(1) Searching for "2018082109340228148" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Straßentransport/-beförderung - DE-Kleve
Straßentransport/-beförderung
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 365807-2018 (ID: 2018082109340228148)
Veröffentlicht: 21.08.2018
*
DE-Kleve: Straßentransport/-beförderung
2018/S 159/2018 365807
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(en_US)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Kleve
Minoritenplatz 1
Kontaktstelle(n): Stadt Kleve - Finanzen und Liegenschaften
Zu Händen von: Herrn Klaus Keysers
47533 Kleve
Deutschland
E-Mail: [1]klaus.keysers@kleve.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://www.kleve.de/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Lokalbehörde, die hier Busdienste vergibt.
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über
Verkehrsdienste im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im
Stadtverkehr Kleve nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Kleve
NUTS-Code DEA1B
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Die Stadt Kleve will mit einer Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (ÖDA) die zum Stadtverkehr Kleve gehörenden
öffentlichen Personenverkehrsdienste als Gesamtleistung für den
Zeitraum vom 1.12.2019 bis zum 30.11.2029 direkt vergeben und macht
dies hiermit gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a
Abs. 2 Satz 2 PBefG im EU-Amtsblatt bekannt. Diese Vorinformation
definiert zugleich die mit dem beabsichtigten ÖDA verbundenen
Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sowie die
zur Gesamtleistung gehörenden Verkehrsdienste im Sinne von § 8a Abs. 2
Sätze 3 und 4 PBefG. Die Vorinformation verweist diesbezüglich gemäß §
8a Abs. 2 Satz 5 PBefG auf das Dokument Vorinformation für den
beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über
Verkehrsleistungen im Busverkehr Ergänzendes Dokument mit
zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1
dieser Vorinformation) zu entnehmen, welches hier abrufbar ist:
[3]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Von der beabsichtigten Direktvergabe sind die Verkehrsdienste auf
folgenden Linien erfasst:
Linien im Regelverkehr:
L52 zwischen Kleve Ringschule und Warbeyen
L57 zwischen Kleve Bahnhof und Materborn
L60 zwischen Kleve Bahnhof und Grenzübergang (Niederlande) bei Bimmen
Sonderlinienverkehr insbesondere für Schüler:
Sonderlinienverkehr insbesondere für Schüler zwischen den
Schulstandorten Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und
Konrad-Adenauer-Gymnasium im Rahmen einer Schulkooperation
Taxibuslinien:
In Ergänzung zum Regelverkehr ist innerhalb der Stadt Kleve für die
Ortslinien ein nachfrageorientiertes Angebot durch Taxibusfahrten zu
erbringen:
L52 zwischen Kleve Bahnhof und Schenkenschanz sowie zwischen Kleve
Warbeyen und Willibrordschule
L57 zwischen Kleve Bahnhof und Materborn
T57 zwischen Kleve Bahnhof und Schwanenburg
L60 zwischen Kleve Bahnhof und Grenzübergang (Niederlande) bei Bimmen
Der Betreiber wird mit der Verwaltung und Erbringung der
Verkehrsdienste nach Maßgabe des zu vergebenden ÖDA betraut. Hierzu
gehören neben der Durchführung der Fahrleistungen auch die Vorhaltung
von Betriebsmitteln, der Vertrieb unter Anwendung des VRR-Tarifs und
die Kundenbetreuung.
Der ÖDA wird auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot auf
Verlangen des Aufgabenträgers oder unter Berücksichtigung des
Nahverkehrsplans des Kreises Kleve bzw. des o. g. ergänzenden
Dokumentes Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über Verkehrsleistungen im
Busverkehr Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen
der Vorinformation innerhalb eines zulässigen Rahmens auch durch den
Betreiber selbst an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine geänderte
Nahverkehrsplanung oder andere veränderte Umstände wie z. B. technische
Entwicklungen, Belange des Umwelt- oder Klimaschutzes, der
Stadtentwicklung o. a. anzupassen ist. Demzufolge können sich
Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als
auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der
Qualitätsstandards und sonstigen Anforderungen ergeben. Beispielsweise
können neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen,
Verknüpfungen der Linien(-äste) am Knotenpunkt Kleve Bahnhof infolge
von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die
Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte
verändert werden usw.
Die unten in Abschnitt II.2) dieser Vorinformation angegebene
Verkehrsmenge kann sich nach Maßgabe der
Regelungen des ÖDA reduzieren oder erweitern.
