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Ausschreibung: Lieferung von Seminarstühlen - DE-Ludwigsburg
Stühle
Dokument Nr...: 865357-2018 (ID: 2018101509073018687)
Veröffentlicht: 15.10.2018
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  Lieferung von Seminarstühlen
HVF Ludwigsburg Ausschreibung Nr. 180903
Vergabe- und Vertragsunterlagen.docx Seite 1 von 39 Druckdatum: 04.10.2018
LEITFADEN
Vergabe- und Vertragsunterlagen
Öffentliche Ausschreibung nach VOL / A
Seminarstühle der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Inhalt:
1. Einführung
2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
3. Vertragliche Bestimmungen
4. Angebotsprüfung und wertung
5. Leistungsverzeichnis
6. Umwelt
7. Schlussbestimmungen
8. Anlagen
1. Einführung
1.1. Vorbemerkungen
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (im folgenden HVF Ludwigsburg genannt) schreibt den Kauf
von 450 Seminarstühlen in Öffentlicher Ausschreibung entsprechend des ersten Abschnitts der VOL/A 2009 aus.
Dieser Leitfaden stellt die im Einzelnen zu beachtenden Formalitäten des Vergabeverfahrens dar. Bitte lesen Sie den Leitfaden
zur Erstellung des Angebots sowie die zugehörigen Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus bitten wir Sie, unmittelbar die
Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen. Evtl. fehlende Unterlagen sind unverzüglich bei der Vergabestelle unter der
u. g. Adresse nachzufordern.
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistung bestimmen sich nach diesem Leitfaden, dem Leistungsverzeichnis
sowie sämtlichen jeweiligen Anhängen.
Zur Abgabe des Angebots ist das als Anlage 1 beigefügte Leistungsverzeichnis nebst den zugehörigen Anhängen zu verwenden.
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine weitergehende anderweitige
Nutzung  gleich welcher Art  ist an die schriftliche Zustimmung der Vergabestelle gebunden.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Informationen und Daten, insbesondere auch
personenbezogene, zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens vom Auftraggeber elektronisch gespeichert und verarbeitet
werden.
1.2. Auftraggeber (AG)
Auftraggeber ist die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.
1.3. Kontaktstelle
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Reuteallee 36
71634 Ludwigsburg
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1.4. Bieter
Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des Verfahrens durch Zuschlagserteilung als Bieter
bezeichnet. Für die Phase der Vertragsdurchführung wird das Unternehmen, welches den Zuschlag erhielt als Auftragnehmer
bezeichnet.
2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
2.1. Grundsätzliche Bestimmungen
Für die Vergabe finden die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen - VOL/A - und die Mittelstandsrichtlinien
für öffentliche Aufträge Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Daneben gelten die in diesem, den
vorherigen und in den folgenden Kapiteln genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe erfolgt im Wege der Öffentlichen
Ausschreibung nach  3 Abs. 1 VOL/A.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.
2.2. Vollständigkeit der Unterlagen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen bestehen aus durchnummerierten Seiten zuzüglich der weiteren in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe aufgeführten Anhänge und Anlagen.
Sollten Seiten oder angegebene Anhänge oder Anlagen fehlen, so obliegt es dem Bieter, diese bei der Kontaktstelle
unverzüglich anzufordern.
2.3. Verwendung der Unterlagen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu verwenden.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der vom Auftraggeber genehmigten
Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Kontaktstelle nicht erlaubt.
2.4. Fragen zur Ausschreibung
Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebots Fragen ergeben sollten, sind
diese bei der Kontaktstelle zu stellen. Hierbei ist auf die Ausschreibung sowie das Aktenzeichen Bezug zu nehmen. Ein späterer
Verweis auf existierende Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, ist ausgeschlossen.
2.5. Angebotsabgabe
Zur Abgabe seines Angebots hat der Bieter das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage 1) nebst Anlagen
zurückzusenden.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er den Leitfaden sowie die im Leitfaden bzw. auf dem Angebotsformular
aufgeführten Anlagen und Anhänge erhalten, zur Kenntnis genommen und eingehend geprüft hat.
Im Rahmen der Angebotserstellung hat der Bieter alle Vorgaben der Vergabeunterlagen zu beachten.
2.5.1. Elektronische Angebotsabgabe
Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
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2.5.2. Teilnahme auf dem Postweg
Bei Teilnahme auf dem Postweg sind alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen mit einer eigenhändigen Unterschrift bis
zum Ende der angegebenen Angebotsfrist bei der Kontaktstelle einzureichen.
