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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Beselich-Obertiefenbach
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 364849-2018 (ID: 2018082109193727160)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
  DE-Beselich-Obertiefenbach: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2018/S 159/2018 364849
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AWB AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg
   Niederstein Süd
   Beselich-Obertiefenbach
   65614
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis
   Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
   Telefon: +49 6431296-447
   E-Mail: [1]verwaltung.egw@limburg-weilburg.de
   Fax: +49 6431296-127
   NUTS-Code: DE723
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-limburg-weilburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E49131491
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E49131491
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Eigenbetrieb des Landkreises
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwerten/Vermarkten von Altpapier (PPK)
   Referenznummer der Bekanntmachung: AWBPPK18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Abholung des PPK von der
   Umschlagstelle des AWB (Adresse siehe I.1). Die Verladung erfolgt durch
   den AWB
   Hauptangebotsalternative: Gestellung einer Übergabestelle zur
   Anlieferung des PPK in Pressmüllfahrzeugen und Container. In diesem
   Fall stellt der (künftige) AN die Annahmestelle. Zur
   Hauptangebotsalternative, siehe VI.3 dieser Veröffentlichung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90514000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE723
   Hauptort der Ausführung:
   Übernahmestelle im Landkreis Limburg-Weilburg und Anlage/n des AN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Verwertung/Vermarktung von ca. 13 000 Mg/a PPK
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einseitige Verlängerungsoption des AG für jeweils ein Jahr, max. 3
   Verlängerungen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.10: eine Hauptangebotsalternative mit Gestellung einer
   Annahmestelle für die Direktanlieferung des PPK durch
   Müllsammelfahrzeuge ist zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder
   Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nähere Angaben siohe BB Nr. 4 und
   VI.3 dieser Veröffentlichung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
   der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten 3
   Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende
   Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder
   abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine
   testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein
   jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
   Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate  gemessen
   ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
   Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
   bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des
   Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieses Abschnitts kann der
   Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen,
   das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der
   finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter
   zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche
   Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
   vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte
   Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Der AG kann einen Nachweis
   verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z. B.
   Papierfabriken abgesichert sind. Sollte der Bieter im Zeitraum der
   vergangenen 5 Kalenderjahre (ab einschließlich 2013) seinen
   vertraglichen Leistungs- und/oder Zahlungspflichten nicht nachgekommen
   sein und wurde aus diesem Grund der entsprechende Vertrag
   außerordentlich gekündigt, so muss der Bieter gesondert darlegen, aus
   welchen Gründen im genannten Zeitraum die außerordentliche Kündigung
   erfolgt ist. Ein Verstoß gegen die Pflichten nach Satz 7 in diesem
   Abschnitt führt zum Ausschluss des Angebots.
   Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
   nachweist,dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese
   Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem
   Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein
   Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die
   erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
   Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter-Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die-Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für
   ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche
   Leistungsfähigkeit).
   Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem
   Formular Anlage 1.3 Formular Referenzen PPK.docx über die vergangenen
   3 Jahre  zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe  mit einer
   Verwertungsmenge von mindestens 4 000 Mg/a bezüglich der Vermarktung /
   Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
   Sammlung, mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner
   und Telefon-Nr. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
   verifizieren. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens im Mittel
   der vergangenen 3 (Kalender-) Jahre 4.000 Mg/a an PPK in jedem Jahr
   verwertet bzw. vermarktet hat. (berufliche Leistungsfähigkeit)
   Zur Eignungsleihe: wie unter III.1.2) aufgeführt.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im
   Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine
   entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters
   ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben.
   Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt,
   gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als
   abgegeben.
   Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung
   zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die
   Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot
   eingereicht werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/09/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/09/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hauptangebotsalternativen, die eine Übernahme von PPK auf einem eigenen
   Standort im Landkreis Limburg-Weilburg vorsehen (z. B. Übernahme des
   PPK an der Sortieranlage der Fa. Bördner Städtereinigung GmbH), sind
   zugelassen.
   Direktübernahme heißt hier, dass das per Papiertonne mit
   Müllsammelfahrzeugen bzw. per Presscontainer erfasste Papier direkt der
   Anlage des AN angedient wird und das PPK nicht auf der Umschlagstelle
   des AWB (Standort: Niederstein Süd, Beselich) durch den AG umgeschlagen
   wird.
   Da im Vertrag über die Einsammlung des PPK eine Andienungspflicht an
   alle im Landkreis befindlichen Standorte ohne Preisänderung der
   Sammelkonditionen festgelegt ist, ist die oben beschriebene
   Hauptangebotsalternative in Bezug auf alle Standorte möglich, die im
   Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg liegen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
   Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
   § 160 GWB  Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/08/2018
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References
   1. mailto:verwaltung.egw@limburg-weilburg.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
   3. https://www.subreport.de/E49131491
   4. https://www.subreport.de/E49131491
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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