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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Hameln
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 365483-2018 (ID: 2018082109290327810)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
DE-Hameln: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 159/2018 365483
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Hameln
DE923
Rathausplatz 1
Hameln
31785
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz
1, 31785 D-Hameln
Telefon: +49 5151202-1417
E-Mail: [1]vergabestelle@hameln.de
Fax: +49 5151202-1266
NUTS-Code: DE923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hameln.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 zur Vergabe von
Planungsleistungen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI: Quartierspark
Linsingenkaserne in Hameln
Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2018-0023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Nach dem bundesweiten Abzug der britischen Streitkräfte wurden die
Standorte in Hameln bis Ende 2014 an die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Im Rahmen des Integrierten
städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts (ISEK) 2007-2017
wurden vor allem die innerstädtisch gelegenen Standorte sowohl
stadträumlich als auch bezüglich der Gebäudetypologie untersucht und
Rahmenkonzepte erarbeitet. Aufgrund der innenstadtnahen Lage kommt der
Linsingenkaserne innerhalb dieses Entwicklungsprozesses eine besondere
Bedeutung zu. Eine bedarfsgerechte und sozial verantwortliche
städtebauliche Neuordnung sowie die Um- und Nachnutzung rücken in den
Vordergrund. Im Zentrum des Quartiers soll ein Quartierspark entstehen.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, eine überzeugende Lösung zu
finden, um den öffentlichen Raum innerhalb der Linsingenkaserne
attraktiv und qualitätvoll zu gestalten. Der Quartierspark soll dabei
nicht nur den Nutzern von Bildungseinrichtungen und den Angestellten
auf dem Gelände zur Naherholung zur Verfügung stehen, sondern genauso
Treffpunkt und Erholungsort der Bewohner des umliegenden Gebiets sein.
Entwickelt werden soll im Rahmen des Wettbewerbs ein
Gestaltungskonzept, das sich auch auf die weiteren Flächen des
Kasernengeländes (z.B. dem Schulareal) weiterführen lässt.
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts und der Ergebnisse der Vorprüfung den ersten Preisträger
mit der Bearbeitung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer
Beauftragung entgegensteht.
Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt
voraussichtlich stufenweise. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an
die Sitzung des Preisgerichts mit dem/den Verfasser/n des 1. Preises
aus dem Realisierungswettbewerb in Verhandlung treten.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung werden
sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt
wird.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der
haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Gebiet des Städtebauförderungsprogramms
Stadtumbau West Um- und Nachnutzung Linsingenkaserne und wird durch
den Bund und das Land Niedersachsen gefördert.
Die maximale Bruttobausumme beträgt 2 500 000 EUR.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Büros (Landschaftsarchitekten) gesucht, die Erfahrung in der
Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Die Zahl
der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 20 beschränkt. Die
Auswahl der max. 15 Büros erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren.
5 Wettbewerbsteilnehmer wurden durch die Ausloberin vorab gesetzt.
Erfüllen mehr als 15 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen,
wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die Teilnehmenden am
Wettbewerb aus.
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist die Bewerberin / der
Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bzw. der digitale
Eingang über das Vergabeportal der Bewerbung. Elektronisch (per Fax
oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind nicht zulässig. Die
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien: Die
Nichteinhaltung der nachfolgend dargestellten Anforderungen führt zum
Ausschluss der Bewerbung.
1.1 Fristgerechter Eingang der Bewerbung
1.2 Erklärung Bewerber
1.3 Erklärung Bewerbergemeinschaft
1.4 Erklärung Unterauftragnehmer
2.1 Erklärung Ausschlusskriterien gem. GWB
2.2 Erklärung wirtschaftliche Verknüpfungen
2.3 Erklärung Ausschluss von Doppelbewerbungen
2.4 Eigenerklärung des federführenden Landschaftsarchitekturbüros
3.1 Nachweis besonderer Berufsstand (vgl. III.2.1)
3.2 Nachweis geforderter Berufshaftpflichtdeckung in Höhe von mind. 1
000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für
Vermögensschäden und sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro
Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle die
Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht
wird
3.3 Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister falls
zutreffend
3.4 Nachweis Erklärung Tariftreue
4.1 Referenzen
Bewerber/-gemein. müssen Referenzprojekte einreichen.
