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Ausschreibung: Öffentlichkeitsarbeit - DE-Hamburg
Öffentlichkeitsarbeit
Bereitstellung von Software
Beratung in Sachen Evaluierung
Dokument Nr...: 259456-2018 (ID: 2018061609134192807)
Veröffentlicht: 16.06.2018
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DE-Hamburg: Öffentlichkeitsarbeit
2018/S 114/2018 259456
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
Hamburg
22305
Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail: [1]DZEM@tk.de
NUTS-Code: DE6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.tk.de/vergabe
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXR0YYRYYEE
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXR0YYRYYEE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Webbasierte Medienbeobachtung und -analyse
Referenznummer der Bekanntmachung: 18-00393
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer (AN) beobachtet für die Techniker Krankenkasse (TK)
ein definiertes Medienpanel, stellt ihr die Ergebnisse in einer
passwortgeschützten, integrierten, webbasierten und mit
unterschiedlichen Zugriffsrechten definierbaren Online-Plattform als
Software as a Service zur Verfügung und analysiert die Treffer nach
vorgegebenen Kriterien. Zudem erbringt der AN damit zusammenhängende
Dienstleistungen.
Der Vertrag besteht aus unterschiedlichen vertraglichen Leistungen und
Leistungszeiträumen. Leistungsabschnitt 1 beginnt mit der
Einarbeitungsphase (voraussichtl. ab 3.12.2018) und umfasst ab dem
1.1.2019 die Medienbeobachtung und -analyse gemäß den
Vertragsunterlagen. Er endet spätestens am 31.12.2022. Im Rahmen des 2.
Leistungsabschnitts (1.1.2023 - 31.12.2023) führt der AN keine
Medienbeobachtung und -analyse durch. Er hält der TK für das
Kalenderjahr 2023 die Metadaten der gefundenen Treffer vor, welche er
im Vorjahr ermittelt hat, jedoch ohne die Volltexte Print.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000
79419000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Deutschlandweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Weitere Einzelheiten, insbesondere die Abstimmung eines Codebuchs zur
Medienanalyse und die konkrete Festlegung der Titel des zu
beobachtenden Medienpanels, werden in einem Briefing nach
Zuschlagserteilung definiert.
Nach Zuschlagserteilung beginnt voraussichtlich am 3.12.2018 die
Einarbeitungsphase, in der zwei Mitarbeitern der TK ein Zugriff auf das
mit Testdaten gefüllte Internetportal gewährt wird, um sich mit dem
Umgang vertraut zu machen. Im Dezember 2018 führt der AN für zwei
Mitarbeiter der TK eine Einweisung in das System in Hamburg durch. Der
Produktivbetrieb startet (ohne Alt- oder Testdaten) am 1.1.2019.
Medienbeobachtung und geschätztes Treffervolumen:
Der AN beobachtet permanent ein durch die TK definiertes Medienpanel
auf die Nennung des Begriffs Techniker Krankenkasse (auch in den
Abkürzungen TK und TKK oder die Die Techniker) in redaktionellen
Beiträgen und relevanten Kontexten.
Das für die TK permanent zu beobachtende Medienpanel beinhaltet Medien
aus den Bereichen Print, Hörfunk, Fernsehen und Internet, jedoch nicht
Social Media.
Geschätztes Treffervolumen ab 2019:
Die hier aufgeführten Schätzdaten dienen als Kalkulationsgrundlage,
können sich während der Vertragslaufzeit aber nach oben oder unten
verändern. Ein Anspruch lässt sich daher daraus für den AN nicht
ableiten. Auf Basis der TK-Medienbeobachtungsdaten 2017 und unter
Berücksichtigung des künftig angepassten Medienpanels sowie des
aktuellen Suchauftrags schätzen wir folgende Volumina für die
Medienbeobachtung und Medienanalyse:
Medienpanel ab 2019:
Print und Agenturen: ca. 250 beobachtete Titel,
Internet-Medien: ca. 400 beobachtete Titel,
Hörfunk: max. 50 beobachtete Sender,
Fernsehen: max. 50 beobachtete Sender.
Unverbindliche Schätzung Größenordnung der Trefferanzahl bei
Medienpanel und Suchauftrag gemäß der Leistungsbeschreibung jährlich:
Print und Agenturen: ca. 3 300 Treffer,
Internet-Medien: ca. 6 000 Treffer,
Hörfunk: ca. 650 Treffer,
Fernsehen: ca. 200 Treffer,
gesamt: ca. 10 150 Treffer.
Alle gefundenen Treffer werden durch den AN mit den geforderten
Metadaten und Analysedaten versehen.
Das für die TK ausgewertete Medienpanel muss zu einem späteren
Zeitpunkt auch mehrfach durch die TK geändert und nachjustiert
werden können, d.h. die TK muss einzelne, für sie ausgewertete Titel
gegeneinander austauschen oder Neuerscheinungen ergänzen können.
Eine Lieferung der Treffer auf Papier oder elektronisch auf
Datenträgern gehört nicht zum Leistungsgegenstand.
Medienanalyse:
Der AN analysiert für die TK permanent alle relevanten gefundenen
Medientreffer auf folgende Aspekte und dokumentiert die Ergebnisse für
die TK sichtbar und recherchierbar in dem Internetportal: Art des
Beitrags, Tonalität, Botschaftsdurchdringung, Zitate/Nennung
definierter Namen.
Die oben beschriebene Medienbeobachtung und -analyse kann beim AN
maschinell unterstützt erfolgen, es ist jedoch aus Gründen der
Qualitätssicherung für alle Analysen eine persönliche, redaktionelle
Nachbearbeitung vorzunehmen.
Internetportal:
Die Metadaten aller gefundenen Treffer sowie bei Printtreffern die
Volltexte sind im Internetportal jeweils für das laufende und das
darauffolgende Kalenderjahr im vollen Umfang abrufbar. Für das letzte
Jahr des Vertrags (2. Leistungsabschnitt) gilt dies nur für das
Internetportal und die Metadaten, nicht für die Volltexte Print.
Lizenzhandling:
Der AN übernimmt für die TK das erforderliche Handling der Lizenzierung
von Printartikeln mit der PresseMonitor GmbH (PMG). D. h., er sorgt
dafür, dass der TK die für ihre Medienbeobachtung und -analyse
erforderlichen Lizenzen/Nutzungsrechte in ausreichendem Umfang
eingeräumt werden und prüft die Rechnungen und verauslagt die Kosten.
Die TK erstattet dem AN die Kosten der PMG. Es wird keine separate
Vergütung für das Handling durch die TK gezahlt.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 50 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß Auftragsunterlagen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/07/2018
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf
dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum
Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte
Vergabeportal, dort über den Bereich Kommunikation zu dem o. g.
Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose
Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Anschreiben), die
unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYYEE
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2018
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2. http://www.tk.de/vergabe
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXR0YYRYYEE
4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXR0YYRYYEE
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