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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 260072-2018 (ID: 2018061609211493388)
Veröffentlicht: 16.06.2018
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  DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2018/S 114/2018 260072
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
   Alte Bleiche 5
   Hofheim am Taunus
   65719
   Deutschland
   E-Mail: [1]vgmkl@rmv.de
   NUTS-Code: DE7
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.rmv.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungsänderung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der RMV beabsichtigt Leistungsänderungen im Rahmen des mit der DB Regio
   AG abgeschlossenen Verkehrs-Service-Vertrages S-Bahn Teilnetz Kleyer
   vom 30.11.2011 zu bestellen, die aufgrund deutlicher Fahrgastzuwächse
   und -verlagerungen sowie zur Beseitigung bereits eingetretener
   Kapazitätsengpässe im SPNV im Rhein-Main-Gebiet erforderlich werden und
   zu einem Fahrzeugmehrbedarf von 14 gebrauchten Fahrzeugen der Baureihe
   ET425 führen. Die Leistungsänderung bis zum 31.12.2029 ist gemäß § 132
   Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB zulässig und erforderlich, um
   kurzfristig die insbesondere auf einigen Verkehrskorridoren deutlich
   gestiegene Nachfrage nach SPNV-Leistungen zu erfüllen. Ursächlich
   hierfür ist neben der bekannten positiven Nutzungsbilanz mit
   kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen in der Ballungsregion u.a.
   auch die Erschließung weiterer neuer Nutzergruppen mit einer
   sprunghaften Nachfragesteigerung und die erforderliche
   Weiterentwicklung des qualitativen und verkehrlichen Angebots.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Ziffer II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7 und V.2.4 erfolgen nur aus
   technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen
   eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Leistungsänderung erfolgt auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1
   Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Die vorstehend abweichende Angabe zur
   Vefahrensart erfolgte, weil eine entsprechende Auswahlvariante nicht
   gegeben war. Die Leistungsänderung ist aus den in Ziffer II.1.4)
   dargestellten Gründen erforderlich. Die Leistungsänderung erfolgt auf
   Grundlage der im Verkehrs-Service-Vertrag enthaltenen Regelungen für
   Leistungsänderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus
   wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen. Er wäre mit
   erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den
   öffentlichen Auftraggeber verbunden. Die vorgenannten Umstände, die zur
   Leistungsänderung zwingen, waren deshalb vom Auftraggeber trotz einer
   sorgfältigen Vorbereitung unter Einbeziehung aller vorhandenen
   Informationen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der
   Beauftragung des bestehenden Dienstleistungsauftrages nicht
   vorhersehbar.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/06/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG
   Mannheimer Str. 81
   Frankfurt am Main
   60327
   Deutschland
   NUTS-Code: DE7
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu Ziffer V.2.1): Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft
   liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der
   Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 30
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
   Daneben ist auf § 135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber.
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/06/2018
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