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Ausschreibung: Beratung im Bereich Software-Integration - DE-Berlin
Beratung im Bereich Software-Integration
Dokument Nr...: 546749-2018 (ID: 2018121209421821591)
Veröffentlicht: 12.12.2018
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  DE-Berlin: Beratung im Bereich Software-Integration
   2018/S 239/2018 546749
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
   Berliner Str. 112-115
   Berlin
   10713
   Deutschland
   Telefon: +49 30902226266
   E-Mail: [1]ausschreibungen@itdz-berlin.de
   Fax: +49 3090283055
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.itdz-berlin.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   MS-Premier-Vertrag
   Referenznummer der Bekanntmachung: 51150/47
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72227000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Mit Micrososft Deutschland wurde 2018 ein MS-Premier-Vertrag
   geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet u. a. Dienstleistungen bis zu
   einer Obergrenze von 436 360 EUR. Mit diesem CR soll die Obergrenze für
   Dienstleistungen auf 649 668 EUR angehoben werden.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/02/2018
   Ende: 31/01/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 51150/47
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   CR01 zum MS-Premier-Vertrag 2018/19
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   16/02/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Microsoft Deutschland GmbH
   Walter-Gropius-Straße 5
   München
   80807
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 436 360.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   E-Mail: [3]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz
   3 GWB unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertageb gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
   Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/12/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   72227000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit Micrososft Deutschland wurde 2018 ein MS-Premier-Vertrag
   geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet u. a. Dienstleistungen bis zu
   einer Obergrenze von 436 360 EUR. Mit diesem CR soll die Obergrenze für
   Dienstleistungen auf 649 668 EUR angehoben werden.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/02/2018
   Ende: 31/01/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 649 668.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Microsoft Deutschland GmbH
   Walter-Gropius-Straße 5
   München
   80807
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Mit Micrososft Deutschland wurde 2018 ein MS-Premier-Vertrag
   geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet u. a. Dienstleistungen bis zu
   einer Obergrenze von 436 360 EUR. Mit diesem CR soll die Obergrenze für
   Dienstleistungen auf 649 668 EUR angehoben werden.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Im Rahmen der Umsetzung des eGovG Berlin wurden weitere Unterstützungen
   durch Microsoft bei der Erstellung der Grundlagen des BerlinPC, Cyber
   Security und dem zentralen Verzeichnisdienst des Landes Berlin
   notwendig. Diese Unterstützungleistung kann nur durch Microsoft selbst
   erbracht werden, da bei der eingesetzten Software tiefgreifende
   Kenntnisse notwendig sind, die nur der Lizenzgeber selbst besitzt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 436 360.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 649 668.00 EUR
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