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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Düsseldorf
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 365882-2018 (ID: 2018082109390128465)
Veröffentlicht: 21.08.2018
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DE-Düsseldorf: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2018/S 159/2018 365882
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Heinrich-Heine-Universität, Zentraler Einkauf
DEA11
Universitätsstr.1
Kontaktstelle(n): Einkauf
40225 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211-8113390
E-Mail: [1]einkauf@hhu.de
Fax: +49 211-8112092
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]www.hhu.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.hhu.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Bildung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
BioLector System
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
DEA11
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Lieferung und Inbetriebnahme eines BioLector Systems
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
38000000
II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer
Auftragsbekanntmachung / eines Aufrufs zum Wettbewerb
Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
Richtlinie 2004/18/EG
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: ja
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische
Gründe, aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der
Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen
der Richtlinie genügen nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren
Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft
werden: nein
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, nicht vorhandener Wettbewerb
aus technischen Gründen (§14 VGV Abs. 4 Nr. 2 b) und Nr.4) Erläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
schließen. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung des
Konfokalen Laserscanning Mikroskop Systems mit Erweiterung für schnelle
Fluorescence Lifetime Imaging Mikroskopy-Messung mit den für den
Auftraggeber notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte
Unternehmen erbracht werden kann. Das System wurde aufgrund technischer
Merkmale ausgewählt, die im Mikroskop verwendete Technologie ist mit
zahlreichen Patenten geschützt. Besonders hervorzuheben sind die
Patente, die sich auf die für die geplanten Anwendungen notwendigen
Eigenschaften beziehen:
30x Silikon-Öl Objektiv numerischen Apertur von 1,05 (Silikon Öl mit
Refraktivem Index von 1,4) und einer und 0.8 mm Arbeitsabstand (Patent
Nr. US8358469B2)
Olympus Super Resolution Technology (Patent Nr.: US2013015366A1)
für konfokales simultanes Multi-Kanal Imaging mit einer Auflösung von
bis zu 120 nm (empfohlen für die Verwendung mit GaAsP Detektoren).
Neues Olympus TruSpectral detection Konzept mit Volume Phase
Hologram (VPH) transmission diffraction grating für verbesserte
Sensitivität. (Patent Nummern: US8530824B/JP5541972B/EP2395380A) Die
Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
des vorgesehenen Auftragnehmers ohne Angaben veröffentlicht.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. technische Alleinstellungsmerkmale. Gewichtung 80
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
63-560904-18
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
der Zuschlag erteilt wurde
m2p-labs GmbH
Arnold-Sommerfeld-Ring 2
52499 Baesweiler
Deutschland
E-Mail: [4]blum@m2p-labs.com
Telefon: +49 2401805337
Fax: +49 2401805333
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Verhandlungsverfahren ohen vorherige Bekanntmachung
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
schließen.
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung des BioLector
Systems mit den für den Auftraggeber notwendigen Funktionalitäten nur
durch das ausgewählte Unternehmen erbracht werden kann.
Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale
ausgewählt:
Das BioLector System ist z. Z. das einzige System, welches
Biomassekonzentrationen online unter Sauerstoff-unlimitierten
Bedingungen messen kann. In dieser Eigenschaft wird es insbesondere
eingesetzt, um reproduzierbare Wachstumsexperimente von Mikroorganismen
durchzuführen. Für die Reproduzierbarkeit ist die Eigenschaft der
zuverlässigen Kontrollierbarkeit mit hohen Werten bei der
Gasübertragungsrate von Sauerstoff in die flüssige Phase. Das
Basisgerät umfasst folgende Komponenten: 4 Filter für die folgenden
Parameter: Biomasse, pH, DO und GFP (Ex 488 nm/Em 520 nm); Die
Inkubationskammer (>75 %).
Die Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers ohne Angaben
veröffentlicht.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Deutschland
Fax: +49 2211472891
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Deutschland
Fax: +49 2118112092
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt,
welches ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einen Vertrag zur
Beschaffung der unter Ziffer II.1.1 + 1.4 beschriebenen Leistungen
abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein
Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht wurde.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr.1
40225 Düsseldorf
Deutschland
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.8.2018
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1. mailto:einkauf@hhu.de?subject=TED
2. http://www.hhu.de/
3. http://www.hhu.de/
4. mailto:blum@m2p-labs.com?subject=TED
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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