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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung - DE-München
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Dokument Nr...: 364010-2018 (ID: 2018082109053926346)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
  DE-München: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
   2018/S 159/2018 364010
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
   Ridlerstraße 75
   München
   80339
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
   E-Mail: [1]vergabe@bvs.de
   Fax: +49 89540578599
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bvs.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.deutsche-evergabe.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79823000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) München beabsichtigt die Vergabe
   eines Rahmenvertrags für Druckdienstleistungen. Dieser umfasst externe
   Druck- und Kopieraufträge und die Auslieferung der Erzeugnisse an
   Adressen in Bayern.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2
   Hauptort der Ausführung:
   Die Auslieferung der Druckerzeugnisse hat an Adressen in ganz Bayern zu
   erfolgen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   DIe Aufträge beinhalten Leistungen wie den Skriptendruck und den Druck
   von vertraulichen Unterlagen (hauptsächlich Prüfungen und Klausuren)
   und der zeitgenauen Auslieferung an die im Einzelauftrag genannten
   Adressen. Innerhalb des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge
   (Bestellungen) erteilt. Auf die Leistungsbeschreibung und das
   Preisblatt wird hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie der
   Abnahmemengen für die vergangenen Jahre verwiesen. Eine
   Abnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht ein zweimaliges einseitiges Verlängerungsrecht des
   Auftraggebers für weitere jeweils 12 Monate. Die Mitteilung über das
   Ziehen dieser Option muss bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen
   Vertragsende schriftlich dem AN zugegangen sein. Die maximale
   Vertragsdauer beträgt damit 4 Jahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Befähigung zur
   Berufsausübung.
   Der Bieter erklärt, mit Abgabe der beigefügten Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung (EEE) dass Ausschlussgründe des Teils III,
   Lit. A  D nicht vorliegen und dass die Befähigung zur Berufsausübung
   nach Teil IV Lit. A EEE gegeben ist,
   Oder durch Eigenerklärung, dass er/sie alle gewerbe- und
   standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den
   Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie ansässig ist, gelten,
   soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich
   ist, er/sie zahlungsfähig ist und über sein/ihr Vermögen weder das
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
   abgelehnt worden ist, er/sie sich nicht in Liquidation befindet, er/sie
   oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der Bietergemeinschaft
   zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat,
   die seine/ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt, er/sie seinen/ihren
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls
   sein/ihr Angebot die engere Wahl kommt, wird er/sie auf Verlangen der
   Vergabestelle vor Zuschlagserteilung eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
   Steuersachen vorlegen.
   Er/sie im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffende Erklärungen
   in Bezug auf seine/ihre Eignung abgegeben hat, ihm/ihr keine Kenntnis
   über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 123 GWB
   vorliegt, er/sie oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der
   Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den
   öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten,
   versprochen oder gewährt hat, er/sie bei Abgabe dieses Angebotes keine
   Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
   getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die
   Herausstellung eines Wirtschaftsteilnehmers oder einer
   Bietergemeinschaft als günstigster Bieter, er/sie den folgenden
   Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur
   Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-,
   Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
   Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
   Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die
   wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens
   zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch
   schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
   angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
   schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die
   dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen
   er/sie die Regelungen in § 21 Mindestlohngesetz, § 19 Abs. 3
   Mindestlohngesetz zur Kenntnis genommen hat
   2) Aktueller Handelsregisterauszug nach Ziffer III.2.1 Aktueller Auszug
   aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder
   Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts
   des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform
   des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als sechs
   Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der
   Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
   deutscher Übersetzung) oder Begründung, weshalb Vorlage nicht
   erforderlich. 3. Vorlage der Handwerksarte bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten
   vergleichbarer Nachweis.
   Siehe zu alledem den Bieterbogen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung über den Umsatz des Bieters, der auf Leistungen entfällt,
   die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind,
   unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bieterbogen),
    Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Höhe des Selbstbehalts
   im Schadensfall.
   Siehe zu alledem den Bieterbogen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bieters) samt
   Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens
   (Bieters) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier
   ausgeschriebenen Leistungen fallen;
   2) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für
   jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach
   Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung
   der ausgeschriebenen Leistung fällt;
   3) Angaben zu mindestens einem realisierten oder in Realisierung
   befindlichen Referenzauftrags aus den vor der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit
   der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen
   durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben. Siehe zu
   alledem den Bieterbogen. Wichtiger Hinweis: Der Auftraggeber wird im
   Rahmen der Eignungsprüfung die von den Bietern angegebenen Referenzen
   stichprobenartig auf ihre Plausibilität hin überprüfen. Die
   Kommunikation des Auftraggebers mit den Referenzgebern erfolgt per
   E-Mail. Die Bieter haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass
   die benannten Referenzgeber zur Auskunft gegenüber dem Auftraggeber
   bereit und in der Lage sind und insoweit geeignete E-Mail-Adressen des
   Referenzgebers anzugeben. Scheitert ein Auskunftsversuch des
   Auftraggebers, weil ein genannter Referenzgeber trotz zweimaligem
   Versuch nicht erreichbar oder nicht auskunftswillig ist, wird der
   Auftraggeber den betreffenden Bieter davon unterrichten und ihm unter
   Setzung einer Frist von maximal sechs Werktagen Gelegenheit einräumen,
   die Auskunftsfähigkeit des Referenzgebers herzustellen. Erfolgt auch
   hiernach keine Auskunft seitens des Referenzgebers, wird die
   entsprechende Referenz nicht berücksichtigt. Führt die
   Nichtberücksichtigung einer Referenz dazu, keine überprüfbare Referenz
   abgegeben worden sind, gelten die Referenzvorgaben als nicht erfüllt.
   Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe ist für jeden Teil
   der in den Referenzen aufgeführten Leistung das für die
   Leistungserbringung maßgebliche Unternehmen zu nennen.
   Siehe zu alledem den Bieterbogen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angaben zu mindestens einem realisierten oder in Realisierung
   befindlichen Referenzauftrags aus den vor der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit
   der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen
   durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben. Siehe zu
   alledem den Bieterbogen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei
   der Ausführung des Auftrags, insbesondere die Regelungen zur
   Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verarbeitung
   besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach der
   Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Auf den Rahmenvertrag
   wird hingewiesen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/09/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/09/2018
   Ortszeit: 16:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Wenn die Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB nicht uneingeschränkt
   vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen näher
   darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme
   am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
   GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach
   § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §
   124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen
   entschieden;
   2) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind
   spätestens 7 Tage vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote über
   die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter
   [4]www.deutsche-evergabe.de zu stellen. Fragen und Hinweise, die nicht
   innerhalb der Frist eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor
   Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Aus Gründen der Transparenz und
   der Gleichbehandlung wird die BVS die Fragen und Antworten anonymisiert
   allen interessierten und auf der Vergabeplattform für dieses
   Vergabeverfahren registrierten Bewerben/Bietern über die
   e-Vergabe-Plattform [5]www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung stellen;
   3) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des
   Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene
   Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet
   und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte
   Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und
   geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des
   Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach
   Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
   Weitere Hinweise zum Datenschutz unter
   [6]https://www.bvs.de/footer-navigation/datenschutz/index.html
   4) Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Angebote sind
   in Papierform einzureichen, § 53 VgV;
   5) Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der
   Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären
   (§ 56 Abs. 2 VgV);
   6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des
   Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
   rgabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2018
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   2. http://www.bvs.de/
   3. http://www.deutsche-evergabe.de/
   4. http://www.deutsche-evergabe.de/
   5. http://www.deutsche-evergabe.de/
   6. https://www.bvs.de/footer-navigation/datenschutz/index.html
   7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   8. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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