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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Haimhausen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 452028-2018 (ID: 2018101609424221122)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
DE-Haimhausen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 199/2018 452028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Haimhausen
Hauptstraße 15
Haimhausen
85778
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Haimhausen
E-Mail: [1]peter.haslbeck@haimhausen.de
Fax: +49 8133-930330
NUTS-Code: DE217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.haimhausen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://haimhausen.de/index.php?id=0,300
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme, Entwässerung, Transport und Vermarktung / Verwertung von
Klärschlamm der Kläranlage der Gemeinde Haimhausen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, die Entwässerung,
der Transport und die Vermarktung / Verwertung von Klärschlamm der
Kläranlage der Gemeinde Haimhausen.
Auf der Kläranlage der Gemeinde Haimhausen wird Klärschlamm produziert,
der als Naßschlamm mit einem Trockenrückstand von 2,5 3,5 % anfällt;
dieser wird in einem Stapelbehälter gelagert. Jahresmenge Naßschlamm:
ca. 3 000 Mg/a (entsprechend 3 000 m^3/a).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE217
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Haimhausen, Landkreis Dachau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, die Entwässerung,
der Transport und die Vermarktung / Verwertung von Klärschlamm der
Kläranlage der Gemeinde Haimhausen.
Auf der Kläranlage der Gemeinde Haimhausen wird Klärschlamm produziert,
der als Naßschlamm mit einem Trockenrückstand von 2,5-3,5 % anfällt;
dieser wird in einem Stapelbehälter gelagert. Jahresmenge Naßschlamm:
ca. 3 000 Mg/a (entsprechend 3 000 m^3/a).
Für die Übernahme, Entwässerung, Transport und Vermarktung / Verwertung
des Klärschlamms sind folgende Leistungen erforderlich:
Vollständige Organisation der Leistung *) einschließlich lückenloser
Dokumentation nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben,
Gestellung von Entwässerungsaggregat(en), Transportfahrzeug(en) (5
EUR oder besser) incl. Container(n) und von geeignetem Ladegerät durch
den AN,
Transport und Aufstellung von einem oder mehreren ausreichend
dimensionierten Entwässerungsaggregaten des AN auf dem Gelände der
Kläranlage,
Übernahme des Klärschlamms aus dem Stapelbehälter der Kläranlage,
Entwässerung des Klärschlamms und anschließende Beladung der
bereitgestellten Transportfahrzeuge. Der angestrebte Trockenrückstand
(TR) des entwässerten Schlamms soll 27 % betragen Der Mindestwert
beträgt 25 % TR. Das entzogene Wasser verbleibt zur weiteren Behandlung
auf der Kläranlage,
Der AN hat für die Beladung des Fahrzeugs selbst zu sorgen. Auf der
Kläranlage ist kein Ladegerät des AG vorhanden,
Transport des Klärschlamms zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl.
Verwiegung),
Thermische Verwertung des Klärschlamms in geeigneten, dafür
zugelassenen Anlagen,
Abtransport der eingesetzten Entwässerungsaggregate des AN.
Die landwirtschaftliche oder landschaftsbauliche Verwertung ist
ausgeschlossen!
*) z. B. auch das Räumen des Lagers auf der Kläranlage vor langen
Wochenenden, Feiertagen, etc.
Häufigkeit der Leistung: ca. alle 3 Monate, nach vorheriger Absprache
(mit angemessener Vorlaufzeit) oder nach Jahresplan.
Die pro Entwässerung/Abtransport anfallende Menge beträgt 750 850 Mg
Naßschlamm.
Die Jahresmenge beträgt ca. 3 000 m^3. Die angegebenen Mengen können
sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen
unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann
und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise
führen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer kann als Option zweimal um jeweils ein Jahr
verlängert werden.
