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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Hameln
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 365483-2018 (ID: 2018082109290327810)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
  DE-Hameln: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2018/S 159/2018 365483
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Hameln
   DE923
   Rathausplatz 1
   Hameln
   31785
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Hameln  Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz
   1, 31785 D-Hameln
   Telefon: +49 5151202-1417
   E-Mail: [1]vergabestelle@hameln.de
   Fax: +49 5151202-1266
   NUTS-Code: DE923
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.hameln.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nicht offener Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 zur Vergabe von
   Planungsleistungen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI: Quartierspark
   Linsingenkaserne in Hameln
   Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2018-0023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nach dem bundesweiten Abzug der britischen Streitkräfte wurden die
   Standorte in Hameln bis Ende 2014 an die Bundesanstalt für
   Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Im Rahmen des Integrierten
   städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts (ISEK) 2007-2017
   wurden vor allem die innerstädtisch gelegenen Standorte sowohl
   stadträumlich als auch bezüglich der Gebäudetypologie untersucht und
   Rahmenkonzepte erarbeitet. Aufgrund der innenstadtnahen Lage kommt der
   Linsingenkaserne innerhalb dieses Entwicklungsprozesses eine besondere
   Bedeutung zu. Eine bedarfsgerechte und sozial verantwortliche
   städtebauliche Neuordnung sowie die Um- und Nachnutzung rücken in den
   Vordergrund. Im Zentrum des Quartiers soll ein Quartierspark entstehen.
   Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, eine überzeugende Lösung zu
   finden, um den öffentlichen Raum innerhalb der Linsingenkaserne
   attraktiv und qualitätvoll zu gestalten. Der Quartierspark soll dabei
   nicht nur den Nutzern von Bildungseinrichtungen und den Angestellten
   auf dem Gelände zur Naherholung zur Verfügung stehen, sondern genauso
   Treffpunkt und Erholungsort der Bewohner des umliegenden Gebiets sein.
   Entwickelt werden soll im Rahmen des Wettbewerbs ein
   Gestaltungskonzept, das sich auch auf die weiteren Flächen des
   Kasernengeländes (z.B. dem Schulareal) weiterführen lässt.
   Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des
   Preisgerichts und der Ergebnisse der Vorprüfung den ersten Preisträger
   mit der Bearbeitung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer
   Beauftragung entgegensteht.
   Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt
   voraussichtlich stufenweise. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an
   die Sitzung des Preisgerichts mit dem/den Verfasser/n des 1. Preises
   aus dem Realisierungswettbewerb in Verhandlung treten.
   Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
   Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
   in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
   zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung werden
   sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt
   wird.
   Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der
   haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.
   Das Wettbewerbsgebiet liegt im Gebiet des Städtebauförderungsprogramms
   Stadtumbau West  Um- und Nachnutzung Linsingenkaserne und wird durch
   den Bund und das Land Niedersachsen gefördert.
   Die maximale Bruttobausumme beträgt 2 500 000 EUR.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Es werden Büros (Landschaftsarchitekten) gesucht, die Erfahrung in der
   Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Die Zahl
   der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 20 beschränkt. Die
   Auswahl der max. 15 Büros erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren.
   5 Wettbewerbsteilnehmer wurden durch die Ausloberin vorab gesetzt.
   Erfüllen mehr als 15 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen,
   wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die Teilnehmenden am
   Wettbewerb aus.
   Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist die Bewerberin / der
   Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bzw. der digitale
   Eingang über das Vergabeportal der Bewerbung. Elektronisch (per Fax
   oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind nicht zulässig. Die
   Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
   Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien: Die
   Nichteinhaltung der nachfolgend dargestellten Anforderungen führt zum
   Ausschluss der Bewerbung.
   1.1 Fristgerechter Eingang der Bewerbung
   1.2 Erklärung Bewerber
   1.3 Erklärung Bewerbergemeinschaft
   1.4 Erklärung Unterauftragnehmer
   2.1 Erklärung Ausschlusskriterien gem. GWB
   2.2 Erklärung wirtschaftliche Verknüpfungen
   2.3 Erklärung Ausschluss von Doppelbewerbungen
   2.4 Eigenerklärung des federführenden Landschaftsarchitekturbüros
   3.1 Nachweis besonderer Berufsstand (vgl. III.2.1)
   3.2 Nachweis geforderter Berufshaftpflichtdeckung in Höhe von mind. 1
   000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für
   Vermögensschäden und sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro
   Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle die
   Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht
   wird
   3.3 Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister falls
   zutreffend
   3.4 Nachweis Erklärung Tariftreue
   4.1 Referenzen
   Bewerber/-gemein. müssen Referenzprojekte einreichen.
