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Ausschreibung: Lieferung eines Notfallkrankenwagens - DE-Rubenow
Notfallwagen
Dokument Nr...: 864126-2018 (ID: 2018082016483425923)
Veröffentlicht: 20.08.2018
*
  Lieferung eines Notfallkrankenwagens
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018000318046  Lieferung eines Notfallkrankenwagens
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 17509 Rubenow , Deutschland
13.08.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_Stand_2015_01....................................................................................
.... 3
Hinweisblatt zum Umgang mit Papierangeboten
............................................................................................. 6
2018000318046,
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung........................................................................... 7
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 31
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2018000318046
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Lieferung eines Notfallkrankenwagens
Auftragsbeschreibung Lieferung eines Notfallkrankenwagens (Krankenkraftwagen Typ B/EA  Emergency Ambulance) mit
einer Ausstattung nach DIN EN 1789 (mit betrieblichen Anpassungen) Kraftfahrzeug der Masseklasse
L, Kategorie 1  straßenfähig nach DIN EN 1846 Teil 2
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer/Ausführungsort 17509 Rubenow
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 90%: 10%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
341141000 Notfallwagen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutscheevergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 29.08.2018 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 10.09.2018 14:00:00
1
Bindefrist 28.09.2018
Voraussichtlicher Versand
Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 02.01.2019
Ende 30.09.2019
Anmerkungen Die Lieferung des Fahrzeuges hat im Zeitraum vom 02.01.2019 bis zum 30.09.2019 zu erfolgen.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutscheevergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 29.08.2018 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutscheevergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder EMail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per EMail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Januar 2015
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der EWN GmbH (nachfolgend AG genannt). Die Einkaufsbedingungen
gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts
und des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) hat
die Bestellung/den Vertrag innerhalb von 2 Wochen
nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf
der Frist ist der AG berechtigt, die Bestellung/den
Vertrag zurück zu nehmen, ohne dass dem AG daraus
Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das
gilt nicht, wenn die Lieferung bzw. Leistung bereits
erbracht wurde.
2.2. Nur schriftlich erteilte Bestellungen/Verträge sind
rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche
gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen
und Erweiterungen des Vertrages.
2.3. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche
Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben
werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder
teilweise von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten
bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
2.4. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen,
sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf
in Form eines Nachtrags/einer Vertragsanpassung
zur Bestellung/zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Der AG ist verpflichtet, die Verordnung VO PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
für die Vereinbarung der Preise zugrunde zu legen.
Das Zustandekommen des Preises hat der AN den
für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen
Behörden auf Verlangen nachzuweisen.
3.2. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen
Preise gelten als fest vereinbart und decken den
beauftragten Liefer-/Leistungsumfang vollinhaltlich
ab.
3.3. Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand
sind mit dem Bestell-/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart wurde.
3.4. Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung unter Angabe
der Bestellnummer des AG und der geforderten
Angaben lt.  14 USTG einzureichen. Rechnungszweitschriften
sind als Duplikat zu kennzeichnen.
Rechnungen mit fehlenden Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt.
Sie gelten als nicht fällig.
3.5. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung
und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Zahlung
erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb
von 30 Tagen netto. Soweit der AN Dokumentationen
zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit
der Lieferung und Leistung den Eingang dieser
Unterlagen voraus, bei Mängeln behält sich der
AG einen Preiseinbehalt vor.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder Leistung als vertragsgemäß. Werden
durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der
Einbehalt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4
Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben
wird.
3.6. Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen
dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit
dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG
wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer- u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefer-/ Leistungstermins
oder der Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang
der Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom
AG genannten Empfangs-bzw. Verwendungsstelle
oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht
werden kann. Wird dies erkennbar, hat der
AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen- und
Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich
Frost und Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der
AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der AN
hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis
eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen
des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen
zu geben und ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte
Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden
Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden
Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten
und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer
3
Seite 2 von 3
wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten
des AN zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen
geht bei Lieferungen mit dem Eingang
bei der vom AG angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift.
Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung
bestgeeigneter Materialien entsprechend dem
Stand der Technik bei Bestellung/Vertragsabschluss.
Er sichert zu, dass die Lieferung und Leistung frei von
Sach- und Rechtsmängeln im Sinne der  434 und
435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung
und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen
und Umweltschutzvorschriften
sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen
die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies
dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/
Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald
sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens
jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang
der Lieferung beim AG.
6.3. Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach
 437 und 634 BGB.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche
ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern
in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes gesagt
ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß
438 bzw. 634a BGB.
6.4. In den Bestellungen/Verträgen kann entsprechend
der Bedeutung für das Unternehmen ein Gewährleistungseinbehalt
vereinbart werden.
6.5. Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen
ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel
zu beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen.
Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
6.6. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt,
während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer
des AG zu protokollieren und dem AN zu
übergeben. Werden Mängel, die eine Beeinträchtigung
der Qualität bewirken, festgestellt, hat der AN
diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen
Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN
dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der
Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse
und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
7.2. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung
keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG
von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in
Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den
AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche)
ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung
bezieht sich auch auf alle Aufwendungen,
die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
7.3. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten
Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon,
ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der
Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.4. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen
u. ä. verbleiben im Eigentum
des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/
in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN
verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen
Dritter klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Bestellung/des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
welche auf anderen Umständen als Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt
sich die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden. In diesen Fällen ist eine Haftung für
Vermögensschäden ausgeschlossen. Gleiches gilt
bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen
(nicht leitende Angestellte) außerhalb
des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten
sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft
werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften als
Netto- Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede
der Vorausklage gemäß  771 BGB eines europäischen
als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes
akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behalt
er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse
zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge
für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller
gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum
im Verhältnis der objektiven Werte dieser
Waren.
Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte
ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder
von ihm zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
4
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a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern
oder von diesem beauftragte Dritte, die mit
der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages betraut sind, oder
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern
oder beauftragten Dritten strafbare
Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet,
die unter  299. 333, 334 StGB, 17, 18 UWG
fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen
gern. Nummer 10.1 a vorgenommen
hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen
Schadenersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn, das
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gern. Nummer
10.1. b oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung,
soweit es sich um sozial adäquates Verhalten
im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens
des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung
vom 08. November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche
des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden
beim AG gespeichert und für interne Zwecke
gem. Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder
ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf
dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung
bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort
für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen
Zahlungen) ist ausschließlich der Geschäftssitz des
AG.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.
de/bsvwvbund_08112004_9132101701.htm
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer
Bestellung/ einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte
Recht der Bundesrepublik Deutschland
(BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen
ergänzt werden
5
Hinweisblatt zum Umgang mit Papierangeboten
Das vorliegende Ausschreibungsverfahren wird im Rahmen der elektronischen Vergabe (eVergabe)
durchgeführt.
Hierbei wird auch die Abgabe der Angebote durch die Bieter an die Vergabestelle in elektronsicher
Form über die Vergabeplattform favorisiert. Angebote die z.B. per Email eingereicht werden, erfüllen
nicht die Voraussetzungen an ein elektronisches Angebot und können nicht gewertet werden.
Die Einreichung von Angeboten in Papierform bei der Vergabestelle ist jedoch auch weiterhin zulässig.
Hierbei gilt folgendes zu beachten:
- Die Papierangebote müssen zwingend unterschrieben sein!