Voraussetzung für die jeweilige Vertragsverlängerung ist die
ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis
spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für
diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf
Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend
aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch
Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet
erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger
Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
akzeptiert.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die
gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder
Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer
Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV,
siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1)
2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in
Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß §
123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
Gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
Gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500
belegt worden ist.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der
vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung
einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur
Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E
der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden
Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06,
Teil E der Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in
den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemein-sam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder
Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall
von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für
Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden
abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird
(siehe Teil E, Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er als Betreiber einer dem
Umwelthaftungsgesetz unterfallenden Anlage, die zur Auftragserfüllung
eingesetzt wird, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende
Versicherung (Mindestdeckungssumme 5 000 000 EUR) abschließen und
während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Teil E,
Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland
geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine
Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06,
Teil E der Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum
2015 bis 2018 (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen
zu Übernahme, Entwässerung und Transport von Klärschlamm
(Auftragsumfang mind. 2 000 m^3/a Naßschlamm), die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragszeitraumes, Auftragsumfangs sowie Angaben zum Auftraggeber
(Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur
Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt
F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum
2015 bis 2018 (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen
zur Vermarktung / Verwertung von kommunalem Klärschlamm (Auftragsumfang
mind. 200 Mg/a), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
unter Angabe des Auftragszeitraumes, Auftragsumfangs sowie Angaben zum
Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können
dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe
Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe der Anzahl der im Durchschnitt der letzten 3 Jahre beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Beschäftigten und Führungskräften (siehe
Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung
der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden
gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der
Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie
die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E
der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme,
Entwässerung und Transport (Beförderung) sowie die Zuführung zur
Verwertung von Klärschlamm spätestens zum Leistungsbeginn die
Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder
vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen)
vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von
Klärschlamm ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die
mindestens die 5 EUR Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Nachweis der Verwertungskapazität durch:
Die Verwertung ist für die gesamte Menge an entwässertem Schlamm
(abhängig vom TR Gehalt des Naßschlamms und dem erreichten TR Gehalt
des entwässerten Schlamms) sicher zu stellen. Es sind sämtliche für die
Verwertung vorgesehenen Anlagen mit den jeweils freien Kontingenten
anzugeben (siehe Formblatt F07, Teil E),
Erklärung des Verwertungsbetriebes/ der Verwertungsbetriebe über die
im Auftragsfall garantierte Übernahme und fachgerechte, thermische
Verwertung der genannten Klärschlammmengen und das Bestehen der
entsprechenden rechtlichen Genehmigung. (siehe Formblatt F07, Teil E),
Erklärung des Bieters, dass durch den vorgesehenen Verwertungsweg
Keine Beitragspflicht zum Klärschlammentschädigungsfonds gemäß
Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds (KlärEV vom 20. Mai
1998 (BGBl. I S. 1048)) entsteht. (siehe Formblatt F06, Teil E der
Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über
Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische
Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Weitere Eignungskriterien:
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen
Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist
hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
Beschreibung der Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage und des
Transports zur Verwertung:
Durchführung der Übernahme, Beladung,
Abfuhrrhythmus und Gesamtgewicht je Abfuhr,
Beschreibung der eingesetzten Aggregate zur Entwässerung des
Klärschlamms. (Bezeichnung, Durchsatzleistung, etc.),
Beschreibung der einzusetzenden Fahrzeuge und Personal,
Ladegerät: (Standard, Bauart, Leistung),
Transportfahrzeuge: (Standard, z. B. 5 EUR, Bauart, z. B.
Walking-Floor. Leistung)
Beschreibung und Darstellung des Verwertungskonzepts für die
Verwertung des ausgeschriebenen Klärschlammes.
Benennung und Beschreibung des Standortes / der Standorte für die
Verwiegung inkl. Nennung des Betreibers die Vergabestelle behält sich
vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und
Belege anzufordern.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/11/2018
Ortszeit: 11:00
Ort:
Gemeinde Haimhausen
Hauptstraße 15
85778 Haimhausen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV.
Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, den 9.11.2018,
11.00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die
Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Bietern spätestens 6 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist Auskunft zu erteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12. April 2016
(BGBl. I S. 624)), insbesondere:
§ 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur
Fristverlängerung
(3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3
geregelten Fällen, zu verlängern,
1) wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch
ein Unternehmen nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16
Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum 4 Tage, oder
2) wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den
Vergabeunterlagen vornimmt.
Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur
Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass
alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen
können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die
Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht
rechtzeitig angefordert wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2018
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1. mailto:peter.haslbeck@haimhausen.de?subject=TED
2. http://www.haimhausen.de/
3. https://haimhausen.de/index.php?id=0,300
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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