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Ausschreibung: Registraturdienste - DE-München
Registraturdienste
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument Nr...: 362333-2018 (ID: 2018081809220124422)
Veröffentlicht: 18.08.2018
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DE-München: Registraturdienste
2018/S 158/2018 362333
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Städtisches Klinikum München GmbH
Thalkirchner Straße 48
München
80337
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Michael Klüglich
E-Mail: [1]michael.klueglich@klinikum-muenchen.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.klinikum-muenchen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/index.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung und Umsetzung einer systemgestützten Anlageninventur bspw.
im Rahmen der RFIDTechnik (radio-frequency identification)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79560000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die StKM hat die Zielsetzung, an allen fünf Klinikstandorten eine
körperliche Inventur durchzuführen und ein permanentes rollierendes
Anlageinventurverfahren einzuführen. Hierfür ist die Unterstützung bei
der Beschaffung und Umsetzung einer systemgestützten Anlageninventur
bspw. im Rahmen der RFIDTechnik (radio-frequency identification)
vorgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Städtische Klinikum München GmbH (im Folgenden kurz StKM) ist das
größte Klinikunternehmen der Metropolregion München. An fünf Standorten
werden jährlich rund 150 000 Menschen stationär und weitere 100 000
ambulant behandelt. Mit über 60 Fachkliniken und medizinischen
Abteilungen ist die StKM ein hoch komplexer Klinikkonzern mit
speziellen Rahmenbedingen und Prozessen aus der Gesundheitswirtschaft.
Die StKM hat die Zielsetzung, an allen fünf Klinikstandorten eine
körperliche Inventur durchzuführen und ein permanentes rollierendes
Anlageinventurverfahren einzuführen. Hierfür ist die Unterstützung bei
der Beschaffung und Umsetzung einer systemgestützten Anlageninventur
bspw. im Rahmen der RFIDTechnik (radio-frequency identification)
vorgesehen.
Das Prinzip der Anlageninventarisierung sieht vor, eine körperliche
Bestandsaufnahme vor Ort durchzuführen, indem jeder einzelne
Vermögensgegenstand (im Folgenden kurz VG) des Sachanlagevermögens
(für geringwertige Wirtschaftsgüter werden Sonderlösungen angestrebt)
in das SAP-gestützte System erfasst wird. Demnach wird der gesamte
Anlagenbestand in regelmäßigen Abständen mit dem internen
SAP-gestützten System der Anlagenbuchhaltung synchronisiert und ein
Soll-Ist-Abgleich vorgenommen.
Für die Einführung einer medienbruchfreien Anlageninventur an den
Standorten der StKM ist vorgesehen, zukünftig eine moderne Technologie
einzusetzen. Mithilfe der RFID-Identifikationstechnik soll eine
vereinfachte, automatisierte Anlageninventur ermöglicht wer-den.
Das RFID-System besteht aus:
Transpondern (Tags): Diese werden an die einzelnen VG des
Sachanlagevermögens befestigt,
Druckern: Druck der Tags für die einzelnen Vermögensgegenstände (VG),
Scannern: Lesen die Informationen der VG ein,
Middleware: die bereitgestellte Software ermöglicht entsprechenden
Schnittstellen zu bestehenden EDV-Systemen und Datenbanken.
Der Ort für die fachliche und technische Leistungsdurchführung im
Rahmen der RFID-gestützten Sachanlageninventur umfasst die fünf
Standorte der StKM in Schwabing, Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach
und in der Thalkirchner Straße. An allen Standorten der StKM sind alle
fachlichen und technischen Rahmenbedingungen anzuwenden und die
standortspezifischen Besonderheiten in die Projektdurchführung
einzubeziehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten
Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet
die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und
fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der
Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die
aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien)
erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen,
werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick
auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die 3 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung
werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit
vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C II 2 Nr. 2 der
Teilnahmeunterlagen bzw. Ziffer III.1.2) dieser Bekanntmachung (die
Punktevergabe ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen, siehe Ziffer
V.14.a);
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer
C II 3 Nr. 6 der Teilnahmeunterlagen bzw. Ziffer III.1.3) dieser
Bekanntmachung (ohne Ziffer C II 3 Nr. 6 a)-c) der
Teilnahmeunterlagen):
für jede Referenz, die eine der Anforderungen aus Ziffer C II 3 Nr. 6
a)-c) der Teilnahmeunterlagen entspricht, erhält der Bewerber jeweils
einen Zusatzpunkt. (die Punktevergabe ist den Teilnahmeunterlagen zu
entnehmen, siehe Ziffer V.14.b)
Die Mindestpunktzahl beträgt gemäß lit. (a) bis (b) 2 Punkte; maximal
erreichbare Punktzahl gemäß lit. (a) bis (b) beträgt 20 Punkte.
Zusatzpunkte für Referenzen, die die Anforderungen aus Ziffer C II 3
Nr. 6 a)-c) der Teilnahmeunterlagen erfüllen, sind hinzuzurechnen.
c) Gesamtauswahlentscheidung
Grundsätzlich werden die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten
Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben
mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis 3
Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem
letzten Rang mehr als 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen
diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim
Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der
eingereichten Referenzen abgestellt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV);
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
2) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist, für die letzten 3 abge-schlossenen Geschäftsjahre (§
122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
3) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122
Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden
(zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers
oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende
Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie
ausreichend).
4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebs-haftpflichtversicherung (§ 122
Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR p. a. (zweifach
maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder
Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende
Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie
ausreichend);
5) Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder
Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich
vorgeschrieben ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2: der Bewerber weist einen Umsatz im ausgeschriebenen
Leistungsbereich von mindestens 1.5 Millionen EUR p. a. auf.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB
i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten
höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
ein Referenzauftrag muss mindestens 20 000 inventurpflichtige
Anlagegüter umfassen,
Bestandsaufnahme von inven-turpflichtigen Anlagegütern,
Neuetikettierung von inventurpflichtigen Anlagegütern.
6a) Referenz in einem deutschen Klinikum der Maximalversorgung;
6b) Referenz mit Inventursoftware und moderner Lesetechnologie (Barcode
oder QR-Code);
6c) Referenz in der Bestandsaufnahme von inventurpflichtigen
Anlagegütern mit mehr als 50 000 inventurpflichtigen Anlagegütern.
7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfä-higkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3
GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht;
8) Erklärung zum Unterauftragnehmer falls zutreffend;
9) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer falls zutreffend.
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt
sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf
Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben
Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
10. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe falls zutreffend
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 6: der Bewerber weist mindestens 3 geeignete vergleichbare
Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
auf.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
11) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
12) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
13) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) falls zutreffend,
14) Scientology-Schutzerklärung;
15) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG;
16) Auszug aus dem Gewerbezentralregister falls vorliegend;
17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/09/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind;
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134
Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses
nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2018
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3. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/index.html
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