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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 451273-2018 (ID: 2018101609285220385)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
  DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
   2018/S 199/2018 451273
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
   Stresemannstraße 128-130
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
   Projektträger Jülich
   E-Mail: [1]a.jann@fz-juelich.de
   Fax: +49 30/201993334
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bmu.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E48472943
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79400000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das BMU
   einen Beratungsservice für Kommunen im Bereich der Klimaschutzförderung
   etabliert. Dieser wurde als Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler
   Klimaschutz stetig weiterentwickelt. Das SK:KK bietet den Kommunen in
   Deutschland eine umfassende Beratung rund um die Fördermöglichkeiten im
   kommunalen Klimaschutz und mobilisiert Kommunen, die noch nicht aktiv
   an der Umsetzung der Klimaschutzziele beteiligt sind. Aufgrund der
   weiterhin notwendigen Beratung und Mobilisierung von Kommunen für den
   Klimaschutz und der Fortführung und Ausweitung des Förderangebots der
   NKI, beispielsweise durch die vorgesehene Novellierung und Erweiterung
   der Kommunalrichtlinie zum 1.10.2018, ist eine nahtlose Fortführung des
   Betriebs erforderlich. Zudem sind aus der vom Bundeskabinett
   beauftragten Haushaltsanalyse (Spending Review) zum Politikbereich
   Klima/Energie konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, die
   umgesetzt werden sollen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79416000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
   Deutschland.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Jahr
   2008 hat das Bundesumweltministerium einen Beratungsservice
   (Servicestelle Klimaschutz) für Kommunen im Bereich der
   Klimaschutzförderung etabliert. Dieser Beratungsservice wurde in den
   Jahren 2012 und 2015 zweimal neu beauftragt und als Service- und
   Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) stetig
   weiterentwickelt. Das SK:KK bietet den Kommunen in Deutschland
   (Städten, Gemeinden und Landkreisen) eine umfassende Beratung rund um
   die Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz. Außerdem unterstützt
   es Kommunen durch Fach- und Vernetzungsveranstaltungen bei der
   Umsetzung ihrer Klimaschutzaktivitäten und mobilisiert Kommunen, die
   noch nicht aktiv an der Umsetzung der Klimaschutzziele beteiligt sind.
   Zum 31.3.2019 läuft die aktuell beauftragte Leistung zum Betrieb des
   SK:KK aus. Aufgrund der weiterhin notwendigen Beratung und
   Mobilisierung von Kommunen für den Klimaschutz und der Fortführung und
   Ausweitung des Förderangebots der NKI, beispielsweise durch die
   vorgesehene Novellierung und Erweiterung der Kommunalrichtlinie zum
   1.10.2018, ist eine nahtlose Fortführung des Betriebs erforderlich.
   Zudem sind aus der vom Bundeskabinett beauftragten Haushaltsanalyse
   (Spending Review) zum Politikbereich Klima/Energie konkrete
   Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, die im Rahmen der Neuvergabe
   und Weiterentwicklung des SK:KK umgesetzt werden sollen.
   Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
   Arbeitspaket 1: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
   Arbeitspaket 2: Orientierungsberatung zu kommunalen Förderprogrammen
   auf Bundes, Landes und EU-Ebene im Themenfeld Energie und Klimaschutz
   Arbeitspaket 3: Detaillierte Beratung zur Förderung des Klimaschutzes
   in Kommunen durch die NKI
   Arbeitspaket 4: Veranstaltungen
   Arbeitspaket 5: Monitoring von AP 2-4 6
   Arbeitspaket 6: Strategische Unterstützung der AG sowie Zuarbeiten für
   die AG
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Beschreibung des Anbieters und der Partner,
    Benennung der HRB Nummer des Bieters/jedes
   Bietergemeinschaftsmitgliedes/ jedes notwendigen Unterauftragnehmers
   zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft,
    im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
   Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit
   dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem
   Angebot vorzulegen,
    im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
   Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
   geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
    Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
   Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
   Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind,
    Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
   Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
   Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind,
    Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 (Mindestlohngesetz-MiLOG).
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Alle weiteren Informationen sind insbesondere den Bewerbungsbedingungen
   zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung über den Gesamtumsatz des
   Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf
   die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem
   berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann
   die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere
   geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit
   Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
   Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen UA
   (bezogen auf das Unternehmen): Aussagekräftige Darstellung von
   Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht
   älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
   Bieter/Konsortialpartner/notwendigen UA durchgeführte Aufträge.
   Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die
   Angebotsfrist endet. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und
   des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen
   Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche
   Leistung erbringt, Angabe ihrer Qualifikationen (beruflicher Werdegang,
   Abschluss, Erfahrungen). Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen
   des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende
   Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar
   angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   insgesamt erfüllt ist:
   1) Berufserfahrung im Bereich kommunaler Klimaschutz, Energiewende und
   Anwendung klimaschonender Technologien (mindestens vom Projektleiter
   nachzuweisen);
   2) Erfahrungen in der Projekt- und Teamleitung (mindestens vom
   Projektleiter nachzuweisen);
   3) Erfahrungen in der politischen Zusammenarbeit mit Bundes- oder
   Landesministerien ;
   4) Erfahrungen in der Beratung von Akteuren aus dem Umwelt- und
   Klimabereich bzw. Organisationen der Kommunen und Verbände im Bereich
   kommunaler Klimaschutz ;
   5) Erfahrungen im Bereich Umwelt-, Klima- und Energiemanagement;
   6) Berufliche Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder des
   (Wissenschafts-)Journalismus;
   7) Erfahrung bei der Erstellung von Publikationen, z. B. im Bereich
   kommunaler Klimaschutz;
   8) sehr gute Kenntnisse des Rechtsrahmens für kommunale Haushalte und
   kommunale Investitionsentscheidungen ;
   9) IT-Kenntnisse, insbesondere im Bereich Pflege von
   Internetdarstellungen und der barrierefreien Gestaltung von Dokumenten
   nach den Bestimmungen der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung
   (BITV);
   10) Erfahrungen bei der Konzeption und Durchführung empirischer
   Datenerhebungen;
   11) allgemeine Sekretariatserfahrungen, Erfahrungen im
   Organisationsmanagement und Kenntnisse der Buchhaltung;
   12) Berufliche Erfahrung in der Organisation und Durchführung von
   Veranstaltungen. Es sind zu den Punkten 1. bis 6. und 8. bis 12.
   jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der
   Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des
   Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten
   aussagekräftig zu beschreiben. Es ist zum Punkt 7. mindestens 1
   Referenz in Form einer Publikation (entweder im Rahmen der Darstellung
   der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des
   Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten
   aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen
   Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind
   folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen
   ist nicht ausreichend): Projektbezeichnung, Projektlaufzeit,
   Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
   Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
   hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
   Arbeitspaket/Arbeitsschritt). Die Vergabestelle behält sich vor,
   fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
   Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt
   gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
   Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen
   insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen
   Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das
   Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt  soweit zutreffend  die
   Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen
   des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
   Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
   abgeben (siehe Vergabeunterlagen). Alle weiteren Informationen sind den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/11/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/11/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fragen stellen Sie bitte über die Plattform subreport unter
   [4]http://www.subreport.de mit der ELVIS-ID-Nr. E48472943 ein
   ([5]http://www.subreport.de/E48472943). Die Vergabestelle wird allen
   bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens
   sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform
   subreport ([6]http://www.subreport.de/E48472943) erteilen. Nach
   diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr
   gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen bis zum in den
   Bewerbungsbedingungen genannten Termin zu stellen. Die Fragen und
   Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die
   Vergabeplattform subreport ([7]http://www.subreport.de/E48472943) zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu
   informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
   Ausgenommen der Angebotseinreichung sind die Bieter gehalten,
   ausschließlich in der elektronischen Form und über
   [8]www.subreport.de/E48472943 mit der Vergabestelle während des
   gesamten Verfahrens zu kommunizieren und von jedweder anderen Form der
   Kontaktaufnahme abzusehen. Die Vergabestelle wird jeden Versuch der
   Kontaktaufnahme, der nicht in der geforderten Form besteht, umgehend
   zurückweisen. Hinweis: Eine reibungslose Kommunikation über die
   Vergabeplattform ist nur möglich, wenn sich der Bieter und nicht ein
   notwendiger Unterauftragnehmer auf der Vergabeplattform registrieren
   lässt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [10]http://www.bundekartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
   ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1
   genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160,
   161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
   Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des
   Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der
   unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor
   sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB.
   Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135
   Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat
   der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
   vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/10/2018
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   1. mailto:a.jann@fz-juelich.de?subject=TED
   2. http://www.bmu.bund.de/
   3. https://www.subreport.de/E48472943
   4. http://www.subreport.de/
   5. http://www.subreport.de/E48472943
   6. http://www.subreport.de/E48472943
   7. http://www.subreport.de/E48472943
   8. http://www.subreport.de/E48472943
   9. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  10. http://www.bundekartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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