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Ausschreibung: Numerisch gesteuerte Maschinen für die Metallbearbeitung - DE-Chemnitz
Numerisch gesteuerte Maschinen für die Metallbearbeitung
Dokument Nr...: 450189-2018 (ID: 2018101609114619333)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
DE-Chemnitz: Numerisch gesteuerte Maschinen für die Metallbearbeitung
2018/S 199/2018 450189
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Technische Universität Chemnitz
Straße der Nationen 62
Chemnitz
09111
Deutschland
Telefon: +49 37153112320
E-Mail: [1]ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de
Fax: +49 37153112328
NUTS-Code: DED41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.tu-chemnitz.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Installation einer Hochleistungsdrückmaschine
Referenznummer der Bekanntmachung: 3.2-028-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42632000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Drückmaschine dient der Herstellung von rotationssymmetrischen
Hohlkörpern aus einer kreisrunden Blechronde durch das
Verfahrensprinzip des Drückens nach DIN 8584-4. Weiterhin zeichnet sich
die Drückmaschine durch eine hohe Maschinensteifigkeit aus sowie durch
hohe Supportkräfte von mindestens 50 kN in Längs- und Querrichtung, um
Stahlbleche bis zu einer Materialstärke von 5 mm umformen zu können.
Steuerungstechnisch muss die Maschine sowohl mit einer Teach-In/Play
Back als auch einer CNC-Steuerung ausgerüstet sein. Ferner soll eine
Offline-Programmiersoftware zur Erstellung von CNC-Programmen für das
Blechdrücken unter Beachtung der Bauteil- und Rollengeometrie enthalten
sein.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42632000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41
Hauptort der Ausführung:
Chemnitz
DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Drückmaschine dient der Herstellung von rotationssymmetrischen
Hohlkörpern aus einer kreisrunden Blechronde durch das
Verfahrensprinzip des Drückens nach DIN 8584-4. Weiterhin zeichnet sich
die Drückmaschine durch eine hohe Maschinensteifigkeit aus sowie durch
hohe Supportkräfte von mindestens 50 kN in Längs- und Querrichtung, um
Stahlbleche bis zu einer Materialstärke von 5 mm umformen zu können.
Steuerungstechnisch muss die Maschine sowohl mit einer Teach-In/Play
Back als auch einer CNC-Steuerung ausgerüstet sein. Ferner soll eine
Offline-Programmiersoftware zur Erstellung von CNC-Programmen für das
Blechdrücken unter Beachtung der Bauteil- und Rollengeometrie enthalten
sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/11/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/11/2018
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer@ldl.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die
Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2018
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2. http://www.tu-chemnitz.de/
3. https://www.evergabe.de/unterlagen
4. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
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