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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Marktoberdorf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 449032-2018 (ID: 2018101309353217791)
Veröffentlicht: 13.10.2018
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  DE-Marktoberdorf: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   2018/S 198/2018 449032
   Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Marktoberdorf
   Richard-Wengenmeier-Platz 1
   Marktoberdorf
   87616
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hochbau
   Telefon: +49 8342400866
   E-Mail: [1]L.Westermayr@marktoberdorf.de
   Fax: +49 8342400875
   NUTS-Code: DE27B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.marktoberdorf.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Grundschulareal St. Martin in Marktoberdorf
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71221000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Schulareal St. Martin liegt am Rande des historischen Ortskerns von
   Marktoberdorf, am Fuße des Schlossbergs. Bereits seit dem Jahr 1867 ist
   der Standort der Grundschule St. Martin ein Ort der Bildung. Das
   heutige Schulgebäude mit der Turnhalle wurde in den Jahren 1954-1963
   errichtet. Es entspricht im Hinblick auf Barrierefreiheit, Brandschutz
   und Energiestandard nicht mehr der heutigen Anforderungen und weist
   einen Sanierungsbedarf auf. Auch lassen sich in den bestehenden
   Strukturen moderne Unterrichtsformen nur schwer realisieren. Das
   bestehende Schulgebäude soll deshalb abgebrochen werden und stattdessen
   eine neue 3-zügige Grundschule mit Sporthalle für 300 Kinder und etwa
   30 Lehrer und Lehrerinnen sowie ein Kinderhort für 150 Kinder auf dem
   Schulareal realisiert werden. Zur Umsetzung moderner Unterrichtsformen
   sollen die Klassenräume in Clustern um einen sogenannten Marktplatz
   organisiert werden. Unterrichtsräume und Erschließungsflächen sind als
   Lernlandschaft zu konzipieren.
   Für die Schüler und Schülerinnen sollen attraktive Freianlagen
   entstehen, die zur Erholung in den Pausen und am Nachmittag dienen.
   Dabei stellen die relativ geringe Grundstücksgröße und das leicht
   ansteigende Gelände eine besondere Herausforderung dar. Die an das
   Schulareal angrenzenden Straßen sind im Hinblick auf eine
   funktionsfähige Erschließung und die Einbindung in die Umgebung
   ebenfalls zu überplanen.
   Die zentrale innerörtliche Lage, die bestehenden Blickbeziehungen vom
   und zum Schlossberg mit der Kirche St. Martin und dem ehemaligen
   fürstbischöflichen Schloss und der historische Gebäudebestand am Rande
   des Wettbewerbsgebiets erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit
   dem städtebaulichen Umfeld.
   Die Schulnutzung wird während der Bauzeit in Interimsgebäuden
   untergebracht.
   Auftragssgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß
   HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und 2, jeweils die Leistungsphasen 1-5. Die
   Ausloberin beabsichtigt optional Planungsleistungen für die
   Leistungsphasen 6-9 ebenfalls an den beauftragten Preisträger zu
   vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht
   nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Aus der stufenweisen
   Beauftragung kann kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen
   abgeleitet werden.
   Wird die Aufgabe realisiert, führt die Ausloberin nach Abschluss des
   Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch.
   Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der
   Bekanntmachung und dem Teilnahmeantrag aufgeführten Eignungskriterien
   in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine
   Aussschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen.
   Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der
   Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer  Ende April 2018, Kolloquium
    Anfang Juni 2018, Abgabe Wettbewerbsarbeiten  Ende Juli 2018
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt;
   Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Bebauung;
   Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Grün- und Freiräume;
   Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung;
   Nachhaltigkeit und Energieeffizienz;
   Wirtschaftlichkeit.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 046-101566
   Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
   Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
   V.3)Zuschlag und Preise
   V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
   18/09/2018
   V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 35
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Hess Talhof Kusmierz Architekten und Stadtplaner BDA
   Wagmüllerstraße 19
   München
   80538
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.4)Höhe der Preise
   Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 84 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [5]http://regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
   geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis
   gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.
   3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz
   1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Marktoberdorf
   Richard-Wengenmeier-Platz 1
   Marktoberdorf
   87616
   Deutschland
   E-Mail: [6]L.Westermayr@marktoberdorf.de
   Internet-Adresse: [7]https://www.marktoberdorf.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/10/2018
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References
   1. mailto:L.Westermayr@marktoberdorf.de?subject=TED
   2. http://www.marktoberdorf.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:101566-2018:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   5. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
   6. mailto:L.Westermayr@marktoberdorf.de?subject=TED
   7. https://www.marktoberdorf.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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