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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Eging am See
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 365481-2018 (ID: 2018082109285427798)
Veröffentlicht: 21.08.2018
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DE-Eging am See: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 159/2018 365481
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Markt Eging a.See
Prof.-Reiter-Straße 2
Eging am See
94535
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: [1]bauamt@eging.de
NUTS-Code: DE228
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.eging.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://eging.de/index.php?option=com_content&view=article&id=59
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus mit Neugestaltung Marktplatz in
Eging a.See
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Marktgemeinde Eging a.See benötigt ein neues Rathaus und möchte
dies, zusammen mit einem Wohn- und Geschäftshaus zur Stärkung der
Ortsmitte am Marktplatz platzieren. In diesem Zusammenhang soll der
Marktplatz als attraktive Mitte von Eging neu gestaltet werden. Das
Rathaus ist derzeit in einem Altbau in der Prof.-Reiter-Straße
untergebracht, welches dem heutigen Platzbedarf und den Anforderungen
an Funktionalität und Barrierefreiheit nicht mehr gerecht werden kann.
Neben den Verwaltungsräumen sollen im neuen Rathaus auch ein
Sitzungssaal, ein Standesamt, eine Tourist-Info und ein Mehrzweckraum
realisiert werden. Der neue Standort am Marktplatz soll die Ortsmitte
weiter stärken und zur Belebung des Marktplatzes beitragen. Zur
Umsetzung dieses Vorhabens hat die Gemeinde im Vorfeld Gebäude
erworben, die abgebrochen werden sollen.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln
der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) für Gebäude liegen
bei ca. 3,1 Mio. EUR und für Freianlagen bei ca. 1,0 Mio. EUR.
Die Brutto-Grundfläche beim Gebäude beträgt ca. 1 400 m^2 zuzüglich
Tiefgarage mit 32 Stellplätzen, die Fläche bei der Freianlage beträgt
ca. 5 500 m^2.
Der Beginn der Planung erfolgt unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen
des auf den Wettbewerb nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden
Verhandlungsverfahrens.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke
der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und
Eigenerklärungen abzugeben:
Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter,
Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
Angabe zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB,
von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten
Bewerbergemeinschaft bewerben.
Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils,
Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die
Erklärung, dass die Mitglieder im Fall der Beteiligung am nachfolgenden
Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber o. Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die
nachweisen,
1) dass eine Berufsqualifikation als Architekt bzw. als
Landschaftsarchitekt vorliegt und die erklären,
2) dass keine Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB vorliegen und die
3) mindestens ein Referenzprojekt über den Neubau eines Gebäudes und
4) mindestens ein Referenzprojekt über eine Freianlage benennen können.
Unter denjenigen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die
Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenen
Bewerber/Mitglieder nach folgenden Auswahlkriterien:
Angabe von maximal 1 Referenzprojekt über den Neubau eines Gebäudes und
Angabe von maximal 1 Referenzprojekt über eine Freianlage.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte
berücksichtigt, die innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen
wurden.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende
Angaben zu machen:
a) Name des Referenzprojekts,
b) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
c) Art und Nutzung des Gebäudes/der Freianlage
d) Zeitpunkt Fertigstellung (Monat/Jahr),
e) Honorarzone,
f) Brutto-Grundfläche des Gebäudes/Fläche der Freianlage in m^2,
g) der eigene Leistungsanteil an der Planung in %
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen,
erfolgt die Auswahl von max. 8 weiteren Wettbewerbsteilnehmern nach
folgenden Kriterien:
Referenz Neubau Gebäude, berücksichtigt werden:
die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Honorarzone IV und
höher = 5,0 Punkte, HZ III = 3,0 Punkte, unter HZ III = 0 Punkte),
die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche ((BGF >= 700 m^2 = 5,0
Punkte, BGF >= 500 m^2 = 4,0 Punkte, BGF < 500 m^2 = 0 Punkte)),
der eigene Leistungsanteil (zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung
= 5 Punkte, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht
(sondern z.B. mit Nachunternehmern oder in Arbeitsgemeinschaft), wird
der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl
multipliziert).
