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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Mering
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 448371-2018 (ID: 2018101309253317145)
Veröffentlicht: 13.10.2018
*
DE-Mering: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 198/2018 448371
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Markt Mering
Kirchplatz 4
Mering
86415
Deutschland
Kontaktstelle(n): Markt Mering, Bauamt
E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.mering.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Meixner + Partner Projektentwicklung GmbH
Gögginger Str. 93
Augsburg
86199
Deutschland
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Sina Schüßler
Telefon: +49 82150105-28
E-Mail: [4]VgV@meixner-partner.de
Fax: +49 82150105-10
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.meixner-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Markt Mering
Kirchplatz 4
Mering
86415
Deutschland
E-Mail: [6]vgv@meixner-partner.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.meixner-partner.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Kinderhort Amberieustraße Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI,
LPH 1-6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Markt Mering plant den Neubau eines Kinderhortes an der
Amberieustraße in Mering.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276
Hauptort der Ausführung:
Mering
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49
ff. HOAI 2013 mit Anlage 14, LPH 1-^6, stufenweise Beauftragung, für
den Neubau eines Kinderhortes an der Amberieustraße. Gegebenenfalls
werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Aufgabenbeschreibung:
Eine direkte Erschließung sowie eine überschaubare und sichere
Eingangssituation des Kinderhortes sind anzustreben. Das Gebäude muss
barrierefrei gestaltet werden (DIN18040), etwaige Abweichungen sind mit
dem Markt Mering abzustimmen. Der Neubau des Kinderhortes muss
zweigeschossig geplant und gebaut werden.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte Februar 2019 statt.
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im März 2019, der
Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der
Baubeginn ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen, die Fertigstellung bis
Ende 2021. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Angebotsfrist gem. § 17
(7) bzw. (8) VgV verkürzt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2019
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des
Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung
wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor
Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem
nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die
Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 51 HOAI 2013,
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 51 HOAI 2013,
Stufe 3: LPH 5-6 gem. § 51 HOAI 2013,
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs.
1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
66 000 EUR brutto im Leistungsbild Tragwerksplanung;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung
beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich
sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. §
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel
von einem technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter inklusive
Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im
Teilnahmeantrag aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei
Unteraufträgenim Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien
Mitarbeitern auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.
h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
VgV. Die Personen des Projektleiters und des stellv. Projektleiters
erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die
Berufsbezeichnung Ingenieur (Dipl.-Ing., Master, Bachelor o. vgl.) des
Studiengangs Bauingenieurwesen (o. vgl.) gem. § 75 VgV im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Ingenieur nicht
gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen,
deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch
Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit Diplomurkunde
nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für
den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden
Projektleiter im Leistungsbild Tragwerksplanung.
d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle
einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz
einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.8.2008 1.8.2018 liegen, die LPH
2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 6 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
Projektbezeichnung,
Projektlaufzeit,
Bauvolumen brutto (KG 300+400),
Gruppenräume,
Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
statische Varianten,
Neubau/(Sanierung),
Vergleichbarkeit mit der Planungsanforderung bzw. Hochbauprojekt,
Einhaltung des Terminrahmens im Bereich der TWP (geeigneter Nachweis
ist jeweils beizulegen!),
PL und st. PL,
Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
Zusammenarbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens zwei
DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit
Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
Umschlag im Original bei der in I.3) unter "Angebote oder
Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgenden Anschrift" genannten
Adresse (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt
einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen
Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis
über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene
bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen
sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu
vertreten. (§57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [8]VgV@meixner-partner.de
bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu
richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter zuvor genannten
Internetadresse bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
veröffentlicht;
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgesandt;
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor
genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor
genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
der Teilnahmefrist vorliegen,
der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
dem Auftraggeber vorliegen muss,
der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
f) Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine regelmäßige örtliche
Präsenz der Bauleitung während der Ausführungsphase.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [10]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2018
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References
1. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
2. https://www.mering.de/
3. http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
4. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
5. http://www.meixner-partner.de/
6. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
7. http://www.meixner-partner.de/
8. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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