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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Cuxhaven
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 544822-2018 (ID: 2018121109422919624)
Veröffentlicht: 11.12.2018
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  DE-Cuxhaven: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2018/S 238/2018 544822
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten durch den Leiter der
   Niederlassung Cuxhaven
   Am Schleusenpriel 2
   Cuxhaven
   27472
   Deutschland
   E-Mail: [1]rschildt@nports.de
   NUTS-Code: DE932
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.nports.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYUN4/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
   Auf der Heidwende 17
   Worpswede
   27726
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Rechtsanwältin Katharina Garske
   E-Mail: [4]vergabe@bergrecht.net
   NUTS-Code: DE936
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.bergrecht.net
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYUN4
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vg. Grundstück C 28
   Referenznummer der Bekanntmachung: 164-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des tidefreien
   Neuen Fischereihafens Cuxhaven das Grundstück C 28 spätestens ab dem
   1.7.2019 zur Verfügung. Das Grundstück C 28 umfasst insgesamt ca. 1 900
   m^2 und befindet sich unmittelbar angrenzend an die Kaianlage des
   Niedersachsenkai Cuxhaven.
   Im Zusammenhang mit dem vorstehend genannten Erbbaurecht an dem
   Grundstück C 28 soll die Nutzung eines Teils der angrenzenden
   öffentlichen Kaifläche sowie des davor befindlichen Liegeplatzes
   gestattet werden. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass
   es sich um eine öffentliche Kaianlage handelt. Die Öffentlichkeit muss
   entweder durch Mitbenutzungsmöglichkeiten oder eine
   diskriminierungsfreie Andienung von Umschlagleistungen an Dritte zu
   angemessenen Konditionen gewahrt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE932
   Hauptort der Ausführung:
   Neuer Fischereihafen Cuxhaven
   27472 Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Grundstück ist derzeit bereits in Nutzung und vertraglich
   voraussichtlich bis einschließlich 30.6.2019 gebunden. Gegebenenfalls
   kann eine frühere Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit
   dem derzeitigen Nutzer verhandelt werden.
   Auf dem zukünftigen Erbbaugrundstück befinden sich die in dem
   Informationsmemorandum dargestellten Bauwerke und Anlagen, welche im
   Eigentum des jetzigen Nutzers stehen. Auf der angrenzenden Kaianlage
   wurde darüber hinaus von dem jetzigen Nutzer eine Schiffsverladestelle
   mit Einhausung errichtet. Ein entsprechender Betonkanal verbindet die
   Verladestelle mit dem Grundstück C 28.
   Um die auf dem Grundstück und auf der Kaifläche befindlichen Bauwerke
   und Anlagen und damit Wirtschaftsgüter möglichst einer weiteren
   sinnvollen Verwendung zuzuführen, hat Niedersachsen Ports sich im Sinne
   der Vertragstreue zum bisherigen Nutzer entschlossen, deren
   Weiterverwendung zu ermöglichen. Daher soll mit diesem Vergabeverfahren
   vorgegeben werden, dass die Bauwerke und Anlagen durch den zukünftigen
   Erbbaurechtsnehmer von dem jetzigen Nutzer zu erwerben sind. Der
   jetzige Nutzer hat sich verpflichtet, sämtlichen Bietern des hier
   gegenständlichen Vergabeverfahrens dieselben Verkaufskonditionen
   einzuräumen, um den diskriminierungsfreien Wettbewerb nicht zu
   gefährden.
   Der guten Ordnung halber wird klargestellt, dass Niedersachsen Ports
   nicht für Zustand und/oder Gebrauchsfähigkeit der Bauwerke und Anlagen
   haftet.
   Für detailliertere Angaben zu dem Grundstück und den im Eigentum des
   jetzigen Nutzers stehenden Bauwerken und Anlagen wird auf das
   Informationsmemorandum verwiesen.
   Der Neue Fischereihafen ist überwiegend auf den Umschlag und die
   Verarbeitung von Fisch ausgelegt. In diese Richtung soll sich der Neue
   Fischereihafen auch weiterhin entwickeln. Es soll daher auf dem
   Grundstück C 28 ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen
   Tätigkeitsfeld Dienstleistungen aus dem Bereich des Umschlags, der
   Lagerung und/oder der Verarbeitung von Fisch/Meeresfrüchten und/oder
   aus Fischen/Meeresfrüchten gewonnenen Erzeugnissen umfasst. Vor diesem
   Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für
   gewerbliche Ansiedlungen auf dem Grundstück C 28 mittels Abschluss
   eines dementsprechend zweckgebundenen Erbbaurechtsvertrages durch.
