.1) aufgelisteten
   Erklärungen 1 und 3 (Eigenerklärungsformulare 1 und 3) gesondert auch
   vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen / zu erklären und dem
   Teilnahmenatrg beizufügen.
   Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
   zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
   Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
   1) Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das
   Berufs- bzw. Handelsregister, Angaben zu Einträgen im
   Gewerbezentralregister, Darstellung der Organisationsstruktur des
   Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1);
   2) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
   bevollmächtigen Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
   Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
   Bewerbergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2)
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, §
   124 Abs. 1 GWB, der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlusssgründe und
   denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Eigenerklärungsformular;
   3) Hinweis: Maßnahmen des Bewerebers/des Mitglieds der
   Bewerbergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach §
   125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen;
   4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
   Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärungsformular 4);
   5) ggf. Erklärung zur Unterauftrags vergabe und Eignungsleihe
   (Eigenerklärungsformular 15);
   6) ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
   (Eigenerklärungsformular 16).
   Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung
   angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der
   Bewerbergemeinschaft vom Verfahren.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
   vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen. Bedient sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im
   Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die
   Erklärungen  soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind 
   von diesem beizubringen / zu erklären und dem Teilnahmeantrag
   beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können von der
   Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer
   III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
   1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
   (Eigenerklärungsformular 5);
   2) Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz und den Umsatz in den
   Bereichen (1) Planungsleistungen im Bauwesen, (2) Planungsleistungen im
   Bereich Ingenieurbauwerke, (3) Planungsleistungen im Bereich
   Verkehrsanlagen und (4) Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung
   jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
   (2015  2017) (Eigenerklärungsformular 6).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende
   Deckungssumme pro Versicherungsfall aufweisen: Für Personen- und
   Sachschäden je 5 000 000 EUR, für Vermögensschäden je 5 000 000 EUR.
   2) Der Umsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (2015  2017) muss folgende Mindestvorgaben erfüllen:
    Gesamtumsatz: Hier muss ein Mindestumsatz von 8 000 000 EUR netto im
   Jahresmittel erreicht sein,
    Planungsleistungen im Baubereich insgesamt: Hier muss ein
   Mindestumsatz von 8 000 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein,
    Planungsleistungen im Bereich Ingenieurbauwerke: Hier muss ein
   Mindestumsatz von 3 000 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein,
    Planungsleistungen im Bereich Verkehrsanlagen: Hier muss ein
   Mindestumsatz von 1 500 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein,
    Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung: Hier muss ein
   Mindestumsatz von 3 500 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein.
   Hinweis zu Ziff. 1 und 2: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen
   wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des
   Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
   vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft als solcher bzw. getrennt
   von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im
   Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines
   anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen 
   soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind  von diesem
   beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Fehlende
   Nachweise und Erklärungen können von der Auftraggeberin nachgefordert
   werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
   Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
   1) Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
   allgemein und die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den
   Bereichen Planung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und
   Tragwerksplanung jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (2015-2017) (Eigenerklärungsformular 7);
   2) Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit
   (Eigenerklärungsformular 8);
   3) Eigenerklärung zu den Referenzen über die Planung von
   Ingenieurbauwerken (Unterführungen und Brücken), die mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular
   9);
   4) Eigenerklärung zu den Referenzen über die Objektplanung von
   Verkehrsanlagen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar
   sind (Eigenerklärungsformular 10);
   5) Eigenerklärung zu den Referenzen über Planungsleistungen aus dem
   Bereich der Tragwerksplanung von Unterführungen und von Brücken, die
   mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
   (Eigenerklärungsformular 11);
   6) Eigenerklärung zum Vorliegen einer DB-Präqualifizierung in den
   Warengruppen Bauüberwachung (Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung),
   Planung Oberleitungsanlagen (Planung 15 KV Standard
   Oberleitungsanlagen) und Planung Leit- und Sicherheitstechnik (Planung
   von Anlagen der Leit- und Sicherheitstechnik) (Eigenerklärungsformular
   12);
   7) Referenzen über die Generalplanung im Bereich Straßen- und
   Brückenbau (Objekt- und Fachplanung), die mit den ausgeschriebenen
   Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 13).