Das Angebot ist in einem fensterlosen verschlossenen Umschlag zu verpacken, von außen mit dem Angebotskennzettel zu versehen
sowie mit Firmennamen und Anschrift zu bezeichnen und an folgende Adresse zu übermitteln:
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Reuteallee 36
71634 Ludwigsburg
Eine persönliche Abgabe der Angebote kann zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00  15.00 Uhr Freitag: 9.00  12.00 Uhr ausschließlich bei oben genannter Adresse im
Rektoratssekretariat Raum 4.144 erfolgen.
Mit der Unterschrift unter dem Leistungsverzeichnis bestätigt der Bieter, dass sein Angebot alle in diesem Vergabeverfahren
dargestellten Anforderungen erfüllt und die geforderten Bedingungen anerkannt werden. Die kompletten Angebotsunterlagen sind
in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in einem Ordner oder Schnellhefter einzureichen!
Für die Angebotsprüfung ist ausschließlich das als Original gekennzeichnete Angebot mit allen geforderten Unterschriften
maßgeblich.
Die Abgabe des Angebotes mittels Fax ist nicht erlaubt und führt zum sofortigen Ausschluss vom weiteren Verfahren!
2.6. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren sich an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot, als auch ein Angebot als Teil einer Bietergemeinschaft abgeben, werden vom Verfahren
ausgeschlossen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass beide konkurrierenden Angebote unabhängig voneinander eingereicht
wurden. Gleiches gilt, wenn ein Bieter in mehreren Bietergemeinschaften anbietet.
Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als
Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit
Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine
Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
2.7. Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum 05.11.2018, 12.00 Uhr, bei der HVF Ludwigsburg eingegangen sein.
Maßgeblich ist der Eingang bei der HVF Ludwigsburg und nicht das Datum des Poststempels.
Angebote, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden, es sei denn der
Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
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2.8. Form und Inhalt der Angebote
Das Angebot ist gem. Leistungsverzeichnis einzureichen.
Im Angebot ist auf alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführten Punkte einzugehen. Änderungen, wie z.B.
Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des
Angebots. Werden dem Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines möglichen
Unterauftragnehmers beigefügt, führt dies ebenfalls zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unaufgefordert eingesendete
Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle nicht als Angebotsbestandteil gewertet. Insbesondere Literaturauszüge,
vorgefertigte Broschüren und Prospekte werden in die Bewertung nicht einbezogen soweit diese nicht in den Vergabe- und
Vertragsunterlagen gefordert waren. Verweise auf Literaturauszüge, Broschüren und Prospekte sind nicht zulässig und werden
nicht gewertet. Es müssen sämtliche Erklärungen und Nachweise (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) des
Angebotes  soweit dies gefordert wird  ausgefüllt, an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum, Ort sowie Firmenstempel
versehen und eigenhändig unterzeichnet werden.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) müssen bei Angebotsabgabe
vorgelegt werden. Die in dem Leistungsverzeichnis als zwingend aufgeführten Erklärungen und Nachweise führen bei
Nichtvorliegen zum Ausschluss.
2.9. Sprache
Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr
mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.
2.10. Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme
Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar
sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angebote sind als solche zu kennzeichnen und müssen in einem verschlossenen
Umschlag (wie das Angebot selbst) zugestellt werden. Die Änderungen müssen dokumentenecht vorgenommen werden.
Änderungen oder Ergänzungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht
berücksichtigt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen werden. Nach Ablauf der
Angebotsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
2.11. Zuschlags-und Bindefrist
Der Zuschlag erfolgt am 12.11.2018 und wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich erteilt.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Die Bindefrist endet in jedem Fall mit
dem rechtswirksamen Zuschlag.
2.12. Zuschlagserteilung
Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderungen erteilt, ist der Vertrag zu den Bedingungen dieser
Ausschreibung und auf Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen.
Eine besondere Urkunde über den Vertrag wird nicht gefertigt.
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2.13. Kosten der Angebotserstellung
Für die Teilnahme an der Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt.
Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
2.14. Aufhebung der Ausschreibung
Die Kontaktstelle behält sich unter den Voraussetzungen des  17 VOL/A die teilweise oder vollständige Aufhebung der
Ausschreibung vor. Die Aufhebung wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
2.15. Prüfung von Vergabesperren
Es wird geprüft, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Meldung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur
Korruptionsverhütung und - bekämpfung bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren vorliegt.
