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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Düsseldorf
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 365882-2018 (ID: 2018082109390128465)
Veröffentlicht: 21.08.2018
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  DE-Düsseldorf: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
   2018/S 159/2018 365882
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Heinrich-Heine-Universität, Zentraler Einkauf
   DEA11
   Universitätsstr.1
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   40225 Düsseldorf
   Deutschland
   Telefon: +49 211-8113390
   E-Mail: [1]einkauf@hhu.de
   Fax: +49 211-8112092
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]www.hhu.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.hhu.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   BioLector System
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   DEA11
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Lieferung und Inbetriebnahme eines BioLector Systems
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   38000000
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer
   Auftragsbekanntmachung / eines Aufrufs zum Wettbewerb
   Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
   genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
   Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: ja
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische
   Gründe, aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
   Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der
   Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen
   der Richtlinie genügen nein
   Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren
   Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
   Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft
   werden: nein
   Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
   offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
   waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
   Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
   Eignungskriterien erfüllten: nein
   Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten
   Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, nicht vorhandener Wettbewerb
   aus technischen Gründen (§14 VGV Abs. 4 Nr. 2 b) und Nr.4) Erläuterung:
   Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
   weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
   schließen. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung des
   Konfokalen Laserscanning Mikroskop Systems mit Erweiterung für schnelle
   Fluorescence Lifetime Imaging Mikroskopy-Messung mit den für den
   Auftraggeber notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte
   Unternehmen erbracht werden kann. Das System wurde aufgrund technischer
   Merkmale ausgewählt, die im Mikroskop verwendete Technologie ist mit
   zahlreichen Patenten geschützt. Besonders hervorzuheben sind die
   Patente, die sich auf die für die geplanten Anwendungen notwendigen
   Eigenschaften beziehen:
    30x Silikon-Öl Objektiv numerischen Apertur von 1,05 (Silikon Öl mit
   Refraktivem Index von 1,4) und einer und 0.8 mm Arbeitsabstand (Patent
   Nr. US8358469B2)
    Olympus Super Resolution Technology (Patent Nr.: US2013015366A1)
   für konfokales simultanes Multi-Kanal Imaging mit einer Auflösung von
   bis zu 120 nm (empfohlen für die Verwendung mit GaAsP Detektoren).
    Neues Olympus TruSpectral detection Konzept mit Volume Phase
   Hologram (VPH) transmission diffraction grating für verbesserte
   Sensitivität. (Patent Nummern: US8530824B/JP5541972B/EP2395380A) Die
   Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
   des vorgesehenen Auftragnehmers ohne Angaben veröffentlicht.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
   1. technische Alleinstellungsmerkmale. Gewichtung 80
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   63-560904-18
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   m2p-labs GmbH
   Arnold-Sommerfeld-Ring 2
   52499 Baesweiler
   Deutschland
   E-Mail: [4]blum@m2p-labs.com
   Telefon: +49 2401805337
   Fax: +49 2401805333
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   Verhandlungsverfahren ohen vorherige Bekanntmachung
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
   werden  nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
   weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
   schließen.
   Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung des BioLector
   Systems mit den für den Auftraggeber notwendigen Funktionalitäten nur
   durch das ausgewählte Unternehmen erbracht werden kann.
   Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale
   ausgewählt:
   Das BioLector System ist z. Z. das einzige System, welches
   Biomassekonzentrationen online unter Sauerstoff-unlimitierten
   Bedingungen messen kann. In dieser Eigenschaft wird es insbesondere
   eingesetzt, um reproduzierbare Wachstumsexperimente von Mikroorganismen
   durchzuführen. Für die Reproduzierbarkeit ist die Eigenschaft der
   zuverlässigen Kontrollierbarkeit mit hohen Werten bei der
   Gasübertragungsrate von Sauerstoff in die flüssige Phase. Das
   Basisgerät umfasst folgende Komponenten: 4 Filter für die folgenden
   Parameter: Biomasse, pH, DO und GFP (Ex 488 nm/Em 520 nm); Die
   Inkubationskammer (>75 %).
   Die Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers ohne Angaben
   veröffentlicht.
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland  Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   Fax: +49 2211472891
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
   Universitätsstr. 1
   40225 Düsseldorf
   Deutschland
   Fax: +49 2118112092
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein.
   Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt,
   welches ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
   Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und;
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einen Vertrag zur
   Beschaffung der unter Ziffer II.1.1 + 1.4 beschriebenen Leistungen
   abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein
   Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes gegenüber dem
   Auftraggeber geltend gemacht wurde.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
   Universitätsstr.1
   40225 Düsseldorf
   Deutschland
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20.8.2018
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   3. http://www.hhu.de/
   4. mailto:blum@m2p-labs.com?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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