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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Beratung im Bereich Straßenbau
Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau
Dokument Nr...: 550734-2018 (ID: 2018121409233425903)
Veröffentlicht: 14.12.2018
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  DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2018/S 241/2018 550734
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
   Zimmerstraße 54
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
   GmbH
   Telefon: +49 30-20243-222
   E-Mail: [1]vergabe@deges.de
   Fax: +49 30-20243-791
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
   n=_Details&TenderOID=54321-Tender-1677dcffa1e-3edd561ef4de5dba
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BAB 281 BA 4 Weserquerung SiGeKo-Leistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: AB05270023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   A281 BA4 Weserquerung Bremen
   Zwischen AS Seehausen und AS Gröpelingen [VKE B05]
   Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
   Baustellenverordnung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71500000
   71317200
   71311210
   71313410
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE501
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag umfasst folgende Ingenieurleistungen:
   Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung
   Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im
   Auftrag der Freien Hansestadt Bremen den Bauabschnitt (BA) 4 der A 281
   zwischen den Anschlussstellen (AS) Seehausen und Gröpelingen als
   Über-Eck-Verbindung und Lückenschluss zwischen der A 1 und der A 27.
   Wesentlicher Bestandteil des BA 4 ist auch die Weserquerung als
   Einschwimm- und Absenk-Tunnel.
   Der Bau der Bundesautobahn 281 ist eine Bundesfernstraßenmaßnahme der
   Bundesrepublik Deutschland. Sie stellt zukünftig die nordwestliche
   Eckverbindung zwischen den vorhandenen Bundesautobahnen (BAB) A 1 und A
   27 auf bremischem Stadtgebiet dar. Der Autobahnringschluss dient der
   Entlastung der A 1 und der A 27 mit dem Bremer Kreuz sowie der
   Stephanibrücke im Zuge der B 6. Ihre Verknüpfung mit dem
   internationalen Fernstraßennetz macht sie für den Bestand und die
   Entwicklung des Güterverkehrszentrums (GVZ), die Weserhäfen am linken
   und rechten Weserufer und den Flughafen Bremen bedeutungsvoll. Mit dem
   4. Bauabschnitt (nachfolgend BA 4 genannt) wird die räumliche Barriere
   Weser überwunden. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für die
   weitere Entwicklung des niedersächsischen und bremischen
   Wirtschaftsraumes.
   Die A 281 soll als vierstreifige Autobahn mit Standstreifen und 2
   getrennten Richtungsfahrbahnen mit Mittelstreifen gebaut werden. Sie
   verläuft von der bestehenden AS Seehausen in nördlicher Richtung durch
   das Niedervieland, unterquert die Weser in einem Tunnel und verläuft
   über das Gelände des heutigen Stahlwerks ArcelorMittal Bremen zur AS
   Gröpelingen. Im Endausbau soll die A 281 als Entlastungsstrecke von der
   Autobahn A 1 (AS Arsten) im Süden zur A 27 im Bremer Norden dienen.
   Der 4. Bauabschnitt beginnt mit der Anbindung an den bestehenden
   Bauabschnitt 1 im Zuge des Neubaus der Anschlussstelle
   Bremen-Gröpelingen nördlich der Weser und endet mit der Verknüpfung mit
   dem Bauabschnitt 3/2 westlich des GVZ an der Anschlussstelle
   Bremen-Seehausen auf der südlichen Weserseite. Die Weserquerung erfolgt
   durch einen Tunnel, der im Einschwimm- und Absenkverfahren gebaut wird.
   Der Tunnel erhält einen Rechteckquerschnitt ohne Standstreifen mit
   jeweils 2 Fahrstreifen pro Richtung. Gemäß RABT 2006 werden im
   Tunnelbereich Pannenbuchten angeordnet.
   Im Baufeld befinden sich ein Stahlwerk von ArcelorMittal Bremen
   (nachfolgend AMB genannt) mit Schlackenkippe und Gleisfeld, ein
   Zementwerk der Firma Holcim, das Dorfgebiet Seehausen und eine
   Baggergutdeponie mit Spülfeldern. Entsprechende Einflüsse sind bei der
   Planung und Baurealisierung zu erwarten und zu berücksichtigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 69
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2
   und 4 VgV) [nur Mindeststandard],
    Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.].
   Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
   Angaben werden wie folgt gewichtet:
   § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen [40 v. H.]
   Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
   Mitarbeiter 1 SiGe-Planung/SiGe-Koordination/Projektleitung 20 v. H.
   Mitarbeiter 2
   SiGe-Planung/SiGe-Koordination/Projektbearbeitung/Mitarbeit 20 v. H.
   Mit folgender Unterwichtung:
   Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v. H.
   Referenzprojekte 80 v.H.
   § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren: [60 v.H.]
   § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren:
   [nur Mindeststandard]
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte);
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden;
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden;
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr);
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10
   GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
    dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
    dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
    dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /
   Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt,
   wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird,
   dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
   gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
   Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
   Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
   von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/01/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
   Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die
   Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
   der Bekanntmachung zusammen.
   Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
   Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
   sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten
   Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
   Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
   Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
   Wir weisen darauf hin, dass im Zeitraum vom 21.12.2018, 12.30 Uhr bis
   einschließlich 2.1.2019, 9.00 Uhr seitens der Vergabestelle keine
   Bewerberanfragen beantwortet werden und dass in diesem Zeitraum auch
   keine Einsicht in etwaige nicht den Ausschreibungsunterlagen
   beigefügten Unterlagen möglich ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
   Contrescarpe 72
   Bremen
   28195
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/12/2018
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   1. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
   2. http://www.deges.de/
   3. https://vergabe.deges.de/
   4. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1677dcffa1e-3edd561ef4de
5dba
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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