Mindestanforderungen (Ausschluss) je einzelnes Referenzprojekt:
M1 Referenzbogen vollständig ausgefüllt
M2 Belege durch Bilder u. Beschreibung (max. 1 x A3)
Insgesamt müssen die eingereichten Referenzen folgende
Mindestanforderungen in Summe erfüllen:
M3 Vollständige Bearbeitung LPH 2-8 (§39 HOAI),
M4 Mind. 1 Referenz muss Erfahrungen im Bereich öffentlicher Raum
vorweisen
M5 Mind. 1 Referenz Öffentlicher Auftraggeber
Liegt kein Verstoß gegen diese Mindestkriterien, die den
Bewerbungsunterlagen ausführlich zu entnehmen sind, vor, werden die
Bewerbungen zugelassen. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende
Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die
nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht
vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am
Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt führen. (Fortführung unter
VI.3.1) ZusätzlicheAngaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1 Irene Lohaus Peter Carl Landschaftsarchitektur, Hannover
2 chora blau Landschaftsarchitektur, Hannover
3 WES GmbH LandschaftsArchitektur, Hamburg
4 GTL Michael Triebwetter Landschaftsarchitekt, Kassel
5 KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten
Teilnehmer werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:
Qualität der Freiraumgestaltung,
Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption,
Wirtschaftlichkeit.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das
Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Die Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge werden
den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung abschließend bekannt
gegeben.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 11/10/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis § 39 HOAI ermittelt worden.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme
einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR (brutto, inkl. der derzeit
gültigen MwSt. von 19 %) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt
vorgesehen:
1) Preis 22 500 EUR.
2) Preis 13 500 EUR
3) Preis 10 000 EUR
Für Anerkennungen stehen insgesamt 9 000 EUR zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine
andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme
kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung müssen
sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt
wird.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Hermann Aden, Baudezernent Stadt Hameln
2. Prof. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
3. Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
4. Prof. Klaus Overmeyer, Wuppertal
5. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
6. Bettina Schultze
7. Anett Dreisvogt
8. Thorsten Sander
9. Thomas Meyer-Hermann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem bes. Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie
Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das
öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind nat. und
jur. Personen, die die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigungen zur Führung der
folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des
Herkunftsstaates: Landschaftsarchitekt. Jeder Bewerber bzw. jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter) muss
teilnahmeberechtigt sein. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt
sein. Teilnahmeberechtigt sind dabei nat. Personen, die am Tage der
Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung oder einer vergleichbaren
Berufsbezeichnung eines europäischen Mitgliedstaates berechtigt sind.
Jur. Personen sind teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung ihren
Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und deren bevollmächtigter
Vertreter als Entwurfsverfasser die Anforderungen an nat. Personen
erfüllt. Ferner sind Bewerbergemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei
denen jedes Mitglied die Teilnahmeforderungen an die Führung der
Berufsbezeichnung erfüllt, die an nat. Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekten sind zulässig.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich
nicht geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonst. Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des
Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Termine
Versand der Auslobung ab dem 11.10.18
Frist der schriftlichen Rückfragen 22.10.18
Rückfragenkolloquium 29.10.18
Abgabe Pläne 9.1.19
Preisgericht 5.3.19
Ausstellung anschließend Termin wird noch genannt.
AUFTRAGSERTEILUNG
Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt
voraussichtlich stufenweise.
Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin den 1. Preis
unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den
weiteren Planungsleistungen (HOAI § 39 stufenweise LPH 2-8, Honorarzone
III Mindestsatz) direkt zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der
Beauftragung entgegensteht. Die Wettbewerbsteilnehmer sichern zu, im
Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung bis mind. LP 8
übernehmen zu können und zu wollen.
Sollte es zu keiner Beauftragung des ersten Preises kommen, wird mit
dem zweiten und dritten Preis ein Verhandlungsverfahren geführt.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
zu beauftragen.
Im Falle anschließender Verhandlungsverfahren werden die
Zuschlagskriterien den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmern mit der
Einladung zur Verhandlung genannt. Die prozentuale Wertung des
Wettbewerbsergebnisses wird dabei mindestens 50 % betragen (sollte eine
Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens sein, werden Wettbewerbsergebnis und Ergebnis
nach Weiterentwicklung zusammen mind. 50 % gewichtet werden). Mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens
werden die Kriterien und ihre Gewichtung abschließend bekanntgegeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität
des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer
Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen
Architektenvertrag unter Zugrundelegung der HOAI (2013) abzuschließen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung
ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339
Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2018
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References
1. mailto:vergabestelle@hameln.de?subject=TED
2. http://www.hameln.de/
3. http://www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm
4. http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
5. http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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