- Der Ansprechpartner beim Bieter muss namentlich (Druckbuchstaben) mit Angabe der
Emailadresse ausgewiesen sein!
- Keine doppelte Einreichung  in Papier- und elektronischer Form!
Für die Einreichung von Papierangeboten ist nachfolgender Kennzettel zu verwenden und auf dem
Angebotsumschlag anzubringen.
__________________________________________________________________________________
Kennzettel für den Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen!
Angebot unverzüglich an den Einkauf weiterleiten!
Vom Bieter auszufüllen!
Absender: ____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
Angebot für: ____________________________________________
Angebotsschlusstermin/
Eröffnungstermin am: __________________ ________ Uhr
Ort des Eröffnungstermins: _______________________________
Vom Auftraggeber auszufüllen!
Eingang des Angebots am: __________________ ________ Uhr
6
Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
Seite: 1 / 17
Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
Titel:
Lieferung eines Notfallkrankenwagens (Krankenkraftwagen Typ B/EA  Emergency Ambulance) mit einer
Ausstattung nach DIN EN 1789 (mit betrieblichen Anpassungen)
Kraftfahrzeug der Masseklasse L, Kategorie 1  straßenfähig nach DIN EN 1846 Teil 2
Liefer-/Leistungstermine:
ab frühestens 2. Januar 2019, jedoch spätestens bis zum 30. September 2019
Liefer- und Leistungsbeschreibung:
Aufgrund des technischen Fahrzeugzustandes, des Alters des eingesetzten Krankenkraftwagens und den
gestiegenen Anforderungen entsprechend, soll für die Werkfeuerwehr der EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH ein Neufahrzeug mit einer Ausstattung nach DIN EN 1789 angeschafft werden.
Dieses Fahrzeug soll den Anforderungen eines NOTFALLKRANKENWAGENS  Krankenkraftwagen Typ B -
EA (Emergency Ambulance) entsprechen.
Das Fahrzeug ist mit den nachfolgend beschriebenen Fahrzeugkomponenten, medizinischen Geräten und
Verbrauchsmaterialen als Gesamtpaket anzubieten. Beistellungen durch den Auftraggeber werden gesondert
dargestellt.
anzufordernde Prüfbescheinigungen/Dokumentationen:
- ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs inkl. An-, Um- und Aufbauten (Datenblätter)
- aussagefähiges Prospektmaterial und Produktblätter mit Abbildungen
- Fertigungsablaufplan
- Klimakonzept, technische Lösungen als Entwurf und Schemata
- Innenausbauplan
- Folierungskonzept
- Übersicht über die Wartungsfristen der eingebauten Geräte und Aggregate sowohl des Fahrgestells
als auch des Aufbaus bzw. des Gesamtfahrzeugs
- Wartungsvertragsangebot
7
Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
Seite: 2 / 17
Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
1. Grundsätze
Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik,
dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers (AN), anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften
über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften,
Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Auf eine Abweichung von der Norm DIN
EN 1789 (bereits in der Leistungsbeschreibung oder bei der Realisierung) muss vom Auftragnehmer hingewiesen
werden.
Das angebotene Fahrzeug ist geeignet für den Transport, die Erstversorgung sowie zur Überwachung von
einer liegenden Patientin bzw. einem liegenden Patienten, darüber hinaus müssen bis zu 4 Helfer/-innen
(inkl. Fahrer/-in) transportiert werden können.
Die max. Anzahl der zu transportierenden Personen ist auf insgesamt 5 Personen (Fahrer/-in, Patient/-
Patientin und Helfer/-innen) a 75 kg begrenzt. Ein Reservegewicht von 150 kg (Transport) bzw. 350 kg
(Stillstand) für Personen ist einzuplanen und in der Massenbilanz zu berücksichtigen.
Die Halterungen für Personen und alle Lagerungen für Ausrüstungsgegenstände, die zum Leistungsumfang
gehören, sind so auszuführen, dass sie einer Einwirkung von 10 g in Vorwärts-, Rückwärts-, Links-,
Rechts- und Senkrecht-Richtung standhalten (DIN EN 1789).
Das angebotene Fahrzeug beschleunigt mit seinem zulässigen Gesamtgewicht innerhalb 35 s von 0 km/h
auf 80 km/h (DIN EN 1789).
Schriftzüge, Modell- und Motorbezeichnung sollen entfallen. Es sind neutrale Kennzeichenträger zu montieren
(ohne Werbung).
Fahrzeuge in der Ausführung Fahrgestell mit Kofferaufbau in Aluminiumgerippebauweise werden bevorzugt
gegenüber Kastenwagen.
Folgende Fahrzeugabmessungen bzw. Parameter werden vorgegeben:
Zul. Gesamtgewicht min.: 5,0 t bis max.: 5,5 t
(Bautechnische Ausführungen, die eine weitere Erhöhung der Nutzlast des Fahrzeuges zur Folge haben,
werden nicht akzeptiert.)
Fahrzeuglänge max.: 6.900 (Maße in mm, mit Heckauftritt)
Fahrzeughöhe max.: 2.995 (Maße in mm, ohne Aufbauten)
Gesamtbreite max.: 2.450 (Maße in mm, inkl. Außenspiegel)
Lichtes Innenmaß des Krankenraumes (L x B x H in mm) mindestens: 3600 x 2000 x 1900
Radstand 3.665 mm
Die verbaute Luftfederung erfüllt Komfortanforderungen für den Patiententransport, reagiert in Abhängigkeit
vom Beladungszustand und ermöglicht durch Anheben/Absenken des Fahrzeugs eine leichte und
sichere Be- und Entladung.
Ausstattung mit geländetauglichen M+S Ganzjahresreifen, auf serienmäßigen Stahlfelgen, deren Produktionsdatum
bei Abnahme des Fahrzeugs nicht älter als 6 Monate sein darf. Der vorgeschriebene Reifendruck
muss dauerhaft lesbar über allen Rädern angebracht sein (an den Radläufen).
8
Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
Seite: 3 / 17
Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
Es sind ein Korrosionsschutz und eine Hohlraumkonservierung sowie dauerhafter Unterbodenschutz zum
Schutz vor Steinschlägen vorzusehen.
Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der im folgenden genannten Grundsätze, Regelungen, Ordnungen
u. ä.:
- StVZO BRD-Straßenverkehrszulassungsordnung
- Mindestforderungen der DIN EN 1789 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung
- DGUV Vorschrift 71  Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge
- VDE-/DIN-Normen  Vorschriften über elektrische Anlagen
- Funkentstörung nach DIN VDE 0879 für störungsfreien Funkbetrieb
- Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS)
Verbaut werden dürfen nur Systeme und Bauelemente die eine e1-Kennung besitzen.
Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik kommen zur Anwendung.
Der ressourcensparende Einsatz von recycelbaren Materialien im größtmöglichen Umfang ist selbstverständlich.
1. Technische Beschreibung
a. Motor und Antrieb
Dieselmotor, Leistung mind. 120 kW
Schadstoffklasse: EURO 6
Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselpartikelfilter und eine Abgasreinigungsanlage, deren Abgasführung
zur linken Fahrzeugseite ausgeführt ist und die Außenkante des Fahrzeugs erreicht.
