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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Berlin
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 362340-2018 (ID: 2018081809214824400)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2018/S 158/2018 362340
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik,
   Mietermanagement, SE TL B 125, Herr Asmussen
   Keibelstr. 36
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit
   Finanzen  Vergabegrundsatzstelle  SE Fin 5
   Telefon: +49 30-4664795510
   E-Mail: [1]sefin5@polizei.berlin.de
   Fax: +49 30466-483795599
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.polizei.berlin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen 
   Vergabegrundsatzstelle  SE Fin 5
   Platz der Luftbrücke 6, Bauteil C Ebene 2, Raum 2332
   Berlin
   12101
   Deutschland
   Telefon: +49 30-4664795510
   E-Mail: [5]sefin5@polizei.berlin.de
   Fax: +49 30466-483795599
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.polizei.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvetrag zur Prüfung, Wartung und Störungsbeseitigung an Hebebühnen
   Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 100/18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag für Prüfungen, Wartungen und Störungsbeseitigungen an
   Hebebühnen im Bestand der Polizei Berlin
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75131000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Berlin, Nähere Angaben hierzu befinden sich in den
   Vergabeunterlagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvertrag für Prüfungen, Wartungen und Störungsbeseitigungen an
   Hebebühnen und Hebeeinrichtungen im Bestand der Polizei Berlin; Nähere
   Einzelheiten dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
   (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
   Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die
   Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht
   berücksichtigt.
   Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der
   Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
   Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf
   Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
   Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
   eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
   EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
   (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
   Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
   Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis
   zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44
   VgV wird Bezug genommen.
   Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der
   Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung.
   Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe
   der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
   Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw.
   sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die
   genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen
   vorzulegen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
   den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die
   Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder
   die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
   Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
   Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB
   (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen
   Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne
   der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten
   Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
   Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
   GWB geführt werden.
   Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
   Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
   ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die
   Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
   Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR
   brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
   erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   die Arbeiten erfolgen nach den Richtlinien des WHG, VAwS, BetrSichV
   (VbF), TRbF und TRBS.
   Der gültige Nachweis als Fachbetrieb nach WHG § 19 ist zwingend
   vorzulegen!
   Die Sachkundenachweise (Schulungen) für die im Anlagenbestand
   befindlichen Geräte der Fabrikate Georg Kirsten, Zippo, Nussbaum,
   Hofmannn Maha sind zu erbringen.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
   der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die
   konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
   konkrete Leistung erbringen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016
   zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den
   vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/10/2018
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/11/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/10/2018
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 30-90138316
   Fax: +49 30-90137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen.
   Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, bei derzuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
   der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
   geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/08/2018
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