   Hinweis zu Ziffer 3, 4, 5 und 7: Eine Mehrfachnennung von Referenzen
   ist jeweils möglich.
   8) Eigenerklärung darüber, dass über die notwendige technische
   Ausstattung verfügt wird (Eigenerklärungsformular 14).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Folgende Mindeststandards werden zur technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gefordert:
   1) Jeweils 2 Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus
   dem Bereich Objektplanung von Unterführungen für den Schienenverkehr
   und von Brücken als Straßenüberführung von Eisenbahnanlagen
    Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone III eingestuft
   sein,
    Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 des
   abgefragten Leistungsbildes (Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI)
   gemäß HOAI umfassen,
    Die Referenzen zu Unterführungen müssen jeweils ein
   Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2 500 000 EUR netto betreffen,
    Die Referenzen zu Brücken müssen jeweils ein
   Mindestinvestitionsvolumen von insg. 5 000 000 EUR netto betreffen,
    Der Abschluss der Lph. 8 der anzuführenden Referenzen darf bei Ablauf
   der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
   2) Zur Planung von Verkehrsanlagen müssen 3 Referenzen zur
   Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs auf innerstädtischen
   Hauptverkehrsstraßen und drei Referenzen zu Objektplanung von Anlagen
   des Schienenverkehrs mit Straßenbahnen nach BOStrab vorgelegt werden.
    Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone III eingestuft
   sein,
    Die Referenzaufträge müssen für den Straßenverkehr mind. die Lph. 3,
   5, 6 und 8 und für den Schienenverkehr mind. die Lph. 3  6
   einschließlich des abgefragten Leistungsbildes (Verkehrsanlagen nach §§
   45 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
    Jede der vorgelegten Referenzen zu Anlagen des Straßenverkehrs muss
   ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 5 000 000 EUR netto betreffen
   (Bei Mischprojekten ist der Anteil Straßenverkehr maßgeblich.),
    Jede der vorgelegten Referenzen zu Anlagen des Schienenverkehrs muss
   ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2 500 000 EUR netto betreffen
   (Bei Mischprojekten ist der Anteil Schienenverkehrsanlagen
   maßgeblich.),
    Der Abschluss der Lph. 8 der anzuführenden Referenzen zur Planung von
   Straßenverkehrsanlagen bzw. der Abschluss der Lph. 6 der anzuführenden
   Referenzen zur Planung von Schienenverkehrsanlagen darf bei Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
   3) Es müssen jeweils zwei Referenzen über die Erbringung von
   Fachplanungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von
   Unterführungen und von Brücken vorgelegt werden.
    Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone III eingestuft
   sein,
    Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3  5 einschließlich des
   abgefragten Leistungsbildes (Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI)
   gemäß HOAI umfassen,
    Jede der vorgelegten Referenzen muss ein Mindestinvestitionsvolumen
   von insg. 2 500 000 EUR netto für Unterführungen und insg. 5 000 000
   EUR netto für Brücken betreffen,
    Der Abschluss der Lph. 5 der anzuführenden Referenzen darf bei Ablauf
   der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
   4) Für die nachfolgenden Warengruppen muss eine DB-Präqualifizierung
   vorliegen:
    Bauüberwachung: Bauüberwacher bahntechnischer Ausrüstung,
    Planung Leit- und Sicherheitstechnik,
    Planung Oberleitungsanlagen.
   5) Es müssen zwei Referenzen über die Generalplanungsleistungen
   vorgelegt werden, die Straßen- und Brückenbau (Objekt- und Fachplanung)
   kumulativ erfassen.
    Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone III eingestuft
   sein (gewertet wird die Honorarzone der Verkehrsanlage),
    Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 der
   abgefragten Leistungsbilder gemäß HOAI umfassen,
    Jede der vorgelegten Referenzen muss ein Mindestinvestitionsvolumen
   von insg. 10 000 000 EUR netto betreffen,
    Der Abschluss der Lph. 8 der anzuführenden Referenzen darf bei Ablauf
   der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
   Hinweis zu Ziffer 1 - 5: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen
   wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des
   Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetze des jeweiligen Landes
   berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder
   Ingenieur zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere
   der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL
   2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
   Ingenieur tätig zu werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass ein
   Bachelorabschluss nicht ausreichend ist. Juristische Personen sind als
   Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe
   einen entsprechende / mehrere entsprechende Ingenieur/e benennen. Eine
   konkrete Benennung muss jedoch erst mit Angebotsabgabe erfolgen, da die
   Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags
   betrauten Personals u.a. Gegenstand der Angebotswertung sein wird.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/07/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 09/08/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein
   Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach
   Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen
   Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung
   aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
   2) Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb
   ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage
   gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare
   enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen sollen.
   3) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen
   bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese
   beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
   anhand der unter Ziff. II.2.9) aufgezeigten Wertung der
   Eignungsnachweise.
   4) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke
   (s. Ziff. III.1) können unter [5]www.vergabe.metropoleruhr.de
   heruntergeladen werden.
   5) Die Teilnahmeanträge sind bis zum 19.7.2018, 12.00 (Eingang!) in
   einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Vergabeverfahren
   über Planungsleistungen Berthold-Beitz-Boulevard  3. BA,
   Teilnahmeantrag  Nicht öffnen! (s. Kennzettel Teilnahmeantrag /
   Vergabeunterlagen) im Original unterschrieben sowie in zweifacher Kopie
   persönlich bei der unter I.1) genannten Stelle oder auf dem Postweg bei
   folgender Postanschrift einzureichen:
   Stadt Essen
   Amt für Straßen und Verkehr
   Fachbereich 66-1-2
   Porscheplatz 1
   45121 Essen
   Deutschland
   Alternativ kann der Teilnahmeantrag elektronisch in eingescannter Form
   unter [6]www.vergabe.metropoleruhr.de eingereicht werden.
   Ein verspäteter Eingang des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss.
   6) Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen, das unter [7]www.vergabe.metropoleruhr.de
   heruntergeladen werden kann.
   7) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten
   Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
   8) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (s. Punkt
   IV.1.4) die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Macht die
   Auftraggeberin nicht von der ihrerseits vorbehaltenen Möglichkeit
   Gebrauch, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben,
   ohne in Verhandlungen einzutreten, werden mit den drei Bestbietern
   Verhandlungsgespräche geführt. Auf deren Grundlage werden die 3
   Bestbieter aufgefordert, nochmals  nunmehr  letztverbindliche
   Angebote abzugeben.
   9) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum
   Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren
   sind ausschließlich über die Vergabeplattform
   [8]www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten.
   Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig
   erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYD37.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 221147-3055
   E-Mail: [9]angelika.nauels@brd.nrw.de
   Fax: +49 221147-2891
   Internet-Adresse:
   [10]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 221147-3055
   E-Mail: [11]angelika.nauels@brd.nrw.de
   Fax: +49 221147-2891
   Internet-Adresse:
   [12]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann
   zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
   Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit.
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 221147-3055
   E-Mail: [13]angelika.nauels@brd.nrw.de
   Fax: +49 221147-2891
   Internet-Adresse:
   [14]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/06/2018
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References
   1. mailto:Vergabe@amt66.essen.de?subject=TED
   2. http://www.essen.de/
   3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD37
   4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD37
   5. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
   6. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
   7. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
   8. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
   9. mailto:angelika.nauels@brd.nrw.de?subject=TED
  10. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
  11. mailto:angelika.nauels@brd.nrw.de?subject=TED
  12. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
  13. mailto:angelika.nauels@brd.nrw.de?subject=TED
  14. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html
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