Der Kraftstofftank verfügt über einen gesicherten Zugang zum Einfüllstutzen und fasst mindestens 75 Liter
Kraftstoff (die in der Massebilanz Berücksichtigung finden). Der Deckel des Kraftstoffbehälters ist mit der
Aufschrift Diesel zu versehen.
Der Anbieter stellt den zu erwartenden Verbrauch von zusätzlichen Betriebsstoffen dar, wenn die angegebene
Schadstoffklasse ohne diese nicht erreicht wird.
Das geplante Fahrzeug verfügt über ein Automatikgetriebe.
b. Karosserie
Der Fahrer- als auch der Krankenraum für bis zu 7 Personen (KR) ist wärmeisolierte. Die Einstiegstür links
und rechts im Fahrerraum verfügen über etwa 90 Öffnungswinkel.
Die große (> 1000 mm Breite) Schiebetür rechts im Krankenraum (inkl. Schiebefenster) und, die 2 Hecktüren,
die 2 fahrzeughohe Außenfächer im hinteren Fahrzeugbereich und das halbhohe Außenfach hinter
dem Fahrerplatz werden durch eine Türarretierung in Endposition gesichert.
Die, bis zur Seitenwand öffnenden und bei 90 und bei 270 Öffnungswinkel arretierbaren, Hecktüren sind
mit Fenstern auszustatten.
Die Krankenraumverglasung ist mit einer von außen nicht einsehbaren Wärmeschutzverglasung versehen,
die Seitenscheiben des Fahrerraums mit einer Wärmeschutzverglasung und die Frontscheibe besteht aus
Verbundglas.
Alle Klappen sind mit einer öffnungswinkelunabhängigen Drehhemmung auszustatten. Der Öffnungswinkel
muss mind. 90 betragen.
Diese Ausstattung wird ergänzt durch:
- Frontstoßfänger mit Auftritten
- Schmutzfänger im Bereich der Vorderräder, im Heckbereich Spritzschutz über die gesamte Fahrzeugbreite
- Abschleppöse vorne
- Heckauftritt über die gesamte Breite des Fahrzeughecks als Einstiegshilfe
- Elektromechanische (oder hydraulische) Trittstufe im Bereich der Schiebetür (mind. Breite 800
mm - mit optischer und akustischer Warnung im Fahrerraum bei ausgefahrener Trittstufe)
9
Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
c. Sicherheitseinrichtungen/Bremsanlage/Fahrassistenzsysteme
Die 2-Kreis-Hydraulik-Bremsanlage wirkt über Scheibenbremsen an Vorder- und Hinterachse.
Das Fahrzeug verfügt über ein Elektronisches Stabilitätsprogramm/ -kontrolle mit last- und geschwindigkeitsabhängiger
Fahrdynamikregelung, elektronischer Bremskraftverteilung (EBV), hydraulischem
Bremsassistenten (BAS) oder ähnliche Systeme. (angeben und beschreiben)
Optional sind weitere verfügbare Sicherheitssysteme anzubieten, welche die Fahrstabilität des Fahrzeuges
günstig beeinflussen, aber nicht zum angebotenen Leistungsumfang gehören. Bei serienmäßiger Ausstattung
mit Spurhalteassistent soll dieses System abschaltbar sein.
Eine Rückfahrkamera am oberen Fahrzeugheck mit Shutter (Schaltung über eingelegten Rückwärtsgang)
und guter Umsicht auch bei Dunkelheit stellt ihr Bild auf einem mindestens 140 mm in der Diagonale messenden
Farbmonitor für den/die Fahrer/-in dar.
Für das Fahrzeug ist folgende sicherheitstechnische Ausstattung zu garantieren:
- Antiblockiersystem
- Antriebsschlupfregelung
- Kollisionswarnsystem
- Servolenkung, wartungsfrei (Wendekreis angeben)
- Einparkhilfe, akustisch
- 3-Punkt-Automatik-Sicherheitsgurte für alle Sitzplätze
- Warnton und anzeige bei nicht angelegtem Fahrer-Sicherheitsgurt
- Front- und Seitenairbag für Fahrer/in- und Beifahrer/in
- (Angabe weiterer, serienmäßig vorhandener Airbags)
- Außenspiegel elektrisch verstell- und beheizbar
- Haltegriffe für alle Einstiege
- elektronische Wegfahrsperre
- Warndreieck
- KFZ-Warnblinkleuchte nach StVZO (KFZ > 3,5t)
- Bordwerkzeug
- Abschleppseil mit 2 Schekeln (zGG beachten!)
- Verbandskasten (DIN 13164:2014-03) gemäß StVZO mit einer Haltbarkeit von mind. 3 Jahren bei
Auslieferung
- Feuerlöscher PG 6 mit KFZ-Halterung
- Rettungsschere (Gurtschnitt/Glasbruch) mit Halterung
- Unterlegkeil, passend zum Fahrzeug, mit Halterung
- Starthilfekabel
- 2 Warnwesten
- Klappspaten (Modell ähnlich Bundeswehr, Griff - quer)
- Brechstange (700 mm)
- Handbeil
- Bolzenschneider (650 mm Flankenlänge)
- Schutz-/Arbeitshandschuhe (4 Paar)
- Ersatzlampen und -sicherungen, Satz im Aufbewahrungskasten
d. Elektrik/Beleuchtung (weitestmöglich durch LED-Technik)
Alle zentralen elektrischen Komponenten sollen gut erreichbar und gegebenenfalls auch austauschbar
verbaut werden.
Alle Schalter sind mit Auffindebeleuchtung (LED - mind. über Standlicht geschaltet) versehen. Die eindeutige
Beschriftung der Sicherungsbelegung und Schalter erfolgt in deutscher Sprache oder durch leicht verständliche
Piktogramme. Für das gesamte Fahrzeug werden die Schalter hinterleuchtet.
Kompakte Bedienteile als Ersatz für Einzelschalter sind zulässig.
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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Der verstärkte Generator, mind. 180 A, liefert eine hohe Ausgangsleistung bei Einschaltdrehzahl.
- Fahrzeugbatterie verstärkt (mind. 90 Ah)
- Zusatzbatterie, ausgeführt als Gel-Batterie oder bessere technische Lösung, mit Trennrelais und
Tiefentladungsschutz)
- Fahrzeugbatterien werden als wartungsfreie Varianten angeboten. (Herstellungsdatum nicht älter
als 6 Monate bei Auslieferung)
- Kapazität entsprechend der Energiebilanz mit mindestens 20 % Reservekapazität.
- Die Batterien müssen die Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges bei Stillstand des Motors über einen Zeitraum
von mind. 2 h gewährleisten.
- Beide Batterien verfügen über getrennte Batterietrennschalter (Batterie-Hauptschalter),
- vom linken Frontsitz aus bedienbar, hinreichend geschützt, nicht im Tritt- und Anstoßbereich, mit entsprechender
Beschriftung und verdeckten Kabelanschlüssen
(Sollte die Betätigung der Batterietrennschalter in irgendeiner Form die Fahrzeugelektronik negativ
beeinflussen oder nur bei einer bestimmten Verhaltensweise des Bedienpersonals überhaupt
zulässig sein (z.B. der Batterietrennschalter darf nur bei ausgeschaltetem Motor betätigt werden),
sind diese Einschränkungen im Angebot genau zu erläutern, in die Bedienungsanleitung aufzunehmen
und am Kfz deutlich kenntlich zu machen.
