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Ausschreibung: Beratung im Bereich Software-Integration - DE-Berlin
Beratung im Bereich Software-Integration
Dokument Nr...: 546749-2018 (ID: 2018121209421821591)
Veröffentlicht: 12.12.2018
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DE-Berlin: Beratung im Bereich Software-Integration
2018/S 239/2018 546749
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Berliner Str. 112-115
Berlin
10713
Deutschland
Telefon: +49 30902226266
E-Mail: [1]ausschreibungen@itdz-berlin.de
Fax: +49 3090283055
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.itdz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
MS-Premier-Vertrag
Referenznummer der Bekanntmachung: 51150/47
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72227000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Mit Micrososft Deutschland wurde 2018 ein MS-Premier-Vertrag
geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet u. a. Dienstleistungen bis zu
einer Obergrenze von 436 360 EUR. Mit diesem CR soll die Obergrenze für
Dienstleistungen auf 649 668 EUR angehoben werden.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/02/2018
Ende: 31/01/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 51150/47
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
CR01 zum MS-Premier-Vertrag 2018/19
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
16/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Microsoft Deutschland GmbH
Walter-Gropius-Straße 5
München
80807
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 436 360.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [3]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz
3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertageb gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 3090137613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72227000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit Micrososft Deutschland wurde 2018 ein MS-Premier-Vertrag
geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet u. a. Dienstleistungen bis zu
einer Obergrenze von 436 360 EUR. Mit diesem CR soll die Obergrenze für
Dienstleistungen auf 649 668 EUR angehoben werden.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/02/2018
Ende: 31/01/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 649 668.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Microsoft Deutschland GmbH
Walter-Gropius-Straße 5
München
80807
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Mit Micrososft Deutschland wurde 2018 ein MS-Premier-Vertrag
geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet u. a. Dienstleistungen bis zu
einer Obergrenze von 436 360 EUR. Mit diesem CR soll die Obergrenze für
Dienstleistungen auf 649 668 EUR angehoben werden.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Rahmen der Umsetzung des eGovG Berlin wurden weitere Unterstützungen
durch Microsoft bei der Erstellung der Grundlagen des BerlinPC, Cyber
Security und dem zentralen Verzeichnisdienst des Landes Berlin
notwendig. Diese Unterstützungleistung kann nur durch Microsoft selbst
erbracht werden, da bei der eingesetzten Software tiefgreifende
Kenntnisse notwendig sind, die nur der Lizenzgeber selbst besitzt.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 436 360.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 649 668.00 EUR
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2. http://www.itdz-berlin.de/
3. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
4. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
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