   Das Grundstück C 28 liegt am Niedersachsenkai im Bereich des Neuen
   Fischereihafen Cuxhaven, einem tidefreien Hafenbecken, und bietet durch
   die vorhandene Anbindung durch die Seeschleuse einen sehr guten Zugang
   zur Bundeswasserstraße.
   Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer
   biologischen Geruchsbeseitigungsanlage einer Fischmehlfabrik. Der guten
   Ordnung halber wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass
   Ersatzansprüche aufgrund einer möglichen Geruchsbelästigung,
   vertraglich ausgeschlossen werden. Der zukünftige Erbbaurechtsnehmer
   hat auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Fischmehlfabrik
   selbst wegen Geruchsbelästigung zu verzichten, solange die
   Geruchsbeseitigungsanlage störungsfrei arbeitet und die behördlich
   vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.
   Der abzuschließende Erbbaurechtsvertrag wird aus kartellrechtlichen
   Gründen im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen
   Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
   ausgeschrieben. Eine vergaberechtliche Ausschreibungspflicht besteht
   nicht. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser
   (vergaberechtlich ausgerichteten) Plattform nicht zur Verfügung steht,
   wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet.
   Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch
   erforderliche) Fehlbezeichnung keine Anwendbarkeit der
   Sektorenverordnung begründet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot
   aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3
   geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann
   Niedersachsen Ports diese Reduktion anhand einer Bewertung der
   eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten
   Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte
   sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
    Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der
   Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
    Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von
   den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der
   jeweiligen Betriebszeiträume),
    Aktualität der Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
   und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die in dieser
   Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist nur als exemplarisch zu
   verstehen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
   Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   einzureichen.
   Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
   (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
   genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
   Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
   darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4
   Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
   Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
   gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
   worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
   anfordern.
   (2) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
   beifügen;
   (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von
   finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen
   oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist
   weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein
   Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf
   einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem
   Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
   Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen,
   dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten
   werden.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
   der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
   sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
   (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   (2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten. Vergleichbar sind Dienstleistungen
   aus dem Bereich des Umschlags, der Lagerung und/oder der Verarbeitung
   von Fisch/Meeresfrüchten und/oder von aus Fischen/Meeresfrüchten
   gewonnenen Erzeugnissen.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
   (1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
   (2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
   sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die vorstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
   mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
   verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
   Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren
   Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden Anlage.
   Vergleichbar sind Referenzprojekte, deren Tätigkeitsfeld
   Dienstleistungen aus dem Bereich des Umschlags, der Lagerung und/oder
   der Verarbeitung von Fisch/Meeresfrüchten und/oder von aus
   Fischen/Meeresfrüchten gewonnenen Erzeugnissen umfassen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die vorstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung auf dem Grundstück C 28. Ein solcher Zusammenschluss zu
   einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit
   dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
   Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der
   Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die
   Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine
   entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Im Übrigen wird auf das
   Informationsmemorandum verwiesen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
   des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
   (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) zu fordern.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
   vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Als geeignet gilt eine Ansiedlung, wenn auf dem Grundstück C 28 ein
   Unternehmen angesiedelt werden soll, dessen Tätigkeitsfeld
   Dienstleistungen aus dem Bereich des Umschlags, der Lagerung und/oder
   der Verarbeitung von Fisch/Meeresfrüchten und/oder von aus
   Fischen/Meeresfrüchten gewonnenen Erzeugnissen umfasst.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/01/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
   Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
   Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
   unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
   2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
   werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
   Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen
   Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
   jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die
   erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an
   die übrigen Bieter weiterzuleiten;
   3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
   dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
   gestellt;
   4) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
   unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen;
   5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gewährt;
   6) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
   Erbbaurechtsvertrag unter anderem anhand der in dem
   Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
   der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln.
   Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
   Erbbaurechtsvertrages haben;
   7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
   Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
   sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme
   der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der
   Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
   des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
   darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
   den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
   getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
   darstellt;
   8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
   einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
   Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
   Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
   Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt
   werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYUN4
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Ordentliche Gerichtsbarkeit
   Oldenburg
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Eine vergaberechtliche Ausschreibungspflicht besteht nicht. Ein
   Nachprüfungsverfahren im vergaberechtlichen Sinn kann daher nicht
   durchgeführt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/12/2018
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   4. mailto:vergabe@bergrecht.net?subject=TED
   5. http://www.bergrecht.net/
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYUN4
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