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Ausschreibung: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen - DE-Bonn
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
Textilreinigung
Dokument Nr...: 548442-2018 (ID: 2018121309244423572)
Veröffentlicht: 13.12.2018
*
  DE-Bonn: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
   2018/S 240/2018 548442
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Universitätsklinikum Bonn AöR
   Sigmund-Freud-Str. 25
   Bonn
   53127
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich 4  Zentraler Einkauf
   Telefon: +49 22828715434
   E-Mail: [1]einkauf@ukbonn.de
   Fax: +49 22828714430
   NUTS-Code: DEA22
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.ukbonn.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YY8GU/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YY8GU
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Aufbereitung textiler Krankenhauswäsche (2.0)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018_03
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   98310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss eines Rahmenvertrages zur qualifizierten Aufbereitung der
   Umlaufmengen an Krankenhaustextilien
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85112100
   98312000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22
   Hauptort der Ausführung:
   Universitätsklinikum Bonn
   Sigmund-Freud-Str. 25
   53127 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt, die qualifizierte
   Aufbereitung der Umlaufmengen an Krankenhaustextilien sowie der hiermit
   verbundenen Anliefer- und Abhollogistik in Form eines
   Rahmendienstleistungsvertrages zu vergeben. Das UKB plant in einem
   Pilotprojekt im 2.Q. 2019 das Klinikum Süd auf Mietwäsche und teilweise
   stationsbezogene Kommissionierung umzustellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Im beidseitigen Einvernehmen kann eine Vertragsverlängerung um weitere
   2 Jahre vereinbart werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Kopie Handelsregisterauszug,
    Darstellung Unternehmensprofil,
    Nachweis Referenzprojekte,
    Erklärung zum Gesamtumsatz,
    Nachweis der Zertifizierung nach DIN 9001,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/2,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/3,
    Nachweis Kooperationsvereinbarung,
    Nachweis über die Beschäftigung eines Hygienebeauftragten oder eines
   Desinfektors,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Betriebsunterbrechungsversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Wäscheschutzversicherung,
    Angaben aus dem Gewerbezentralregister,
    Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt,
    Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft,
    Unbedenklichkeitserklärung von mindestens 2 Krankenkassen,
    Erklärung, dass der geplante Leistungsbeginn uneingeschränkt
   eingehalten wird und ab diesem Datum eine reibungslose und
   vollumfängliche Leistungserbringung erfolgen wird,
    Vorlage aussagekräftiger Produktbeschreibungen (Bildmaterial,
   Technische Datenblätter etc.), die sich auf die angebotenen Mietwäsche
   beziehen,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 500 Betreiben von
   Arbeitsmitteln Kap. 2.6 Betreiben von Wäschereien,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 Grundsätze der
   Prävention,
    Nachweis Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG- 
   Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung
   durchbiologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit),
    Bestätigung, dass die Richtlinie der Kommission für
   Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
   eingehalten werden,
    Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2
   Wäschereibetrieben mit gleichen Qualifikationen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Kopie Handelsregisterauszug,
    Darstellung Unternehmensprofil,
    Nachweis Referenzprojekte,
    Erklärung zum Gesamtumsatz,
    Nachweis der Zertifizierung nach DIN 9001,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/2,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/3,
    Nachweis Kooperationsvereinbarung,
    Nachweis über die Beschäftigung eines Hygienebeauftragten oder eines
   Desinfektors,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Betriebsunterbrechungsversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Wäscheschutzversicherung,
    Angaben aus dem Gewerbezentralregister,
    Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt,
    Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft,
    Unbedenklichkeitserklärung von mindestens 2 Krankenkassen,
    Erklärung, dass der geplante Leistungsbeginn uneingeschränkt
   eingehalten wird und ab diesem Datum eine reibungslose und
   vollumfängliche Leistungserbringung erfolgen wird,
    Vorlage aussagekräftiger Produktbeschreibungen (Bildmaterial,
   Technische Datenblätter etc.), die sich auf die angebotenen Mietwäsche
   beziehen
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 500 Betreiben von
   Arbeitsmitteln Kap. 2.6 Betreiben von Wäschereien,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 Grundsätze der
   Prävention,
    Nachweis Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG- 
   Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung
   durchbiologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit),
    Bestätigung, dass die Richtlinie der Kommission für
   Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
   eingehalten werden,
    Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2
   Wäschereibetrieben mit gleichen Qualifikationen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Kopie Handelsregisterauszug,
    Darstellung Unternehmensprofil,
    Nachweis Referenzprojekte,
    Erklärung zum Gesamtumsatz,
    Nachweis der Zertifizierung nach DIN 9001,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/2,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/3,
    Nachweis Kooperationsvereinbarung,
    Nachweis über die Beschäftigung eines Hygienebeauftragten oder eines
   Desinfektors,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Betriebsunterbrechungsversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Wäscheschutzversicherung,
    Angaben aus dem Gewerbezentralregister,
    Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt,
    Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft,
    Unbedenklichkeitserklärung von mindestens 2 Krankenkassen,
    Erklärung, dass der geplante Leistungsbeginn uneingeschränkt
   eingehalten wird und ab diesem Datum eine reibungslose und
   vollumfängliche Leistungserbringung erfolgen wird,
    Vorlage aussagekräftiger Produktbeschreibungen (Bildmaterial,
   Technische Datenblätter etc.), die sich auf die angebotenen Mietwäsche
   beziehen,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 500 Betreiben von
   Arbeitsmitteln Kap. 2.6 Betreiben von Wäschereien,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 Grundsätze der
   Prävention,