- Eine Notstarteinrichtung durch Parallelschaltung beider Batterien zwecks Kapazitätserhöhung er
folgt mittels eines Tasters im Armaturenbrett.
- Das fest eingebautes Automatik-Ladegerät (230 V) mit
- wählbaren Ladekennlinien für die Starter- und Zusatzbatterie
- mit Temperaturüberwachung und
- automatischer Umschaltung auf Ladeerhaltung bei Erreichen der Ladeschlussspannung (ca. 2,42
V/Zelle), soll beim Erreichen
- einer kritischen Temperatur (ca. 55-60 C),
- bei Netzausfall oder
- bei Fehlverhalten die Batterien
- vom Ladegerät trennen.
- Nennladestrom mind. 10 % vom Zahlenwert der Starterbatteriekapazität zuzüglich der benötigten Ladeströme
aller installierten Ladegeräte bzw. Verbraucher
- Lieferung und Einbau einer Ladestromverteilung
- 230 V Bordnetzverteiler mit mindestens einem Personenschutzautomaten (30 mA)
Die elektrische Zusatzausstattung ist möglichst getrennt von der elektrischen Ausstattung des Basisfahrzeuges
zu verbauen und in geeigneter Weise an die Zusatzbatterie anzuschließen und außerdem als zentrale
Verteilung auszulegen und über gut zugängliche und beschriftete Sicherungen abzusichern.
Einspeisung 230 V, mit automatischem Auswurf und selbstschließendem Deckel bei Betätigung der Zündung,
mit Ladezustandsanzeige (LEDs) außen, inkl. optischen sowie akustischen Batteriewächter, Einbau
hinter der Fahrertür (System: RETTBOX  12 V-Hubmagnet). Die 230 V Einspeisung soll in ihrer Dimensionierung
neben den vorgesehenen Verbrauchern auch die direkte Motorvorwärmung ermöglichen.
Für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Verbraucher, welche über eine 230 V-Steckdose angeschlossen
werden müssen, sind einzeln zugeordnete und beschriftete sowie abgesicherte rote Steckdosen
zu verbauen.
Für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Verbraucher, welche über einen 12 V-Steckdose angeschlossen
werden müssen, sind einzeln zugeordnete und beschriftete sowie abgesicherte Steckdosen zu
verbauen.
Die Ladehalterungen dürfen nur bei externer Einspeisung oder bei laufendem Motor funktionieren.
Beleuchtung
Die Hauptscheinwerfer mit Leuchtweitenregulierung werden ergänzt durch:
- Tagfahrlicht,
- Nebelscheinwerfer und
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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- Einstiegsbeleuchtung für Fahrer/-in und Beifahrer/-in sowie an Heck- und Schiebetür.
(Trittstufen- und Innenbeleuchtung über Türkontaktschalter)
- adaptiven Bremsleuchten werden zusätzlich an der Heckoberkante gedoppelt
(ebenso die Fahrrichtungsanzeiger und Rückleuchten)
- 2 Gelbblitzer an der Heckoberkante im Zusammenwirken mit der Sondersignalanlage
- mind. 2 gelbe Seitenmarkierungsleuchten befinden sich an der linken und rechten Fahrzeugseite
- LED-Umfeldbeleuchtung für Fahrer- und Beifahrerseite (je 2 x symmetrisch angebracht, als LEDBand)
- sowie für das Heck (2 x symmetrisch angebracht), mit der Möglichkeit eine Rückfahrkamera mittig
zu positionieren
(Für die Umfeldbeleuchtung sind im Bereich der Schiebetür, der rechten Hecktür und im Bereich der
Fahrerin/des Fahrers Schalter vorzusehen, welche eine Wechselschaltung ermöglichen, eine Kontrollanzeige
im Bereich der Fahrerin/des Fahrers ist vorzusehen, eine automatische Abschaltung bei
max. 10 km/h /oder durch Lösen der Handbremse muss gewährleistet sein.)
- blendfreie LED-Stauraumbeleuchtung mit Türkontaktschaltung
Elektrische Ausstattung Krankenraum (KR)
- 4 Steckdosen (12 V/8 A) Aufteilung:
- 1 x Trennwand,
- 3 x Seitenwand links, (genaue Abstimmung erfolgt im AG-Gespräch) mit der Kennzeichnung "12 V/8 A"
- 3 Steckdosen 230 V Aufteilung:
- 1 x Trennwand
- 2 x Seitenwand links (genaue Abstimmung erfolgt im AG-Gespräch)
- (Kennzeichnung "Achtung! Anschluss nur für Geräte innerhalb des Fahrzeuges!")
- Große Digitalfunkuhr inkl. Sekundenanzeige, Datum und Thermometerfunktion Mindestmaße: Mindestschrifthöhe:
70 mm
Sondersignalanlage
Für das Fahrzeug ist eine, in zwei Lichtstärken (Tag/Nacht) zu schaltende Blaulichtanlage als Balkenanlage
oder Fahrzeugsystemlösung gemäß DIN 14620 anzubieten. Der Aufbau erfolgt getrennt nach Front- mit
Seitenabstrahlung und Heckleuchten. (Erkennbarkeit 360)
Gerichtete Warnanlage (LED-Frontblitzer-blau) im Kühlergrill geschaltet mit Blaulicht oder Aus
Die, nach StVZO zugelassene, elektronische Tonfolgeanlage (mit Kompressorsound/Klangbild: Martin) ist
mit 2 Druckkammerlautsprechern ausgerüstet, deren Schalldruck ca. 120 dB erreicht. Sie verfügt über
eine Stadt/Land-Umschaltung.
- Zusatzschalter (Fußschalter) für Sondersignalauslösung
Informations- und Kommunikationstechnik
Die Funkkomponenten sind gut erreichbar und austauschbar unterzubringen.
Einbau von einem, vom Auftraggeber beigestellten, TETRA-Mobilfunkgerät vom Fabrikat Motorola MTM
800 FuG (mit einem Handapparat in Telefonhörerausführung mit Ablage).
Der Einbau muss durch eine für den Einbau von Digitalfunktechnik der BOS zertifizierte Firma erfolgen.
Für das Motorola MTM800 FuG ist ein abfallverzögertes Zeitrelais (> 60s) vorzusehen.
Lieferung und Einbau der benötigten Systemanschlusskabel zum Anschluss in der Mittelkonsole.
Lieferung und Einbau von einem Mithörlautsprecher für das digitale Fahrzeugfunkgerät mit Lautstärkeregler.
Einbau von zwei (nicht beigestellten) prozessorgesteuerten und temperaturüberwachten Kfz-Passiv-Ladehalterungen
mit Handsprechfunkgerät Motorola MTP 850 FuG. (ebenfalls nicht beigestellt)
Anordnung: (2 x FR an der Mittelkonsole/oder FR-Rückwand). Lieferung und Einbau einer geeigneten
Fahrzeugantenne (Edelstahl in Kurzversion), abstimmbar und mit den erforderlichen Filtern. Eine verschließbare
Wartungsöffnung im Fahrzeug (Krankenraum) ist vorzusehen.
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Aufgabenstellung/
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Lieferung und Einbau einer Kombi-Antenne (GPS/Radio/GSM)
Der störungsfreie Parallelbetrieb der funktechnischen Einrichtungen ist zu gewährleisten. Die Antennenabstände
sind dementsprechend maximal auszuführen.
