Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2018082109181227087" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Schafflund
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 364775-2018 (ID: 2018082109181227087)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
  DE-Schafflund: Kommunikationsinfrastruktur
   2018/S 159/2018 364775
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
   DEF0C
   Tannenweg 1
   Schafflund
   24980
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB; z. Hd. Frau
   Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am
   Main, DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 6997561351
   E-Mail: [1]c.grau@heuking.de
   Fax: +49 6997561490
   NUTS-Code: DEF0C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.amt-schafflund.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.breitbandausschreibungen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Möglichkeit des Betriebs und der Pacht eines NGA-Netzes
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (Auftraggeber)
   beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes im Ausbaugebiet des
   Breitbandzweckverbandes zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist
   die Bereitstellung und Versorgung der Endkunden mit
   hochleistungsfähigen Breitbanddiensten-/Services und der Betrieb des
   NGA-Breitbandnetzes. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer
   hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0C
   Hauptort der Ausführung:
   Amt Schafflund
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (BBZVIAS) beabsichtigt, ein
   flächendeckendes NGA-Netz in seinem Versorgungsgebiet zu realisieren.
   So sollen die ermittelten NGA-unterversorgten Gebiete im Ausbaugebiet
   des BBZVIAS mittels einer nachhaltigen und zukunftsfähigen
   Breitbandnetzinfrastruktur mit Bereitbanddiensten-/Services versorgt
   werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung
   der Dienste/Services und der Betrieb des Next Generation Access (NGA)-
   Breitbandnetzes. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer
   hierzu ein passives NGA-Breitbandnetz zu verpachten. Dieses soll
   anschließend von dem Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der
   Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt
   unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung
   der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
   schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der
   Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
   Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
   (NGA)-Breitbandversorgung. Mit der gegenständlichen
   Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Auftraggeber, zur Erbringung
   der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und
   geeignete Bieter zu ermitteln.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 264
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6
   Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
   die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung
   genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative
   Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl
   der vergleichbaren Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
   Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
    Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz,
    Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
   Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
   123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB
   aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
   Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
   oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
   gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
   Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3
   Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
   (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
   verurteilt worden ist,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass er die Bestimmungen des
   Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) einhält und im
   Auftragsfall einhalten wird; sowie
    Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
   Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
   Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45
   Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
   Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
   Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
   Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
   Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
    Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
   Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
   Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
   geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
    Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m.
   Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
   letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
   bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestvoraussetzung ist
   ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 2 Mio. EUR
   bezogen auf das Geschäftsfeld Telekommunikationsdienstleistungen,
    Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
   Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
   m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
   deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
   das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
    Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
   Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Vorlage von mind. 1 Referenz (maximal 3 Referenzen) gemäß § 46 Abs. 3
   Nr. 1 VgV aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Projekte im
   Betrieb von vergleichbaren leitungsgebundenen NGA-Netzen inkl. des
   Einbaus aktiver Netzkomponenten mit mindestens 500 Haushalten für
   mindestens 12 Monate und des Dienstbetriebs für Endkunden mit
   Beschreibung von
    Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge,
    Angaben zur eingesetzten Technologie, zum Projektgebiet (Orte/Lage
   und Infrastruktureckdaten),
    Angaben zu den eigenen Planungs- und Ausbauleistungen,
    Angaben zu dem Investitionsvolumen/Projektvolumen,
    Angaben zur Vermarktung,
    Angaben zur Planung,
    Angaben zur Anzahl der Endkunden und den Datenraten am
   Teilnehmeranschluss,
    Angaben zum Einsatz von Fördermitteln,
    Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung
   eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
   Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
   verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
   abzuschließenden Netzbetriebsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
   folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
   Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
   einer Vertragsstrafe und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die
   wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem
   Netzbetriebsvertrag ergeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/09/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
   unter:
   [4]www.breitbandausschreibungen.de
   Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
   Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich
   gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem
   unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der
   Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu
   senden und wie folgt zu kennzeichnen:
   Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb
   NGA-Breitbandausbau im Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
   Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
   Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
   gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
   (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht
   werden, werden ausgeschlossen.
   Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle
   an den Auftraggeber zu richten. Um Bewerberfragen und die Antworten des
   Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten
   Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die
   Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 12.9.2018 bei der
   Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines
   Empfangsberechtigten zu registrieren.
   Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
   vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
   die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer),
   gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
   eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
   Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
   Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
   Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
   für die Verpachtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge,
   dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines
   Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie
   2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich
   die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen
   Grundsätzen  insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem
   Gleichbehandlungsgrundsatz  orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die
   Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht
   begründet.
   Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
   zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
   einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
   Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt
   als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
   Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
   Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
   durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel - gleich aus welchem
   Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
   Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
   den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
   Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
   bzw. werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
   einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
   genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
   Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag
   zulässig.
   Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
   jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
   rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 ist dann nicht
   mehr rechtzeitig wenn:
    der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
   keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
   Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
   unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
   Goetheplatz 5-7
   Frankfurt am Main
   60313
   Deutschland
   Telefon: +49 6997561351
   E-Mail: [5]c.grau@heuking.de
   Fax: +49 6997561490
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/08/2018
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:c.grau@heuking.de?subject=TED
   2. https://www.amt-schafflund.de/
   3. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   5. mailto:c.grau@heuking.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau