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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung - DE-München
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Dokument Nr...: 364010-2018 (ID: 2018082109053926346)
Veröffentlicht: 21.08.2018
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DE-München: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
2018/S 159/2018 364010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Ridlerstraße 75
München
80339
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
E-Mail: [1]vergabe@bvs.de
Fax: +49 89540578599
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bvs.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79823000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) München beabsichtigt die Vergabe
eines Rahmenvertrags für Druckdienstleistungen. Dieser umfasst externe
Druck- und Kopieraufträge und die Auslieferung der Erzeugnisse an
Adressen in Bayern.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2
Hauptort der Ausführung:
Die Auslieferung der Druckerzeugnisse hat an Adressen in ganz Bayern zu
erfolgen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
DIe Aufträge beinhalten Leistungen wie den Skriptendruck und den Druck
von vertraulichen Unterlagen (hauptsächlich Prüfungen und Klausuren)
und der zeitgenauen Auslieferung an die im Einzelauftrag genannten
Adressen. Innerhalb des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge
(Bestellungen) erteilt. Auf die Leistungsbeschreibung und das
Preisblatt wird hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie der
Abnahmemengen für die vergangenen Jahre verwiesen. Eine
Abnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht ein zweimaliges einseitiges Verlängerungsrecht des
Auftraggebers für weitere jeweils 12 Monate. Die Mitteilung über das
Ziehen dieser Option muss bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen
Vertragsende schriftlich dem AN zugegangen sein. Die maximale
Vertragsdauer beträgt damit 4 Jahre.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Befähigung zur
Berufsausübung.
Der Bieter erklärt, mit Abgabe der beigefügten Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) dass Ausschlussgründe des Teils III,
Lit. A D nicht vorliegen und dass die Befähigung zur Berufsausübung
nach Teil IV Lit. A EEE gegeben ist,
Oder durch Eigenerklärung, dass er/sie alle gewerbe- und
standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie ansässig ist, gelten,
soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich
ist, er/sie zahlungsfähig ist und über sein/ihr Vermögen weder das
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist, er/sie sich nicht in Liquidation befindet, er/sie
oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der Bietergemeinschaft
zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat,
die seine/ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt, er/sie seinen/ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls
sein/ihr Angebot die engere Wahl kommt, wird er/sie auf Verlangen der
Vergabestelle vor Zuschlagserteilung eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorlegen.
Er/sie im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffende Erklärungen
in Bezug auf seine/ihre Eignung abgegeben hat, ihm/ihr keine Kenntnis
über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 123 GWB
vorliegt, er/sie oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der
Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den
öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten,
versprochen oder gewährt hat, er/sie bei Abgabe dieses Angebotes keine
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die
Herausstellung eines Wirtschaftsteilnehmers oder einer
Bietergemeinschaft als günstigster Bieter, er/sie den folgenden
Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur
Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher
Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-,
Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die
wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch
schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die
dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen
er/sie die Regelungen in § 21 Mindestlohngesetz, § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz zur Kenntnis genommen hat
2) Aktueller Handelsregisterauszug nach Ziffer III.2.1 Aktueller Auszug
aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder
Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts
des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform
des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als sechs
Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
deutscher Übersetzung) oder Begründung, weshalb Vorlage nicht
erforderlich. 3. Vorlage der Handwerksarte bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten
vergleichbarer Nachweis.
Siehe zu alledem den Bieterbogen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Umsatz des Bieters, der auf Leistungen entfällt,
die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind,
unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bieterbogen),
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Höhe des Selbstbehalts
im Schadensfall.
Siehe zu alledem den Bieterbogen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bieters) samt
Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens
(Bieters) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier
ausgeschriebenen Leistungen fallen;
2) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für
jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach
Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung
der ausgeschriebenen Leistung fällt;
3) Angaben zu mindestens einem realisierten oder in Realisierung
befindlichen Referenzauftrags aus den vor der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit
der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen
durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben. Siehe zu
alledem den Bieterbogen. Wichtiger Hinweis: Der Auftraggeber wird im
Rahmen der Eignungsprüfung die von den Bietern angegebenen Referenzen
stichprobenartig auf ihre Plausibilität hin überprüfen. Die
Kommunikation des Auftraggebers mit den Referenzgebern erfolgt per
E-Mail. Die Bieter haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass
die benannten Referenzgeber zur Auskunft gegenüber dem Auftraggeber
bereit und in der Lage sind und insoweit geeignete E-Mail-Adressen des
Referenzgebers anzugeben. Scheitert ein Auskunftsversuch des
Auftraggebers, weil ein genannter Referenzgeber trotz zweimaligem
Versuch nicht erreichbar oder nicht auskunftswillig ist, wird der
Auftraggeber den betreffenden Bieter davon unterrichten und ihm unter
Setzung einer Frist von maximal sechs Werktagen Gelegenheit einräumen,
die Auskunftsfähigkeit des Referenzgebers herzustellen. Erfolgt auch
hiernach keine Auskunft seitens des Referenzgebers, wird die
entsprechende Referenz nicht berücksichtigt. Führt die
Nichtberücksichtigung einer Referenz dazu, keine überprüfbare Referenz
abgegeben worden sind, gelten die Referenzvorgaben als nicht erfüllt.
Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe ist für jeden Teil
der in den Referenzen aufgeführten Leistung das für die
Leistungserbringung maßgebliche Unternehmen zu nennen.
Siehe zu alledem den Bieterbogen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben zu mindestens einem realisierten oder in Realisierung
befindlichen Referenzauftrags aus den vor der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit
der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen
durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben. Siehe zu
alledem den Bieterbogen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei
der Ausführung des Auftrags, insbesondere die Regelungen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verarbeitung
besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Auf den Rahmenvertrag
wird hingewiesen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/09/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/09/2018
Ortszeit: 16:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Wenn die Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB nicht uneingeschränkt
vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen näher
darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme
am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach
§ 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §
124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen
entschieden;
2) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind
spätestens 7 Tage vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote über
die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter
[4]www.deutsche-evergabe.de zu stellen. Fragen und Hinweise, die nicht
innerhalb der Frist eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor
Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Aus Gründen der Transparenz und
der Gleichbehandlung wird die BVS die Fragen und Antworten anonymisiert
allen interessierten und auf der Vergabeplattform für dieses
Vergabeverfahren registrierten Bewerben/Bietern über die
e-Vergabe-Plattform [5]www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung stellen;
3) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene
Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet
und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte
Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und
geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des
Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach
Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Weitere Hinweise zum Datenschutz unter
[6]https://www.bvs.de/footer-navigation/datenschutz/index.html
4) Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Angebote sind
in Papierform einzureichen, § 53 VgV;
5) Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der
Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären
(§ 56 Abs. 2 VgV);
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des
Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[8]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
rgabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2018
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2. http://www.bvs.de/
3. http://www.deutsche-evergabe.de/
4. http://www.deutsche-evergabe.de/
5. http://www.deutsche-evergabe.de/
6. https://www.bvs.de/footer-navigation/datenschutz/index.html
7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
8. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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