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Ausschreibung: Technische Tests, Analysen und Beratung - DE-Viersen
Technische Tests, Analysen und Beratung
Dokument Nr...: 451964-2018 (ID: 2018101609421121097)
Veröffentlicht: 16.10.2018
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  DE-Viersen: Technische Tests, Analysen und Beratung
   2018/S 199/2018 451964
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niersverband Viersen
   Am Niersverband 10
   Viersen
   41747
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
   NUTS-Code: DEA1E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E74466981
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Blitzschutzprüfungen 2019-2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe aller Leistungen für die turnusmäßigen Prüfungen zum Thema
   Blitz-und Überspannungsschutz sowie Erdungsanlagen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1E
   Hauptort der Ausführung:
   Verbandsweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabe aller Leistungen für die turnusmäßigen Prüfungen zum Thema
   Blitz-und Überspannungsschutz sowie Erdungsanlagen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) des
   Bieters, welche die nachfolgend aufgelisteten Punkte abdeckt.
   (Hinweis zur Bearbeitung: Seite
   [4]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren: eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, aber in der
   Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
   der Industrie- und Handelskammern ([5]www.pq-vol.de gem. § 48 Abs. 8
   VgV2016) registriert ist, hat er seine entsprechende Zertifikatsnummer
   anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
   nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechende zusätzlich
   Angaben zu machen.
   Wenn der Bieter weder eine EEE einreicht, noch eine Präqualifikation
   hat, sind Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte
   vorzulegen:
   1) Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher
   Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende
   (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene
   (technische) Personal.
   2) Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur
   ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
   3) Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
   Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
   wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass
   sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
   4) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere
   Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in
   Frage stellt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Nachweis einer Blitzschutz-Fachkraft in explosionsgefährdeten
   Bereich (weitere Details siehe Seite 1 im Leistungsverzeichnis);
   2) Nachweis einer Elektro-Fachkraft (weitere Details siehe Seite 1 im
   Leistungsverzeichnis);
   3) Nachweise folgender regelmäßiger Fortbildungen (mitarbeiterscharf):
    Befähigung Blitzschutz-Fachkraft
    Befähigung Blitzschutz-Fachkraft im Explosionsschutz (Bex-Fachkraft).
   4) Eigenerklärung, dass zur Zeit der Bekanntmachung kein laufender
   Auftrag beim Niersverband als Auftraggeber abgewickelt wird (weitere
   Details siehe Seite 1 im Leistungsverzeichnis).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/11/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/11/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
   Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
   Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
   per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
   134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S.
   1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/10/2018
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   1. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
   2. http://www.niersverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E74466981
   4. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   5. http://www.pq-vol.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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