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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Bobingen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 448210-2018 (ID: 2018101309214016939)
Veröffentlicht: 13.10.2018
*
DE-Bobingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 198/2018 448210
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Bobingen
Rathausstraße 1
Bobingen
86399
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbaumeister, Herr Rainer Thierbach
E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bobingen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Meixner + Partner Projektentwicklung GmbH
Gögginger Str. 93
Augsburg
86199
Deutschland
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Sina Schüßler
Telefon: +49 82150105-28
E-Mail: [4]VgV@meixner-partner.de
Fax: +49 82150105-10
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.meixner-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Bobingen
Rathausstraße 1
Bobingen
86399
Deutschland
E-Mail: [6]vgv@meixner-partner.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.meixner-partner.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Kindertagesstätte Wertachstraße, Bobingen Point 4,
Objektplanungsleistungen gem. 33 ff. HOAI, LPH 1-9
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bobingen plant den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte
(4 Kindergarten- und 2 Kinderkrippengruppen) an der Wertachstraße,
anschließend an das Neubaugebiet Point 1.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276
Hauptort der Ausführung:
Bobingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung gemäß §
33 ff. HOAI mit Anlage 10, Stand 2013, LPH 1-9, stufenweise
Beauftragung, für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (4
Kindergarten- und 2 Kinderkrippengruppen) am Standort Wertachstraße,
anschließend an das Neubaugebiet Point 1. Es besteht allerdings die
Möglichkeit einer Grundstücksänderung. Gegebenenfalls werden auch
verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Förderkriterien:
Die Förderung erfolgt nach Art. 10 FAG. Zum Projekstart sind die
Förderkritrien inkl. förderfähiges Raumprogramm nochmals mit der RvS
abzustimmen.
Aufgabenbeschreibung:
Eine direkte Erschließung sowie eine überschaubare und sichere
Eingangssituation der Kindertagesstätte sind anzustreben. Das Gebäude
muss barrierefrei gestaltet werden (DIN18040), etwaige Abweichungen
sind mit der Stadt Bobingen abzustimmen. Im Rahmen der Vorplanung
müssen Variantenbetrachtungen vor allem in Bezug auf folgenden
Kriterien entscheidungsreif vorgestellt werden:
Art der Bauweise (Holz oder massiv),
Geschossigkeit,
Art der Lüftung,
Energetisches Konzept.
Dabei sind jeweils die Kosten für den Betrieb mitzuberücksichtigen
(Lebenszykluskosten).
Schallschutz (Wertachstraße),
Hol- und Bringverkehr der Kinder (Elterntaxi).
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Januar 2019 statt.
Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Februar 2019,
Leistungsbeginn direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die
Nutzungsaufnahme soll im Jahr 2021 erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
Teilnehmer sicherstellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Objektplanung gem. § 34 ff. HOAI mit Anlage 10, Stand 2013
Stufe 1: LPH 1+2;
Stufe 2: LPH 3+4;
Stufe 3: LPH 5-7;
Stufe 4: LPH 8+9
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen,
Leistungsphasen und ggf. einzelner Bauabschnitte besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1
Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
200 000 EUR brutto;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung
beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich
sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergem. über die Anzahl der
festang. MA und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von zwei technischen
festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag
aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im
Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern
auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleites gem. § 75
VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbezeichnung
Architekt (Eintragung Architektenk., Bauvorlageb.) (im Sinne des § 75
Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des
Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters
erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung Architektenk., Bauvorlageb.)
(im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder Ingenieur (Dipl., Master,
Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur o. Bauingenieurwesen im
jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt
oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind
vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage
eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit Abschlussurkunde (Diplom,
Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre
Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den
stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens zwei Referenzen. Referenzen können nicht
mehrfach eingereicht werden.
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz
einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.8.2008 1.8.2018 liegen, die LPH
2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
Projektbezeichnung,
Projektlaufzeit,
Bautvolumen,
Leistungsphasen,
Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
Einhaltung Kosten- und Terminrahmen,
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter
Zusatzpunkte:
Zusammenarbeit mit einem öffentl. AG bzw. einschlägigen
Vergaberichtlinien
Sonstiges:
Projektdarst. des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder
eine DIN A3-Seiten, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc.
und Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten AG
über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass
die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren
Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe
Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der
Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die
Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige
Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose
Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. (§
57, Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [8]VgV@meixner-partner.de
zu richten;
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor
genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
der Teilnahmefrist vorliegen,
der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige
Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
dem Auftraggeber vorliegen muss,
der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgesandt.
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [10]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2018
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References
1. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
2. http://www.bobingen.de/
3. http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
4. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
5. http://www.meixner-partner.de/
6. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
7. http://www.meixner-partner.de/
8. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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