Bei Vorliegen einer Vergabesperre wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
2.16. Bietergemeinschaften
In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen. Ein Angebot einer
Bietergemeinschaft findet nur Berücksichtigung, wenn
 im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt
ist und
 sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig unterschriebene gesonderte Erklärung zu
bestätigen. Eine entsprechend vorgefertigte Vollmacht für Bietergemeinschaften können Sie gerne bei der Kontaktstelle auf
Anfrage erhalten. Einer notariellen Beglaubigung dieser Erklärung bedarf es nicht.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder
vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern)
während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Kontaktstelle gegenüber
unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe
kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zur Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw.
ihres Angebots.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend
von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen, die technische Leistungsfähigkeit muss dagegen nur von den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft erbracht werden, die die Leistung oder den jeweiligen Teil der Leistung erbringen sollen.
Sofern nach den Vergabe- und Vertragsunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig geleistet werden. Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im
Rahmen der
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Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung
ist ausdrücklich in der o. g. Erklärung zu erteilen.
2.17. Unterauftragnehmer
Ein Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer (auch Freiberufler) ausführen zu lassen, so hat er die
beabsichtigte Erfüllung der entsprechenden Leistung durch einen Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe anzuzeigen.
Der Bieter muss die zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer für die entsprechende Leistung sowie den
vorgesehenen Umfang erst nach Aufforderung durch die Kontaktstelle mit Namen und Anschrift benennen. Zur Beschleunigung des
weiteren Verfahrens sollten diese Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
vereinbart werden kann. Weiterhin ist nachzuweisen, dass der Bieter über die Ressourcen der benannten Unterauftragnehmer
hinsichtlich des Umfangs des geplanten Einsatzes tatsächlich verfügen kann.
Verbundene Unternehmen sind Unterauftragnehmer. Ein Zulieferer wird hingegen nicht als Unterauftragnehmer angesehen.
In den Bereichen, in denen ein Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen soll, muss vom Bieter die technische Leistungsfähigkeit
des Unterauftragnehmers nachgewiesen werden. Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der nach Aufforderung Benannten,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Bieter stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer die
Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiter vergibt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags
 nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu verfahren,
 dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,
 dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und
Sicherheitsleistungen  zu stellen als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Für sämtliche erbrachten Leistungen  insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten  trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung.
2.18. Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase und Nichtzustandekommen des Vertrages - über die ihm bei seiner
Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten
sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von Ausschreibungen,
Vorarbeiten von Ausschreibungen oder Teststellungen erlangt werden, wie zum Beispiel die Daten der teilnehmenden Bieter, deren
Preise, angebotene Geräte, Dienstleistungen oder Ähnliches, zu zählen. Er
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hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Insbesondere dürfen die
Vergabe- und Vertragsunterlagen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verstoß des Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss vom Verfahren und verpflichtet zudem zum Ersatz
aller hieraus erwachsenden Schäden. Eine (auch auszugsweise) Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte ist nicht gestattet. Auch
für den Fall, dass Sie sich nicht an der Ausschreibung beteiligen, sind Sie verpflichtet, über sämtliche Details
Verschwiegenheit zu wahren und die Unterlagen ggf. dauerhaft und nicht wieder herstellbar zu vernichten.
3. Vertragliche Bestimmungen
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausschreibungsinhalte in den Vergabeunterlagen mit Zuschlagserteilung zum
verbindlichen Vertragsinhalt werden.
3.1. Vertragsbestandteile
Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile:
 die Vergabeunterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
 das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses mit den zugehörigen Angebotsblättern, das die
Regelungen des vorstehenden Vertrages nur ausfüllen, aber nicht abändern kann sowie das im Angebot enthaltene Preisblatt.
Dazugehörige Anlagen sind Bestandteile der vorgenannten Dokumente
 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/A)  in der bei Veröffentlichung der Vergabe- und
Vertragsunterlagen gültigen Fassung
 Die Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG)
 Allgemeine Vertragsbedingungen der VOL/B
 die Bestimmungen des BGB
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des Bieters sind
ausgeschlossen und werden nicht zum Vertragsbestandteil.
3.2. Vertragsschluss
Der Vertrag gilt mit Zuschlag als geschlossen.
3.3. Lieferbedingungen
Die Anlieferung und das Aufstellen aller vertraglich vereinbarten Stühle erfolgt durch den Auftragnehmer.
Die Stühle sind nach Absprache mit der HVF Ludwigsburg innerhalb des Auslieferungszeitraumes vom 11.02.2019 bis 15.02.2019 zu
liefern und aufzustellen. Dabei sollten die Lieferungen auf 3 Lieferungen
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aufgeteilt werden, die an unterschiedlichen Tagen in dem Zeitraum vom 11.02.2019 bis 15.02.2019 statt zu finden haben.
Der in der Ausschreibung genannte Lieferzeitraum ist verbindlich. Der genaue Liefertermin muss mindestens 1 Woche im Voraus mit
dem Auftraggeber abgesprochen werden.
