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Ausschreibung: Entwicklung von kundenspezifischer Software - DE-Frankfurt am Main
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Dokument Nr...: 546742-2018 (ID: 2018121209420721579)
Veröffentlicht: 12.12.2018
*
  DE-Frankfurt am Main: Entwicklung von kundenspezifischer Software
   2018/S 239/2018 546742
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   KfW Bankengruppe
   Palmengartenstraße 5-9
   Frankfurt am Main
   60325
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   Telefon: +49 697431-0
   E-Mail: [1]vergabestelle@kfw.de
   Fax: +49 697431-2944
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.kfw.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung von kundenspezifischer Software
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72230000 - SA01 - RB11
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung und Implementierung/Integration einer Multikanalplattform
   (Konfiguration & Customizing) im Projekt Infocentertechnik (ICT)
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Als zentralen Projektinhalt strebt die KfW die Auswahl und Integration
   einer neuen Multikanalplattform an. Die KfW versteht das Projekt
   mittelfristig als Chance die Basis für weitere zukunftsweisende
   Technologien zu legen und zukünftig auf diesen aufzubauen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 54
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Major Release Genesys PureConnect Migration auf Version 2018R3
   Version 5
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   30/11/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   infinIT Services GmbH
   Josef-Orlopp-Straße 38-42
   Berlin
   10365
   Deutschland
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse: [3]https://infinit-services.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die KfW macht bei den Ziffern V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) gemäß § 39
   Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV keine Angaben zum Auftragswert.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Bund
   Villemomblerstraße 76
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [4]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf
   der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt
   werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   72230000 - SA01 - RB11
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffungsinhalt ist ein Major Release Wechsel der bei der KfW
   eingesetzten Infocenter-Software: Genesys PureConnect Migration auf
   Version 2018R3
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 54
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   infinIT Services GmbH
   Josef-Orlopp-Straße 38-42
   Berlin
   10365
   Deutschland
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse: [5]https://infinit-services.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Der ICT-Hauptvertrag wird durch eine Zusatzvereinbarung wie folgt
   ergänzt: Der Auftragnehmer stellt die KfW Infocenter Lösung auf die
   neue Genesys Version CIC 2018R3 um. Alle Server, auf denen die Genesys
   Software eingesetzt wird, sollen zudem auf Windows Server 2016 (bzw.
   2012) umgestellt werden.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Folgende technische Gründe sprechen gegen einen Wechsel des
   Auftragnehmers: Integriertes Vorgehen der Software-Umstellung über
   mehrere Umgebungen, Sicherstellung des laufenden störungsfreien
   Betriebes, Wissensmonopol der Auftragnehmers im Hinblick auf die von
   ihm geschaffene Individualsoftware für die KfW. Folgende
   wirtschaftliche Gründe sprechen gegen einen Wechsel des Auftragnehmers.
   Er wäre aufgrund der additiven Over-Head-Kosten mit beträchtlichen
   Zusatzkosten verbunden. Er wäre außerdem mit nicht unerheblichen
   Aufwänden und Rüstzeiten bei einem neuen Dienstleister als
   Know-How-Nehmer (ebenso wie bei InfinIT als Know-How-Geber) verbunden.
   Eine erhebliche Schwierigkeit bestünde in dem Handling des
   Betriebsrisikos, das der nicht rechtzeitige oder nicht fachgerechte
   Major-Release Wechsel durch einen Drittanbieter verursachen würde. Da
   das Call-Center der KfW betroffen ist, drohen überdies erhebliche
   wirtschaftliche Schäden und Reputationsschäden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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References
   1. mailto:vergabestelle@kfw.de?subject=TED
   2. https://www.kfw.de/
   3. https://infinit-services.de/
   4. http://www.bundeskartellamt.de/
   5. https://infinit-services.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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