Der Nahverkehrsplan des Kreises Kleve ist hier abrufbar:
[4]https://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/20180315_nvp_kreis
_kleve_nahverkehrsplan.pdf/$file/20180315_nvp_kreis_kleve_nahverkehrspl
an.pdf?OpenElement
Die Stadt Kleve kommt mit dieser Vorinformation der
Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007
nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12
Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1)
dieser Vorinformation verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60100000, 60112000, 60140000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Für die Vergabe von
Unteraufträgen gelten die rechtlichen Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2
VO (EG) Nr. 1370/2007, wonach der Betreiber verpflichtet ist, einen
bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu
erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Ungefähre Jahresleistung in km
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 260000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.12.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Ausgleichsleistungen nach den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007,
insbesondere nach dem Anhang zur VO (EG) Nr. 1370/2007. Die
Einzelheiten enthält der ÖDA.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Die Stadt Kleve beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen Rechtes
im Sinne des Art. 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8
PBefG zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind
(siehe Abschnitt II.1.3 dieser Vorinformation). Ausgeschlossen werden
sollen dadurch lediglich neu beantragte, wegen ihrer Verkehrsfunktion
oder ihrer räumlichen und zeitlichen Lage gleichartige
Verkehrsleistungen, die das Fahrgastpotenzial von Linien, die
Gegenstand des ÖDA sind, nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Weitere
Einzelheiten regelt im Fall der Erteilung eines ausschließlichen
Rechtes der ÖDA.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Gemäß Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr.
1370/2007 wird der ÖDA mit der Vorgabe verbunden sein, dass der
Betreiber seinen mit der Ausführung des ÖDA befassten Beschäftigten
(ohne Auszubildenden) mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese
Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen, mit einer
tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge im Sinne von § 2
Abs. 2 TVgG NRW vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich
festgelegten Modalitäten zahlt und während der Ausführungslaufzeit
Änderungen nachvollzieht sowie die Anforderungen in § 2 TVgG NRW
beachtet. Hierbei wird auf die Verordnung zur Feststellung der
Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen
Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge Verordnung RepTVVO)
in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Spezifikationen der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen werden im ÖDA geregelt. Dies schließt die
Zusammenfassung der Verkehrsdienste zu einer Gesamtleistung ein. Dazu
gehört auch die Anwendung der Tarifangebote des Verkehrsverbundes
Rhein-Ruhr (VRR) einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen
des VRR.
Zu den Anforderungen nach § 8a Abs. 2 PBefG wird auf das Dokument
Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über Verkehrsleistungen im
Busverkehr Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen
der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1 dieser Vorinformation)
verwiesen, welches hier abrufbar ist:
[5]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Das Dokument Vorinformation für den beabsichtigten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über
Verkehrsleistungen im Busverkehr Ergänzendes Dokument mit
zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1
dieser Vorinformation) enthält die weiteren Qualitätsziele, welches
hier abrufbar ist:
[6]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Information und Fahrkarten: Das Dokument Vorinformation für den
beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über
Verkehrsleistungen im Busverkehr Ergänzendes Dokument mit
zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1
dieser Vorinformation) enthält die weiteren Qualitätsziele, welches
hier abrufbar ist:
[7]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Das Dokument Vorinformation für den
beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über
Verkehrsleistungen im Busverkehr Ergänzendes Dokument mit
zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1
dieser Vorinformation) enthält die weiteren Qualitätsziele, welches
hier abrufbar ist:
[8]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen: Das
Dokument Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über Verkehrsleistungen im
Busverkehr Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen
der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1 dieser Vorinformation) enthält
die weiteren Qualitätsziele, welches hier abrufbar ist:
[9]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Befragung zur Kundenzufriedenheit: Das Dokument Vorinformation für den
beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über
Verkehrsleistungen im Busverkehr Ergänzendes Dokument mit
zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1
dieser Vorinformation) enthält die weiteren Qualitätsziele, welches
hier abrufbar ist:
[10]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Beschwerdebearbeitung: Das Dokument Vorinformation für den
beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über
Verkehrsleistungen im Busverkehr Ergänzendes Dokument mit
zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1
dieser Vorinformation) enthält die weiteren Qualitätsziele, welches
hier abrufbar ist:
[11]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität: Das Dokument
Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über Verkehrsleistungen im
Busverkehr Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen
der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1 dieser Vorinformation) enthält
die weiteren Qualitätsziele, welches hier abrufbar ist:
[12]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Sonstige: Das Dokument Vorinformation für den beabsichtigten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über
Verkehrsleistungen im Busverkehr Ergänzendes Dokument mit
zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1
dieser Vorinformation) enthält die weiteren Qualitätsziele, welches
hier abrufbar ist:
[13]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
der Vorabbekanntmachung (entspricht dieser Vorinformation) bei der
zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Eigenwirtschaftlich sind
Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch
Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner
Vorschriften i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige
Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine
Ausgleichsleistungen darstellen, die einen ÖDA i.S.d. VO (EG) Nr.