Die Aufstellung enthält folgende Leistungen:
 Anlieferung und Transport an den Bestimmungsort im jeweiligen Gebäude
 Entfernung der Verpackungen
 Fachgerechter Aufbau am Bestimmungsort
 Abnahmeprotokoll erstellen
 Entsorgung des Verpackungsmaterials
3.4. Verpackungsmaterialien
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Verpackungsmaterial zurückzunehmen oder einen Ansprechpartner für die Entsorgung des
Verpackungsmaterials zu benennen. Der Auftragnehmer hat das Verpackungsmaterial nach den gesetzlichen Vorschriften fachgerecht
zu entsorgen.
Bei einer Lieferung Frei Haus ist eine sofortige Rückgabe des Verpackungsmaterials aus organisatorischen Gründen meist nicht
möglich. Die Verpackung ist in diesem Fall vom Auftragnehmer nach Abstimmung, in der Regel innerhalb von einer Woche nach
Lieferung der Ware, auf seine Kosten abzuholen und zu entsorgen.
3.5. Verzug
Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Liefertermine nicht ein, kommt er ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, der
Auftragnehmer hat die Verzögerung nachweislich nicht zu vertreten.
3.6. Mängelhaftung
Alle im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkte müssen mangelfrei sein, auch unerhebliche Mängel sind beachtlich.
3.7. Vertragsstrafe
Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren
Verzugstag, der auf einen Werktag fällt, eine Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe beträgt 200,-- Euro je Arbeitstag,
jedoch maximal bis zum Auftragswert gedeckelt. Es gelten die  339 bis 345 BGB.
3.8. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz
Im Falle von vorzeitigen Vertragsbeendigungen jeglicher Art und insbesondere bei einem Insolvenzverfahren gegen den
Auftragnehmer treffen den Auftragnehmer die im Folgenden aufgeführten Pflichten.
Über die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der AN den AG
unverzüglich zu unterrichten. Das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht bleibt unberührt.
Der Auftraggeber hat ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgenden Fällen:
 bei Nichteinhaltung der festgelegten Lieferzeiträume,
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 bei schuldhafter Nichteinhaltung der Pflichten gemäß Vereinbarung Geheimhaltung und Datenschutz innerhalb einer gesetzten
angemessenen Frist oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Datenschutzvorschriften,
 bei Bekanntwerden nachweislich wettbewerbsbeschränkender Absprachen des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung,
 wenn die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage oder wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit schuldhaft falsch
ausgefüllt werden oder sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten
 wenn durch ein entsprechendes feststellendes Urteil des EuGH die BRD verpflichtet wird, den Vertrag zu beenden bzw.
rückabzuwickeln.
3.9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer kann gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers mit eigenen Ansprüchen nicht aufrechnen, es sei denn, der
Auftraggeber hat solche Ansprüche ausdrücklich anerkannt oder sie sind rechtskräftig festgestellt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
3.10. Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge
ab einem geschätzten Auftragswert von  20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe
schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach  3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach  4 LTMG zu
gewährleisten.
Da es im Bereich der zu erbringenden Leistungen zwingende Arbeitsbedingungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
nicht gibt, ist von den Bietern ausschließlich eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt vorzulegen. Die
Verpflichtungserklärung ist beigefügt (Anlage 3 a).
3.11. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Die "Verpflichtung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit" (Anlage 6) ist unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
Es gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der bei Veröffentlichung der Vergabe- und Vertragsunterlagen
gültigen Fassung.
Über diese Verpflichtungen hinaus können Sicherheitsvereinbarungen in einem
3.12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Ludwigsburg.
4. Angebotsprüfung und wertung
4.1. Überblick Bewertungsvorgehen
Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen:
a) Formale Angebotsprüfung
b) Eignungsprüfung
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c) Prüfung der Angemessenheit der Preise
d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Die Angebote müssen die Anforderungen der einzelnen Wertungsstufen erfüllen, um in der nächsten Bewertungsstufe
berücksichtigt werden zu können.
4.2. Formale Angebotsprüfung
Alle Angebote werden gem. VOL/A formal geprüft. Insbesondere werden folgende Ausschlusskriterien überprüft:
 ordnungsgemäßer und termingerechter Eingang des Angebots
 ein Angebot (Original) ist als solches gekennzeichnet, mit Datum, Ort sowie Firmenstempel versehen und eigenhändig
unterschrieben
 alle geforderten eigenhändigen Unterschriften wurden geleistet
 zur Angebotserstellung wurden die Originalvordrucke und Formulare verwendet
 Vorliegen sämtlicher geforderter Erklärungen und Nachweise
 es wurden keine Veränderungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen, Vordrucken und Formularen vorgenommen
 Änderungen in den Angebotsunterlagen sind zweifelsfrei
 es wurden keine eigenen Geschäfts-, Liefer- und / oder Zahlungsbedingungen mit den Angebotsunterlagen eingereicht
 für die Wertung sind alle Preisangaben vorhanden.