   Mindestanforderungen (Ausschluss) je einzelnes Referenzprojekt:
   M1 Referenzbogen vollständig ausgefüllt
   M2 Belege durch Bilder u. Beschreibung (max. 1 x A3)
   Insgesamt müssen die eingereichten Referenzen folgende
   Mindestanforderungen in Summe erfüllen:
   M3 Vollständige Bearbeitung LPH 2-8 (§39 HOAI),
   M4 Mind. 1 Referenz muss Erfahrungen im Bereich öffentlicher Raum
   vorweisen
   M5 Mind. 1 Referenz Öffentlicher Auftraggeber
   Liegt kein Verstoß gegen diese Mindestkriterien, die den
   Bewerbungsunterlagen ausführlich zu entnehmen sind, vor, werden die
   Bewerbungen zugelassen. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende
   Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die
   nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht
   vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am
   Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
   Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt führen. (Fortführung unter
   VI.3.1) ZusätzlicheAngaben)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   1 Irene Lohaus Peter Carl Landschaftsarchitektur, Hannover
   2 chora blau Landschaftsarchitektur, Hannover
   3 WES GmbH LandschaftsArchitektur, Hamburg
   4 GTL Michael Triebwetter Landschaftsarchitekt, Kassel
   5 KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten
   Teilnehmer werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:
    Qualität der Freiraumgestaltung,
    Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
    Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption,
    Wirtschaftlichkeit.
   Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das
   Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
   Die Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge werden
   den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung abschließend bekannt
   gegeben.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/09/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 11/10/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis § 39 HOAI ermittelt worden.
   Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme
   einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR (brutto, inkl. der derzeit
   gültigen MwSt. von 19 %) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt
   vorgesehen:
   1) Preis 22 500 EUR.
   2) Preis 13 500 EUR
   3) Preis 10 000 EUR
   Für Anerkennungen stehen insgesamt 9 000 EUR zur Verfügung.
   Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine
   andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme
   kommt dabei immer zur Ausschüttung.
   Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
   Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
   in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
   zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung müssen
   sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt
   wird.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   1. Hermann Aden, Baudezernent Stadt Hameln
   2. Prof. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
   3. Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
   4. Prof. Klaus Overmeyer, Wuppertal
   5. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
   6. Bettina Schultze
   7. Anett Dreisvogt
   8. Thorsten Sander
   9. Thomas Meyer-Hermann
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem bes. Berufsstand:
   Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie
   Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das
   öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind nat. und
   jur. Personen, die die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
   Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigungen zur Führung der
   folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des
   Herkunftsstaates: Landschaftsarchitekt. Jeder Bewerber bzw. jedes
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter) muss
   teilnahmeberechtigt sein. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt
   sein. Teilnahmeberechtigt sind dabei nat. Personen, die am Tage der
   Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung oder einer vergleichbaren
   Berufsbezeichnung eines europäischen Mitgliedstaates berechtigt sind.
   Jur. Personen sind teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung ihren
   Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und deren bevollmächtigter
   Vertreter als Entwurfsverfasser die Anforderungen an nat. Personen
   erfüllt. Ferner sind Bewerbergemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei
   denen jedes Mitglied die Teilnahmeforderungen an die Führung der
   Berufsbezeichnung erfüllt, die an nat. Personen gestellt werden.
   Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekten sind zulässig.
   Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich
   nicht geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein
   Diplom, Prüfungszeugnis oder sonst. Befähigungsnachweis verfügt, dessen
   Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG 
   Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des
   Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
   Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
   Termine
   Versand der Auslobung ab dem 11.10.18
   Frist der schriftlichen Rückfragen 22.10.18
   Rückfragenkolloquium 29.10.18
   Abgabe Pläne 9.1.19
   Preisgericht 5.3.19
   Ausstellung anschließend  Termin wird noch genannt.
   AUFTRAGSERTEILUNG
   Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt
   voraussichtlich stufenweise.
   Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin den 1. Preis
   unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den
   weiteren Planungsleistungen (HOAI § 39 stufenweise LPH 2-8, Honorarzone
   III Mindestsatz) direkt zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der
   Beauftragung entgegensteht. Die Wettbewerbsteilnehmer sichern zu, im
   Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung bis mind. LP 8
   übernehmen zu können und zu wollen.
   Sollte es zu keiner Beauftragung des ersten Preises kommen, wird mit
   dem zweiten und dritten Preis ein Verhandlungsverfahren geführt.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   zu beauftragen.
   Im Falle anschließender Verhandlungsverfahren werden die
   Zuschlagskriterien den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmern mit der
   Einladung zur Verhandlung genannt. Die prozentuale Wertung des
   Wettbewerbsergebnisses wird dabei mindestens 50 % betragen (sollte eine
   Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens sein, werden Wettbewerbsergebnis und Ergebnis
   nach Weiterentwicklung zusammen mind. 50 % gewichtet werden). Mit der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens
   werden die Kriterien und ihre Gewichtung abschließend bekanntgegeben.
   Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
   Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
   in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
   zugrunde gelegt wird.
   Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität
   des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
   Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer
   Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen
   Architektenvertrag unter Zugrundelegung der HOAI (2013) abzuschließen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
   E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 413115-2943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung
   ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim
   Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
   Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339
   Lüneburg, zulässig.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
   über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
   die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
   E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 413115-2943
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2018
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   1. mailto:vergabestelle@hameln.de?subject=TED
   2. http://www.hameln.de/
   3. http://www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm
   4. http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
   5. http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
   6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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