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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Stein
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 259975-2018 (ID: 2018061609200893291)
Veröffentlicht: 16.06.2018
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DE-Stein: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 114/2018 259975
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Stein
Stadt Stein, Stadtbauamt, Hauptstr. 56
Stein
90547
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Stein, Hauptstraße 56, 90547 Stein
Telefon: +49 9116801-1441
E-Mail: [1]bauamt@stadt-stein.de
Fax: +49 9116801-1949
NUTS-Code: DE258
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.stadt-stein.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.stadt-stein.de/unsere-stadt/wettbewerb-kulturquartier
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb RPW 2013: Kulturquartier Stein
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Stein beabsichtigt im Bestandsgebäude Mühlstraße 1 und auf
den Erweiterungsflächen Fl.Nrn. 37 und 37/2, jeweils Gemarkung Stein,
mit einem Neubau die notwendigen Flächen für die künftige Nutzung des
Areals als Bücherei, Museum und Touristeninformation unterzubringen.
Das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1684 hat eine BGF von ca. 1 100 m^2
und ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Für den
Erweiterungsbau stehen die Fl.Nrn. 37 und 37/2 mit einer möglichen BGF
von ca. 1 300 m^2 zur Verfügung. Stellplätze sind nicht nachzuweisen.
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Freianlagen gem.
HOAI 2013, mind. Leistungsphasen 2-5 (stufenweise Beauftragung), KG 300
+ 400 ca. 2,2 Mio. EUR netto; 500 kg ca. 50 000 EUR netto. Das
Bauvorhaben wird vom Auslober in Honorarzone IV eingeordnet. Wird die
Aufgabe realisiert, führt der Auslober nach Abschluss des Wettbewerbs
ein Vergabeverfahren VgV mit den Preisträgern durch. Der Auftrag kann
nur an Preisträger vergeben werden, welche die in der Bekanntmachung
aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen
erfüllen und gegen die keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 und Abs.
2 VgV vorliegen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige
natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften,
die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am
jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom- bzw.
Prüfungszeugnis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU
entspricht.
Vom Bewerber, dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft etc. sind zum
Zwecke der Auswahl die im rechtskräftig unterschriebenen und fristgemäß
eingegangenen Teilnahmeantrag/Bewerbungsformblatt geforderten Angaben
und Eigenerklärungen zu machen:
1.0 Angaben zum Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft,
Wettbewerbsgemeinschaft (1.1-1.4).
2.0 Ausschlussgründe (2.1-2.3). Angabe zu Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB.
3.0 Angaben zur Erfüllung der Mindestanforderungen (3.1).
4.0 Auswahlkriterien: Referenz des Bewerbers Leistungsbild Gebäude und
Innenräume,
4.1 fachliche Eignung: Textteil 4.1 mit Objektblättern (gewünscht sind
2 Objekte).
4.2 Gestaltqualität: Bildpräsentationen 4.2 (gewünscht sind die unter
4.1 erläuterten Objekte).
5.0 Erklärung der Bewerber/Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer
Haftung, falls zutreffend.
Für das Leistungsbild Freianlagen sind keine Referenzen nachzuweisen.
Das Verfahren wird als vorgeschalteter Wettbewerb für Objektplanung
Gebäude und Freianlagen nach RPW 2013 durchgeführt. Nach Abschluss des
Auswahlverfahrens können die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten
einen Landschaftsarchitekten benennen, mit dem sie für die Bearbeitung
des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Beteiligung eines
Landschaftsarchitekten ist möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Das Auswahlgremium hat empfehlenden Charakter und besteht aus 2
Auslobervertretern und 2 unabhängigen, freiberuflichen Architekten mit
vergleichbarer Berufsqualifikation, die nicht dem Preisgericht
angehören. Das Auswahlverfahren findet unter Aufsicht eines das
Verfahren begleitenden Juristen statt.
Auswahlkriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Fachliche Eignung: Erfahrung in Planung und Ausführung von
Referenzobjekten mit vergleichbaren Planungs-und Beratungsanforderungen
(gewünscht zwei Referenzen): 60 von 100 Punkten. (Eigenerklärung des
Bewerbers). Die Referenzobjekte sollen mit der gestellten Aufgabe
hinsichtlich der Komplexität und des Schwierigkeitsgrades vergleichbar
sein.
