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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 451273-2018 (ID: 2018101609285220385)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2018/S 199/2018 451273
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128-130
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
Projektträger Jülich
E-Mail: [1]a.jann@fz-juelich.de
Fax: +49 30/201993334
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bmu.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E48472943
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das BMU
einen Beratungsservice für Kommunen im Bereich der Klimaschutzförderung
etabliert. Dieser wurde als Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler
Klimaschutz stetig weiterentwickelt. Das SK:KK bietet den Kommunen in
Deutschland eine umfassende Beratung rund um die Fördermöglichkeiten im
kommunalen Klimaschutz und mobilisiert Kommunen, die noch nicht aktiv
an der Umsetzung der Klimaschutzziele beteiligt sind. Aufgrund der
weiterhin notwendigen Beratung und Mobilisierung von Kommunen für den
Klimaschutz und der Fortführung und Ausweitung des Förderangebots der
NKI, beispielsweise durch die vorgesehene Novellierung und Erweiterung
der Kommunalrichtlinie zum 1.10.2018, ist eine nahtlose Fortführung des
Betriebs erforderlich. Zudem sind aus der vom Bundeskabinett
beauftragten Haushaltsanalyse (Spending Review) zum Politikbereich
Klima/Energie konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, die
umgesetzt werden sollen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
Deutschland.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit der Einrichtung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Jahr
2008 hat das Bundesumweltministerium einen Beratungsservice
(Servicestelle Klimaschutz) für Kommunen im Bereich der
Klimaschutzförderung etabliert. Dieser Beratungsservice wurde in den
Jahren 2012 und 2015 zweimal neu beauftragt und als Service- und
Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) stetig
weiterentwickelt. Das SK:KK bietet den Kommunen in Deutschland
(Städten, Gemeinden und Landkreisen) eine umfassende Beratung rund um
die Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz. Außerdem unterstützt
es Kommunen durch Fach- und Vernetzungsveranstaltungen bei der
Umsetzung ihrer Klimaschutzaktivitäten und mobilisiert Kommunen, die
noch nicht aktiv an der Umsetzung der Klimaschutzziele beteiligt sind.
Zum 31.3.2019 läuft die aktuell beauftragte Leistung zum Betrieb des
SK:KK aus. Aufgrund der weiterhin notwendigen Beratung und
Mobilisierung von Kommunen für den Klimaschutz und der Fortführung und
Ausweitung des Förderangebots der NKI, beispielsweise durch die
vorgesehene Novellierung und Erweiterung der Kommunalrichtlinie zum
1.10.2018, ist eine nahtlose Fortführung des Betriebs erforderlich.
Zudem sind aus der vom Bundeskabinett beauftragten Haushaltsanalyse
(Spending Review) zum Politikbereich Klima/Energie konkrete
Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, die im Rahmen der Neuvergabe
und Weiterentwicklung des SK:KK umgesetzt werden sollen.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitspaket 2: Orientierungsberatung zu kommunalen Förderprogrammen
auf Bundes, Landes und EU-Ebene im Themenfeld Energie und Klimaschutz
Arbeitspaket 3: Detaillierte Beratung zur Förderung des Klimaschutzes
in Kommunen durch die NKI
Arbeitspaket 4: Veranstaltungen
Arbeitspaket 5: Monitoring von AP 2-4 6
Arbeitspaket 6: Strategische Unterstützung der AG sowie Zuarbeiten für
die AG
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Beschreibung des Anbieters und der Partner,
Benennung der HRB Nummer des Bieters/jedes
Bietergemeinschaftsmitgliedes/ jedes notwendigen Unterauftragnehmers
zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft,
im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit
dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem
Angebot vorzulegen,
im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind,
Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche
Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind,
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 (Mindestlohngesetz-MiLOG).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
Alle weiteren Informationen sind insbesondere den Bewerbungsbedingungen
zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des
Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem
berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere
geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit
Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen UA
(bezogen auf das Unternehmen): Aussagekräftige Darstellung von
Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht
älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen UA durchgeführte Aufträge.
Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die
Angebotsfrist endet. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und
des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen
Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche
Leistung erbringt, Angabe ihrer Qualifikationen (beruflicher Werdegang,
Abschluss, Erfahrungen). Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen
des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende
Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar
angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
insgesamt erfüllt ist:
1) Berufserfahrung im Bereich kommunaler Klimaschutz, Energiewende und
Anwendung klimaschonender Technologien (mindestens vom Projektleiter
nachzuweisen);
2) Erfahrungen in der Projekt- und Teamleitung (mindestens vom
Projektleiter nachzuweisen);
3) Erfahrungen in der politischen Zusammenarbeit mit Bundes- oder
Landesministerien ;
4) Erfahrungen in der Beratung von Akteuren aus dem Umwelt- und
Klimabereich bzw. Organisationen der Kommunen und Verbände im Bereich
kommunaler Klimaschutz ;
5) Erfahrungen im Bereich Umwelt-, Klima- und Energiemanagement;
6) Berufliche Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder des
(Wissenschafts-)Journalismus;
7) Erfahrung bei der Erstellung von Publikationen, z. B. im Bereich
kommunaler Klimaschutz;
8) sehr gute Kenntnisse des Rechtsrahmens für kommunale Haushalte und
kommunale Investitionsentscheidungen ;
9) IT-Kenntnisse, insbesondere im Bereich Pflege von
Internetdarstellungen und der barrierefreien Gestaltung von Dokumenten
nach den Bestimmungen der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung
(BITV);
10) Erfahrungen bei der Konzeption und Durchführung empirischer
Datenerhebungen;
11) allgemeine Sekretariatserfahrungen, Erfahrungen im
Organisationsmanagement und Kenntnisse der Buchhaltung;
12) Berufliche Erfahrung in der Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen. Es sind zu den Punkten 1. bis 6. und 8. bis 12.
jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der
Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des
Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten
aussagekräftig zu beschreiben. Es ist zum Punkt 7. mindestens 1
Referenz in Form einer Publikation (entweder im Rahmen der Darstellung
der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des
Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten
aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen
Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind
folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen
ist nicht ausreichend): Projektbezeichnung, Projektlaufzeit,
Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
Arbeitspaket/Arbeitsschritt). Die Vergabestelle behält sich vor,
fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt
gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen
insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das
Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt soweit zutreffend die
Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
abgeben (siehe Vergabeunterlagen). Alle weiteren Informationen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/11/2018
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fragen stellen Sie bitte über die Plattform subreport unter
[4]http://www.subreport.de mit der ELVIS-ID-Nr. E48472943 ein
([5]http://www.subreport.de/E48472943). Die Vergabestelle wird allen
bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens
sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform
subreport ([6]http://www.subreport.de/E48472943) erteilen. Nach
diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr
gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen bis zum in den
Bewerbungsbedingungen genannten Termin zu stellen. Die Fragen und
Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die
Vergabeplattform subreport ([7]http://www.subreport.de/E48472943) zur
Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu
informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Ausgenommen der Angebotseinreichung sind die Bieter gehalten,
ausschließlich in der elektronischen Form und über
[8]www.subreport.de/E48472943 mit der Vergabestelle während des
gesamten Verfahrens zu kommunizieren und von jedweder anderen Form der
Kontaktaufnahme abzusehen. Die Vergabestelle wird jeden Versuch der
Kontaktaufnahme, der nicht in der geforderten Form besteht, umgehend
zurückweisen. Hinweis: Eine reibungslose Kommunikation über die
Vergabeplattform ist nur möglich, wenn sich der Bieter und nicht ein
notwendiger Unterauftragnehmer auf der Vergabeplattform registrieren
lässt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [10]http://www.bundekartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1
genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160,
161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des
Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der
unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor
sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135
Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2018
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2. http://www.bmu.bund.de/
3. https://www.subreport.de/E48472943
4. http://www.subreport.de/
5. http://www.subreport.de/E48472943
6. http://www.subreport.de/E48472943
7. http://www.subreport.de/E48472943
8. http://www.subreport.de/E48472943
9. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
10. http://www.bundekartellamt.de/
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