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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Friedrichshafen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 364914-2018 (ID: 2018082109204527249)
Veröffentlicht: 21.08.2018
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DE-Friedrichshafen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 159/2018 364914
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum Friedrichshafen
Röntgenstraße 2
Friedrichshafen
88048
Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Bratenstein
Telefon: +49 15120739179
E-Mail: [1]p.bratenstein@klinikum-fn.de
NUTS-Code: DE147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klinikum-fn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.klinikum-fn.de/unser-klinikum/baumassnahmen.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Versorgungsgebäude, Objektplanung für Gebäude nach §§ 33ff HOAI,
Leistungsphasen 3 bis 9
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung,
Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung zum Neubau des
Versorgungsgebäudes auf dem Klinikcampus in Friedrichshafen nach dem
Leistungsbild der §§ 33ff HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9,
Grundleistungen für Gebäude gemäß Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1+2). Im Gebäude integriert werden neben
einem Lager (1 000 m^2) und der Warenanlieferung, die Küche (800 m^2),
die Apotheke (800 m^2) sowie die Verwaltung (840 m^2).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147
Hauptort der Ausführung:
Röntgenstraße 2, 88045 Friedrichshafen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung,
Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung zum Neubau des
Versorgungsgebäudes auf dem Klinikcampus in Friedrichshafen nach dem
Leistungsbild des § 34 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen
für Gebäude gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil
3, Abschnitt 1+2).
Das Architekturbüro Hildebrand + Schwarz Architekten GmbH,
Weinbirnenstraße 2, 88048 Friedrichshafen wurde aufgrund der
Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Oktober 2016
mit den Objektplanungsleistungen zur Grundlagenermittlung, Vorplanung
und Kostenermittlung (§ 33 HOAI, Lph 1,2 und teilweise 3) für das
vorliegende Bauprojekt beauftragt. Das daraus erzielte und vorliegende
Planungsergebnis als Grundlage der Förderung soll und muss als
Planungsgrundlage für die weitere Planung und Realisierung ohne
Veränderungen übernommen werden und durch Vervollständigung der LPH 3
mit den darin noch nicht erbrachten, ergänzenden Grundleistungen
realisiert werden; der Bauherr legt zudem insbesondere allergrößten
Wert auf die Einhaltung des in den Vorplanungen ermittelten
Kostenbudgets. Der erteilte Förderzuschuss sowie die Eigenmittel sind
im internen Finanzierungshaushalt gedeckelt eingeflossen.
Nachfinanzierungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen. Relevante
Unterlagen stehen für jeden Bewerber kostenlos unter folgendem Link zur
Verfügung:
[4]http://www.klinikum-fn.de/unser-klinikum/baumassnahmen.html.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
A) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. III.1.2.):
10 %;
B) Büroorganisation gem. III.1.2.): 30 %;
C) Fachliche Eignung (Referenzen) gem. III.1.3.): 60 %.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der
zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den
verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen
werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 3 (nur teilweise) + 4 gemäß § 34 HOAI
(Genehmigungsplanung).
Stufe 2: Leistungsphase 5 7 gemäß § 34 HOAI (Ausführungsplanung,
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe).
Stufe 3: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI (Bauüberwachung sowie
Objektbetreuung und Dokumentation).
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung über die Stufe 1 hinaus besteht
nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Formalien:
1) Fristgerechter Eingang der Bewerbung;
2) Nachweis der Berufszulassung: Die geforderte berufliche Befähigung
Architekt ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen. Auf § 75 Abs. 1
VgV wird verwiesen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers
(Sitz des Bewerbers) die Berufsbezeichnung Architekt nicht gesetzlich
geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen
nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung
nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie
gewährleistet ist.
Eigenerklärung zur Rechtslage:
1) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen
gem. § 75 Abs. 3 VgV;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 Abs. 1, 2, 3
GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gem. §
125 GWB;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB
vorliegen, bzw. Nachweis gem. § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB
vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gem. § 125
GWB;
5) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit
von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV;
6) Erklärung, ob sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedient und dass ihm dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung
stehen gem. § 47 VgV;
7) Bestätigung zur Einhaltung der Terminvorgaben des Bauherrn zum
vorgesehenen Projektablauf 8. Nachweis zur Deckung der
Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR)
Hinweise:
a) Fehlende, unvollständige und/oder unrichtige Auskünfte führen zum
Ausschluss des Bewerbers. Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb
müssen zum genannten Schlusstermin in einem verschlossenen Umschlag
vorliegen.