Von der Kontaktstelle werden sämtliche abgefragten Preise als wesentlich angesehen, das bedeutet bei fehlenden Preisangaben
erfolgt ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
4.3. Eignungsprüfung
Da der Auftrag nur an geeignete, fachkundige, zuverlässige, gesetzestreue und leistungsfähige Bieter vergeben werden darf,
muss der Bieter ein wirtschaftlich gesundes und leistungsfähiges Unternehmen sein.
Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die geforderten Unterlagen
vorlegen.
Der Bieter hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern für die übertragenen Bereiche die technische Leistungsfähigkeit für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer nach Aufforderung nachzuweisen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese
Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
In gleicher Weise müssen Bietergemeinschaften ihre Unterlagen einreichen. Die geforderten Unterlagen zur finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die
gemeinschaftlichen Bewerber insgesamt an, d. h. der Einzelnachweis muss nur von dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft,
der den entsprechenden Teil der Leistung ausführt, erbracht werden.
4.3.1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
1) aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
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Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen
geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
2) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in  6 EG Abs. 4 VOL/A aufgezählten Straftaten vorliegen
(Anlage 1 Leistungsverzeichnis).
4.3.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht
gekündigt ist. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes (Anlage 1)
2) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Anlage 1)
3) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (Anlage 1)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist (Anlage 1)
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des  5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen
hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen (Anlage 1)
6) Erklärung zum Mindestlohn (LTMG) (Anlage 3a und b).
7) Erklärung Bietergemeinschaften (Anlage 4)
8) Erklärung zu Nachunternehmerleistungen (Anlage 5)
9) Erklärung Geheimhaltung und Datenschutz (Anlage 6)
4.4. Angemessenheit der Preise
Es wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur
Leistung stehen (sowohl zu niedrige als auch zu hohe Preise), darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Ein solches Angebot wird
daher von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
4.5. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird, nach erfolgreicher verifizierender Teststellung, auf den preislich günstigsten Anbieter erteilt.
5. Leistungsbeschreibung
5.1. Gegenstand der Ausschreibung
HVF Ludwigsburg Ausschreibung Nr. 180903
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Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (im folgenden HVF Ludwigsburg genannt) schreibt den Kauf
von 450 Seminarstühlen in Öffentlicher Ausschreibung entsprechend des ersten Abschnitts der VOL/A 2009 aus.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1).
Es handelt sich hierbei ausschließlich um fabrikneue Stühle. Das Aufstellen der Stühle erfolgt kostenfrei. Die HVF
Ludwigsburg unterstützt lediglich bei der Verteilung der Stühle.
5.2. Leistungsort
Die Aufstellung bzw. Anlieferung der Stühle hat am Standort der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Ludwigsburg (Gebäude 6) innerhalb mehrerer Stockwerke, Reuteallee 36, 71634 Ludwigsburg zu erfolgen. Ein Aufzug ist vorhanden.
5.3. Losbildung
Es erfolgt keine Losbildung.
5.4. Leistungsumfang
Die Lieferung umfasst 450 Seminarstühle.
5.5. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zulässig.
5.6. Zeitplan des Ausschreibungsverfahrens
Dem Ausschreibungsverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
Aktivität
Meilenstein
Termin für die Angebotsabgabe
05.11.2018
Geplanter Zuschlagstermin
12.11.2018
Zeitraum Lieferung und Aufstellen
11.02.-15.02.2019
6. Umwelt
Das Land Baden-Württemberg und damit auch die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg legen
besonderen Wert darauf, dass bei der Herstellung und dem Betrieb der Stühle Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit berücksichtigt
werden.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestandteile nicht berührt. Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
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8. Anlagen
- Anlage 1: Leistungsverzeichnis
- Anlage 2: Anforderungskatalog
- Anlage 3a: Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
- Anlage 3b: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Anlage 3c: Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung
- Anlage 4: Erklärung Bietergemeinschaft
- Anlage 5: Erklärung zu Nachunternehmerleistungen
- Anlage 6: Verpflichtung zur Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
- Anlage 7: Auflistung aller Erklärungen und Nachweise
Die übrigen erforderlichen Anlagen sind vom Bieter zu erstellen bzw. einzuholen (Auflistung s. Anlage 7).
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Anlage 1 Leistungsverzeichnis
Seminarstühle der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Vergabe-und Vertragsunterlagen, dem Anforderungskatalog und den entsprechenden
Anlagen.
