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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Merseburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 449446-2018 (ID: 2018101309421518202)
Veröffentlicht: 13.10.2018
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DE-Merseburg: Rettungsdienste
2018/S 198/2018 449446
Soziale und andere besondere Dienstleistungen Konzessionen
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
Merseburg
06217
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Saalekreis/Vergabestelle, Frau
Hoßbach
Telefon: +49 3461401144
E-Mail: [1]jana.hossbach@saalekreis.de
Fax: +49 3461402061
NUTS-Code: DEE0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.saalekreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Genehmigung (Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der
qualifizierten Patientenbeförderung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erteilung von 3 Genehmigungen (Konzessionen) nach §§ 12, 13 RettDG LSA
zur Durchführung der Notfallrettung und qualifizierten
Patientenbeförderung im Landkreis Saalekreis, Teilrettungsdienstbereich
Merseburg-Querfurt
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RWB I Merseburg und Umgebung und RWB I b Merseburg Süd und Umgebung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B
Hauptort der Ausführung:
Merseburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auswahlverfahrens zu Los 1 ist die Genehmigung
(Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten
Patientenbeförderung in den Rettungswachenbereichen I Merseburg und
Umgebung und I b Merseburg Süd und Umgebung.
Die von den Bereichen umfassten Orte ergeben sich aus der ab 1.1.2018
geltenden Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan für den
Teilrettungsdienstbereich Merseburg-Querfurt (siehe
Verfahrensunterlagen).
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/11/2018
Ende: 31/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 179-367355
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
RWB I Merseburg und Umgebung und RWB I b Merseburg Süd und Umgebung
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
29/08/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Merseburg-Querfurt e. V.
Merseburg
Deutschland
NUTS-Code: DEE0B
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angabe unter Ziff. V.2.4 erfolgt zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen mit einem fiktiven Wert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim
Landesverwaltungsamt Halle
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle (Saale)
06112
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Magdeburg
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2018
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References
1. mailto:jana.hossbach@saalekreis.de?subject=TED
2. http://www.saalekreis.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:367355-2017:TEXT:DE:HTML
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