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Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Wesel
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 452944-2018 (ID: 2018101609584222049)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
  DE-Wesel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
   2018/S 199/2018 452944
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DeltaPort GmbH & Co. KG
   Moltkestr. 8
   Wesel
   46483
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabe@deltaport.de
   NUTS-Code: DEA1F
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.deltaport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Einrichtung und Betrieb der Häfen Rhein-Lippe-Hafen,
   Hafen Emmelsum und Stadthafen Wesel
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vg. Terminalkonzession Rhein-Lippe-Hafen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 128-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den
   Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der
   Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet
   (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen). Der bei Rheinkilometer 813 gelegene
   Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt Wesel verfügt über eine
   Wasserfläche von ca. 19 ha. DeltaPort hat am Nordufer des
   Rhein-Lippe-Hafen eine schwerlastfähige Kaianlage errichtet.
   DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine Terminalkonzession.
   Zur Steigerung der Attraktivität des Standortes für potentielle
   Ansiedler umfasst die Terminalkonzession sowohl einen
   Erbbaurechtsvertrag für das hinter der neu errichteten Kaianlage
   liegende Grundstück A als auch einen Mietvertrag für einen Teilbereich
   der in 2017/2018 errichteten Kaianlage im Rhein-Lippe-Hafen (zusammen
   Terminalkonzession). Diese gewährt dem (dann) Konzessionär das Recht
   und die Pflicht zum Betrieb dieser Bereiche.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1F
   Hauptort der Ausführung:
   Rhein-Lippe-Hafen Wesel
   46483 Wesel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine Terminalkonzession .
   Das Grundstück A (ca. 50 000 m^2) im nördlichen Bereich des
   Rhein-Lippe-Hafen wird im Rahmen der Terminalkonzession für eine
   hafenaffine Ansiedlung durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur
   Verfügung gestellt. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die neu
   errichtete Kaianlage an. Die Vergabe der Terminalkonzession kommt daher
   nur in Betracht, wenn Umschlag in einem vertraglich zu garantierendem
   Umfang über die Kaikante generiert wird.
   Gegenstand des Mietvertrages (im Folgenden: Mietvertrag Kaifläche) ist
   der östliche Bereich der Kaianlage auf einer Länge von ca. 120 m und
   mit einer Tiefe von ca. 30 m (nachfolgend: Kaifläche Mietvertrag).
   DeltaPort ist für die Disposition der Liegeplatzzuweisung an der
   angrenzenden 300 m langen Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen zuständig.
   Im Rahmen des Mietvertrags Kaifläche wird der Konzessionär zur
   Durchführung von Umschlagtätigkeiten (auch für Dritte) über die
   Kaikante berechtigt und verpflichtet. Der Konzessionär wird berechtigt
   und verpflichtet, über die Kaifläche Mietvertrag Stück- und/oder
   Schwergut und/oder Container umzuschlagen. Der Umschlag von Schüttgut
   (insbesondere staubender Güter) und Flüssiggütern ist ausgeschlossen.
   Der (dann) Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, auf der
   Kaifläche Mietvertrag die für den von ihm gemäß Vereinbarung im Rahmen
   der Terminalkonzession durchzuführenden Umschlag erforderliche
   Suprastruktur zu errichten.
   Sofern und solange es förderrechtlich für die Errichtung der
   Suprastruktur des Konzessionsnehmers erforderlich sein sollte, kann
   über die Einbettung der Nutzung der Kaifläche in einen
   Erbbaurechtsvertrag verhandelt werden.
   Die Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen muss im Rahmen der
   Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens
   beibehalten. Auch die Kaifläche Mietvertrag kann daher nicht als
   dedicated terminal betrieben werden. Der (dann) Konzessionär ist aus
   diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb der Kaifläche
   Mietvertrag verpflichtet. Er hat die Umschlagleistungen über die
   Kaikante diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber
   anzudienen.
   DeltaPort weist darauf hin, dass Unternehmen angesiedelt werden sollen,
   deren Ansiedlungskonzept ein Logistikzentrum vorsieht, in welchem auch
   temperaturgeführte Logistikdienstleistungen auf dem Grundstück A
   durchgeführt werden können. Geschuldet ist diese Vorgabe der sich aus
   dem Projekt Ecoport 813 ergebenden Zielsetzung von DeltaPort, die
   Abwärme aus der Aluminiumproduktion des Ansiedlers Trimet im
   benachbarten Hafen Emmelsum im Rahmen der Ansiedlung von weiteren
   Unternehmen zur Energieversorgung effizient einzusetzen. Auch wenn
   keine konkrete Abnahmepflicht bzw. Zusage der Abnahmemöglichkeit
   vertraglich vereinbart werden wird, soll jedenfalls eine potentiell
   passende Ansiedlung erfolgen.
   Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für die
   Terminalkonzession interessieren, im Folgenden unabhängig vom
   jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt
   auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
   Die Terminalkonzession ist als Konzession i. S. d.
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren
   richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende
   Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht,
   wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet.
   DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche)
   Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die
   Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
   Die neu errichtete Kaianlage wurde unter Verwendung von europäischen
   Fördermitteln als Schwerlastkaje errichtet. Der Abschluss der
   Terminalkonzession steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass
   die Europäische Kommission dem im Zuge dieses Vergabeverfahrens
   endverhandelten Nutzungszweck und Terminalvertrag zustimmt bzw. keine
   Einwände geltend macht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit der Terminalkonzession kann ggf. in eine Grundlaufzeit und
   Verlängerungsoption(en) aufgeteilt
   Werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und
   hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur
   als exemplarisch zu werten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden
   Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter
   innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion
   anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen, des
   Betriebskonzepts Grundstück A und des Betriebskonzepts Kaifläche
   Mietvertrag mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
   Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in
   absteigender Rangfolge):
   a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln,
   die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden),
    Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der
   Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
    Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von
   den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der
   jeweiligen Betriebszeiträume),
    Aktualität der Referenzen.
   b) Betriebskonzept Grundstück A:
    Aussagekraft und,
    Nachvollziehbarkeit der in dem Betriebskonzept gemachten Angaben.
   c) Betriebskonzept Kaifläche Mietvertrag:
    Aussagekraft und,
    Nachvollziehbarkeit der in dem Betriebskonzept gemachten Angaben.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
   Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist
   einzureichen:
   (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in
   den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen
   Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
   (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher
   dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch
   Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
   Tochtergesellschaft des Bieters/Mitglieds auf einer der in den Anlagen
   zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
   Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von
   dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
   (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich
   aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen
   Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der
   Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft
   verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot)
   bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat,
   dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf,
   welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen
   bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
   Bieter/das Mitglied erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
   (1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
   (2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum
   Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen.
   Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind
   einzureichen:
   (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
   durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   (2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
   durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   (3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle
   Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
   (1) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des
   Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren
   Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
   Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung
   nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen,
   zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und
   Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   vorzulegen.
   (2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
   sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
   vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
   anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten
   mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
   verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
   Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch
   Einreichung von mind. 5, max. 10 vergleichbaren Referenzprojekten aus
   den Bereichen
    Hafenumschlagterminal Stück- und/oder Schwergut und/oder Container
   und
    Logistikzentren mit einem wesentlichen Anteil temperaturgeführter
   Logistik aus den letzten 5 Jahren.
   Das jeweilige Referenzprojekt muss mindestens für eine Laufzeit von 2
   Jahren betrieben worden sein. Beide Referenzbereiche müssen abgedeckt
   sein (z. B. 4+1 oder 3+2). Das jeweilige Projekt ist möglichst
   detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten
   Umschläge darzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
   vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
   anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Als geeignet gilt ein Terminalbetrieb (Ansiedlung auf dem Grundstück A
   sowie Betrieb der Kaifläche Mietvertrag), wenn ein Betrieb des
   Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition,
   Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte
   Güterdistribution) auf dem Grundstück A angesiedelt werden soll
   (hafenaffine Ansiedlung), welcher Umschlag über die Kaikante
   generiert. Weiterhin muss auf der Kaifläche Mietvertrag kaiseitiger
   Umschlag sowohl von eigenem, über das Grundstück A generiertem Umschlag
   und Drittumschlag (diskriminierungsfreier Betrieb) erfolgen. Der
   Terminalbetrieb muss (zumindest auch) der Durchführung von
   temperaturgeführter Logistik dienen können (Mindestvorgabe). Nicht
   zugelassen ist die Lagerung und der Umschlag von Schütt- oder
   Flüssiggütern.
   Zudem ist der Terminalbetrieb nur geeignet, wenn die Disposition des
   kaiseitigen Umschlags sowohl von eigenem, über das Grundstück A
   generiertem Umschlag und Drittumschlag diskriminierungsfreu erfolgt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften)
   vor, besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des
   Ansiedlungsprojektes vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie
   Harte Patronatserklärungen o. ä., abzufordern.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Die Bieter sind berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft
   als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/11/2018
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
   Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
   Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter DeltaPort unverzüglich
   schriftlich darauf hinzuweisen.
   2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
   werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
   Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter erklären sich mit Einreichung ihrer
   jeweiligen Bieterfrage mit der anonymisierten Veröffentlichung ihrer
   Frage einverstanden.
   3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen werden während des
   Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum ([5]www.dtvp.de) zum Download
   zur Verfügung gestellt.
   4) DeltaPort wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung
   einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
   5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gewährt. Verfahrenssprache ist deutsch.
   6) DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit
   der Ergebnisse der Verhandlungen über die Terminalkonzession unter
   anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben
   bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren
   Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf
   Abschluss der Terminalkonzession haben.
   7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
   Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
   sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme
   der von den Bietern eingeschalteten Berater  ist nicht gestattet. Der
   Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
   des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf
   hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den
   Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
   getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
   darstellt.
   8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
   einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens
   und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw.
   Erfüllung der DeltaPort obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert
   werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an
   DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie
   datenschutzrechtlich berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYXJB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Fax: +49 2111472891
   Internet-Adresse:
   [6]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB, Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Fax: +49 2111472891
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/10/2018
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   1. mailto:vergabe@deltaport.de?subject=TED
   2. http://www.deltaport.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB
   5. http://www.dtvp.de/
   6. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
   7. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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