Ausfüllhinweise: Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Nr. Bezeichnung Mengen- und Preisangaben Gesamtbetrag Netto (EUR)
1
Holzschalenstuhl
Kufen-Gestell aus 18mm Präzions-Rundstahlrohr nach DIN 2394 Güte ST 37, verchromt, Kufen-Form inkl. Stapelsteg und
integrierter Reihenverbindung, senkrecht ca. 10 Stück stapelbar, Breite 56,5 cm, Tiefe 52,0 cm
Holzschale 4fach am Gestell verschraubt, Distanzstücke zwischen Gestell und Schale aus schwarzem Kunststoff (Standard)
GS-Zeichen
Gleiter: Kunststoffgleiter (Standard)
Anlieferung inbegriffen
Holzschale
Rückenhöhe 47,0cm
Sitzbreite 43,5cm
Sitztiefe 40,0cm
Sitzhöhe 43,0cm
Gewicht 5,5 kg
Buche-Schichtholz 9-lagig, ca. 10,8mm stark
Holzoberfläche: Buche natur
36 Durchgangslöcher
Menge: 450
Nettopreis in Euro pro Stuhl
________________
USt.: 19%, falls abweichend _______%
_______________
Fragebogen 1: Eignungsfragen
Bitte beantworten Sie alle folgenden Fragen!
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Sollte der Platz für das Ausfüllen nicht ausreichend sein, kann ggf. auf eine nummerierte Anlage zum Angebot verwiesen werden.
Fragetitel
Antwort
1.1 Eigenerklärung zu Straftaten
Ich (Wir) erkläre(n), dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in  6 EG Abs. 4 VOL/A aufgezählten Straftaten vorliegen.
 Ja  Nein
1.2 Betriebshaftpflichtversicherung
Ich (Wir) erkläre(n), dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht
gekündigt ist. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
 Ja  Nein
1.3 Eigenerklärung Insolvenz
Ich (Wir) erkläre(n), dass über das Vermögen meines (unseres) Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
 Ja  Nein
1.4 Eigenerklärung Liquidation
Ich (Wir) erkläre(n), dass sich mein (unser) Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
 Ja  Nein
1.5 Eigenerklärung Steuern und Abgaben
Ich (Wir) erkläre(n), dass ich (wir) meiner (unserer) Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin (sind).
 Ja  Nein
1.6 Eigenerklärung Bekämpfung Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung
Ich (Wir) erkläre(n), dass ich (wir) keine Verstöße im Sinne des  5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen
habe(n), bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
 Ja  Nein
1.6 a Eigenerklärung  Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG)
Siehe Anlage 3a und b
 Ja  Nein
1.7 Erklärung der Bietergemeinschaft
Siehe Anlage 4
 Ja  Nein
1.8 Erklärung zu Nachunternehmerleistungen
Siehe Anlage 5
 Ja  Nein
1.9 Verpflichtung zur Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Siehe Anlage 6
 Ja  Nein
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Fragebogen 2: Info-Fragebogen
Bitte beantworten Sie alle folgenden Fragen!
Sollte der Platz für das Ausfüllen nicht ausreichend sein, kann ggf. auf eine nummerierte Anlage zum Angebot verwiesen werden.
Fragetitel
Antwort
2.1 Ansprechpartner/in für die Auftragsabwicklung
Geben Sie hier eine/n feste/n Ansprechpartner/in für die Auftragsabwicklung im Falle der Auftragserteilung an (Name, Adresse,
Telefon-Nr., Fax-Nr., E-Mail).
Angebot
Mit Unterzeichnung des Angebotes erkennt der Bieter die Forderungen und Angaben des Leistungsverzeichnisses an und bestätigt
die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
Beschreibung
Betrag
Gesamtangebots-summe
Ohne USt. (EUR):
______________
Datum, Unterschrift, Firmenstempel
Gesamtangebots-summe
Inkl. USt. (EUR):
______________
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Anlage 2 Anforderungskatalog für Seminarstühle
Erforderliche Anzahl: 450 Seminarstühle
Bitte geben Sie für jeden Unterpunkt an, ob Ihre Lösung die geforderten Leistungsmerkmale erfüllen kann oder nicht. Sollten
zusätzliche Erläuterungen notwendig sein, fügen Sie diese bitte auf einem gesonderten Blatt bei.
Beschreibung der Anforderung K.O.-Kriterium Toleranz vom Anbieter auszufüllen Ja Nein
Holzschalenstuhl Kufen-Gestell aus 18mm Präzions-Rundstahlrohr nach DIN 2394 Güte ST 37, verchromt, Kufen-Form inkl.