1370/2007 erfordern (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund
konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Auskömmlichkeit der beantragten
Verkehre, obliegt es dem Antragsteller, diese Zweifel auszuräumen.
Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 12 Abs. 6 Satz 1
PBefG wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der
beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehre (siehe Abschnitt II.1.3)
dieser Vorinformation) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien
ist zum 1.12.2019 aufzunehmen. Die derzeit bestehenden
Liniengenehmigungen laufen am 30.11.2019 aus bzw. werden bis dahin
beendet.
Etwaige eigenwirtschaftliche Anträge sind innerhalb der genannten Frist
schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Postanschrift:
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) einzureichen.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe des Stadtverkehrs Kleve ist als Gesamtleistung gemäß § 8a
Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG beabsichtigt. Der
Stadtverkehr Kleve stellt ein integriertes Gesamtnetz dar, dessen
einzelne Verkehrsleistungen verkehrlich und wirtschaftlich miteinander
verflochten sind.
Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe VI.1.A), die sich nur auf
Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG zu versagen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die einzelne Linien
aus dem vorhandenen Verkehrsnetz herauslösen würden, sind außerdem nach
Maßgabe von § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. d) PBefG zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
dem Dokument Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Stadt Kleve über Verkehrsleistungen im
Busverkehr Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen
der Vorinformation (vgl. Abschnitt VI.1 dieser Vorinformation) zu
entnehmen, welches hier abrufbar ist:
[14]https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen i.S.d. § 13
Abs. 2a Sätze 3 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13
Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die Genehmigungsfähigkeit
eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe VI.1.A), d. h. führen nach Maßgabe
von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon
abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags.
Die zuständige Behörde (oben Abschnitt I.1) dieser Vorinformation)
erachtet einen gemäß den Anforderungen dieser Vorinformation auf
eigenwirtschaftlicher Basis gestellten Genehmigungsantrag nur dann als
gleichwertig mit dem Verkehrsangebot, das die zuständige Behörde über
den ÖDA zu bestellen beabsichtigt, wenn das Verkehrsunternehmen die
Einhaltung der in dieser Vorinformation (nebst ergänzendem Dokument)
definierten Anforderungen (Standards) nach § 12 Absatz 1a PBefG
verbindlich zusichert. Verbindliche Zusicherungen sind nach Maßgabe von
§ 13 Absatz 2a Satz 3 PBefG für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher
Anträge relevant. Zur Absicherung der verbindlichen Zusicherungen
erwartet die zuständige Behörde von einem eigenwirtschaftlichen
Antragsteller, dass er der zuständigen Behörde einen eigenen
justiziablen und sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung
der definierten Anforderungen verschafft.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: [15]gerda.reider@brd.nrw.de
Telefon: +49 2114753131
Internet-Adresse:
[16]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp
Fax: +49 2114753989
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8a Abs. 7 Satz 1
PBefG). Diese Bestimmungen des GWB lauten wie folgt:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: [17]gerda.reider@brd.nrw.de
Telefon: +49 2114753131
Internet-Adresse:
[18]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp
Fax: +49 2114753989
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.8.2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:klaus.keysers@kleve.de?subject=TED
2. https://www.kleve.de/
3. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
4. https://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/20180315_nvp_kreis_kleve_nahverkehrsplan.pdf/$file/20180315_nvp_kreis_kleve_
nahverkehrsplan.pdf?OpenElement
5. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
6. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
7. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
8. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
9. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
10. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
11. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
12. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
13. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
14. https://kleve.de/de/inhalt/vergabeplattform-7903959/
15. mailto:gerda.reider@brd.nrw.de?subject=TED
16. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp
17. mailto:gerda.reider@brd.nrw.de?subject=TED
18. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|