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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Marktoberdorf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 449032-2018 (ID: 2018101309353217791)
Veröffentlicht: 13.10.2018
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DE-Marktoberdorf: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 198/2018 449032
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Marktoberdorf
Richard-Wengenmeier-Platz 1
Marktoberdorf
87616
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbau
Telefon: +49 8342400866
E-Mail: [1]L.Westermayr@marktoberdorf.de
Fax: +49 8342400875
NUTS-Code: DE27B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.marktoberdorf.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Grundschulareal St. Martin in Marktoberdorf
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Schulareal St. Martin liegt am Rande des historischen Ortskerns von
Marktoberdorf, am Fuße des Schlossbergs. Bereits seit dem Jahr 1867 ist
der Standort der Grundschule St. Martin ein Ort der Bildung. Das
heutige Schulgebäude mit der Turnhalle wurde in den Jahren 1954-1963
errichtet. Es entspricht im Hinblick auf Barrierefreiheit, Brandschutz
und Energiestandard nicht mehr der heutigen Anforderungen und weist
einen Sanierungsbedarf auf. Auch lassen sich in den bestehenden
Strukturen moderne Unterrichtsformen nur schwer realisieren. Das
bestehende Schulgebäude soll deshalb abgebrochen werden und stattdessen
eine neue 3-zügige Grundschule mit Sporthalle für 300 Kinder und etwa
30 Lehrer und Lehrerinnen sowie ein Kinderhort für 150 Kinder auf dem
Schulareal realisiert werden. Zur Umsetzung moderner Unterrichtsformen
sollen die Klassenräume in Clustern um einen sogenannten Marktplatz
organisiert werden. Unterrichtsräume und Erschließungsflächen sind als
Lernlandschaft zu konzipieren.
Für die Schüler und Schülerinnen sollen attraktive Freianlagen
entstehen, die zur Erholung in den Pausen und am Nachmittag dienen.
Dabei stellen die relativ geringe Grundstücksgröße und das leicht
ansteigende Gelände eine besondere Herausforderung dar. Die an das
Schulareal angrenzenden Straßen sind im Hinblick auf eine
funktionsfähige Erschließung und die Einbindung in die Umgebung
ebenfalls zu überplanen.
Die zentrale innerörtliche Lage, die bestehenden Blickbeziehungen vom
und zum Schlossberg mit der Kirche St. Martin und dem ehemaligen
fürstbischöflichen Schloss und der historische Gebäudebestand am Rande
des Wettbewerbsgebiets erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit
dem städtebaulichen Umfeld.
Die Schulnutzung wird während der Bauzeit in Interimsgebäuden
untergebracht.
Auftragssgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß
HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und 2, jeweils die Leistungsphasen 1-5. Die
Ausloberin beabsichtigt optional Planungsleistungen für die
Leistungsphasen 6-9 ebenfalls an den beauftragten Preisträger zu
vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht
nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Aus der stufenweisen
Beauftragung kann kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen
abgeleitet werden.
Wird die Aufgabe realisiert, führt die Ausloberin nach Abschluss des
Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch.
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der
Bekanntmachung und dem Teilnahmeantrag aufgeführten Eignungskriterien
in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine
Aussschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der
Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer Ende April 2018, Kolloquium
Anfang Juni 2018, Abgabe Wettbewerbsarbeiten Ende Juli 2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt;
Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Bebauung;
Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Grün- und Freiräume;
Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung;
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz;
Wirtschaftlichkeit.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 046-101566
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
18/09/2018
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 35
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Hess Talhof Kusmierz Architekten und Stadtplaner BDA
Wagmüllerstraße 19
München
80538
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 84 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [5]http://regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis
gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Marktoberdorf
Richard-Wengenmeier-Platz 1
Marktoberdorf
87616
Deutschland
E-Mail: [6]L.Westermayr@marktoberdorf.de
Internet-Adresse: [7]https://www.marktoberdorf.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2018
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References
1. mailto:L.Westermayr@marktoberdorf.de?subject=TED
2. http://www.marktoberdorf.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:101566-2018:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
5. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
6. mailto:L.Westermayr@marktoberdorf.de?subject=TED
7. https://www.marktoberdorf.de/
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