Der Bewerber hat für die Bewerbung die vom Auslober vorbereiteten
Bewerbungsunterlagen (Download unter
[5]http://www.klinikum-fn.de/unser-klinikum/baumassnahmen.html) zu
verwenden und zu ergänzen.
Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg
oder persönlich bei: Klinikum Friedrichshafen GmbH, Peter Bratenstein,
Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen einzureichen und mit dem Hinweis
Klinikum Friedrichshafen, Versorgungsgebäude VgV-Verfahren
Objektplanung bitte nicht vor Abgabetermin öffnen zu versehen
b) Nicht unterschriebene und / oder nicht fristgerecht eingereichte
Bewerbungsunterlagen (= Teilnahmeanträge) bzw. formlose Unterlagen
können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die
eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgegeben;
c) Das Architekturbüro Hildebrand + Schwarz Architekten GmbH,
Weinbirnenstraße 2, 88048 Friedrichshafen wurde aufgrund der
Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Oktober 2016
mit den Objektplanungsleistungen zur Grundlagenermittlung, Vorplanung
und Kostenermittlung (§ 33 HOAI, Lph 1,2 und teilweise 3) für das
vorliegende Bauprojekt beauftragt. Das daraus erzielte und vorliegende
Planungsergebnis als Grundlage der Förderung soll und muss als
Planungsgrundlage für die weitere Planung und Realisierung ohne
Veränderungen übernommen werden und durch Vervollständigung der LPH 3
mit den darin noch nicht erbrachten, ergänzenden Grundleistungen
realisiert werden; der Bauherr legt zudem insbesondere allergrößten
Wert auf die Einhaltung des in den Vorplanungen ermittelten
Kostenbudgets. Der erteilte Förderzuschuss sowie die Eigenmittel sind
im internen Finanzierungshaushalt gedeckelt eingeflossen.
Nachfinanzierungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen. Relevante
Unterlagen stehen für jeden Bewerber kostenlos unter folgendem Link zur
Verfügung: [6]http://www.klinikum-fn.de
/unser-klinikum/baumassnahmen.html.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1) Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers im Bereich der
Objektplanung aus den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV als
Gewähr für eine beständige Abwicklung durch ausreichende Kapazität und
wirtschaftliche Sicherheit über den Projektzeitraum, Gewichtung 5 %;
2) Organigramm, Büroperspektive, Nennung von vergleichbaren Projekten,
die derzeit im Büro bearbeitet werden, Gewichtung 5 %;
B) Büroorganisation:
1) Erläuterung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den
letzten 3 Jahren Beschäftigten, aus der die Anzahl der Führungskräfte
und die Aufteilung in Berufsgruppen (Führung, Ingenieur, Techniker
etc.) hervorgeht gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Gewichtung 10 %;
2) Tabellarische Liste in der die für die Leistungserbringung
vorgesehenen Personen namentlich benannt werden, und deren Position,
Qualifikation mit Vorlage eines Nachweises, Aufgabenfeld nach LPH und
Berufserfahrung genannt werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Gewichtung
10 %;
3) Erläuterung zur technischen Büroausstattung des Bewerbers gem. § 46
Abs.3 Nr. 3 VgV, Gewichtung 5 %;
4) Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Büros
gem. § 46 Abs 3 Nr. 3 VgV, Gewichtung 5 %.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
C) Fachliche Eignung (Referenzen):
Beschreibung von Referenzobjekten gem. § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV, für die
der Bewerber Objektplanungsleistungen für Gebäude gem. § 33 ff. HOAI
erbracht hat.
Insgesamt 4 verschiedene Referenzen mit einer Gewichtung von 15 % je
Referenz:
Referenz 1: Realisiertes oder zur Zeit der Auslobung im Bau
befindliches Projekt als Neubau, Erweiterungsbau oder Umbau im
Klinikbau mit mind. 7,5 Mio. brutto (KG 300, 400 + 600) mit
vergleichbarer Aufgabenstellung und Schwierigkeit wie unter Ziffer
II.1.4. beschrieben oder vergleichbare Objekte im Sinne des § 75 Abs. 5
Satz 2 VgV, mind. 6 LPH in Abfolge.
