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Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Wesel
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 452944-2018 (ID: 2018101609584222049)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
DE-Wesel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
2018/S 199/2018 452944
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DeltaPort GmbH & Co. KG
Moltkestr. 8
Wesel
46483
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe@deltaport.de
NUTS-Code: DEA1F
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.deltaport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Einrichtung und Betrieb der Häfen Rhein-Lippe-Hafen,
Hafen Emmelsum und Stadthafen Wesel
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vg. Terminalkonzession Rhein-Lippe-Hafen
Referenznummer der Bekanntmachung: 128-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den
Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der
Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet
(zusammenfassend: DeltaPort-Häfen). Der bei Rheinkilometer 813 gelegene
Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt Wesel verfügt über eine
Wasserfläche von ca. 19 ha. DeltaPort hat am Nordufer des
Rhein-Lippe-Hafen eine schwerlastfähige Kaianlage errichtet.
DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine Terminalkonzession.
Zur Steigerung der Attraktivität des Standortes für potentielle
Ansiedler umfasst die Terminalkonzession sowohl einen
Erbbaurechtsvertrag für das hinter der neu errichteten Kaianlage
liegende Grundstück A als auch einen Mietvertrag für einen Teilbereich
der in 2017/2018 errichteten Kaianlage im Rhein-Lippe-Hafen (zusammen
Terminalkonzession). Diese gewährt dem (dann) Konzessionär das Recht
und die Pflicht zum Betrieb dieser Bereiche.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F
Hauptort der Ausführung:
Rhein-Lippe-Hafen Wesel
46483 Wesel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine Terminalkonzession .
Das Grundstück A (ca. 50 000 m^2) im nördlichen Bereich des
Rhein-Lippe-Hafen wird im Rahmen der Terminalkonzession für eine
hafenaffine Ansiedlung durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur
Verfügung gestellt. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die neu
errichtete Kaianlage an. Die Vergabe der Terminalkonzession kommt daher
nur in Betracht, wenn Umschlag in einem vertraglich zu garantierendem
Umfang über die Kaikante generiert wird.
Gegenstand des Mietvertrages (im Folgenden: Mietvertrag Kaifläche) ist
der östliche Bereich der Kaianlage auf einer Länge von ca. 120 m und
mit einer Tiefe von ca. 30 m (nachfolgend: Kaifläche Mietvertrag).
DeltaPort ist für die Disposition der Liegeplatzzuweisung an der
angrenzenden 300 m langen Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen zuständig.
Im Rahmen des Mietvertrags Kaifläche wird der Konzessionär zur
Durchführung von Umschlagtätigkeiten (auch für Dritte) über die
Kaikante berechtigt und verpflichtet. Der Konzessionär wird berechtigt
und verpflichtet, über die Kaifläche Mietvertrag Stück- und/oder
Schwergut und/oder Container umzuschlagen. Der Umschlag von Schüttgut
(insbesondere staubender Güter) und Flüssiggütern ist ausgeschlossen.
Der (dann) Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, auf der
Kaifläche Mietvertrag die für den von ihm gemäß Vereinbarung im Rahmen
der Terminalkonzession durchzuführenden Umschlag erforderliche
Suprastruktur zu errichten.
Sofern und solange es förderrechtlich für die Errichtung der
Suprastruktur des Konzessionsnehmers erforderlich sein sollte, kann
über die Einbettung der Nutzung der Kaifläche in einen
Erbbaurechtsvertrag verhandelt werden.
Die Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen muss im Rahmen der
Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens
beibehalten. Auch die Kaifläche Mietvertrag kann daher nicht als
dedicated terminal betrieben werden. Der (dann) Konzessionär ist aus
diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb der Kaifläche
Mietvertrag verpflichtet. Er hat die Umschlagleistungen über die
Kaikante diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber
anzudienen.
DeltaPort weist darauf hin, dass Unternehmen angesiedelt werden sollen,
deren Ansiedlungskonzept ein Logistikzentrum vorsieht, in welchem auch
temperaturgeführte Logistikdienstleistungen auf dem Grundstück A
durchgeführt werden können. Geschuldet ist diese Vorgabe der sich aus
dem Projekt Ecoport 813 ergebenden Zielsetzung von DeltaPort, die
Abwärme aus der Aluminiumproduktion des Ansiedlers Trimet im
benachbarten Hafen Emmelsum im Rahmen der Ansiedlung von weiteren
Unternehmen zur Energieversorgung effizient einzusetzen. Auch wenn
keine konkrete Abnahmepflicht bzw. Zusage der Abnahmemöglichkeit
vertraglich vereinbart werden wird, soll jedenfalls eine potentiell
passende Ansiedlung erfolgen.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für die
Terminalkonzession interessieren, im Folgenden unabhängig vom
jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt
auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Die Terminalkonzession ist als Konzession i. S. d.