Referenz Freianlagen, berücksichtigt werden:
die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Honorarzone IV und
höher = 5,0 Punkte, HZ III = 3,0 Punkte, unter HZ III = 0 Punkte),
die Vergleichbarkeit der Fläche (A >= 2 000 m^2 = 5,0 Punkte, A >= 1
500 m^2 = 3,0 Punkte, A < 1 500 m^2 = 0 Punkte),
der eigene Leistungsanteil (zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung
= 5 Punkte, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht
(sondern z.B. mit Nachunternehmern oder in Arbeitsgemeinschaft), wird
der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl
multipliziert).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Leistungsanteile der Mitglieder
kumuliert.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben
in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Arc Architektenpartnerschaft mbB, Bad Birnbach mit
bauchplan).(Part.m.b.B
Bathke Geisel Architekten GbR, München mit Schelle Heyse
Landschaftsarchitektur PartGmbB, Bad Endorf
bodensteiner fest architekten stadtplaner bda, GBR, München mit
lohrer.hochrein landschafstarchitekten und stadtplaner gmbh
Dannheimer & Joos Architekten GmbH, München mit terra.nova
Landschaftsarchitektur, München
Dömges Architekten AG, Regensburg mit Wamsler Rohloff Wirzmüller GdbR,
Regensburg
nbundm* Architekten BDA u. Stadtplaner, Partnerschaft mbB, Ingolstadt
mit micheller und schalk Landschaftsarchitekten GmbH, München
Probst Architekten Ges. für Architektur und Stadtplanung mbH, München
mit Staunter + Schäf, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner Part.mbB
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung der eingereichten Vorschläge erfolgt in Abwägung von:
Erfüllung des Flächen- und Raumprogramms,
Städtebauliche Qualität,
Erschließung und Freiflächenplanung,
Funktionalität der Nutzungszuordnungen,
Architektonische und gestalterische Qualität,
Umgang mit dem Bestand,
Wirtschaftlichkeit in Bau- und Betrieb,
Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.
Das Preisgericht behält sich eine Differenzierung der aufgeführten
Kriterien und eine Gewichtung vor.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Höhe der Preisgelder muss noch abschließend ermittelt werden.
Derzeit wird (unverbindlich) von Summen in folgender Größenordnung
ausgegangen:
1) Preis 20 000 EUR;
2) Preis 15 000 EUR;
3) Preis 9 000 EUR.
Anerkennungen 8 000 EUR
Preissumme gesamt netto 51 000 EUR
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Michaela Ausfelder, Architektin, München
Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München
Rolf-Peter Klar, Regierung von Niederbayern
Wilhelm Zett, Architekt, Landshut
Walter Bauer, Erster Bürgermeister
Gemeinderat, Georg Fröhler
Geschäftsleitung, Wolfgang Schwarzbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Allgemeine Angaben zur Kommunikation:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per
eMail an die unter I.1 der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu
senden. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen, die nicht 8 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden auf der unter Ziffer I.3
der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Internetseite eingestellt.
Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben
sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über
Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen
zu informieren.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und
Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die
alle Objektplanungen abdecken können. Die Projektverantwortlichen für
die jeweilige Disziplin müssen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt
sein, die Berufsbezeichnung Architekt und Landschaftsarchitekt zu
tragen. Die Verfassergemeinschaft von Architekten und
Landschaftsarchitekten ist verpflichtend einzugehen.
Zum Nachweis der Eignung der Auftragsdurchführung erforderliche
Unterlagen (auf Verlangen nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das
Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit einer Deckungssumme von 2,0
Mio. EUR für Personenschäden und von 2,0 Mio. EUR für Sonstige Schäden
und Leistungsbild Freianlagen mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR
für Personenschäden und von 1,0 Mio. EUR für Sonstige Schäden (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht
Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im
Auftragsfall.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14
Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 %
gewichtet.
Die Gemeinde Eging a. See schließt mit dem Sieger des
Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren
Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Das Wohn-
und Geschäftshaus und die dazugehörigen Stellplätze werden nicht
Gegenstand der Beauftragung. Es wird eine stufenweise Beauftragung
folgender Leistungsphasen vorgesehen:
Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, Leistungsphasen 1- 9
Freianlagen §39 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei
der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen
bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe
entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht
nicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[5]http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekam
mer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2018
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5. http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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