Installation eines Summers in Fahrernähe (z.B. Mittelkonsole) der vom Deckencenter des Krankenraumes
aus getastet wird.
Der Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100-717 ist für das Gesamtfahrzeug zu gewährleisten.
e. Klima und Interieur
- Nichtraucherausführung
- motorabhängige, regelbare Klimaanlage für den Fahrerraum mit Pollenfilter
- Frontscheibendefrostung
- elektrische Türfensterheber (Fahrerraum) links/rechts
- Zentralverriegelung (alle Türen/Fächer/Boxen gleichschließend) mit, in Fahrzeugschlüssel integrierter,
Funkfernbedienung (insgesamt 2 Vollfunktionsschlüssel)
- zwei verstellbare Einzelsitze im Fahrerraum, der linke Sitz dient als Fahrersitz (Lenkrad und weitere Bedienung:
linke Fahrzeugseite)
- Lenkrad in Höhe und Neigung verstellbar
- Sitze verfügen über mindestens eine Armlehne
- Sonnenblende für Fahrer- und Beifahrersitz
- alle Sitzplätze mit Kopfstütze in Höhe und Neigung verstellbar, strapazierfähiger Polsterstoff dunkel
oder grau
- Dachbedieneinheit mit zwei Lesespots
- Handschuhfach verschließbar
- Ablagefach an linker und rechter Tür
- Gummibodenbelag im Fahrerraum
- Helmhalterungen für Fahrer/in und Beifahrer/in
- Farbgebung der Innenausstattung und des Fahrzeughimmels erfolgt in Abstimmung mit dem AG
Anzeigeinstrumente
- Tachometer mit km/h-Anzeige
- Elektronischer Drehzahlmesser
- Außentemperaturanzeige
- Reifendruckkontrollanzeige
- Wartungsintervallanzeige
- Kraftstoffvorratsanzeige
2. Auf- und Ausbau
a. Allgemeines
Die verbleibende Nutzlast beträgt für das betriebsfertige Fahrzeug (einschl. 100 kg für Fahrer/-in, Fahrzeugzubehör,
Bordausstattung, Sanitätsausstattung und Einbauten gemäß der Leistungsbeschreibung)
mind. 800 kg.
Der max. Messwert des Lärmpegels im FR und KR liegt ohne Sondersignal unterhalb von 80 dB(A).
b. Fahrerraum (FR)
- größtmögliche Mittelkonsole (MK) zwischen Fahrer/-in und Beifahrer/-in, mindestens zur Aufnahme 1
x Digitalfunkgerät Motorola MTM 800 FuG mit Handapparat in Telefonhörerausführung (Beistellung)
- 1 x Ordner Rückenbreite 80 mm (x 350 mm)
- Schalter und Signalisationen (Verbauplanung in Abstimmung mit AG)
- Griffbereiter Einbau von zwei (nicht beigestellten) Handsuchscheinwerfern (adalit L3000), mit Halterung
inkl. Ladeeinrichtung (12 V) an der Vorder-/ Rückseite der Mittelkonsole oder Fahrerraumrückwand
(entsprechend Abstimmung mit dem AG) in Ladeschale CV.2000
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
- 2 (nicht beigestellte) Handsprechfunkgeräte MTP 850 FuG mit Mikrofonhaltern und Ladeschale an der
Vorder-/ Rückseite der Mittelkonsole oder Fahrerraumrückwand (entsprechend Abstimmung mit dem
AG)
- 1 Steckdose 12 V/8 A, in der Mittelkonsole (genaue Abstimmung erfolgt im AG-Gespräch), mit der
Kennzeichnung "12 V/8 A"
- Autoradio mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung für ein (beigestelltes Handy Marke/Modell: Samsung
GT B2100)
- Eine optoakustische Warneinrichtung ist zu verbauen, welche bei nicht oder nicht vollständig geschlossenen
Außentüren und -fächern die Fahrerin/den Fahrer warnt.
- Ebenso soll die Fahrerin/der Fahrer bei nicht eingefahrener Trittstufe der Schiebtür gewarnt werden.
- Ablagemöglichkeit/Befestigung/Halterung für Einmalhandschuhe (3 Pakete) und
- 2 Helmhalterungen (in AG-Abstimmung)
c. Krankenraum (KR)
- Schall- und wärmedämmende Verkleidung für den gesamten Krankenraum in Hartschalenbauweise
- Krankenraumboden eben, ohne vorstehende Bauteile bzw. Vertiefungen in der Ausführung Streichfußboden
als Bodenwanne, rutschhemmend und desinfizierbar
- Schränke und sonstige Einbauten müssen im unteren Bereich mit einem Trittschutz versehen werden.
(versiegelter Kantenschutz im Eingangsbereich)
- Oberflächen des Krankenraumes einschließlich Einbauten feuchtigkeitsbeständig, abwaschbar und
desinfizierbar (ggf. mit Angabe des Reinigungsmittels, bzw. nicht geeigneter Reinigungsmittel)
- Arbeitsflächen in Edelstahlausführung
- durchgehende, schallisolierende Dachverkleidung mit wiederverschließbaren Öffnungen für Reparaturarbeiten
(z. B. Antenne)
- allseitig ausstellbares Dachfenster im vorderen Dachbereich, mit Lichtschutz- und Fliegengitterrollo
- Haltegriffe mind. 300 mm lang (Ø mind. 30 mm), links und rechts von der Schiebetür, vom Heckeinstieg
und am, oder in unmittelbarer Nähe zum, linksseitigen Eckhochschrank
- mindestens 2 Kleiderhaken
- mindestens 7 Deckenleuchten mit einer Farbtemperatur von 3800K bis 4300K und Traumalicht,
- davon mindestens eine Notleuchte, über die Türkontakte geschaltet
- die anderen Deckenleuchten in 3 Leistungsstufen (0, 50% oder 100%) bzw. in zwei Gruppen geschaltet,
im Bereich der Krankentrage muss eine Beleuchtungsstärke von mind. 300 lx vorhanden sein,
- Schalterpositionen sind im vorderen Bereich des Deckencenters, der Schiebetür und der Hecktüren
(rechts)
- Blendfreie Arbeitsflächenbeleuchtung mit möglichst geringer Schattenwirkung
- mit einer auf Frisch-oder Umluftbetrieb umstellbaren Standheizung für die Beheizung des Krankenraumes,
die eine ordnungsgemäßen Zirkulation/Luftumwälzung gewährleistet
Diese ist geeignet, bei Vorgabe einer Außentemperatur von -10C die Erwärmung des Krankenraumes
innerhalb von 15 min auf eine Temperatur von mindestens 5C, sowie innerhalb von 30 min auf
mind. 22C zu gewährleisten.
Innentemperaturen sind über der Trage und in der Mitte zwischen den Heizungsauslässen (wenn es
mehrere gibt) zu messen.
Die Heizung muss thermostatisch geregelt sein, so dass Temperaturschwankungen nicht mehr als +/-
5C betragen.
