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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Beselich-Obertiefenbach
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 364849-2018 (ID: 2018082109193727160)
Veröffentlicht: 21.08.2018
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DE-Beselich-Obertiefenbach: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 159/2018 364849
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AWB AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg
Niederstein Süd
Beselich-Obertiefenbach
65614
Deutschland
Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis
Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Telefon: +49 6431296-447
E-Mail: [1]verwaltung.egw@limburg-weilburg.de
Fax: +49 6431296-127
NUTS-Code: DE723
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-limburg-weilburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E49131491
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E49131491
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetrieb des Landkreises
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwerten/Vermarkten von Altpapier (PPK)
Referenznummer der Bekanntmachung: AWBPPK18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Abholung des PPK von der
Umschlagstelle des AWB (Adresse siehe I.1). Die Verladung erfolgt durch
den AWB
Hauptangebotsalternative: Gestellung einer Übergabestelle zur
Anlieferung des PPK in Pressmüllfahrzeugen und Container. In diesem
Fall stellt der (künftige) AN die Annahmestelle. Zur
Hauptangebotsalternative, siehe VI.3 dieser Veröffentlichung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723
Hauptort der Ausführung:
Übernahmestelle im Landkreis Limburg-Weilburg und Anlage/n des AN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Verwertung/Vermarktung von ca. 13 000 Mg/a PPK
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption des AG für jeweils ein Jahr, max. 3
Verlängerungen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.10: eine Hauptangebotsalternative mit Gestellung einer
Annahmestelle für die Direktanlieferung des PPK durch
Müllsammelfahrzeuge ist zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nähere Angaben siohe BB Nr. 4 und
VI.3 dieser Veröffentlichung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten 3
Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder
abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine
testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein
jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate gemessen
ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des
Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieses Abschnitts kann der
Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen,
das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der
finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter
zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche
Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte
Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Der AG kann einen Nachweis
verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z. B.
Papierfabriken abgesichert sind. Sollte der Bieter im Zeitraum der
vergangenen 5 Kalenderjahre (ab einschließlich 2013) seinen
vertraglichen Leistungs- und/oder Zahlungspflichten nicht nachgekommen
sein und wurde aus diesem Grund der entsprechende Vertrag
außerordentlich gekündigt, so muss der Bieter gesondert darlegen, aus
welchen Gründen im genannten Zeitraum die außerordentliche Kündigung
erfolgt ist. Ein Verstoß gegen die Pflichten nach Satz 7 in diesem
Abschnitt führt zum Ausschluss des Angebots.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
nachweist,dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese
Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem
Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein
Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter-Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die-Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für
ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche
Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem
Formular Anlage 1.3 Formular Referenzen PPK.docx über die vergangenen
3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe mit einer
Verwertungsmenge von mindestens 4 000 Mg/a bezüglich der Vermarktung /
Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner
und Telefon-Nr. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens im Mittel
der vergangenen 3 (Kalender-) Jahre 4.000 Mg/a an PPK in jedem Jahr
verwertet bzw. vermarktet hat. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Zur Eignungsleihe: wie unter III.1.2) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im
Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine
entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters
ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben.
Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt,
gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als
abgegeben.
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung
zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die
Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot
eingereicht werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/09/2018
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hauptangebotsalternativen, die eine Übernahme von PPK auf einem eigenen
Standort im Landkreis Limburg-Weilburg vorsehen (z. B. Übernahme des
PPK an der Sortieranlage der Fa. Bördner Städtereinigung GmbH), sind
zugelassen.
Direktübernahme heißt hier, dass das per Papiertonne mit
Müllsammelfahrzeugen bzw. per Presscontainer erfasste Papier direkt der
Anlage des AN angedient wird und das PPK nicht auf der Umschlagstelle
des AWB (Standort: Niederstein Süd, Beselich) durch den AG umgeschlagen
wird.
Da im Vertrag über die Einsammlung des PPK eine Andienungspflicht an
alle im Landkreis befindlichen Standorte ohne Preisänderung der
Sammelkonditionen festgelegt ist, ist die oben beschriebene
Hauptangebotsalternative in Bezug auf alle Standorte möglich, die im
Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg liegen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2018
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2. http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
3. https://www.subreport.de/E49131491
4. https://www.subreport.de/E49131491
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