Stapelsteg und integrierter Reihenverbindung, mindestens 10 Stück senkrecht stapelbar, Breite 56,5 cm, Tiefe 52,0 cm
x
18mm  3mm; Breite und Tiefe Toleranz  3cm
Holzschale 4fach am Gestell verschraubt, Distanzstücke zwischen Gestell und Schale aus schwarzem Kunststoff (Standard)
x
GS-Zeichen
x
Gleiter: Kunststoffgleiter (Standard)
x
für Linoleumboden geeignet
Anlieferung inbegriffen
x
Holzschale
x
Rückenhöhe 47,0cm
x
 20mm
Sitzbreite 43,5cm
x
-20mm; +30mm
Sitztiefe 40,0cm
x
 20mm
Sitzhöhe 43,0cm
x
0; +20mm
Gewicht 5,5 kg
x
< 6,0 kg
Buche-Schichtholz 9-lagig, ca. 10,8mm stark
x
 2mm
Holzoberfläche: Buche natur
x
36 Durchgangslöcher wie abgebildet:
x
Voraussetzung 36 Durchgangslöcher, Abweichung bei der Anordnung, auf der Lehne
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Anlage 3a Besondere Vertragsbedingungen Mindestentgelt
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Anlage 3b Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
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Anlage 3c Merkblatt Abgabe Verpflichtungserklärung
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Anlage 4 Erklärung der Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
Wir geben unser Angebot als Bietergemeinschaft ab. Diese Bietergemeinschaft besteht aus folgenden Unternehmen:
Nr. 1) Firma/ Rechtsform/ Adresse
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
Nr. 2) Firma/ Rechtsform/ Adresse
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
Nr. 3) Firma/ Rechtsform/ Adresse
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
Nr. 4) Firma/ Rechtsform/ Adresse
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
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Als Vertreter der Bietergemeinschaft haben wir uns auf das Unternehmen Nr. ___ geeinigt.
Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich gegenüber dem Auftraggeber. Der Vertreter
wird hiermit bevollmächtigt, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens vollumfänglich zu vertreten. Insbesondere
wird der Vertreter bevollmächtigt, das Angebot abzugeben, erforderliche Erklärungen und Unterlagen einzureichen und
Aufklärungsgespräche zu führen. Der Vertreter ist zum Empfang von Willenserklärungen durch die Vergabestelle
bevollmächtigt.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.
Für das Unternehmen Nr. 1
__________________________, ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Für das Unternehmen Nr. 2
__________________________, ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Für das Unternehmen Nr. 3
__________________________, ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Für das Unternehmen Nr. 4
__________________________, ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
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Anlage 5 Erklärung zu Nachunternehmerleistungen
Erklärung zu Nachunternehmerleistungen
Ich / wir beabsichtige(n), sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen selbst zu erbringen. die unten aufgeführten
Nachunternehmer einzubinden.
(Hinweis: Bitte ankreuzen)
Verzeichnis der Nachunternehmer
Name / Anschrift
Vorgesehene Tätigkeit
Ort: Datum:
________________________ _________________________
________________________________________________________________
Stempel des Unternehmens und eigenhändige Unterschrift des Bieters
________________________________________________________________
Name(n) des/der Unterzeichners/r in Blockschrift mit Angabe der Funktion
In dem Unternehmen
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Anlage 6 Verpflichtung Geheimhaltung Datenschutz Datensicherheit
Verpflichtung
zur Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
1. In den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind die Aufgaben des Auftragnehmers im Detail geregelt. Die vorliegende
Verpflichtung regelt ergänzend die Bereiche Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung.
Die Bestimmungen dieser Verpflichtung gelten nicht allein für personenbezogene Daten, sondern entsprechend auch für
nichtpersonenbezogene Daten des Auftraggebers und Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle  direkt oder indirekt, mündlich oder schriftlich zur Kenntnis gelangten
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (vertrauliche Daten) der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte
weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Vertraulich sind alle Daten, Unterlagen, beauftragte Leistungen oder Arbeitsergebnisse und alle anderen Informationen, welche
der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält und die nicht ausdrücklich als nicht vertraulich
gekennzeichnet sind. Insbesondere zählen zu den vertraulichen Daten auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von
Ausschreibungen, Vorarbeiten von Ausschreibungen oder Teststellungen erlangt werden.
Vertrauliche Daten dürfen nur im Rahmen des Vertragszweckes genutzt werden. Sie sind gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu
sichern.
Eine Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe durch den Auftragnehmer an Dritte mit Ausnahme der vom Auftraggeber
genehmigten Unterauftragnehmer ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nichtzulässig.