- die Anlage darf keine Auspuffgase in den Krankenraum eindringen lassen
(muss diesen Anforderungen auch genügen, wenn die Lüftungsanlage abgeschaltet und die Heizung
auf Umluftbetrieb im Krankenraum geschaltet ist)
- Dachstaufach vorn über dem Fahrerraum (vom Krankenraum zugänglich), rutschhemmend und an allen
Innenflächen desinfizierbar ausgestattet
- zwei als Dreh- und Klappsitz über den Radkästen montierte Betreuersitze (beide Sitze mit Dreipunkt-
Automatik-Sicherheitsgurten)
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
Krankentrage/Fahrgestell
- gemäß DIN EN 1865/1789
- ergonomisch und rückenschonendes Roll-In-Fahrgestell (allterrain)
- mit automatischer Entriegelung
- optischer Anzeige der Verriegelung der Fahrgestellbeine durch Anzeige der Fahrgestell-Beinverriegelung
in Bedienernähe
- mehrfach höhenverstellbar,
- inkl. vier Schwenkrollen, davon 2 zentral zuschaltbar
- inkl. Entladesicherung,
- Abnehmbare starre Krankentrage
- inkl. Kopf- und Fußteilverstellung,
- inkl. Kopfteilverlängerung,
- inkl. Fuß- und Seitenbügeln
- inkl. Ablageplatte unter dem Kopfteil
- inkl. Wulstauflagematratze, Kopfkissen
- inkl. Hosenträger- und Querbegurtung
Patiententragentisch:
- zu beiden Seiten verschiebbar
- elektronisch gesteuerte, hydropneumatisch gefederte Tragenlagerung mit patientengewichtsabhängiger
Federung
- stufenlos einstellbare Kopf- und Fuß-Tieflage > 15 Grad
- stufenlose Einstellung des Heckteils auf die notwendige Einladehöhe für die Fahrtrage, vom Tischheck
bedienbar
- Arretierung des Hubtisches in individueller Arbeitshöhe
- Beladeschlitten manuell ausziehbar in horizontaler Ebene
- Tischhöhe stufenlos verstellbar von 240 bis 500 mm (zum Fahrzeugboden)
- Absenkfunktion bei Stromunterbrechung zum Entladen der Trage
- Bedieneinheit im Krankenraum vorn am Deckencenter
- Oberwanne vom Tragentisch zur Aufnahme von Fahrtragen mit Arretierung der Trage am Kopfholm,
mit Entladesicherung, Radführung zur sicheren Beladung und
- einer 4-Punkt Fixierung für DIN-Tragen
Geräteaufnahme für medizintechnische Geräte
Einbau einer, in Edelstahl ausgeführten, Geräteaufnahme für medizin-technische Geräte an der rechten
Innenwand (in unmittelbarer Nähe zur Schiebetür).
zum Einsatz von:
- tragbarer Absaugeinheit inkl. 12 V-Steckdose (Befestigung und Gerät: Beistellung  Installation durch
den AN vor Übergabe)
- Defibrillator/EKG (Befestigung und Gerät: Beistellung  Installation durch den AN vor Übergabe)
- (Steckdosen: 1 x 230V/1 x 12V sind einzuplanen, werden für das beigestellte Gerät z.Zt. nicht benötigt)
- Flowmeter/ Weinmann Modul Oxygen oder ähnlich (Inhalation) mit Schnellkupplung
- Leerrohr mit Silikonschlauch bis ins Deckencenter
- bodennahe Installation einer stationären, nicht manuellen, Absauganlage mit einem Unterdruck von
mindestens 65 kPa und einem Auffangbehältnis von mindestens 1 l Fassungsvermögen
Deckencenter über der Patientenlagerung zur Aufnahme von:
- Lichtschaltern
- Bedienelementen für die Patientenlagerung
- Deckenlüfter
- Summertaste für Kontakt zum Fahrerraum
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
- Fach für zwei pendelfreie Infusionsbeutelhalterungen/Infusionshalterungen
- Spotleuchte (schwenkbar)
- 2 Sauerstoffsteckdosen
- Inkubatorsteckdose (12 V/8 A) im Deckencenter mit grüner LED
- 2 Haltestangen symmetrisch in Längsachse vom Deckencenter (Ø mind. 30 mm - Länge ca. 1.300 mm)
- Dachlüfter zur Be- und Entlüftung des Krankenraumes, mit dem 20-fachen Luftaustausch pro Stunde
Trennwand
- In die feste Trennwand zwischen Fahrerraum und Krankenraum ist, symmetrisch angeordnet, ein
Schiebefenster einzubauen (max. zu öffnende Fläche 0,12 m2), mit der Möglichkeit des Abdunkelns
vom Fahrerraum aus (serienmäßige Sitzeinstellungen dürfen nicht eingeschränkt werden).
- krankenraumseitigen Aufnahme von:
- Papierhandtuchspender
- Desinfektionsmittelspender
- Ablagemöglichkeit/Befestigung/Halterung für Einmalhandschuhe (3 Pakete)
- Kanülenabwurfbehälter
- klinischem Abfallbehälter
- Rettungsschere mit Halterung (Beistellung)
(verbaut nach AG-Festlegung)
Eckhochschrank Trennwand/Links:
- Hochschrank links, Oberteil als Auszug mit Schütten und Medikamentenfach (Kombischrank-Außenfach)
Wandschrank links
- Schubladenschrank mit 4-5 Schubladen und einer Arbeitsfläche mit Schlingerleiste in Edelstahlausführung
- Die Arretierung der Auszüge muss im geschlossenen und ausgezogenen Zustand erfolgen.
- geeignet für die Aufnahme von:
- Zellstoff, Brechbeuteln, Nierenschalen
- Verneblungs-Set, Beatmungsbeutel, Masken und Zubehör, Inhalator, Pulsoximeter
- Fußpumpe und Absaugkatheter
- manuelles Blutdruckmessgerät/Blutdruckmanschetten und Druckinfusionsbesteck
- Stethoskop
Trennwandschrank:
Der Trennwandschrank erstreckt sich von dem Eckhochschrank bis zur Schiebetür und ist mit einer
Edelstahlarbeitsfläche mit Ampullenaufname abgedeckt und mit Schlingerleisten versehen.
- Schubladenschrank, mit ca. 15 Einzelfächern
- darunter ist ein Fach für die Erwärmung von Infusionen geeignet (Wärmefach)
- Trennwandschrank beinhaltet ein von der rechten Fahrzeugseite, bei geöffneter Schiebetür zugängliches,
Fach für einen (beigestellten) Rettungsrucksack (groß) und eine (gleichfalls beigestellte) O2-
Tasche, die dahinter untergebracht werden soll.