    Nachweis Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG- 
   Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung
   durchbiologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit),
    Bestätigung, dass die Richtlinie der Kommission für
   Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
   eingehalten werden,
    Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2
   Wäschereibetrieben mit gleichen Qualifikationen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Kopie Handelsregisterauszug,
    Darstellung Unternehmensprofil,
    Nachweis Referenzprojekte,
    Erklärung zum Gesamtumsatz,
    Nachweis der Zertifizierung nach DIN 9001,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/2,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/3,
    Nachweis Kooperationsvereinbarung,
    Nachweis über die Beschäftigung eines Hygienebeauftragten oder eines
   Desinfektors,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Betriebsunterbrechungsversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Wäscheschutzversicherung,
    Angaben aus dem Gewerbezentralregister,
    Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt,
    Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft,
    Unbedenklichkeitserklärung von mindestens 2 Krankenkassen,
    Erklärung, dass der geplante Leistungsbeginn uneingeschränkt
   eingehalten wird und ab diesem Datum eine reibungslose und
   vollumfängliche Leistungserbringung erfolgen wird,
    Vorlage aussagekräftiger Produktbeschreibungen (Bildmaterial,
   Technische Datenblätter etc.), die sich auf die angebotenen Mietwäsche
   beziehen,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 500 Betreiben von
   Arbeitsmitteln Kap. 2.6 Betreiben von Wäschereien,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 Grundsätze der
   Prävention,
    Nachweis Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG- 
   Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung
   durchbiologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit),
    Bestätigung, dass die Richtlinie der Kommission für
   Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
   eingehalten werden,
    Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2
   Wäschereibetrieben mit gleichen Qualifikationen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Kopie Handelsregisterauszug,
    Darstellung Unternehmensprofil,
    Nachweis Referenzprojekte,
    Erklärung zum Gesamtumsatz,
    Nachweis der Zertifizierung nach DIN 9001,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/2,
    Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/3,
    Nachweis Kooperationsvereinbarung,
    Nachweis über die Beschäftigung eines Hygienebeauftragten oder eines
   Desinfektors,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Betriebsunterbrechungsversicherung,
    Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer
   Wäscheschutzversicherung,
    Angaben aus dem Gewerbezentralregister,
    Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt,
    Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft,
    Unbedenklichkeitserklärung von mindestens 2 Krankenkassen,
    Erklärung, dass der geplante Leistungsbeginn uneingeschränkt
   eingehalten wird und ab diesem Datum eine reibungslose und
   vollumfängliche Leistungserbringung erfolgen wird,
    Vorlage aussagekräftiger Produktbeschreibungen (Bildmaterial,
   Technische Datenblätter etc.), die sich auf die angebotenen Mietwäsche
   beziehen,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 500 Betreiben von
   Arbeitsmitteln Kap. 2.6 Betreiben von Wäschereien,
    Nachweis Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 Grundsätze der
   Prävention,
    Nachweis Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG- 
   Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung
   durchbiologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit),
    Bestätigung, dass die Richtlinie der Kommission für
   Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
   eingehalten werden,
    Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2
   Wäschereibetrieben mit gleichen Qualifikationen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Angebotsschreiben (Vordruck 2),
    Preisblatt  Lohnwäsche (Vordruck 11),
    Preisblatt  Mietwäsche (Vordruck 12),
    Preisblatt  Mietwäsche Einkaufspreis (Vordruck 13),
    Geforderte Leistungsmerkmale (Vordruck 8),
    Referenzliste (Vordruck 3),
    Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck 4),
    Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (Vordruck 5),
    Erklärung zum Gesamtumsatz (Vordruck 9),
    Bestätigung der Teilnahme an einer Vor-Ort-Besichtigung (Vordruck
   10),
    Kooperationsvereinbarungen,
    Konzept Mietwäscheeinführung,
    Konzept Vorgehen bei Wäscheverlusten,
    Konzept zur Versorgungssicherheit,
    Notfallkonzept,
    Ausfallkonzept,
    Konzept Serviceleistungen,
    Umweltverträglichkeitskonzept,
    Erklärung zur Akzeptanz des vorliegenden Wäscherei-Vertragsentwurfs.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/01/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/03/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/01/2019
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen werden ausschließlich über
   den Vergabemarktplatz NRW ([5]www.evergabe.nrw.de) kostenlos abgegeben,
    die Beantwortung evtl. Bieterfragen läuft während des gesamten
   Vergabeverfahrens ebenfalls ausschließlich über den Vergabemarktplatz
   NRW,
    Fragen zur Ausschreibung werden nur beantwortet, wenn diese bis zum
   14.1.2019 der Kontaktstelle vorliegen,
    die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines
   Angebotes verwendet werden. Auch eine auszugsweise Veröffentlichung ist
   nicht gestattet.
   Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YY8GU
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
   Spruchkörper Köln
   Köln
   50606
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473116
   E-Mail: [6]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [7]http://www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird ausdrücklich auf die Antragsfrist aus § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB
   hingewiesen. Danach
    sind erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
   innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen,
    sind Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung oder in
   den Vergabeunterlagen spätestens bis Ablauf der
   Angebots-/Bewerbungsfrist zu rügen,
    ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der UKB, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/12/2018
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   1. mailto:einkauf@ukbonn.de?subject=TED
   2. http://www.ukbonn.de/
   3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YY8GU/documents
   4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YY8GU
   5. http://www.evergabe.nrw.de/
   6. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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