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Ausschreibung: Fachausbildung - DE-Hannover
Fachausbildung
Dokument Nr...: 448344-2018 (ID: 2018101309231717077)
Veröffentlicht: 13.10.2018
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DE-Hannover: Fachausbildung
2018/S 198/2018 448344
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Karrierecenter der Bundeswehr I
Alter Flughafen 2A
Hannover
30179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Karrierecenter der Bundeswehr I Regionales
Karrierecenter Hannover
Telefon: +49 511-6798406
E-Mail: [1]Karrcbwhannoverbfd@bundeswehr.org
Fax: +49 511-679880447
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bfd.bundeswehr.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.bfd.bundeswehr.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [4]www.bund.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ZAW-Maßnahme Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter
IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager)
und Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin
Referenznummer der Bekanntmachung: ML 582
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80531100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Teilnehmer sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die diese
zivilberufliche Qualifikation im Rahmen der militärfachlichen Aus- und
Weiterbildung (ZAW) erwerben sollen. Die Soldatinnen und Soldaten
sollen auf die Prüfung sowie ggf. Nachprüfung zum anerkannten Abschluss
Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter
IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager)
und Geprüfter IT-Projektleiter/ Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified
IT Consultant) auf der Grundlage der Verordnung über die berufliche
Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
(IT-Fortbildungsverordnung) vom 3.5.2002 (BGBl. I Seite 1547, aktuelle
Fassung) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover
vorbereitet werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 661 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929
Hauptort der Ausführung:
Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung zum/zur
Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/
Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter
IT-Projektleiter/ Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Consultant)
auf der Grundlage der Verordnung über die berufliche Fortbildung im
Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
(IT-Fortbildungsverordnung) vom 3.5.2002 (BGBl. I Seite 1547, aktuelle
Fassung).
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und
Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Fortbildung
sowie die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen und ggf. die
Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfungen. Die Fortbildung soll im
halbjährlichen Rhythmus, jeweils im April/Mai und im Oktober
stattfinden. Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit
von insgesamt 4 Jahren zu schließen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 661 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/12/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/12/2018
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228-94990
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [6]www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2018
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1. mailto:Karrcbwhannoverbfd@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.bfd.bundeswehr.de/
3. http://www.bfd.bundeswehr.de/
4. http://www.bund.de/
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
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