- geeignet für die Aufnahme von:
- Material für Zugänge
- Infusionssysteme
- Infusionslösungen (4 Liter, siehe auch Wärmefach)
- Verbandsmaterial
- Material für Augenspülungen
- ein Notgeburts-Set
- Thermometer (28-42 C)
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
- Blutzuckermessgerät
- ein Flusssäure-Notfallset, ein Verbrennungsset
- einem (beigestellten) Atemalkoholtestgerät
- Replantatbeuteln/-behältnis
- Kältekompressen
- Stifneck-Halskrausen
- Schere
- Diagnostikleuchte
- sterilen Handschuhen
- Fingerschienen, Splintschienen
- Abfallbehälter (5 l)
- Unterlagen/Papieren
Dachfach über Fahrerkabine:
- geeignet für die Aufnahme von:
- Wäsche
- Vliesstoffauflage für Krankentragen
- Schutzmasken
- Urinflasche
- Steckbecken
- Decken
Unterflurfach im vorderen Einstiegsbereich des KR (hinter Schiebetür, unter Rettungsrucksackfach)
(bei entsprechender Realisierungsmöglichkeiten)
- geeignet für die Aufnahme von:
- einer Schaufeltrage,
- evtl. auch der erweiterten Ausrüstung zur Ruhigstellung der oberen Wirbelsäule (Fixationssatz)
durchgehender Außenschrank hinten  Fahrerseite
- geeignet für die Aufnahme von:
- einem zusammenklappbaren Tragestuhl (optional mit Raupenkettenantrieb, dann mit Ladeeinrichtung)
- einem Tragetuch
- einem Schienenset
- Helmaufnahme und zusätzlicher Feuerwehrbekleidung (entsprechende Kleiderhaken berücksichtigen)
durchgehender Außenschrank hinten  Beifahrerseite
- geeignet für die Aufnahme von:
- einer Vakuummatratze inkl. Absaugeinrichtung
- erweiterter Ausrüstung zur Ruhigstellung der oberen Wirbelsäule (Fixationssatz)
- Aufnahme einer Schaufeltrage (wenn kein Unterflurfach realisiert werden kann)
- Helmaufnahme und zusätzlicher Feuerwehrbekleidung (entsprechende Kleiderhaken berücksichtigen)
Außenschrank vorne  Fahrerseite
- geeignet für die Aufnahme von:
- 2 x 10 l Sauerstoff-Flaschen sowie 1 x 2 l Sauerstoff-Flasche (Beistellung), mit Anschluss von
- 2 x Sauerstoff-Steckdosen (EN 737-1) im Deckencenter
- mit Schnellkupplung nach EN 737-1:1998 an der Seitenwand Beifahrerseite
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
Der Zugriff zu den Flaschenventilen und das Ablesen des Flaschendruckes ist für die beiden großen
Sauerstoff-Flaschen permanent vom Krankenraum aus möglich (EN 737-1:1998).
- einem Feuerlöscher-PG 6 (mit entsprechender Halterung)
- Brechstange
- Bolzenschneider
- Handbeil
- Klappspaten (Modell ähnlich Bundeswehr, Griff - quer)
- 4 x Schutz-/Arbeitshandschuhe
- Sicherheitsgurtdurchtrenner
- 2 Warndreiecken/ -lampen
3. Farbgebung/Folierung
Grundlackierung reinweiß RAL 9010 inkl. Stoßfänger (seitlicher Rammschutz, Außenspiegelgehäuse und
Kühlergrill ohne Lackierung).
Hauptfarbe rot RAL 3000
Frontbeschriftung Motorhaube: Notfallkrankenwagen
Frontbeschriftung Oberkante: Werkfeuerwehr
Seitentüren FR: EWN-Logo Werkfeuerwehr (nach Vorgabe des Auftraggebers/bzw. Beistellung)
Hecktüren: EWN-Logo Emergency Ambulance
Retroreflektierende Konturenmarkierung gemäß EU-Richtlinie ECE-R-104 (und Skizze)
Warnmarkierung für den öffentlichen Verkehrsraum entsprechend den Vorgaben des Bundeslandes
Mecklenburg-Vorpommern (und Skizze)
Grundkonzept Folierung: siehe Anlage 2
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
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Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
4. AG-Beistellungen
Medizinprodukte und Geräte nach DIN EN 1789 - Krankenkraftwagen Typ B -Emergency Ambulance-(EA),
die von der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH gestellt werden:
Ruhigstellung der Extremitäten und des oberen Wirbelsäulenbereiches
- Satz zur Ruhigstellung von Knochenbrüchen
- Ausrüstung zur Ruhigstellung der Halswirbelsäule
Atmung
- zwei 10l-Sauerstoffflaschen für die stationäre Sauerstoffanlage mit
mit Durchflussmessinstrument und Mengenregelung bis zu mind. 15l/min
(EN 737-1:1998)
- zwei 2l-Sauerstoffflaschen für ein tragbares Sauerstoffgerät mit
Durchflussmessinstrument und Mengenregelung bis zu mind. 15l/min.
(EN 737-1:1998)
- manuelles tragbares Absauggerät
- (EN ISO10079-01-1999)
- elektrisches tragbares Absauggerät
- Beatmungsbeutel mit Anschlussmöglichkeit zur O2-Beigabe
Diagnostik
- automatisches Blutdruckmessgerät mit Manschetten 10-66 cm
- Thermometer (Messbereich mind. 28-42C)
- Blutzuckermessgerät
Kreislauf
- Infusionslösung, 4l
- Zubehör zur Verabreichung von Injektionen und Infusionen
Behandlung von lebensbedrohlichen Störungen
- Defibrillator (AED) mit Aufzeichnung des Herzrhythmus und
EKG-Überwachungsgerät
(EN 60601-2-4:2011)
Verbandmaterial und Pflegehilfsmittel
- Bettwäsche
- Material zur Wundabdeckung
- Material zur Wundabdeckung bei Verbrennungen und Verätzungen
- Nierenschale
- Brechbeutel
- Urinflasche
- 100 unsterile Einmalhandschuhe (Größen M, L, XL)
(EN 455-1:2000, EN 455-2:2009)
Ausrüstung zum persönlichen Schutz (Anzahl entsprechend der Fahrzeugbesatzung)
- einfache Schutzkleidung, Jacke oder Weste mit Reflexstreifen
(EN 471:2003)
- Schutzkleidung für besondere Anforderungen (optional)
- Sicherheits-/Schutzhandschuhe, Paare
(EN 420:2003)
- Sicherheitsschuhe
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
Seite: 14 / 17
Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
(EN 20345:2011)
- Schutzhelm
(EN 14052:2012)
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Infektionen
Rettungs-und Schutzausrüstung
- Reinigungs-und Desinfektionsmaterial
Kommunikation
- Funksprechgerät
- (Motorola MTM 800 FuG)
- Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (über Funkgerät od. Mobiltelefon)
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
Seite: 15 / 17
Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
5. bereitzustellende Dokumente bei Fahrzeugabnahme/ -übergabe
- Lieferschein entsprechend der Auftragsbestätigung
- Anlage Beladung" vollständig ausgefüllt
- Anlage Energiebilanz (Kfz-Elektrik, Zusatzelektrik, Fremdeinspeisung) gemäß E DIN 14502-2
- Anlage Massenbilanz" (Wiegeprotokoll mit Fahrzeuggesamtgewicht und Einzelgewicht VA und HA
(links/rechts))
- Werkstatthandbuch (2-fach)
- Fahrzeug-Checkheft
- Garantiekarte für Fahrzeug
- Fahrzeugbrief einschließlich aller notwendigen Eintragungen (Sitzplätze etc.)
- nach der StVZO für die Erteilung einer Betriebserlaubnis erforderliche Gutachten (Prüfung nach  21
StVZO), sowie das COC Papier des Fahrgestells
- Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO durch die zuständige Behörde, soweit erforderlich
- alle anderen Zulassungsdokumente
- Abnahmeprotokoll des TÜV
- Kopie des Mängelprotokolls (sofern vorhanden) und Bestätigung der Mängelfreiheit durch AN bei
Übergabe
- ggf. Kopie der Dokumentation der Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers
- ggf. Schriftliche Dokumentation der Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers
- Konformitätsbescheinigungen über die Ausführung gem. DIN EN 1789 und allen anderen einschlägigen
Normen
- Bestätigung über die VDE-mäßige Ausführung der eingebauten elektrischen Anlage u.a. für den 230 VVersorgungsanschluss,
die Ladestromverteilung, Motorvorwärmung u.a.
