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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Schafflund
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 364775-2018 (ID: 2018082109181227087)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
DE-Schafflund: Kommunikationsinfrastruktur
2018/S 159/2018 364775
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
DEF0C
Tannenweg 1
Schafflund
24980
Deutschland
Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB; z. Hd. Frau
Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am
Main, DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6997561351
E-Mail: [1]c.grau@heuking.de
Fax: +49 6997561490
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.amt-schafflund.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.breitbandausschreibungen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Möglichkeit des Betriebs und der Pacht eines NGA-Netzes
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (Auftraggeber)
beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes im Ausbaugebiet des
Breitbandzweckverbandes zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist
die Bereitstellung und Versorgung der Endkunden mit
hochleistungsfähigen Breitbanddiensten-/Services und der Betrieb des
NGA-Breitbandnetzes. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer
hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C
Hauptort der Ausführung:
Amt Schafflund
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (BBZVIAS) beabsichtigt, ein
flächendeckendes NGA-Netz in seinem Versorgungsgebiet zu realisieren.
So sollen die ermittelten NGA-unterversorgten Gebiete im Ausbaugebiet
des BBZVIAS mittels einer nachhaltigen und zukunftsfähigen
Breitbandnetzinfrastruktur mit Bereitbanddiensten-/Services versorgt
werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung
der Dienste/Services und der Betrieb des Next Generation Access (NGA)-
Breitbandnetzes. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer
hierzu ein passives NGA-Breitbandnetz zu verpachten. Dieses soll
anschließend von dem Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der
Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt
unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung
der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
(NGA)-Breitbandversorgung. Mit der gegenständlichen
Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Auftraggeber, zur Erbringung
der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und
geeignete Bieter zu ermitteln.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 264
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6
Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung
genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative
Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl
der vergleichbaren Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz,
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, vorliegen,
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB
aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3
Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
(SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
verurteilt worden ist,
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass er die Bestimmungen des
Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) einhält und im
Auftragsfall einhalten wird; sowie
Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m.
Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestvoraussetzung ist
ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 2 Mio. EUR
bezogen auf das Geschäftsfeld Telekommunikationsdienstleistungen,
Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage von mind. 1 Referenz (maximal 3 Referenzen) gemäß § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Projekte im
Betrieb von vergleichbaren leitungsgebundenen NGA-Netzen inkl. des
Einbaus aktiver Netzkomponenten mit mindestens 500 Haushalten für
mindestens 12 Monate und des Dienstbetriebs für Endkunden mit
Beschreibung von
Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge,
Angaben zur eingesetzten Technologie, zum Projektgebiet (Orte/Lage
und Infrastruktureckdaten),
Angaben zu den eigenen Planungs- und Ausbauleistungen,
Angaben zu dem Investitionsvolumen/Projektvolumen,
Angaben zur Vermarktung,
Angaben zur Planung,
Angaben zur Anzahl der Endkunden und den Datenraten am
Teilnehmeranschluss,
Angaben zum Einsatz von Fördermitteln,
Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung
eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
abzuschließenden Netzbetriebsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
einer Vertragsstrafe und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die
wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem
Netzbetriebsvertrag ergeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
unter:
[4]www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich
gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem
unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der
Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu
senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
(E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht
werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle
an den Auftraggeber zu richten. Um Bewerberfragen und die Antworten des
Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten
Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die
Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 12.9.2018 bei der
Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines
Empfangsberechtigten zu registrieren.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer),
gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
für die Verpachtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge,
dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines
Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie
2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich
die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen
Grundsätzen insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem
Gleichbehandlungsgrundsatz orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die
Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht
begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt
als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel - gleich aus welchem
Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
bzw. werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag
zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 ist dann nicht
mehr rechtzeitig wenn:
der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung gerügt worden sind,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Goetheplatz 5-7
Frankfurt am Main
60313
Deutschland
Telefon: +49 6997561351
E-Mail: [5]c.grau@heuking.de
Fax: +49 6997561490
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2018
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2. https://www.amt-schafflund.de/
3. http://www.breitbandausschreibungen.de/
4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
5. mailto:c.grau@heuking.de?subject=TED
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