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren
richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende
Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht,
wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet.
DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche)
Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die
Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Die neu errichtete Kaianlage wurde unter Verwendung von europäischen
Fördermitteln als Schwerlastkaje errichtet. Der Abschluss der
Terminalkonzession steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass
die Europäische Kommission dem im Zuge dieses Vergabeverfahrens
endverhandelten Nutzungszweck und Terminalvertrag zustimmt bzw. keine
Einwände geltend macht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Terminalkonzession kann ggf. in eine Grundlaufzeit und
Verlängerungsoption(en) aufgeteilt
Werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und
hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur
als exemplarisch zu werten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden
Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter
innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion
anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen, des
Betriebskonzepts Grundstück A und des Betriebskonzepts Kaifläche
Mietvertrag mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in
absteigender Rangfolge):
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln,
die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden),
Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der
Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von
den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der
jeweiligen Betriebszeiträume),
Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept Grundstück A:
Aussagekraft und,
Nachvollziehbarkeit der in dem Betriebskonzept gemachten Angaben.
c) Betriebskonzept Kaifläche Mietvertrag:
Aussagekraft und,
Nachvollziehbarkeit der in dem Betriebskonzept gemachten Angaben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
(im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist
einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in
den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen
Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher
dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
Tochtergesellschaft des Bieters/Mitglieds auf einer der in den Anlagen
zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von
dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich
aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen
Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der
Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft
verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot)
bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat,
dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf,
welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen
bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
Bieter/das Mitglied erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum
Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind
einzureichen:
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle
Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des
Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung
nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen,
zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und
Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch
Einreichung von mind. 5, max. 10 vergleichbaren Referenzprojekten aus
den Bereichen
Hafenumschlagterminal Stück- und/oder Schwergut und/oder Container
und
Logistikzentren mit einem wesentlichen Anteil temperaturgeführter
Logistik aus den letzten 5 Jahren.
Das jeweilige Referenzprojekt muss mindestens für eine Laufzeit von 2
Jahren betrieben worden sein. Beide Referenzbereiche müssen abgedeckt
sein (z. B. 4+1 oder 3+2). Das jeweilige Projekt ist möglichst
detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten
Umschläge darzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als geeignet gilt ein Terminalbetrieb (Ansiedlung auf dem Grundstück A
sowie Betrieb der Kaifläche Mietvertrag), wenn ein Betrieb des
Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition,
Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte
Güterdistribution) auf dem Grundstück A angesiedelt werden soll
(hafenaffine Ansiedlung), welcher Umschlag über die Kaikante
generiert. Weiterhin muss auf der Kaifläche Mietvertrag kaiseitiger
Umschlag sowohl von eigenem, über das Grundstück A generiertem Umschlag
und Drittumschlag (diskriminierungsfreier Betrieb) erfolgen. Der
Terminalbetrieb muss (zumindest auch) der Durchführung von
temperaturgeführter Logistik dienen können (Mindestvorgabe). Nicht
zugelassen ist die Lagerung und der Umschlag von Schütt- oder
Flüssiggütern.
Zudem ist der Terminalbetrieb nur geeignet, wenn die Disposition des
kaiseitigen Umschlags sowohl von eigenem, über das Grundstück A
generiertem Umschlag und Drittumschlag diskriminierungsfreu erfolgt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften)
vor, besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des
Ansiedlungsprojektes vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie
Harte Patronatserklärungen o. ä., abzufordern.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Die Bieter sind berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft
als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2018
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter DeltaPort unverzüglich
schriftlich darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur
Verfügung gestellt. Die Bieter erklären sich mit Einreichung ihrer
jeweiligen Bieterfrage mit der anonymisierten Veröffentlichung ihrer
Frage einverstanden.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des
Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum ([5]www.dtvp.de) zum Download
zur Verfügung gestellt.
4) DeltaPort wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung
einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt. Verfahrenssprache ist deutsch.
6) DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit
der Ergebnisse der Verhandlungen über die Terminalkonzession unter
anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben
bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren
Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf
Abschluss der Terminalkonzession haben.
7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme
der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht gestattet. Der
Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu
garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf
hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den
Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens
und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw.
Erfüllung der DeltaPort obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert
werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an
DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie
datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYXJB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Fax: +49 2111472891
Internet-Adresse:
[6]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Fax: +49 2111472891
Internet-Adresse:
[7]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2018
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References
1. mailto:vergabe@deltaport.de?subject=TED
2. http://www.deltaport.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXJB
5. http://www.dtvp.de/
6. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
7. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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