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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-München
Gebäudereinigung
Schneeräumung
Hausmeisterdienste
Dokument Nr...: 261834-2018 (ID: 2018061909343496976)
Veröffentlicht: 19.06.2018
*
  DE-München: Gebäudereinigung
   2018/S 115/2018 261834
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für
   Unterricht und Kultus
   Salvatorstr. 2
   München
   80333
   Deutschland
   Telefon: +49 8921862088
   E-Mail: [1]vergabestelle@stmuk.bayern.de
   Fax: +49 8921863088
   NUTS-Code: DE2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.km.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pflege und Bewirtschaftung (inkl. Reinigung) des Erinnerungsortes
   Olympia-Attentat München 1972
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Pflege und Bewirtschaftung (inkl. Reinigung) des Erinnerungsortes
   Olympia-Attentat München 1972
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90620000
   98341140
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972
   Kolehmainenweg 11
   80809 München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gebäudereinigungsarbeiten, Winter- und Hausmeisterdienste des
   Erinnerungsort Olympia-Attentat München 1972, Kolehmainenweg 11, 80809
   München.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Kalkulierte produktive Stunden / Gewichtung:
   40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2018
   Ende: 30/09/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann um jeweils ein Jahr verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option
   bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine
   Preisgleitklausel verändert.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
   1) Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen
   niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der
   Berufsausübung sind zugelassen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
   entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den
   Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die
   durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV
   eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit
   deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und
   dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE
   nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken,
   sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat
   beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
   Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
   Bietergemeinschaften:
   Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 sowie unter VI.3 Nr. 5 geforderten
   Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
   zusammen mit dem Angebot einzureichen.
   Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3 geforderten
   Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer
   Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt
   vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
   1) dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine
   Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist.
   2) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
   3) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat.
   4) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das
   Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
   und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet
   oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
   5) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123
   GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
   Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
   6) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
   7) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG
   und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches
   SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
   8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a
   oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
   oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig
   verurteilt worden ist/sind.
   9) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr.
   2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten
   Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a
   Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
   oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit
   einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
   10) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
   (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochen nach
   Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags
   aufrechterhalten werden: Personenschäden 2 500 000 EUR, Sach- und
   Vermögensschäden (jeweils) 1 000 000 EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden
   500 000 EUR, Schlüsselverlustrisiko 50 000 EUR).
   11) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
   Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der
   Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
   12) Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre
   Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch
   entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein
   Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen
   Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende
   Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch
   nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten
   Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die
   entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des
   Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen
   wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder
   einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).
   Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1
   genannten Bedingungen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
   1) Referenzliste über derzeit bestehende vergleichbare Aufträge
   (Hausmeister- und Reinigungsleistungen, Winterdienst) mit folgenden
   Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu
   erbringenden Leistung, Datum Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit
   Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1)
   2) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 46 VgV
   Abs. 3 Nr. 8)
   3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
   als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10);
   Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der
   benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter
   Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für
   jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von
   der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der
   Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung
   des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem
   Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf
   Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum
   Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen
   Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies
   gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs.
   4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1
   genannten Bedingungen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/08/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/08/2018
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Eine Teilnahme am Eröffnungstermin ist nicht möglich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bitte beachten Sie: Fragen zum Vergabeverfahren werden ausschließlich
   auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
   (StMUK) beantwortet.
   Auskünfte werden gemäß § 9 VgV zeitnah unter
   [4]http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html in
   anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist
   verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen bzw.
   zusätzliche Informationen und Änderungen selbst zu informieren.
   1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen
   und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang unter dem unter I.3 Kommunikation
   angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen,
   Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren.
   2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und
   den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen
   Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur
   Fragestellung nur bis zum 26.7.2018, 1.:00. Die eingegangenen Fragen
   und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1.) beschrieben.
   3) Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1.1.2018 vereinbarten
   Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (mindestens Lohngruppe 1)
   anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1.1.2018 vereinbarten
   Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
   4) Die Schutzerklärung Scientology ist unterschrieben mit dem Angebot
   einzureichen.
   5) Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen
   Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen
   bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben
   werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
   6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit
   weiteren Angaben wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
   erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
   10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf
   der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/06/2018
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   3. http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html
   4. http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html
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