Gestaltqualität: Präsentationen zur Bewertung der Qualität der
Gestaltung von eigenen Referenzobjekten des Bewerbers (gewünscht die
zwei unter 4.1 beschriebenen Referenzen): 40 von 100 Punkten. Die
Referenzobjekte sind auf max. 4 Seiten DIN A4, in Papierform, einseitig
bedruckt und digital als PDF beizulegen.
Es werden alle Referenzprojekte ohne zeitliche Begrenzung gewertet,
deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden
Personen zuzurechnen ist.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Bewerbungsformblatt
abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren
Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der
eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches
Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Im Auswahlverfahren können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht
werden: 60 Punkte für fachliche Eignung und 40 Punkte für
Gestaltqualität. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die
Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu
Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die
Auswahl per Los getroffen.
Kleinere Büroeinheiten und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit
der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt oder Architekt in Arbeitsgemeinschaft mit
Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Niederwöhrmeier und Kief Architekten BDA Stadtplaner, Nürnberg
Köppen Rumetsch Architekten GmbH, Nürnberg
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilungskriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten
werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung festgelegt. Nach
derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
Städtebau und Erschließung, Baukörpergestalt, innere Funktion und
Gestaltung, Freianlagen, Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/07/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1) Preis: 13 000,00 EUR netto
2) Preis: 8 000,00 EUR netto
3) Preis: 5 000,00 EUR netto
2 Anerkennungen je 2000,00 EUR netto
Preissumme gesamt: netto 30 000,00 EUR.
Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung
der Wettbewerbssumme und Preise/Anerkennungen beschließen. Die
Mehrwertssteuer wird, sofern die Preisträger Mehrwertssteuer abführen,
zusätzlich vergütet.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es werden keine Bearbeitungshonorare bezahlt und keine Kosten
erstattet.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Christoph Gatz, Architekt, Bamberg
Norbert Diezinger, Architekt, Eichstätt
Rainer Kriebel, Architekt, Würzburg
Martin Kuntz, Architekt, Würzburg
Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb siehe
Teilnahmeantrag/Bewerbungsformblatt.
Teilnahmeberechtigt sind insgesamt 15 Bewerber/Bewerbergemeinschaften
(inklusive 2 Einladungen), die aus den Bewerbungen zusammen mit einer
ausreichenden Anzahl von Nachrückern durch Auswahl/Losverfahren vom
Auslober bestimmt werden.
2) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich unter dem bei I.3) genannten
Link heruntergeladen werden.
3 Bewerbungen sind nur mit dem rechtskräftig unterschriebenen
Teilnahmeantrag/Bewerbungsformblatt möglich; Änderungen sind
unzulässig.
4) Die Bewerbungsunterlagen müssen zum Schlusstermin (siehe. IV.2.2) in
Papierform bei der Einreichungsstelle eingegangen sein.
5) Voraussichtliche Terminplanung:
Tag der Versendung: 15.6.2018
Bewerbungsfrist: 16.7.2018 bis 12.00
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: ab KW 34/2018
Kolloquium: KW 38/2018
Abgabe: KW 42/2018 (Pläne), KW 43 (Modell)
Preisgerichtssitzung: KW 47/2018
6) Zuschlagskriterien mit Gewichtung: Ergebnis Wettbewerb 50 %
7) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV nach
Wettbewerbsabschluss:
Hinweise: Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren
werden das Vertragsmuster sowie die AVB des Auftraggebers; Nach dem
Wettbewerbsverfahren müssen die Preisträger folgende Nachweise in Bezug
auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorlegen.
Können diese Nachweise /Eignungsnachweise / Mindestanforderungen nicht
erbracht werden, wird der Preisträger vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. Preisträger können im Hinblick auf die nachzuweisende
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
nehmen (Eignungsleihe).
7.1) Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 und Abs. 2 VgV.
7.2) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Preisträgers.
Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im
Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind. Es sind im
Durchschnitt mindestens 3 angestellte Mitarbeiter einschließlich der
Führungskräfte erforderlich.
7.3) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist
eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2
000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden bei
einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss
mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung
für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben.
7.4) Eigenerklärung des Preisträgers zur Größe realisierter
Referenzprojekte. Nachzuweisen ist mindestens ein realisiertes und bis
zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossenes Bauvorhaben
(Leistungsphasen 2-8) der Honorarzone III oder höher mit
Herstellungskosten (KG 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 1
000 000 EUR.
7.5) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von
Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages
der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese
Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu
benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
7.6) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den
Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die
Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der
Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten
Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung
einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: [4]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: [5]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1-3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2018
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