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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Merseburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 449446-2018 (ID: 2018101309421518202)
Veröffentlicht: 13.10.2018
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  DE-Merseburg: Rettungsdienste
   2018/S 198/2018 449446
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  Konzessionen
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Saalekreis
   Domplatz 9
   Merseburg
   06217
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Saalekreis/Vergabestelle, Frau
   Hoßbach
   Telefon: +49 3461401144
   E-Mail: [1]jana.hossbach@saalekreis.de
   Fax: +49 3461402061
   NUTS-Code: DEE0B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.saalekreis.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Genehmigung (Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der
   qualifizierten Patientenbeförderung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75252000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erteilung von 3 Genehmigungen (Konzessionen) nach §§ 12, 13 RettDG LSA
   zur Durchführung der Notfallrettung und qualifizierten
   Patientenbeförderung im Landkreis Saalekreis, Teilrettungsdienstbereich
   Merseburg-Querfurt
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RWB I Merseburg und Umgebung und RWB I b Merseburg Süd und Umgebung
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0B
   Hauptort der Ausführung:
   Merseburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auswahlverfahrens zu Los 1 ist die Genehmigung
   (Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten
   Patientenbeförderung in den Rettungswachenbereichen I Merseburg und
   Umgebung und I b Merseburg Süd und Umgebung.
   Die von den Bereichen umfassten Orte ergeben sich aus der ab 1.1.2018
   geltenden Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan für den
   Teilrettungsdienstbereich Merseburg-Querfurt (siehe
   Verfahrensunterlagen).
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/11/2018
   Ende: 31/12/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 179-367355
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   RWB I Merseburg und Umgebung und RWB I b Merseburg Süd und Umgebung
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   29/08/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
   EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
   Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Merseburg-Querfurt e. V.
   Merseburg
   Deutschland
   NUTS-Code: DEE0B
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Angabe unter Ziff. V.2.4 erfolgt zur Wahrung von Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnissen mit einem fiktiven Wert.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim
   Landesverwaltungsamt Halle
   Ernst-Kamieth-Straße 2
   Halle (Saale)
   06112
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (...)
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem AG gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
   werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
   Magdeburg
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/10/2018
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   1. mailto:jana.hossbach@saalekreis.de?subject=TED
   2. http://www.saalekreis.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:367355-2017:TEXT:DE:HTML
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