(1) Searching for "2018081809214824400" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Berlin
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 362340-2018 (ID: 2018081809214824400)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
DE-Berlin: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2018/S 158/2018 362340
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik,
Mietermanagement, SE TL B 125, Herr Asmussen
Keibelstr. 36
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit
Finanzen Vergabegrundsatzstelle SE Fin 5
Telefon: +49 30-4664795510
E-Mail: [1]sefin5@polizei.berlin.de
Fax: +49 30466-483795599
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.polizei.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen
Vergabegrundsatzstelle SE Fin 5
Platz der Luftbrücke 6, Bauteil C Ebene 2, Raum 2332
Berlin
12101
Deutschland
Telefon: +49 30-4664795510
E-Mail: [5]sefin5@polizei.berlin.de
Fax: +49 30466-483795599
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.polizei.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvetrag zur Prüfung, Wartung und Störungsbeseitigung an Hebebühnen
Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 100/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Prüfungen, Wartungen und Störungsbeseitigungen an
Hebebühnen im Bestand der Polizei Berlin
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Berlin, Nähere Angaben hierzu befinden sich in den
Vergabeunterlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag für Prüfungen, Wartungen und Störungsbeseitigungen an
Hebebühnen und Hebeeinrichtungen im Bestand der Polizei Berlin; Nähere
Einzelheiten dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
(FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die
Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht
berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der
Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf
Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis
zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44
VgV wird Bezug genommen.
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe
der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw.
sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die
genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen
vorzulegen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die
Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder
die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB
(supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen
Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten
Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
GWB geführt werden.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die
Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR
brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
die Arbeiten erfolgen nach den Richtlinien des WHG, VAwS, BetrSichV
(VbF), TRbF und TRBS.
Der gültige Nachweis als Fachbetrieb nach WHG § 19 ist zwingend
vorzulegen!
Die Sachkundenachweise (Schulungen) für die im Anlagenbestand
befindlichen Geräte der Fabrikate Georg Kirsten, Zippo, Nussbaum,
Hofmannn Maha sind zu erbringen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die
konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
konkrete Leistung erbringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016
zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den
vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/10/2018
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/10/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei derzuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:sefin5@polizei.berlin.de?subject=TED
2. http://www.polizei.berlin.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261
5. mailto:sefin5@polizei.berlin.de?subject=TED
6. http://www.polizei.berlin.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|