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Ausschreibung: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung - DE-Hannover
Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Dokument Nr...: 449340-2018 (ID: 2018101309391718017)
Veröffentlicht: 13.10.2018
*
  DE-Hannover: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
   2018/S 198/2018 449340
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG
   Lindemannallee 3
   Hannover
   30173
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest,
   GS.EI-SW-L
   Telefon: +49 69/26530566
   E-Mail: [1]patricia.debus@deutschebahn.com
   NUTS-Code: DE92
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bahn.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ESTW-UZ Lübeck, Erneuerung EÜ Fackenburger Allee, Umbau Stw Lübeck,
   Anpassung GBT
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34632000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ESTW-UZ Lübeck, Erneuerung EÜ Fackenburger Allee, Umbau Stw Lübeck,
   Anpassung GBT
   Los-Nr.: ohne
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF03
   Hauptort der Ausführung:
   Lübeck
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   ESTW-UZ Lübeck, Erneuerung EÜ Fackenburger Allee, Umbau Stw Lübeck
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 23/10/2015
   Ende: 30/11/2018
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 10048409
   Bezeichnung des Auftrags:
   ESTW-UZ Lübeck, Erneuerung EÜ Fackenburger Allee, Umbau Stw Lübeck,
   Anpassung GBT
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   21/09/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Siemens AG
   Ackerstraße 22
   Braunschweig
   38126
   Deutschland
   NUTS-Code: DE91
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   § 38 SektVO 2016 Abs.(6)
   Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu
   veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung
   3) den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens
   schaden oder
   4) den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB).
   Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
   setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
   innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die
   Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
   gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1  3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
   ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
   in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/10/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   34632000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF03
   Hauptort der Ausführung:
   Lübeck
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   ESTW-UZ Lübeck, Erneuerung EÜ Fackenburger Allee, Umbau Stw Lübeck,
   Anpassung GBT
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 14/10/2018
   Ende: 30/11/2018
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Siemens AG
   Ackerstraße 22
   Braunschweig
   38126
   Deutschland
   NUTS-Code: DE91
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   ESTW-UZ Lübeck, Erneuerung EÜ Fackenburger Allee, Umbau Stw Lübeck, PWA
   ESTW-UZ Lübeck, Erneuerung EÜ Fackenburger Allee, Umbau Stw Lübeck,
   Anpassung GBT
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Diese zusätzlichen Leistungen sind für den Projekterfolg zwingend, ein
   AN Wechsel war nicht möglich aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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   2. http://www.bahn.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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