- Abnahmeprotokoll der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0100
- Betriebsanleitungen für das Fahrzeug sowie alle Ausrüstungsgegenstände und Baugruppen in deutscher
Sprache, in Papierform und digitalisiert
- Wartungsanweisungen für das Fahrzeug sowie die Ausrüstungsgegenstände und Baugruppen in deutscher
Sprache, in Papierform und digitalisiert
- Ersatzteilunterlagen für das Fahrzeug sowie die Ausrüstungsgegenstände und Baugruppen in deutscher
Sprache, in Papierform und digitalisiert
- Reparaturanweisungen für das Fahrzeug sowie die Ausrüstungsgegenstände und Baugruppen in deutscher
Sprache, in Papierform und digitalisiert
- Geräteprüfkarten und -bücher (soweit erforderlich)
- Serviceblatt der Services in deutscher Sprache für Ersatzteillieferungen mit Angabe der Zeiten der Erreichbarkeit
(Notfallrufnummer 24/7 vorhanden?)
- Verzeichnis der Vertragswerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere im Landkreis Vorpommern-
Greifswald)
- wichtige sonstige Hinweise
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
Seite: 16 / 17
Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
Anlage 1
Skizze Trennwand/Fächer
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Aufgabenstellung/
Leistungsbeschreibung
Seite: 17 / 17
Datum: 27.04.2018
FMBL GQ327, OHB III/6.1, Anlage 2 - PE, 28.07.2016
Anlage 2
Grundkonzept: Folierung
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.08.2018
Verfahren: 2018000318046  Lieferung eines Notfallkrankenwagens
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Bewertung des Angebotes
Bewertung des Preises: 90 %
Der günstigste Anbieter erhält den vollen Prozentsatz. Die weiteren Anbieter werden in Relation zum günstigsten Anbieter
gesetzt.
Bewertung des Liefertermins: 10 %
Lieferung bis zum 31.03.2019 = 10 % und 5 Punkte
Lieferung bis zum 30.06.2019 = 5 % und 5 Punkte
Lieferung bis zum 30.09.2019 = 1 % und 1 Punkt
Lieferung nach dem 30.09.2019 = 0 % und 0 Punkte (führt zum Ausschluss)
1 Lieferung eines Notfallkrankenwagens USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lieferung eines Notfallkrankenwagens (Krankenkraftwagen Typ B/EA  Emergency Ambulance) mit einer Ausstattung nach DIN
EN 1789 (mit betrieblichen Anpassungen) Kraftfahrzeug der Masseklasse L, Kategorie 1  straßenfähig nach DIN EN 1846 Teil 2
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Lieferadresse / Termine
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1
17509 Rubenow
Leistungsverzeichnis  1/3
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ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  2/3
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.08.2018
Verfahren: 2018000318046  Lieferung eines Notfallkrankenwagens
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  3/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.08.2018
Verfahren: 2018000318046  Lieferung eines Notfallkrankenwagens
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass sich sein Unternehmen derzeit nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Berufs oder Handelsregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Verfügt Ihr Unternehmen über eine Eintragung in das Berufs oder Handelsregister?
Bitte weisen Sie die Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister des Staates nach, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
oder weisen Sie auf andere Weise die Erlaubnis der Berufsausübung nach  Nachweis nicht älter als 12 Monate.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Liquidation [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Zuverlässigkeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass keine Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Steuern & Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist.
Bitte fügen Sie Nachweise bei, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde
Nachweise
nicht älter als 12 Monate.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass er im Besitz einer Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung ist.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine entsprechende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei.
Ggf. Mindestanforderungen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/4
27
7 Referenzen
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten
Leistungen mit Angabe
des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner bei.
Mindestanforderung: 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Entwicklung und Fertigung von Krankenwagen Typ B oder C in
Serienfertigung für den Einsatz in der Bundesrepublik Deutschland)
NUR DURCH DIE VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN!
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Massebilanz
Bitte fügen Sie aussagekräftige Dokumente zur Massebilanz des Fahrzeuges bei. (Gesamt, Verteilung Vorder und Hinterachse sowie
links und rechts)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9 Energiebilanz
Bitte fügen Sie aussagekräftige Dokumente zur Energiebilanz des Fahrzeuges (KfzElektrik, Zusatzelektrik, Fremdeinspeisung)
gemäß
E DIN 145022 bei.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10 VDEmäßige Ausführung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Hiermit bestätigen wir die VDEmäßige Ausführung der eingebauten elektrischen Anlage u. a. für den 230 V
Versorgungsanschluss, die
Ladestromverteilung, Motorvorwärmung, u. a.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
11 Zertifizierung Funkeinbau [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Hiermit bestätigen wir, dass wir zum Einbau von Digitalfunkgeräten zertifiziert sind.
Bitte Nachweis beifügen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
12 Liefertermin [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wir bestätigen das fertige Fahrzeug, bis spätestens 30.09.2019 nach 17509 Rubenow zu liefern.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
13 Rohbau und Endabnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Das Einhalten der in der Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung enthaltenen Regeln, Vorschriften und Normen kann durch den
Auftraggeber im zeitlichen Zusammenhang mit der Rohbau und Gebrauchsabnahme stichprobenartig überprüft werden.
Die Rohbau und Endabnahme findet im Beisein des Auftraggebers im Werk des Auftragnehmers statt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  2/4
28
Nur eine Antwort wählbar
14 Lieferkosten [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wir bestätigen, dass die Lieferkosten zur Lieferung des fertigen und durch den Auftraggeber abgenommenen Fahrzeuges nach 17509
Rubenow bereits in dem Fahrzeugpreis berücksichtigt sind.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  3/4
29
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.08.2018
Verfahren: 2018000318046  Lieferung eines Notfallkrankenwagens
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Liefertermin [Mussangabe]
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den verbindlichen Liefertermin des fertigen und durch den Auftraggeber abgenommenen Fahrzeuges nach 17509
Rubenow an.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Lieferung bis zum 31.03.2019 (10)
[ ] Lieferung bis zum 30.06.2019 (5)
[ ] Lieferung bis zum 30.09.2019 (1)
[ ] Lieferung nach dem 30.09.2019 (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Prüfbescheinigungen und Dokumentationen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, folgende Prüfbescheinigungen und Dokumentationen seinem Angebot beigelegt zu haben:
 ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs inkl. An, Um und Aufbauten
(Datenblätter)
 aussagefähiges Prospektmaterial und Produktblätter mit Abbildungen
 Fertigungsablaufplan
 Klimakonzept, technische Lösungen als Entwurf und Schemata
 Innenausbauplan
 Folierungskonzept
 Übersicht über die Wartungsfristen der eingebauten Geräte und Aggregate
sowohl des Fahrgestells als auch des Aufbaus bzw. des Gesamtfahrzeugs
 Wartungsvertragsangebot
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  4/4
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Name Dateiname Größe MIMEType
2018000318046,
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung
2018000318046,
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung.pdf
776,42
KB application/pdf
31
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/08/e33373e2-2df9-48d5-873a-d404acba5c75.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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