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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 260072-2018 (ID: 2018061609211493388)
Veröffentlicht: 16.06.2018
*
DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2018/S 114/2018 260072
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
Alte Bleiche 5
Hofheim am Taunus
65719
Deutschland
E-Mail: [1]vgmkl@rmv.de
NUTS-Code: DE7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.rmv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungsänderung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der RMV beabsichtigt Leistungsänderungen im Rahmen des mit der DB Regio
AG abgeschlossenen Verkehrs-Service-Vertrages S-Bahn Teilnetz Kleyer
vom 30.11.2011 zu bestellen, die aufgrund deutlicher Fahrgastzuwächse
und -verlagerungen sowie zur Beseitigung bereits eingetretener
Kapazitätsengpässe im SPNV im Rhein-Main-Gebiet erforderlich werden und
zu einem Fahrzeugmehrbedarf von 14 gebrauchten Fahrzeugen der Baureihe
ET425 führen. Die Leistungsänderung bis zum 31.12.2029 ist gemäß § 132
Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB zulässig und erforderlich, um
kurzfristig die insbesondere auf einigen Verkehrskorridoren deutlich
gestiegene Nachfrage nach SPNV-Leistungen zu erfüllen. Ursächlich
hierfür ist neben der bekannten positiven Nutzungsbilanz mit
kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen in der Ballungsregion u.a.
auch die Erschließung weiterer neuer Nutzergruppen mit einer
sprunghaften Nachfragesteigerung und die erforderliche
Weiterentwicklung des qualitativen und verkehrlichen Angebots.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Ziffer II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7 und V.2.4 erfolgen nur aus
technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen
eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Leistungsänderung erfolgt auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Die vorstehend abweichende Angabe zur
Vefahrensart erfolgte, weil eine entsprechende Auswahlvariante nicht
gegeben war. Die Leistungsänderung ist aus den in Ziffer II.1.4)
dargestellten Gründen erforderlich. Die Leistungsänderung erfolgt auf
Grundlage der im Verkehrs-Service-Vertrag enthaltenen Regelungen für
Leistungsänderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus
wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen. Er wäre mit
erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den
öffentlichen Auftraggeber verbunden. Die vorgenannten Umstände, die zur
Leistungsänderung zwingen, waren deshalb vom Auftraggeber trotz einer
sorgfältigen Vorbereitung unter Einbeziehung aller vorhandenen
Informationen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der
Beauftragung des bestehenden Dienstleistungsauftrages nicht
vorhersehbar.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/06/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG
Mannheimer Str. 81
Frankfurt am Main
60327
Deutschland
NUTS-Code: DE7
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu Ziffer V.2.1): Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft
liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der
Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 30
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Daneben ist auf § 135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2018
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2. http://www.rmv.de/
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