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Ausschreibung: Massenspektrometer - DE-Heidelberg
Massenspektrometer
Dokument Nr...: 451237-2018 (ID: 2018101609282020342)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
DE-Heidelberg: Massenspektrometer
2018/S 199/2018 451237
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 672
Heidelberg
69120
Deutschland
Kontaktstelle(n): Tanja Wüst
E-Mail: [1]tanja.wuest@med.uni-heidelberg.de
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von 2 Massenspektrometern für Massenspektrometrisches
Imaging (MSI)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 2 Massenspektrometern für Massenspektrometrisches
Imaging (MSI)
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 681 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung von 2
Massenspektrometern, mit deren Hilfe Massenspektrometrisches Imaging
(MSI) betrieben werden soll.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw.
Ersatzlösungen geprüft. Die Lieferungen kann nur von einem
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Der mangelnde Wettbewerb ist
nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der
Auftragsvergabeparameter. Denn alle aufgestellten technischen
Anforderungen sind erforderlich, um Massenspektrometrisches Imaging zu
betreiben für das Hochauflösung, höchste Empfindlichkeit,
Isobarentrennung, MALDI-Ionisation und matrixfreie Ionisation (DESI)
absolut erforderlich sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/10/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Waters GmbH
Helfmann-Park 10
Eschborn
65760
Deutschland
NUTS-Code: DE712
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 681 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 681 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [3]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag
Unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2018
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References
1. mailto:tanja.wuest@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
2. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
3. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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