3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, wenn und soweit der Auftragnehmer nachweist, dass
 die vertrauliche Information allgemein bekannt oder zugänglich ist, ohne dass dem ein Bruch der Geheimhaltungspflicht nach
diesem Vertrag zugrunde liegt;
 er die vertrauliche Information unabhängig von dieser Vereinbarung von Drittenerlangt hat, ohne dass dem ein Bruch einer
Geheimhaltungspflicht zugrunde liegt;
 er von Gesetzes wegen, per Verwaltungsakt, durch gerichtliches Urteil odersonstigen hoheitlichen Rechtsakt dazu verpflichtet
wird, die vertrauliche Information zu offenbaren; in diesem Fall wird der Auftragnehmer die HVF Ludwigsburg unverzüglich über
die Verpflichtung schriftlich informieren; die Offenlegung ist auf das jeweilige gerichtliche oder behördliche Verfahren zu
beschränken;
Falls der Auftragnehmer beabsichtigt, aufgrund einer der oben genannten Ausnahmen bestimmte Informationen nicht mehr
vertraulich zu behandeln, wird er dies dem Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vorher schriftlich mitteilen und deren
Stellungnahme abwarten.
4. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen des Vertrags und nach Weisungen des Auftraggebers. Kopien oder
Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
5. Es ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber Zugriff hat auf sämtliche in den Besitz des Auftragnehmers gelangten
Unterlagen und erstellten Arbeitsergebnisse einschließlich evtl. Kopien (auch elektronischer Art), die im Zusammenhang mit dem
Auftragsverhältnis stehen. Auf Verlangen sind diese an den Auftraggeber herauszugeben.
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6. Der Auftraggeber ist unter Wahrung der Geheimhaltungsverpflichtung zum Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand
berechtigt.
7. Der Auftragnehmer wird alle Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind, gemäß  5 BDSG und  88 TKG
schriftlich auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie die in dieser Erklärung genannten
Geheimhaltungsverpflichtungen verpflichten. Das Datengeheimnis gilt auch für die Zeit nach Beendigung ihres Arbeits- bzw.
Auftragsverhältnisses. Der Auftragnehmer wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen ordnungsgemäß überwachen.
Die schriftliche Verpflichtung ist dem Auftraggeber auf Verlangen in Kopie nachzuweisen.
8. Der Auftragnehmer darf grundsätzlich nicht auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen. Sofern der Auftragnehmer
abweichend hiervon zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf personenbezogene Daten zugreifen oder diese
verarbeiten soll, sind die entsprechenden Regelungen zu treffen. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, Daten für eigene Zwecke
oder für Zwecke Dritter zu verwenden.
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten und die Erfüllung der Rechte der
Betroffenen liegt beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen.
9. Der Auftragnehmer wird (Teil-)Aufgaben aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer nur übertragen, wenn sich diese ihm
gegenüber in gleicher Art wie er selbst gegenüber dem Auftraggeber zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Geheimhaltung
verpflichten. Die schriftliche Verpflichtung der Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber auf Verlangen in Kopie nachzuweisen.
10. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und
erstellten Arbeitsergebnisse einschließlich evtl. Kopien (auch elektronischer Art), die im Zusammenhang mit dem
Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physikalisch zu
löschen.
11. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der
Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere
durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme.
12. Ein schuldhafter Verstoß des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen gegen die aufgeführten Bestimmungen
verpflichtet zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden.
13. Die vorgenannten Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(Ort, Datum) (Unterschrift Auftragnehmer)
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Anlage 7 Auflistung Erklärungen und Nachweise
Auflistung aller Erklärungen und Nachweise
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind von Bietern mit dem Angebotsformular folgende Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe
der Vergabeunterlagen abzugeben:
1. Leistungsverzeichnis (Anlage 1), mit folgenden Erklärungen und Nachweisen:
Eigenerklärung gemäß  6 Abs. 5 VOL/A (in der Leistungsbeschreibung enthalten)
 Eigenerklärung zu Straftaten
 Betriebshaftpflichtversicherung
 Eigenerklärung Insolvenz
 Eigenerklärung Liquidation
 Eigenerklärung Steuern
 Eigenerklärung Bekämpfung Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung
2. Anforderungskatalog (Anlage 2)
3. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (gemäß Anlage 3 b)
4. Verpflichtung zur Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit (gemäß Anlage 4)
5. Erklärung Bietergemeinschaften (gemäß Anlage 5)
6. Erklärung zu Nachunternehmerleistungen (gemäß Anlage 6)
Source: 4
http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Hochschule-fuer-oeffentliche-Verwaltung-und-Finanzen-Ludwigsburg/2018/10/26033
70.html
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