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Ausschreibung: Busse für den öffentlichen Verkehr - DE-Waiblingen
Busse für den öffentlichen Verkehr
Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen
Dokument Nr...: 551729-2018 (ID: 2018121409395626913)
Veröffentlicht: 14.12.2018
*
  DE-Waiblingen: Busse für den öffentlichen Verkehr
   2018/S 241/2018 551729
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH (OVR)
   Seewiesenstraße 19-23
   Waiblingen
   71334
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Christine Laske
   Telefon: +49 3020073352
   E-Mail: [1]christine.laske@transdev.de
   Fax: +49 3020073210
   NUTS-Code: DE116
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.info@ovr-bus.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von 3 Midi-Bussen mit elektrischem Antrieb
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34121100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es wird beabsichtigt, 3 Midi-Busse mit elektrischem Antrieb zu
   beschaffen, die aufgrund fahrgeometrischen Gegebenheiten über spezielle
   Fahrzeugabmessungen verfügen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50110000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE116
   Hauptort der Ausführung:
   Waiblingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist eine beabsichtigte
   Beschaffung von 3 Midi-Bussen mit elektrischem Antrieb für den
   Stadtverkehr Waiblingen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte
   Beschaffung von drei Midi-Bussen mit elektrischem Antrieb. Die
   Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH (OVR) ist der Ansicht, dass die
   beabsichtigte Beschaffung ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens
   mit Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da es
   sich hierbei um die Beschaffung einer Leistung im Sinne des § 13 Ziff.
   3 lit. b) SektVO handelt, Dies begründet sich wie folgt: Die
   Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH (OVR) wird ab Dezember 2019
   Personenbeförderung mit Omnibussen u. a. im Stadtverkehr Waiblingen
   erbringen. Die Personenbeförderung auf den Citylinien in Waiblingen
   wird aufgrund einer Muss-Vorgabe des Aufgabenträgers ausschliekßlich
   durch Midi-Elektrobusse erfolgen. Darüber hinaus kann aus
   fahrgeometrischen Gründen die Personenbeförderung nur mit Fahrzeugen
   erfolgen, die über besondere Fahrzeugabmessungen verfügen. Diese
   Fahrzeuge kann nur der ausgewählte Hersteller in Serienproduktion und
   innerhalb von 12 Monaten liefern.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 01
   Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von 3 Midi-Bussen mit elektrischem Antrieb
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/12/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Solaris Deutschland GmbH
   Alexander-Meißner-Straße 36
   Berlin
   12526
   Deutschland
   Telefon: +49 30629073300
   E-Mail: [3]office@solarisbus.de
   Fax: +49 30629073301
   NUTS-Code: DE30
   Internet-Adresse: [4]www.solarisbus.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte
   Beschaffung von drei Midi-Bussen mit elektrischem Antrieb. Die
   Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH (OVR) ist der Ansicht, dass die
   beabsichtigte Beschaffung ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens
   mit Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da es
   sich hierbei um die Beschaffung einer Leistung im Sinne des § 13 Ziff.
   3 lit. b) SektVO handelt, dies begründet sich wie folgt: Die
   Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH (OVR) wird ab Dezember 2019
   Personenbeförderung mit Omnibussen u. a. im Stadtverkehr Waiblingen
   erbringen. Die Personenbeförderung auf den Citylinien in Waiblingen
   wird aufgrund einer Muss-Vorgabe des Aufgabenträgers ausschließlich
   durch Midi-Elektrobusse erfolgen. Darüber hinaus kann aus
   fahrgeometrischen Gründen die Personenbeförderung nur mit Fahrzeugen
   erfolgen, die über besondere Fahrzeugabmessungen verfügen. Diese
   Fahrzeuge kann nur der ausgewählte Hersteller in Serienproduktion und
   innerhalb von 12 Monaten liefern.
   Die beabsichtigte Beschaffung erfolgt nicht vor Ablauf von 10
   Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
   Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt.
   Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen
   Wert der beabsichtigten Beschaffung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [5]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [6]http://www.rp-karlsruhe.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach §
   135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
   6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der Absicht bekundet, den
   Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die
   Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
   Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/12/2018
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   3. mailto:office@solarisbus.de?subject=TED
   4. http://www.solarisbus.de/
   5. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
   6. http://www.rp-karlsruhe.de/
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