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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Beratung im Bereich Straßenbau
Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau
Dokument Nr...: 550734-2018 (ID: 2018121409233425903)
Veröffentlicht: 14.12.2018
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DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2018/S 241/2018 550734
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
GmbH
Telefon: +49 30-20243-222
E-Mail: [1]vergabe@deges.de
Fax: +49 30-20243-791
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-1677dcffa1e-3edd561ef4de5dba
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BAB 281 BA 4 Weserquerung SiGeKo-Leistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: AB05270023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
A281 BA4 Weserquerung Bremen
Zwischen AS Seehausen und AS Gröpelingen [VKE B05]
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
Baustellenverordnung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71500000
71317200
71311210
71313410
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst folgende Ingenieurleistungen:
Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im
Auftrag der Freien Hansestadt Bremen den Bauabschnitt (BA) 4 der A 281
zwischen den Anschlussstellen (AS) Seehausen und Gröpelingen als
Über-Eck-Verbindung und Lückenschluss zwischen der A 1 und der A 27.
Wesentlicher Bestandteil des BA 4 ist auch die Weserquerung als
Einschwimm- und Absenk-Tunnel.
Der Bau der Bundesautobahn 281 ist eine Bundesfernstraßenmaßnahme der
Bundesrepublik Deutschland. Sie stellt zukünftig die nordwestliche
Eckverbindung zwischen den vorhandenen Bundesautobahnen (BAB) A 1 und A
27 auf bremischem Stadtgebiet dar. Der Autobahnringschluss dient der
Entlastung der A 1 und der A 27 mit dem Bremer Kreuz sowie der
Stephanibrücke im Zuge der B 6. Ihre Verknüpfung mit dem
internationalen Fernstraßennetz macht sie für den Bestand und die
Entwicklung des Güterverkehrszentrums (GVZ), die Weserhäfen am linken
und rechten Weserufer und den Flughafen Bremen bedeutungsvoll. Mit dem
4. Bauabschnitt (nachfolgend BA 4 genannt) wird die räumliche Barriere
Weser überwunden. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für die
weitere Entwicklung des niedersächsischen und bremischen
Wirtschaftsraumes.
Die A 281 soll als vierstreifige Autobahn mit Standstreifen und 2
getrennten Richtungsfahrbahnen mit Mittelstreifen gebaut werden. Sie
verläuft von der bestehenden AS Seehausen in nördlicher Richtung durch
das Niedervieland, unterquert die Weser in einem Tunnel und verläuft
über das Gelände des heutigen Stahlwerks ArcelorMittal Bremen zur AS
Gröpelingen. Im Endausbau soll die A 281 als Entlastungsstrecke von der
Autobahn A 1 (AS Arsten) im Süden zur A 27 im Bremer Norden dienen.
Der 4. Bauabschnitt beginnt mit der Anbindung an den bestehenden
Bauabschnitt 1 im Zuge des Neubaus der Anschlussstelle
Bremen-Gröpelingen nördlich der Weser und endet mit der Verknüpfung mit
dem Bauabschnitt 3/2 westlich des GVZ an der Anschlussstelle
Bremen-Seehausen auf der südlichen Weserseite. Die Weserquerung erfolgt
durch einen Tunnel, der im Einschwimm- und Absenkverfahren gebaut wird.
Der Tunnel erhält einen Rechteckquerschnitt ohne Standstreifen mit
jeweils 2 Fahrstreifen pro Richtung. Gemäß RABT 2006 werden im
Tunnelbereich Pannenbuchten angeordnet.
Im Baufeld befinden sich ein Stahlwerk von ArcelorMittal Bremen
(nachfolgend AMB genannt) mit Schlackenkippe und Gleisfeld, ein
Zementwerk der Firma Holcim, das Dorfgebiet Seehausen und eine
Baggergutdeponie mit Spülfeldern. Entsprechende Einflüsse sind bei der
Planung und Baurealisierung zu erwarten und zu berücksichtigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 69
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2
und 4 VgV) [nur Mindeststandard],
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.].
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen [40 v. H.]
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 SiGe-Planung/SiGe-Koordination/Projektleitung 20 v. H.
Mitarbeiter 2
SiGe-Planung/SiGe-Koordination/Projektbearbeitung/Mitarbeit 20 v. H.
Mit folgender Unterwichtung:
Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v. H.
Referenzprojekte 80 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren: [60 v.H.]
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren:
[nur Mindeststandard]
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr);
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10
GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /
Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt,
wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird,
dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/01/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die
Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
der Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten
Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Wir weisen darauf hin, dass im Zeitraum vom 21.12.2018, 12.30 Uhr bis
einschließlich 2.1.2019, 9.00 Uhr seitens der Vergabestelle keine
Bewerberanfragen beantwortet werden und dass in diesem Zeitraum auch
keine Einsicht in etwaige nicht den Ausschreibungsunterlagen
beigefügten Unterlagen möglich ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Contrescarpe 72
Bremen
28195
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2018
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