Referenz 2: Realisiertes oder zur Zeit der Auslobung im Bau
befindliches Projekt als Neubau im Gesundheitswesen mit mind. 5 Mio.
EUR brutto (KG 300, 400 + 600) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und
Schwierigkeit wie unter Ziffer II.1.4. beschrieben oder vergleichbare
Objekte im Sinne des § 75 Abs. 5 Satz 2 VgV, mind. 6 LPH in Abfolge.
Referenz 3: Realisiertes oder zur Zeit der Auslobung im Bau
befindliches Projekt als Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau im Bereich
für öffentliche Auftraggeber mit mind. 10 Mio. EUR brutto (KG 300, 400
+ 600) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Schwierigkeit wie unter
Ziffer II.1.4. beschrieben oder vergleichbare Objekte im Sinne des § 75
Abs. 5 Satz 2 VgV, mind. 6 LPH in Abfolge.
Referenz 4: Realisiertes oder zur Zeit der Auslobung im Bau
befindliches Projekt als Neubau im Bereich Innovation mit mind. 4 Mio.
EUR brutto (KG 300, 400 + 600), mind. 6 LPH in Abfolge.
Bei den Projekten wird im Einzelnen die Nennung gefordert von:
Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit aktueller
Telefonnummer, selbst im Büro (ohne Untervergabe) erbrachte
Leistungsphasen nach HOAI, aufgeschlüsselte Gesamtkosten (KG 300, 400,
500, 600 in EUR brutto gem. DIN 276), Baubeschreibung, Bildnachweis,
Liste der Projektbeteiligten im Büro des Bewerbers (Projektleitung,
Mitarbeiter, freie Mitarbeiter) mit Zuordnung zu den LPH. Die
Baufertigstellung der beschriebenen Referenzobjekte darf nicht mehr als
5 Jahre zurückliegen. Ein Referenzprojekt dessen Baufertigstellung
länger als 5 Jahre zurückliegt (Stichtag 31.8.2018) und / oder das mit
den beschriebenen Kriterien nicht übereinstimmt, insbesondere in Bezug
auf Leistungsumfang, Aufgabenstellung, Projektumfang, Projektbudget
bzw. Projektinhalt wird nicht gewertet. Es muss sich um vier zueinander
unabhängige Referenzen bzw. Projekte (keine Wiederholungen) handeln.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die geforderte berufliche Befähigung Architekt ist mit geeigneten
Nachweisen zu belegen. Auf § 75 Abs. 1 VgV wird verwiesen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) die
Berufsbezeichnung Architekt nicht gesetzlich geregelt sein sollte,
sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in
schriftl. Form fristgerecht bei o.g. Kontaktstelle vorzulegen. Soweit
unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklär. gefordert
werden, behält sich der AG das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entspr. Bescheinigungen / Nachweise nachzufordern. Kopien von
Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an
der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise
müssen gültig sein. Bei Bewerbergem. sind die geforderten Unterlagen
für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche
ist anzugeben. Der Nachweis über die berufliche Qualifikation (z. B.
Hochschulabschluss) für alle an der Erbringung vorgesehener Personen
ist vorzulegen. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer
Bewerbergem.) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B.
Nachunternehmer), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bew die
Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Die Realisierung des Bauvorhabens muss schnellstmöglich starten, da die
Baumaßnahme im Jahreskrankenhausbauprogramm 2016 aufgenommen ist und
mit einem Betrag von 12,5 MEUR gefördert wird. Das Land Ba-Wü ist an
einer schnellstmöglichen Realisierung interessiert.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Informationspflicht des Bewerbers: die Teilnehmer/Bewerber verpflichten
sich, eigenverantwortlich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der
Teilnahmefirst auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob
weitere Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen der
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass
alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen
Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Anfragen an die Vergabestelle
sind ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer I.3) angegebene
Kontaktadresse bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der
Teilnahmefrist zu richten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Karl Friedrich Straße 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: [8]www.rpk.bwl.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2
GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2018
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References
1. mailto:p.bratenstein@klinikum-fn.de?subject=TED
2. http://www.klinikum-fn.de/
3. http://www.klinikum-fn.de/unser-klinikum/baumassnahmen.html
4. http://www.klinikum-fn.de/unser-klinikum/baumassnahmen.html
5. http://www.klinikum-fn.de/unser-klinikum/baumassnahmen.html
6. http://www.klinikum-fn.de/
7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
8. http://www.rpk.bwl.de/
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